Gegenläufiger Radverkehr kommt (vorerst)nicht Bergische Morgenpost 26.04.2016
Öffnung Telegrafenstraße ausgesetzt WGA 26.04.2016
Eine Lachnummer Kommentar im WGA 26.04.2016
Offener Brief zum „Standpunkt ‚Eine Lachnummer'“ im WGA vom 26.4.2016
Sehr geehrter Herr Mittelstädt,
gestatten Sie mir, dass ich auf Ihren „Standpunkt“ hin folgendes erwidere:
1. Meine Fraktion hat mit ihrem Abstimmungsverhalten ALLE Vorschläge des Ingenieurbüros mitgetragen, die der Reduzierung des Verkehrs in der Telegrafenstraße dienen KÖNNEN.
2. Ob diese Vorschläge zu gewünschtem Ergebnis führen, insbesondere ob die Ableitung über An der Feuerwache überhaupt darstellbar ist, wird der VERSUCH zeigen.
3. Erst wenn der vorgenannte Punkt bestätigt ist, sprich der Verkehr in der Telegrafenstraße unter 400 Fahrzeuge pro Stunde sinkt, ist der gegenläufige Radverkehr ohne Schutzstreifen zulässig.
4. Ob und wann diese Zahl unterschritten wird, ist VOR weiteren Maßnahmen zu ermitteln.
5. Welche „Nachbesserung“, falls die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen, schweben Ihnen denn in Ihrem „Standpunkt“ vor? Die gesamte Politik wie auch das Ingenieurbüro hätte diese sicherlich gerne vor gestern Abend erfahren und in die Diskussion mit einbezogen…
Bei aller Liebe und Verständnis für die Radfahrer und Ärger und Wut über die gestrige Entscheidung, sollte ein Redakteur, auch wenn es in einem Kommentar ist, nicht den Blick für Logik sowie Rechts- und Haftungsfragen verlieren: wer in Unkenntnis der wirklich erreichten Zahlen den gegenläufigen Radverkehr vorab zulässt, macht sich im Falle eines Unfalls nicht nur fahrlässig bzw. grob fahrlässig sondern sogar vorsätzlich strafbar. Dann ist es mit der Lachnummer schnell vorbei!
Im Übrigen habe ich Ihnen auf Anfrage vergangene Woche mitgeteilt, dass meine Fraktion noch rechtlichen Diskussionsbedarf bei einem Aspekt des Themas hat und diesen Ihnen auch telefonisch benannt.
Insofern kann es mit dem überraschenden „Baff“ bei ihnen nicht so weit her gewesen sein 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Thesen und Fakten zur Telegrafenstraße Bergische Morgenpost 27.04.2016
Die Politik gibt wieder einmal ein schlechtes Bild ab Bergische Morgenpost 27.04.2016
Verkehrsplaner entkräftet Kritikpunkte WGA 27.04.2016
Schlechter und guter Glaube?
Hallo Herr Radermacher,
hallo Herr Mittelstädt,
erklären Sie mir doch bitte einmal folgenden logischen Bruch, der sich durch Ihre Berichterstattung und Kommentierung zieht:
Wenn an der Ableitung von der Telegrafenstraße über An der Feuerwache gezweifelt wird, GEGLAUBT wird, dass sie nicht funktioniert, werden die Befürworter des Versuchs für ihre Haltung, es zu probieren und das Ergebnis auszuwerten, gelobt, die Ablehner zu recht getadelt, weil für ihre Haltung nur GLAUBEN aber keine belastbaren Zahlen, Daten, Fakten vorliegen…
… wenn die Befürworter des gegenläufigen Radverkehrs hingegen GLAUBEN, dass mit unter anderem vorgenannter Maßnahme der Verkehr in der Telegrafenstraße unter 400 Fahrzeuge pro Stunde gesenkt wird, bekommen sie für diesen GLAUBEN von Ihnen ungeteiltes Lob und diejenigen, die in diesem Fall nicht GLAUBEN mögen, sondern auch hier Zahlen, Daten, Fakten, Fakten haben möchten, um die gebotene Entscheidung zu treffen, ernten Kritik.
Was ist das für eine Logik?!
Ich weiß mittlerweile jedoch eines sicher, dass meine Fraktion, wenn die Fakten vorliegen, eine von der Verwaltung durchzuführende Bürgerbefragung ähnlich einem Bürgerentscheid über die dann gebotene Lösung beantragen wird, deren Ergebnis wir unabhängig vom Ausgang respektieren und abstimmungsmäßig umsetzen werden!
So wird dann aus dem GLAUBEN, was die Bürger wünschen, Wissen!
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
-Rathaus-
Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2016:
Durchsetzung des Ortsrechts der Stadt Wermelskirchen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Ausschuss möge die Verwaltung beauftragen, die konzeptionellen Voraussetzungen zu schaffen, das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen nachhaltiger und konsequenter um- und durchzusetzen.
Begründung:
Es gibt im Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen eine Reihe von Verordnungen und Satzungen, die die Bereiche Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit berühren.
Beispielhaft seien die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen wie auch die Satzung über die Straßenreinigung genannt.
Diese Satzungen haben allesamt Sinn, tragen sie bei Um- und Durchsetzung zu einem gepflegten Äußeren der Stadt bei und steigern die Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die dem Aufenthalt der Wermelskirchener Bevölkerung dienen sollen.
Bedauerlicherweise sind jedoch regelmäßig Verstöße zu verzeichnen, die dem Sinn des Ortsrechts zuwider laufen und die – wie in vielen Fällen des täglichen Lebens – von einer verschwindend kleinen Minderheit verursacht werden.
Hier müssen leider als Verursacher auch Menschen benannt werden, die alkoholisiert, lärmend, teilweise auch pöbelnd die Nutzung dieser Plätze für die überwiegende Zahl der Bürger nicht attraktiv bzw. unmöglich machen.
Für Passanten und Ruhe Suchende, im Besonderen für ältere Menschen, Eltern mit Kindern etc. ist diese Situation nicht nur unangenehm, sondern auch angstbelastet.
Niemand wird diese Räume bestimmungsgemäß nutzen können und wollen, wenn sich die Zustände dort nicht ändern.
Ferner führt der Aufenthalt der alkoholisierten Mitbürger zu starker Verschmutzung und Verwahrlosung der Plätze und der aufgestellten Gerätschaften, wie zum Beispiel der Parkbänke.
Nicht nur in den Sommermonaten kommt es zudem im Umfeld naturgemäß zu einer Geruchsbelästigung und Gebäudeschäden durch das berüchtigte „Wildpinkeln“.
Hier sind im Besonderen der Loches-Platz, der Busbahnhof, der Park im Hüpptal und der Platz unter dem Weihnachtsbaum zu nennen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates
Kreistagsfraktionen/-gruppen von
CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler
Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
Herrn Dr. Hermann-Josef Tebroke
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
BESCHLUSSVORSCHLAG
PRIORISIERUNGEN ÖPNV-BEDARFSPLAN
Sehr geehrter Herr Landrat,
zur Tagesordnung der Verkehrsausschusssitzung am 05.04.2016 unter Punkt 2 – Vorlage VB-9/0028 möchten wir Sie bitten, folgenden Antrag zur Abstimmung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt, gemäß der in der Anlage befindlichen tabellarischen Übersicht, eine Priorisierung der für den Rheinisch-Bergischen Kreis
vorliegenden Maßnahmen aus dem ÖPNV-Bedarfsplan vorzunehmen.
Begründung:
Ausgehend vom Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) 21.08.2015, in dem die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes für 2017 verfügt wurde, sollen die Regionalräte mit abgestimmten Vorschlägen der Kreis und kreisfreien Städte bei der Aufstellung des ÖPNVBedarfsplanes 2017 beteiligt werden.
Der Regionalrat wird die gemeldeten Maßnahmen bis 01.07.2016 kategorisieren und diese Kategorisierung an das zuständige Ministerium weiterleiten.
Daher bitten wir die Verwaltung, den Nahverkehr Rheinland (NVR) und alle weiteren Beteiligten über unseren Beschluss bzw. unsere Kategorisierung der für uns relevanten Maßnahmen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Holger Müller MdL, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion
gez. Ursula Ehren, Roland Rickes, Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Bert Höhne, Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion
gez. Werner Conrad, Gruppensprecher Gruppe Freie Wähler
Die Fraktion der WNK UWG wird gegen den aus ihrer Sicht und der ihres Rechtsbeistands bemängelten Formfehler des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der Beratung und Entscheidung zum Loches-Platz in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.02.2016 keine Klage anstrengen.
„Das ist wie beim Fußball: Wenn du durch ein unberechtigtes Elfmetertor in Rückstand gerätst, spielst Du trotzdem weiter und hast immer noch Chancen auf den Sieg. Der Loches-Platz wird in den nächsten Monaten noch genügend Raum zur optimalen Gestaltung und intensiven Diskussion verschiedenster Aspekte bieten!“ so Fraktionsvorsitzender Henning Rehse.
„Ein transparenterer Umgang der Verwaltung mit der juristischen Stellungnahme zur Frage der Nichtöffentlichkeit hätte allerdings im Vorfeld der Sitzung zur Deeskalation und Vermeidung von Pulverdampf beigetragen.
Die gegebenenfalls vom Gericht angeordnete Wiederholung des Punktes in öffentlicher Sitzung würde jedoch derzeit inhaltlich zu keinem anderen Ergebnis als dem jetzigen führen. Auch eingehende Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und Bürgerschaft würden die politische Mehrheit wahrscheinlich noch nicht dazu bringen, ihren Weg des bedingungslosen inhaltlichen Folgens der Verwaltung zu verlassen.“
Für die WNK UWG – Fraktion ist wichtig, dass das Verfahren zum Loches-Platz nicht verzögert wird. Die WNK UWG möchte eine optimale und schnelle Umsetzung des Projekts Loches-Platz.
Letztendlich war es für die WNK UWG aber auch wichtig, dass durch den Verzicht auf einen solchen Rechtsstreit durch die Instanzen Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe vermieden werden. Diese Kosten hätte unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ausschließlich die Stadt Wermelskirchen und damit der Steuerzahler tragen müssen, da die beteiligten „Parteien“ allesamt „Organe“ der Stadt ist.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nachdem es Thema im Behindertenbeirat war, konnte man in der Presse http://www.rga.de/lokales/wermelskirchen/stadt-laesst-ampelanlage-eich-ueberpruefen-6153480.html nachlesen, dass die Ampelanlage an der Eich wegen zu kurzer Grünphasen für die Fußgänger überprüft wird.
Laut Aussage von Herrn Drescher gehört diese Ampel zu einem System, welches die Dellmannstraße mit einschließt. Das bedeutet, wenn ein Fußgänger diese Ampel aktiviert, hat das Auswirkungen auf den Verkehr auf der Dellmannstraße aber auch Dabringhauser Straße und Eich.
Bereits heute ist die gesamte Verkehrslage dort äußerst fragil. Störungen führen zu größeren Beeinträchtigungen aller Verkehrsteilnehmer.
In einer gemeinsamen Sitzung aller Fraktionen Anfang Januar zum Thema Entwicklung des Loches Platz hatte der Linksunterzeichner nach den konkreten PKW-Zahlen gefragt, mit welchen Isaplan bei den einzelnen Entwürfen gerechnet hat.
Mir bzw. allen Teilnehmern wurde zugesagt, dass die Fraktionen diese Zahlen nachgeliefert bekommen.
Nachdem nun eine mehrheitliche Entscheidung für die 5 verbleibenden Entwürfe getroffen wurde, ohne dass die zugesagten Zahlen zum fließenden Verkehr nachgeliefert wurden und hinterfragt werden konnten, frage ich an, wann wir diese Zahlen bekommen?
In der gleichen Sitzung hatte ich nach den Untersuchungen zum Fußgänger- und Radverkehr gefragt. Meine Sorge, dass wegen der hervorragenden fußläufigen Erreichbarkeit des Loches Platz die Zahl der Fußgänger, welche die Ampelanlagen an der oberen und unteren Eich benutzen, in den Haupteinkaufsszeiten stark ansteigt und diese Ampeln für den Autofahrer dann quasi „dauerrot“ zeigen, hatte ich mitgeteilt.
Mir bzw. allen Teilnehmern wurde zugesagt, dass es zu der Phase 2 eine entsprechende Bewertung des Fußgänger- und Radverkehrs in Verbindung mit der Entwicklung des Loches Platz geben wird. Sofern es kostenträchtige Veränderungen der in der Presse genannten Ampelanlage für Fußgänger am Durchstich Eich kurzfristig geben wird, sollten die entsprechenden Ergebnisse und Themen koordiniert werden. Ist dies sichergestellt?
Ferner hatte ich in der genannten Sitzung nachgefragt, ob derzeit auf dem Loches Platz Stellplätze für Geschäfte, Büros, Praxen, Gastronomie, etc. nachgewiesen sind und ob dafür eine Stellplatzablöse bezahlt wurde. Ich frage an, ob dies der Fall ist und wie die entsprechenden Zahlen nebst dem Konzept zur alternativen Ausweisung der entsprechenden Stellplätze (in der gesetzlich erforderlichen Nähe) aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)