Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung Teil 2

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24. März 2019


Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.

Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:

1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.

Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit befassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Drucke diesen Beitrag

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

Drucke diesen Beitrag

Einladung Fraktion 21.03.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 5. Fraktionssitzung in 2019 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag,21. März 2019
19.30 Uhr
Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Haushalt 2019/2020

5. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— HuF am 18.03.2019
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 21.03.2019

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— Rat am 25.03.2019

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion, hier:
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum (bei Fortführung der Einrichtung in Kenkhausen) für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Besichtigung der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Inklusion hat uns als WNK UWG Fraktion Freie Wähler gezeigt, dass die Verwaltung alles Erdenkliche veranlasst, den obdachlosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Deutlich wurde bei dem Besuch jedoch auch, dass die Einrichtung an ihre Kapazitätsgrenze stößt und bauliche Mängel, die die Stadt nicht zu vertreten hat, eine weitere Folge sind. Weiter ist leider davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen erhöhen werden, da die Situation auf dem heimischen und großstädtischen Wohnungsmarkt (z. B. Köln, Leverkusen) sehr angespannt ist.
Gerade letztere Entwicklung werde zu einem erhöhten Zuzug ins Umland, also auch nach Wermelskirchen, führen.

Wir stellen daher den Antrag, dass die Stadt dringlichst weitere Plätze in einem zusätzlichen Gebäude schafft. Vom Aufbau her favorisiert die WNK UWG eine Ein-Zimmer-Belegung (grds. Modell Kenkhausen).

Eine Unterbringung von Menschen in Schlafsälen, wie es heute in Teilen deutscher Großstädte praktiziert wird, lehnt unsere Fraktion als menschenunwürdig ab und ist in Wermelskirchen zwingend zu vermeiden.

Wie eingangs erwähnt, stellen wir hiermit weiter den Antrag, die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, wie Obdachlose und temporär Wohnungslose eine Betreuung erfahren können. Da es sich hierbei um unterschiedliche Personenkreise handelt ist, sollte sich die Form der Betreuung auch unterscheiden.

Der WNK UWG ist klar, dass das Klientel der obdachlosen Menschen nicht einfach in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren ist. Dennoch möchten wir, dass sich die Stadt (Amt für Soziales und Inklusion) in Verbindung mit sozial-psychologischen Diensten und dem Jobcenter konzertiert mit diesen Menschen beschäftigt und sie begleitet.

Bei den temporär Wohnungslosen konnte die Stadt meist sehr kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, wobei die Betonung auf eiligst liegt. Hier halten wir es für geboten, dass bei Bekanntgabe der Räumungsklage gegenüber der Stadt Wermelskirchen, die betroffenen Menschen umgehend persönlich aufgesucht werden, um mit ihnen die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Dies ermöglicht der Stadt Wermelskirchen auch zu agieren, statt kurz vor Fristablauf reagieren zu müssen. Auch hier ist eine Betreuung erforderlich, um künftige Obdachlosigkeit zu vermeiden und die Menschen bei ihrem weiteren Weg zu betreuen. In vielen Fällen ist die Räumungsklage die „Spitze des Eisbergs“, d. h. vielschichtige Probleme (familiäre und berufliche Situation, Suchtproblematik und Schulden) bedürfen eine Aufarbeitung in Form eines Konzeptes von mehreren Leistungserbringern (Amt für Soziales und Inklusion, Jobcenter, sozialpsychologischen Dienste, Schuldnerberatung etc.). Die gemeinsame Arbeit sollte hier vernetzt und durch die Stadt Wermelskirchen koordiniert werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

Drucke diesen Beitrag

Einladung Fraktion 14.03.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 4. Fraktionssitzung in 2019 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 14. März 2019
19.30 Uhr
Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Haushalt 2019/2020

5. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Umwelt und Bau am 26.02.2019
— Schule, Kultur, Betriebsausschuss Katt am 27.02.2019
— Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2019
— Sport, Freizeit und Tourismus am 12.03.2019
— Zukunft am 13.03.2019

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— HuF am 18.03.2019
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 21.03.2019

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse