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Telegrafenstraße, die x-te…

Bei aller Begeisterung über die inhaltlichen Aspekte des Themas, sollte nicht der Blick für den exakten zeitlichen Ablauf der Dinge vernebelt werden, indem von Nebenkriegsschauplätzen gesprochen wird:

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 18.06.2012 verfasste die Verwaltung eine Vorlage, in der als eine Option aufgeführt war „Davon unbenommen, kann der gesamte Verkehrsversuch zurückgenommen werden, wenn man keinen der Beteiligten mehr / oder weniger Rechte in der Telegrafenstraße einräumen möchte.“ Diese Option beschloss der Ausschuss mehrheitlich. Die Vorlage war vom Bürgermeister mit Datum vom 05.06.2012 in der Drucksache 2349 selbst unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wusste der Bürgermeister offenbar selbst nicht, dass der Ausschuss nicht befugt sei, einen solchen Beschluss zu fassen, hatte mit diesem Ausgang der Abstimmung offensichtlich aber auch nicht gerechnet.

Nachdem sich die Meinung des Bürgermeisters nicht im Ausschussbeschluss widerspiegelte, startete der Bürgermeister die Initiative, indem er selbst den Punkt auf die Tagesordnung des Rates am 02.07.2012 setzte und mit einem „Antrag“ gemeinsam mit einigen Ratsmitgliedern „garnierte“. Auch da war ihm wohl noch nicht bewusst, wer eigentlich inwieweit zuständig ist.

Das fiel ihm erst auf, als er merkte, dass auch der Rat seiner Meinung nicht folgen würde. Erst da zog er die Karte der Zuständigkeit, dreiseitig und wie sich mittlerweile rausstellt größtenteils heiße Luft enthaltend und setzte den Punkt einfach ab.

Das einzige, was letztendlich in der Darstellung des Bürgermeisters nunmehr zutreffend ist, ist die Tatsache, dass der Rat den Verkehrsversuch beenden müsste, indem er einen „Doppelbeschluss“ fasst, die betreffende Passage der Öffnung der Einbahnstraßen aus dem Verkehrskonzept zu streichen und den Verkehrsversuch zu beenden. Es ist zu hoffen, dass dies der Rat am 01.10.2012 tut.

Als fader Beigeschmack im Verhältnis von Rat und Bürgermeister bleibt, wie letzterer mit dem Rat umgeht.
Fair und sauber wäre es gewesen, den Punkt auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 02.07.2012 zu belassen und den Rat auf seine Zuständigkeit und den damaligen Beschluss, den es in diesem Zusammenhang aufzuheben gilt, hinzuweisen.
Stattdessen wurden dreiseitige Nebelkerzen geworfen, einzig mit dem Ziel, den Rat an der Ausübung seiner Rechte mittels demokratischer Abstimmung zu hindern und eine eigene Abstimmungsniederlage zu vermeiden.

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