Alle 5 Jahre wird der Rat der Stadt von den Bürgern gewählt. Dieser Rat bildet seine Ausschüsse, die über Fachthemen entscheiden. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr in einer demokratischen Entscheidung getan, als er den Verkehrsversuch des gegenläufigen Radverkehrs in der Telegrafenstraße beendet hat.
Es ist das gute Recht eines Lobbyisten wie Herrn Schopphoff diese Entscheidung nicht zu akzeptieren um seine Einzelinteressen durchzusetzen.
Der Rat der Stadt wie auch Wermelskirchener Bürger dürfen sich das jedoch nicht gefallen lassen und müssen sich dem mit allen Mitteln widersetzen.
Dazu gehört dann auch, dass man gegen eine mögliche Rückforderung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung als Stadt wie auch das mögliche Urteil eines von Herrn Schopphoff angerufenen Verwaltungsgerichtes durch alle Instanzen hindurch klagt.
Denn nach dem Verwaltungsgericht kommt das Oberverwaltungsgericht, danach das Bundesverwaltungsgericht und danach gegebenenfalls sogar das Bundesverfassungsgericht, falls Fragen berührt sind, die die kommunale Selbstverwaltung und demokratische Grundzüge berühren.
Solch ein Instanzenweg dauert Jahre. Das sind dann allerdings gute Jahre für die Stadt und ihre Bürger, weil während dieser Zeit die gefährliche Verkehrssituation auf der Telegrafenstraße nicht mehr besteht und Menschen nicht mehr gefährdet werden.
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer der WNK UWG
(u.a. für die Telegrafenstraße)