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Bergischer Löwe: Stadt denkt an Verkauf

Gut zu wissen, was die Stadt vorhat…
Nur hat der Rat als zuständiges Gremium in diese Richtung gottlob noch nichts beschlossen!

Offenbar fällt der Stadt nichts Besseres mehr ein, als alles Mögliche zu verkaufen – und dies ohne Rücksicht auf Verluste.
Verkauf als Allheilmittel wie auch beim Gebäude Taubengasse…
Wo die an der Marktpassage, beim Umbau des Marktes, beim Bau des Neubaus Taubengasse entfallenen bzw. zusätzlich benötigten Parkplätze in diesem Stadtteil entstehen, interessiert offenbar nur die WNK UWG, die Einzelhändler und die Kunden.

Und jetzt landet der „Bergische Löwe“ auf dem städtischen Basar!
Mit welchem Konzept für die weitere Nutzung? Fehlanzeige!
Mit welchem Kaufinteressenten? Fehlanzeige!
Mit welchen Ideen diese Top-Gastronomie auch zukünftig am gerade umgestalteten Markt zu erhalten? Fehlanzeige!
Weiß die Verwaltung eigentlich, dass ein potentieller Käufer den dem Sanierungsstau entsprechen Betrag vom Kaufpreis berechtigt ist abzuziehen?
Merkt die Verwaltung, dass die ganze Verkaufsidee dann zum Nullsummenspiel wird?
Glaubt die Verwaltung allen Ernstes, dass sie eine politische Mehrheit dafür findet, ohne Rücksicht auf Verluste – und hierbei wäre der schmerzlichste Verlust der der (Außen-)Gastronomie – den Verkauf des Objektes zu realisieren?

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Kein Brandschutz – Einnahmenproblem – Gewerbesteuern – Gewerbeflächen

Sekundarschule, PCB, Inklusion und jetzt noch der Brandschutz, die Liste der kostenträchtigen Baustellen in der Stadt wird immer länger – und all diese Positionen sind im aktuell gültigen Haushaltssicherungskonzept nicht einmal eingepreist.

Wobei das Thema Brandschutz verdeutlicht, dass es geradezu ein Teufelskreis ist, in dem sich die Stadt befindet: nicht nur private Bauherrn von Eigenheimen sind betroffen, auch Gewerbetreibende werden zumindest im Stadtteil Dabringhausen an Neuansiedlung oder Expansion von Unternehmen gehindert. Und damit kommt auch keine zusätzliche Gewerbesteuer in die Stadtkasse.

Das Problem des städtischen Haushalts ist nachgewiesenermaßen ein Einnahmeproblem und nicht ein Ausgabeproblem, wie oftmals versucht wird zu suggerieren:
Erstens werden der Stadt durch einen völlig an der Realität vorbei gehenden kommunalen Finanzausgleich Gelder in Millionenhöhe vorenthalten, um vielerlei Aufgaben wie z.B. die Anforderungen des Brandschutzes zu erledigen, die Bund und Land ihr übertragen haben.
Zweitens hat die Stadt aktuell keine entwickelten Gewerbeflächen, um neue Unternehmen nach Wermelskirchen zu holen und damit verbunden auch zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen zu bekommen.
Drittens steht der größte Teil des Wermelskirchener Stadtgebiets für die Ausweisung von Gewerbeflächen nicht oder nur mit Klimmzügen zur Verfügung, da er durch Wasserschutzzonen der Eschbach-, Sengbach und Dhünntalsperre quasi gesperrt ist. Eigentlich müsste Wermelskirchen für diese Beschränkungen Ausgleichszahlungen bekommen, sichert die Stadt so Trinkwasser für Millionen Menschen im Umland.
Viertens wäre die Verwaltung gut beraten, die zugegebenermaßen dicken Bretter der Gewerbeflächenausweisung bei den übergeordneten Behörden mit Nachdruck zu bohren. Mit Hinweis auf die unter erstens bis drittens aufgeführten Fakten sollte die Verwaltung alle Anstrengungen unternehmen, über das „Autobahnohr“ hinaus gehende und von der WNK UWG bereits seit 2008 in die Diskussion geworfenen Flächen wie Hinter dem Hofe II, In den Birgden und Bähringhausen zu realisieren. Dabei sollte die Verwaltung die sicherlich guten Kontakte der Herren Bornhold (WNK UWG), Burghoff (BüFo) und Deppe (CDU) zur dafür zuständigen Bezirksregierung in Köln nutzen.

Antrag Gewerbegebiet Hinter dem Hofe
Antrag Einleitung Ausweitung Gewerbeflächen

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Sekundarschule für Wermelskirchen – zügig und ohne Wenn und Aber

Die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER hat sich auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung intensiv mit dem Thema Sekundarschule unter Berücksichtigung der neuesten pädagogischen, baulichen und finanziellen Aspekte beschäftigt und folgende Eckpunkte einstimmig beschlossen:

– Das Thema „Sekundarschule für Wermelskirchen“ hat für die WNK UWG oberste Priorität.

– Die Sekundarschule soll mit ihrer ersten Jahrgangsstufe schnellstmöglich in den Räumlichkeiten der Hauptschule Ost an den Start gehen.

– Eine auf verschiedene Standorte verteilte Sekundarschule bzw. die „Ausgliederung“ der Schüler ganzer Stadtteile in Nachbarstädte ist mit der WNK UWG ebenfalls nicht darstellbar.

– Die Realschule wird unverzüglich in Dependancen und Provisorien ausgelagert, um weder Schüler noch Lehrer weiterer Belastungen durch Schadstoffe auszusetzen.

– Das Gebäude der Realschule wie auch die Turnhalle an der Rot-Kreuz-Straße werden abgerissen.

– Die Sekundarschule mit Nebenanlagen (Mensa/Cafeteria, Sporthalle) wird auf dem Gelände der Realschule in 1a-Qualität neu errichtet.

– Dabei ist mit einem Flächenschlüssel von 1:1,5 zu arbeiten, ohne den das vom Rat einstimmig beschlossene pädagogische Konzept nicht umsetzbar wäre und somit Makulatur würde. Eine aus pädagogischer Sicht „Sekundarschule light“ ist mit der WNK UWG nicht machbar.

– Für den Zeitraum vom Abriss der Realschule bis zur Inbetriebnahme der Sekundarschule wird die Schullandschaft in Wermelskirchen im wahrsten Sinne des Wortes „zusammen rücken“ müssen.

– Die Sekundarschule zieht von der Hauptschule Ost in die neuen Räumlichkeiten an der Rot-Kreuz-Straße um/ein.

– Grundschule Ost, wie auch ggf. Musikschule, VHS etc. ziehen in das ehemalige Gebäude der Hauptschule Ost um.

– Die Grundschule Ost wird abgerissen.

Der WNK UWG ist durchaus klar, dass für dieses umfassende Konzept viel Geld in die Hand genommen werden muss.
Bildung und Erziehung, unsere Kinder und deren Zukunft sind jedoch das wertvollste Gut, über das wir in diesem Land noch verfügen.
Es darf nicht auf dem Altar sich ohnehin täglich aufgrund neuer Zahlen überholender technokratischer Haushaltssicherungskonzepte geopfert werden!

Deshalb sagt die WNK UWG ohne Wenn und Aber Ja zur zügigen Einrichtung der Sekundarschule.

 

Norbert Kellner
– Schulpolitischer Sprecher der WNK UWG – Fraktion –

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Inklusion mit Augenmaß

Die WNK UWG unterstützt nachdrücklich alle Ansätze, die Situation behinderter Menschen zu verbessern und das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen soweit als möglich zu verzahnen.
Dies muss allerdings mit Augenmaß und Blick für die Realitäten erfolgen.

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und Brüssel, Berlin und Düsseldorf arbeiten mit viel Akribie, Theorie und Papier an der Ausarbeitung der Details, Verordnungen, Richtlinien und Pläne hierzu.

Das Engagement der UN in diesem Bereich muss sicherlich anerkannt und begrüßt werden. Erfreulicherweise ist die UN zumindest in diesem Bereich in der Lage, etwas zu beschließen und auf den Weg zu bringen, was man in vielen anderen ihrer Handlungsfelder nicht gerade feststellen kann.

Es muss auch erwähnt werden, dass die Richtlinie in allen UN-Mitgliedsstaaten gilt.
In diesen weisen die Lebensbedingungen behinderter Menschen derartige Unterschiede auf, wie man sie sich größer kaum vorstellen kann.
Es darf also durchaus die Frage erlaubt sein, ob Deutschland und die Industrienationen hier aktuell einen immensen Nachholbedarf haben, oder ob nicht zunächst die Priorität der Umsetzung dieser Richtlinie darin liegen sollte, die Situation behinderter Menschen in Schwellen- oder Entwicklungsländern mit Hilfe der Industriestaaten zu verbessern, bzw. mit und mit zunächst an deren Niveau heranzuführen.

Weiter darf nicht verschwiegen werden, dass Inklusion sich nicht nur auf die Lebensabschnitte Bildung und Erziehung, sprich Kindergärten und Schulen erstreckt, sondern auf alle Lebensbereiche und Lebenssituationen aller Altersstufen.
Die Umsetzung der Inklusion stellt somit ein äußerst komplexes Thema dar.

Betrachtet man den Bereich der Schule gibt es hier völlig unterschiedliche Ansätze und Meinungen: Rot-grün in NRW und im Landschaftsverband Rheinlan (LVR) noch angereichert durch die FDP beispielsweise strebt untermauert von hochwissenschaftlichen Gutachten (Klemm, Preuss-Lausitz) mittelfristig die Auflösung von 85% aller Förderschulplätze an. Unsere Förderschule (Pestalozzischule) in Wermelskirchen gäbe es dann nicht mehr – eine für die WNK UWG unvorstellbare Konzeption.

Befragt man die Eltern behinderter Kinder, hat der Großteil von ihnen größte Vorbehalte gegen die zwangsweise „Inkludierung“ ihrer Kinder. Sie möchten ihren Kindern gerade die bewährte Fürsorge in den speziellen Förderschulen zukommen lassen und sie nicht zu Versuchskaninchen ideologie- und theoriebefeuerter Konzepte und Politiker machen.

Für die WNK UWG haben das Wohl des Kindes und der Elternwille oberste Priorität!

Auch der Aspekt der Finanzierung darf nicht vergessen werden:
Nicht umsonst wartet man seit Jahren auf konkrete Pläne, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien des Landes zur Inklusion – und dies aus gutem Grund.
In der Landesverfassung NRW ist das Prinzip der Konnexität verankert. Es bedeutet einfach ausgedrückt, dass, wenn das Land den Kommunen Aufgaben vorschreibt, es die dafür notwendigen Finanzmittel zu Verfügung stellen muss; ein Grundsatz der seit Jahren bei vielen Themen nicht eingehalten wird und der Hauptgrund dafür ist, dass die meisten Kommunen, so auch Wermelskirchen pleite sind.
Somit müssen Aktivitäten zur Inklusion auch unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Gesetzgeber stehen.

Alle vorgenannten Aspekte müssen nach Meinung der WNK UWG berücksichtigt werden, wenn in Gremien, Ausschüssen und Rat sich ernsthaft und mit Augenmaß mit dem Thema Inklusion beschäftigt wird.

 

Für die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER:
Norbert Kellner
– Schulpolitischer Sprecher –
Stefan Kind
– Sozialpolitischer Sprecher –
Claudia Schadt
– Jugendpolitische Sprecherin –

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Verkehrsversuch läuft weiter: Meinungswechsel…

Noch im Sommer haben Büfo und CDU sowohl begründet als auch laut und deutlich erklärt, warum der Verkehrsversuch des entgegen kommenden Radverkehrs in der Telegrafenstraße beendet werden soll und entsprechenden Beschluss gemeinsam mit der WNK UWG gefasst.Jetzt, keine drei Monate später sieht die Welt bei CDU und BüFo auf einmal ganz anders aus.
Es ist das gute Recht jeder politischen Gruppierung, aus welchen nachvollziehbaren oder auch nicht nachvollziehbaren Gründen ihre Meinung jeden Tag aufs Neue zu ändern.

Die WNK UWG wird dieser Meinungswechsel aber nicht beeindrucken. Sie bleibt bei ihrer Meinung, den Verkehrsversuch unverzüglich zu beenden und wird darin auch von der riesigen Mehrheit der Wermelskirchener Bürger unterstützt.

Gibt es für diese Position im Rat keine Mehrheit, wird die WNK UWG unter anderem dieses Thema wie auch andere verkehrspolitische Kuriositäten bei der Kommunalwahl 2014 zur Abstimmung stellen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass bis dahin durch den Unfug in der Telegrafenstraße weder ein Fußgänger noch ein Radfahrer noch ein Autofahrer zu Schaden kommt.

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Rückzahlung von Fördergeldern für den Innenstadtausbau?

Die Bezirksregierung hat bislang auf folgende Merkwürdigkeit keine Antwort geben:

Der Umbau von Telegrafen- und Kölner Straße ist seit Jahren fertig gestellt.

Bis Mitte 2011 wurde in keiner der Straßen gegenläufiger Radverkehr eingeführt.

2010 prüfte die Bezirksregierung die Verwendung der Gelder für den Innenstadtausbau.
Es gab hierbei Beanstandungen, die zu einer Rückzahlung von ca. 250.000€ führten – aber auf der Liste der Beanstandungen stand gerade nicht der fehlende gegenläufige Radverkehr in der Telegrafen- oder Kölner Straße.

Komisch, dass der jetzt der Bezirksregierung auffällt? Hat da etwa wer „gepetzt“? Man muss es annehmen, schreibt die Bezirksregierung doch von „gegenwärtigen Anfragen und Eingaben“. Schreibt die Bezirksregierung jetzt das, was einige Herren aus Wermelskirchen wünschen und ihr in die Feder diktieren?

Es ist schon schlimm, dass es offenbar nicht hinnehmbar ist, wenn der von den Bürger gewählte Rat Beschlüsse fasst. Dann wird sich hinter die Bezirksregierung geklemmt und diese instrumentalisiert, den eigenen Kopf durchzusetzen.

Schauen wir aber doch mal, was wirklich passiert, falls der Rat und StUV ein ganzheitliches Konzept der Führung des Radverkehrs durch die Innenstadt beschließen, welches den Belangen aller Verkehrsteilnehmer und allen Aspekten Rechnung trägt.
Schauen wir mal, ob die Bezirksregierung dann auch noch Rückforderungen stellt…

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Telegrafenstraße – Demokratische Spielregeln wahren

Alle 5 Jahre wird der Rat der Stadt von den Bürgern gewählt. Dieser Rat bildet seine Ausschüsse, die über Fachthemen entscheiden. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr in einer demokratischen Entscheidung getan, als er den Verkehrsversuch des gegenläufigen Radverkehrs in der Telegrafenstraße beendet hat.

Es ist das gute Recht eines Lobbyisten wie Herrn Schopphoff diese Entscheidung nicht zu akzeptieren um seine Einzelinteressen durchzusetzen.

Der Rat der Stadt wie auch Wermelskirchener Bürger dürfen sich das jedoch nicht gefallen lassen und müssen sich dem mit allen Mitteln widersetzen.
Dazu gehört dann auch, dass man gegen eine mögliche Rückforderung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung als Stadt wie auch das mögliche Urteil eines von Herrn Schopphoff angerufenen Verwaltungsgerichtes durch alle Instanzen hindurch klagt.
Denn nach dem Verwaltungsgericht kommt das Oberverwaltungsgericht, danach das Bundesverwaltungsgericht und danach gegebenenfalls sogar das Bundesverfassungsgericht, falls Fragen berührt sind, die die kommunale Selbstverwaltung und demokratische Grundzüge berühren.

Solch ein Instanzenweg dauert Jahre. Das sind dann allerdings gute Jahre für die Stadt und ihre Bürger, weil während dieser Zeit die gefährliche Verkehrssituation auf der Telegrafenstraße nicht mehr besteht und Menschen nicht mehr gefährdet werden.

gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer der WNK UWG
(u.a. für die Telegrafenstraße)

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Telegrafenstraße – Offener Brief an Herrn Schopphoff: Klarheit und Wahrheit

Sehr geehrter Herr Schopphoff,

es wäre der Klarheit und Wahrheit durchaus zuträglich, wenn Sie in Ihren Verlautbarungen nicht verschweigen würden, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen im allgemeinen und die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln im Besonderen hinsichtlich des gegenläufigen Radverkehrs stets den Vorbehalt machen, dass es  durch den gegenläufigen Radverkehr nicht zu einer Gefährdungssituation kommen darf.

Diese ist insbesondere im Teilstück der Telegrafenstraße zwischen Sparkasse und Eiscafé Venezia unzweifelhaft und für jedermann sichtbar vorhanden.
Insbesondere die RVK hat dies im Hinblick auf den dort stattfindenden Busverkehr unlängst noch öffentlich erklärt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich im Rat der Stadt eine Mehrheit findet, die die Telegrafenstraße in diesem Bereich umbaut, dem Eiscafé und gegenüberliegenden Restaurant Plätze wegnimmt oder den Busverkehr auf der Telegrafenstraße einstellt, nur damit ein paar Radfahrer ihrer Lieblingsbeschäftigung, gegenläufig zur Einbahnstraße zu fahren, nachgehen können, insbesondere wo es genügend Alternativen gibt, die Stadt auch anderweitig in West-Ost-Richtung zu passieren.

Dies ist auch der Grund, weshalb Sie die Bezirksregierung nicht für Ihre Zwecke als Drohkulisse missbrauchen sollten.
Die  allein entscheidende Aussage der Bez.Reg. ist, dass man klare Aussagen erst nach Darstellung eines eventuell veränderten Verkehrskonzeptes machen würde.

Als Mitglied des Regionalrates stehe ich in diesen Fragen in einem ständigen und guten Kontakt zur Bezirksregierung und weiß daher, dass da vernünftig denkende Mitarbeiter sitzen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Mitglied des Rates für die WNK UWG und
Mitglied des Regionalrates für die FREIEN WÄHLER

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Was bewegt sich in Wermelskirchen?

Die Lageschreibung des Bürgermeisters stellt nur seine Sichtweise dar und sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass die Dinge in Wermelskirchen längst nicht so positiv laufen, wie sie der Bürgermeister darstellt.

Herr Uhle möge seinen Ankündigungen, Verlautbarungen, Treffen, Informationsveranstaltungen, Dankesbriefen an die Ratsfraktionen, die alle erforderlichen Beschlüsse für das Einkaufszentrum in rekordverdächtiger Zeit gefasst haben, jetzt auch Sichtbares folgen lassen: sprich den Abriss der Altimmobilie und Baubeginn des Neubaus.

Sichtbare Geschäftsleerstände gibt es allein deshalb nicht, weil eine nicht unerhebliche Zahl von Ladenlokalen als Ausstellungsflächen anderer Läden genutzt werden.Darüber hinaus stehen z. B. am Markt zwei Ladenlokale gänzlich leer.

Der von der WNK UWG erarbeitete Antrag „Erstellung eines gemeinsamen Konzeptes von Stadt und WiW betreffs Vermarktung der ‚Marke Wermelskirchen’, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing“ wird ganz offensichtlich seit Monaten von der Verwaltung ignoriert.

Die Haltung des Bürgermeisters hinsichtlich des gegenläufigen Radverkehrs in der Telegrafenstraße und die Schlüsse, die er daraus zieht, schaden dem Wermelskirchener Einzelhandel und seinen Kunden.

Warum verweigert der Bürgermeister den Abriss der ehemaligen Sozialunterkunft in der Taubengasse und die Anlage von Parkplätzen auf diesem Grundstück, die die prekäre Parkplatzsituation in der unteren Innenstadt stark verbessern würde?

Erinnert werden muss auch daran, dass nicht der Bürgermeister die Parkgebühren abgeschafft hat, sondern dies durch einen Ratsbeschluss erfolgt ist, der auf Anträge der WNK UWG und anderer Fraktionen zurückging.

Es darf auch die Frage erlaubt sein, warum es mit der Rathausfassade erst wieder voran ging, als Vertreter der WNK UWG und des BüFo mit ihrem „4- Schrauben-Vorschlag“ Bewegung in die Sache brachten.

Hätten Bau- und Schulamt bei der Sekundarschule vertrauensvoll zusammen gearbeitet, würde es nicht mindestens ein weiteres Jahr Verzögerung geben. Wie kann es sein, dass auf der einen Seite ein Fachgremium ein allseits beachtetes und gelobtes wie auch vom Rat einstimmig beschlossenes Konzept erarbeitet, auf der anderen Seite die Bauabteilung des Rathauses scheinbar nicht eingebunden wurde, die Kosten zu ermitteln?

 

gez. Hermann Opitz
(Mitglied des Rates)

gez. Klaus Hake
(Sachkundiger Bürger)

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Telegrafenstraße, die x-te…

Bei aller Begeisterung über die inhaltlichen Aspekte des Themas, sollte nicht der Blick für den exakten zeitlichen Ablauf der Dinge vernebelt werden, indem von Nebenkriegsschauplätzen gesprochen wird:

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 18.06.2012 verfasste die Verwaltung eine Vorlage, in der als eine Option aufgeführt war „Davon unbenommen, kann der gesamte Verkehrsversuch zurückgenommen werden, wenn man keinen der Beteiligten mehr / oder weniger Rechte in der Telegrafenstraße einräumen möchte.“ Diese Option beschloss der Ausschuss mehrheitlich. Die Vorlage war vom Bürgermeister mit Datum vom 05.06.2012 in der Drucksache 2349 selbst unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wusste der Bürgermeister offenbar selbst nicht, dass der Ausschuss nicht befugt sei, einen solchen Beschluss zu fassen, hatte mit diesem Ausgang der Abstimmung offensichtlich aber auch nicht gerechnet.

Nachdem sich die Meinung des Bürgermeisters nicht im Ausschussbeschluss widerspiegelte, startete der Bürgermeister die Initiative, indem er selbst den Punkt auf die Tagesordnung des Rates am 02.07.2012 setzte und mit einem „Antrag“ gemeinsam mit einigen Ratsmitgliedern „garnierte“. Auch da war ihm wohl noch nicht bewusst, wer eigentlich inwieweit zuständig ist.

Das fiel ihm erst auf, als er merkte, dass auch der Rat seiner Meinung nicht folgen würde. Erst da zog er die Karte der Zuständigkeit, dreiseitig und wie sich mittlerweile rausstellt größtenteils heiße Luft enthaltend und setzte den Punkt einfach ab.

Das einzige, was letztendlich in der Darstellung des Bürgermeisters nunmehr zutreffend ist, ist die Tatsache, dass der Rat den Verkehrsversuch beenden müsste, indem er einen „Doppelbeschluss“ fasst, die betreffende Passage der Öffnung der Einbahnstraßen aus dem Verkehrskonzept zu streichen und den Verkehrsversuch zu beenden. Es ist zu hoffen, dass dies der Rat am 01.10.2012 tut.

Als fader Beigeschmack im Verhältnis von Rat und Bürgermeister bleibt, wie letzterer mit dem Rat umgeht.
Fair und sauber wäre es gewesen, den Punkt auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 02.07.2012 zu belassen und den Rat auf seine Zuständigkeit und den damaligen Beschluss, den es in diesem Zusammenhang aufzuheben gilt, hinzuweisen.
Stattdessen wurden dreiseitige Nebelkerzen geworfen, einzig mit dem Ziel, den Rat an der Ausübung seiner Rechte mittels demokratischer Abstimmung zu hindern und eine eigene Abstimmungsniederlage zu vermeiden.

Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes Jahr 2025 🥂🍾🍀
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