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Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

Anfrage zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.09.2025, hier:
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,
sehr geehrter Herr Kaluscha,

am 13.12.2021 hat der Rat einstimmig unter Drucksache 0234/2021 den Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025 beschlossen.

Turnusgemäß müsste also im Jahr 2025 eine Fortschreibung des Planes ab dem Jahr 2026 anstehen.

Am 22.05.2025 erinnerte die Verwaltung im Jugendhilfeausschuss daran, dass im Rahmen der Förderung von Maßnahmen mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans im Haushalt 2025 40.500 € bereitgestellt worden sind. Zudem wies Verwaltung darauf hin, dass dieses

Budget derzeit mit rd. 22.700 € überzeichnet ist und erläuterte auch die Gründe dafür.

Die Fraktion FREIE WÄHLER fragt daher an, ob die Fortschreibung des Planes bis Ende 2025 geplant ist und ob Einplanungen im Haushalt 2026 vorgesehen sind, wo die zur Verfügung stehenden Mittel dann dem aktuellen Bedarf wieder angepasst sind?

Aus Sicht der Fraktion FREIE WÄHLER sollte den Anbietern von sinnvollen Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich auch für die nächsten Jahre Planungssicherheit und Förderung gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bettina Bernhard
Jugendpolitische Sprecherin

Grafik und Foto: Stadt Wermelskirchen

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SOFORTIGER STOP DER BAUSTELLE PREYERSMÜHLE UND ABSCHALTUNG DER AMPELANLAGE

Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 05. Mai 2025:

SOFORTIGER STOP DER BAUSTELLE PREYERSMÜHLE UND ABSCHALTUNG DER AMPELANLAGE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen von BüFo, FREIEN WÄHLERN und CDU bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle Schritte zu unternehmen, die Baustelle in der Preyersmühle sofort zu stoppen und die Ampelschaltung so lange auszusetzen, bis die Baustelle der Autobahnbrücke Hünger beendet und diese wieder in beide Richtungen befahrbar ist.

Hierbei möge die Bürgermeisterin geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Unbill von den Bürgern – seien es Anwohner der Preyersmühle oder die diese passierenden Verkehrsteilnehmer – anordnen, um einen sofortigen Baustop, insbesondere die sofortige Abschaltung der Ampelanlage zu erreichen.

Hierbei erteilt der Rat der Bürgermeisterin freie Hand, welche Schritte sie hierfür für angemessen und wirksam erachtet.

Sollte juristische Expertise nötig sein, um einen Baustopp anordnen oder bei Gericht eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, beschließt der Rat vorsorglich, die ggfls. dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Selbsterklärend dürfte in Anbetracht der chaotischen Zustände in der Preyersmühle die Dringlichkeit dieses Antrags zur Ratssitzung am kommenden Montag sein.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit besten Grüßen
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: Rheinische Post, Julius Dröger

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Betreuungskonzept für Obdachlose, temporär Wohnungslose und Flüchtlinge

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Betreuungskonzept für Obdachlose, temporär Wohnungslose und Flüchtlinge in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,

mit Datum 07.03.2019 stellte die damalige Fraktion der WNK UWG Wermelskirchen Freie Wähler (heute: Fraktion FREIE WÄHLER im Rat der Stadt Wermelskirchen) den Antrag u. a. auf Erstellung eines Betreuungskonzeptes für Obdachlose und temporär Wohnungslose. Dem Antrag der damaligen Fraktion WNK UWG wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 21.11.2019 einstimmig entsprochen.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER erreichten beispielhaft und aktuell Eingaben von Anwohnern in unmittelbarer Nachbarschaft der städtischen Unterkunft in Wermelskirchen-Kenkhausen. Hier ist die Rede davon, dass sich die Anwohner / Besucher von Anwohnern in Teilen nicht mehr sicher fühlen, da einige Bewohner der Unterkunft durch Alkohol- oder Drogensucht häufig auffallen und sich aggressiv verhalten würden.

  • Wie wird das seinerzeit vom o. g. Ausschuss beschlossene Konzept aktuell von Seiten der Verwaltung „gelebt“ und umgesetzt?
  • Werden auch externe Kräfte hier eingesetzt, die nicht in Diensten der Stadt Wermelskirchen stehen?
  • Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Anwohner im Bereich der städtischen Unterkunft Wermelskirchen-Kenkhausen auf Dauer gewährleistet ist?
  • Besteht die Möglichkeit den Standort der städt. Unterkunft Kenkhausen in Teilen personell zu entzerren, so dass andere Standorte im Stadtgebiet gewählt werden könnten?

Wir möchten die Anfrage nicht nur auf die Unterkunft Kenkhausen beschränkt verstehen, sondern würden gerne erfahren, wie das Betreuungskonzept grundsätzlich und generell gleich für welche Unterkunft und unabhängig von den dort untergebrachten Menschen aussieht und umgesetzt wird.

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pexels

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Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Antrag an den Ausschuss für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Faubel,

die Fraktion Freie Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen beantragt die Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Begründung:

Viele arbeitsfähige Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger (ganz gleich welcher Herkunft) haben eine wichtige Befähigung / Grundkompetenz für den ersten Arbeitsmarkt verloren bzw. nie besessen, einen geordneten, strukturierten Tages- und Wochenablauf zu verinnerlichen. Eine Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Gemeinarbeit ist ein geeignetes Instrument, diese Kompetenzen zu vermitteln und zu festigen, mit dem Ziel die Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig für den ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der Fraktion der Freien Wähler ist bekannt, dass hierbei besondere Rücksicht auf nachgewiesene Erkrankungen und ggf. Sprachbarrieren genommen werden muss und es eines umfangreichen Netzwerkes bedarf, eine berufliche Positionierung der Betroffenen perspektivisch vorzunehmen. Die Regularien eines möglichen Asylverfahrens gelten entsprechend. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und größer sind ausdrücklich von den AGH ausgenommen, sofern es dem Wunsch der Betroffenen entspricht. Für alle anderen arbeitsfähigen Transferleistungsempfänger sollten sog. Arbeitsgelegenheiten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtend wirken.

Weiter schafft die Teilnahme an der Gemeinarbeit einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag u. a. zur Integration und löst die oft beklagte Langeweile in den Wohnungen und Unterkünften auf. Die Teilnahme vermittelt weiter das positive Gefühl, sich einbringen und einen Nutzen für die Gemeinschaft stiften zu können. Dies fördert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und baut Vorurteile gegenüber den erwerbsfähigen Empfängern von Transferleistungen, ganz gleich welcher Herkunft, deutlich ab.

Wirkungsfelder für Gemeinarbeit gibt es viele in unserer Kommune. Die Erhöhung der Sauberkeit in Wermelskirchen, Grünflächen- u. Friedhofspflege sowie Tätigkeiten im caritativen Bereich bieten sich als beispielhafte Aufzählungen an. Positive Erfahrungen aus anderen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen deutlich auf, dass der Weg über die sog. Arbeitsgelegenheiten sehr erfolgversprechend ist und von der Stadt Wermelskirchen nun auch mit angegangen werden sollte.

Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist darauf zu achten, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen daher im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

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Antrag Bezahlkarte für Flüchtlinge zum 01.01.2025 einführen

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen am 09. Dezember 2024:
Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ab Januar 2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,

mit Datum 21. Februar 2024 stellte die Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen den Antrag auf Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 14. März 2024 von dem Vertreter der Freien Wähler allumfassend erläutert. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf den seinerzeit gestellten Antrag der Freien Wähler hiermit verwiesen. Leider lehnte der Ausschuss den Antrag (als geplanten Vorratsbeschluss für das Jahr 2025) mit den Stimmen von CDU, SPD, B 90 / Die Grünen, FDP und dem Bürgerforum ab.

Die Fraktion Freie Wähler thematisierte den Sachstand weiter in diversen Anfragen an die Verwaltung.

Gemäß der Quelle Westdeutscher Rundfunk (Stand: 18. November 2024, 13.27 Uhr) möchte das Land NRW die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen zunächst in den Landesunterkünften einführen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Kommunen hinzukommen. Vorgesehen ist weiter eine Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat. Auf die weiteren Vorhaben sei verwiesen. Die Kosten der Bezahlkarte werden vom Land NRW übernommen.

Gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung ist eine Opt-Out-Regelung vorgesehen. Demnach kann jede Kommune abweichend vorgehen, die Verordnung ignorieren und beschließen, die Leistungen für Asylbewerber nicht in der Form der Bezahlkarte zu erbringen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht diese Entwicklung mit Sorge, da die Gefahr eines „kommunalen Flickenteppichs“ eintreten kann. So besteht die Gefahr, dass Kommunen vorrangig von Asylbewerbern aufgesucht werden, die die Leistungen weiterhin in Bar gewähren (Sogwirkung). Dies gilt es für die Stadt Wermelskirchen zu verhindern.

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt daher für die nächste Sitzung des Rates der Stadt, dass der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Bezahlkarte für Flüchtlinge zwingend einzuführen (mit entsprechender Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat), nachdem die Landesregierung die entsprechenden Weichenstellungen für die Kommunen vorgenommen hat.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

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Interkommunaler Antrag Wärmeplanung und Bio Gas Anlage

Antrag zur Sitzung des Rates am 09.12.2024:
Kommunale Wärmeplanung und Bio Gas Anlage

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen beantragen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammen mit den Freien Aktiven Bürger Hückeswagen e.V. und der UWG Wipperfürth in den jeweilig zuständigen Gremien ihrer Städte eine Prüfung der möglichen Errichtung einer Bio Gas Anlage zur Sicherung der Gasversorgung für die zahlreichen Gasheizungen der Bürger in Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth:

„Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Errichtung einer Bio Gas Anlage gemeinsam mit der BEW und den BEW angeschlossenen Städten zu prüfen“

Begründung:

In den drei genannten Städten heizen nach wie vor viele Bürger mit Gas. Aufgrund der Kosten einer Umstellung oder Stilllegung haben wir uns auf den Weg gemacht, Alternativen zu prüfen.
In vielen Gesprächen mit Fachleuten hat sich herausgestellt, dass in den drei Städten die Möglichkeit besteht, durch die Verfügbarkeit von qualitativ gleichbleibender Gülle eine Bio Gas Anlage zu betreiben, welche in der Lage wäre, eine Grundversorgung mit Biogas langfristig und umweltfreundlich sicher zu stellen.

Hier wäre die Möglichkeit gegeben, zusammen mit dem Versorger BEW, den drei Städten und einer genossenschaftlichen Bürgerbeteiligung, eine Bio Gas Anlage zu betreiben.

Da hierzu intensive Vorbereitungen und Prüfungen notwendig sind, möchten wir einen ersten Schritt dazu auf den Weg bringen und stellen dazu o.a. Antrag.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Kellner
Energiepolitischer Sprecher

Foto: pixabay

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Einrichtung von Videoüberwachung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Herren Görnert und Feldmann,

in der Vergangenheit hat die Fraktion FREIE WÄHLER mehrfach angeregt, öffentliche Gebäude und deren Umfeld wie auch Plätze in Wermelskirchen mittels Videoüberwachung sicherer zu machen.

Das Thema endete stets damit, dass die Verwaltung darlegte, warum etwas nicht gehe. Hauptargument war, dass Videoüberwachung nur zur Abwehr von Straftaten bzw. anlässlich derer eingesetzt werden dürfe.

Nun ist es in der Nacht vom Freitag auf Samstag mehrfach zu Brandstiftung gemäß § 306 wenn nicht sogar 306a bzw. b StGB, also eindeutig zu Straftaten in der Innenstadt von Wermelskirchen gekommen, die eine rechtlich saubere Begründung des Einsatzes von Videoüberwachung möglich machen sollten.

Nur wie durch ein Wunder kamen keine Menschen zu Schaden und wurde die Katt nicht vollständig ein Raub der Flammen.

Das sind keine „Dumme-Jungen-Streiche“, das sind Kriminelle, denen das Handwerk mit allen Mitteln gelegt werden muss. Zudem müssen Bevölkerung und deren Hab und Gut wie auch das der Stadt geschützt werden.

Wir regen daher an, dass die Verwaltung ein auch rechtlich belastbares Konzept zur Einführung von Videoüberwachung städtischer Gebäude und deren Umfeld wie auch öffentlicher Plätze zwecks Abwehr von Straftaten und Gefahren erarbeitet.

Der Politik möge dieses in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt werden und gleichzeitig mitgeteilt werden, welche personellen und finanziellen Ressourcen die Verwaltung zur Umsetzung benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Foto: Stadt Wermelskirchen

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Gesamtstrategie „Sauberes Wermelskirchen“

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 11. September 2024:
Gesamtstrategie „Sauberes Wermelskirchen“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Krause,

die Fraktion FREIE WÄHLER fragt an, wie die Verwaltung nachfolgende Vorschläge hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit für Wermelskirchen bewertet.

Die gezeigten Vorschläge reflektieren unsere Einschätzung, dass eine in der Realität für unsere Bürger wahrnehmbare Verbesserung der Situation v.a. durch Maßnahmen im Bereich der Geltendmachung des Verursacherprinzips erreicht werden kann.

Ergänzend werden von uns Maßnahmen angeregt, die unsere Bürger weiter sensibilisieren, erarbeitet und umgesetzt durch eine neu zu gründende – eventuell temporäre – Stabsstelle ‚Sauberes Wermelskirchen‘.

Hier unsere vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewertung durch die Stadtverwaltung:

  • Die Stadt richtet eine Stabsstelle zur Initiative ‚Sauberes Wermelskirchen – keine Toleranz für Schandflecken‘ ein, um die Abläufe im Bereich Sauberkeit in Wermelskirchen zu koordinieren. Durch eine optimierte Zusammenarbeit sollen Schwerpunkte besser ermittelt und Abläufe zur Problemlösung effizienter gestaltet werden. Die Stadt berichtet in regelmäßigen Abständen über wiederkehrende Sauberkeitsthemen im Umweltausschuss.
  • Die Stadt zeigt Einzelheiten zu dieser Initiative über einen prominenten Link auf der Homepage der Stadt. Der Link enthält z.B.
    • eine laufend aktualisierte ‚Online Littering‘ Karte, die alle seitens der Bürgern genannten Abfallschwerpunkte (‚Schandflecken‘) auch visuell zeigt, ergänzt durch ein jeweils von der Stabsstelle eingeleitetes Maßnahmenpaket.
    • eine einfach gehaltene Darstellung für die Bürger, wo welcher Müll zu welchen Konditionen legal entsorgt werden kann.
    • einen Aufruf an die Bürger, wachsam zu sein und ggf. die Stadt zu benachrichtigen. Hilfreich wären dabei z.B. Fotos oder Kfz-Kennzeichen.
    • einen Sanktionskatalog bei Verstößen (s.u.)
  • Die Stadt erarbeitet eine Aufstellung der Kosten, die jährlich durch eine Beseitigung des wilden Mülls entstehen, und kommuniziert diese Kosten aktiv an die Bürger.
  • Die Stadt prüft ergebnisoffen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Videoüberwachung der ‚Schandflecken‘.
  • Die Stadt prüft – ebenfalls ergebnisoffen – die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Sanktionierung von Verstößen gegen das gewünschte Sauberkeitsprinzip. Dazu sollte die Stadt an die obersten Grenzen der möglichen Sanktionierung gehen. Als Ergebnis dieser Prüfungen soll ein Sanktionskatalog erstellt werden, der klar die Sanktionierungen (z.B. Bußgelder) aufzeigt und dann diesen Sanktionskatalog auch offensiv den Bürgern mitteilt. Zu sanktionierende Verstöße müssen a) bekannt sein und b) deutlich teuer werde!
  • Die Stadt intensiviert ergänzend die Zusammenarbeit mit eventuell betroffenen Gewerbebetrieben (Beispiel Gastronomie / u.a. etwa McDonalds) und erstellt einen gemeinsamen Verhaltenskodex zur Müllvermeidung.

Foto: FREIE WÄHLER

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Sachstand Bezahlkarte Flüchtlinge

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 18. Juni 2024:
Sachstand Bezahlkarte Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Faubel,

die Fraktion FREIE WÄHLER im Rat der Stadt der Wermelskirchen hatte mit Datum vom 21.02.2024 einen Antrag auf Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen gestellt.

Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 14.03.2024 behandelt und mehrheitlich von CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP und BürgerForum abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bundestag erst später darüber abstimmen würde. Dies ist mittlerweile positiv erfolgt.

Wie schon in der Sitzung des o. g. Ausschusses vom Vertreter der Fraktion der FREIEN WÄHLER, Stefan Kind thematisiert, besteht nach wie vor die Befürchtung, dass die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete eine Verzögerung erfährt, da durch Vorarbeiten des Landes NRW plus ggf. einzuschaltende Gremien in den jeweiligen Kommunen unter Beachtung der Sitzungsintervalle eine Implementierung nicht vor dem Jahr 2025 erfolgen wird. 

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER fragt daher für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 18.06.2024 an:

  • Wie ist der aktuelle Sachstand bezogen auf Abstimmungen mit dem Land NRW?
  • Gibt es weitergehende Informationen bezüglich der IT-Ausschreibungsverfahrungen des Landes? 
  • Ist die Finanzierung geklärt, damit den Kommunen nicht weitere finanzielle Belastungen zugemutet werden?
  • Gibt es von Seiten der Stadt Wermelskirchen Austausch mit den Kommunen des RBK bezüglich einer möglicher Synergien?
  • Würde sich Wermelskirchen als Modellkommune für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete eignen? Wenn nein, warum nicht?
  • Wird eine Bargeldobergrenze nach bayrischem Modell pro Berechtigtem und Monat das Mittel der Wahl sein, die bereits in einigen Kommunen außerhalb von NRW umgesetzt wird?
  • Wer legt diese Grenze in NRW fest?

Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Kind (Sprecher Soziales und Inklusion)
Bettina Bernhard (Sachkundige Bürgerin)           

Foto: pixabay

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Offener Brief: TaskForce Pflege, Ordnung, Sauberkeit

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Herren des Verwaltungsvorstands,

das Stadtbild, das sich in Wermelskirchen mit schon beängstigender Geschwindigkeit verschlechtert, veranlasst meine Fraktion, sich an Sie zu wenden.

Pflege und Zustand der Grünanlagen und des Strassenbegleitgrüns, das Umfeld der Wertstoff-Container, die generelle Vermüllung der Stadt sind nicht erst seit gestern Themen. 
Nie sah die Stadt jedoch in diesen Bereichen so schlecht aus wie 2024!

Wir fordern Sie daher auf, das Thema zur Chefsache des Verwaltungsvorstands zu machen; des Verwaltungsvorstands deshalb, weil hier auch Bereich übergreifend agiert werden muss.
Sowohl unsere Bürger als auch Besucher und Touristen haben Anrecht auf ein sauberes und attraktives Stadtbild!

Die Pflege der Grünflächen und des Strassenbegleitgrüns ist ein Thema, das uns seit Jahren wenn nicht Jahrzehnten begleitet. An Grünflächenkataster, „Pflegestufen“, Standards und dafür seitens des Rates zur Verfügung zu stellender Mittel sei hier stichwortartig erinnert, gehört hat man davon nichts mehr und passiert ist erst recht nichts, wie der Blick in die Örtlichkeit leider belegt.

Punktuelle Pflege von Grünflächen durch Private, sicherlich gut gemeinte sporadische Reinigungsaktionen sind in allen Bereichen nur der buchstäbliche Tropfen auf den heißen Stein.
Pflege von Grünanlagen, Ordnung und Sauberkeit sind in erster Linie öffentliche Aufgaben, die in Wermelskirchen seit Jahren sträflich vernachlässigt werden.

Es kann und darf aber auch nicht sein, dass mit Steuergeldern finanzierte Mitarbeiter der Stadt asozialen Elementen, die bestimmte Stellen der Stadt immer wieder verschmutzen, permanent „hinterherfegen“. 
Diese Täter müssen präventiv abgeschreckt bzw. gefasst werden, dabei darf auch der Einsatz moderner Technik wie Video-Überwachung kein Tabu sein.

Bitte ersparen Sie uns jetzt seitenlange Erklärungen und Entschuldigungen, was warum nicht geht, sondern kreieren Sie Lösungen.
Eine jahrelange Fehlentwicklung lässt sich nicht mit einer Aneinanderreihung unglücklicher Umstände wie dem jetzigen Abhandenkommen eines Dienstleisters für die Grünflächenpflege erklären.
Das derzeitige Aussehen der Stadt ist eben nicht auf eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände zurückzuführen, sondern ist das Ergebnis systemischen Versagens über Jahre.

Bitte fassen Sie diese Kritik nicht persönlich auf, sondern als Weckruf, dass sich in diesem Bereich endlich und radikal etwas tun muss.
Eine TaskForce wäre hierfür die richtige Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Foto: FREIE WÄHLER