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Kirmes: Glasverbot alleine reicht nicht aus

Es ist schon traurig, wie sich Teile der Kirmes auch dieses Jahr räumlich und zeitlich wieder präsentiert haben.
Unrühmlicher Spitzenreiter hierbei war sicherlich die Eich an Matinee.

Auch wenn sich Zeiten sicherlich ändern, mir als jemandem der die Matinee seit über 35 besucht, tut diese Entwicklung in der Seele weh.

Wenn nicht alle Beteiligten höllisch aufpassen und konsequent Abstellmaßnahmen einführen, wird die Matinee letztendlich sogar grundsätzlich gefährdet sein.
Diese Erfahrung, wie eine kleine Gruppe durch ihr Verhalten ein Fest kaputt macht, mussten schon die Veranstalter einiger Hof- und Straßenfeste, die es mittlerweile nicht mehr gibt, machen.

Insofern ist das Glasverbot unabdingbar, aber nicht nur das: dazu gehört das Verbot des Mitbringens von Alkohol jedweder Art. Das Glasverbot bringt herzlich wenig, wenn die üblichen Verdächtigen zuvor im stillen Kämmerlein 3 Sixpacks Alkopops in Plastikflaschen umfüllen, mitbringen, konsumieren und dann die Randale losgeht.

Weiter sollte auch folgender Aspekt intensiv bedacht, diskutiert und zur nächsten Kirmes vorbereitet werden: wer setzt die Verbote um, wer kontrolliert sie wann und wie, wer stellt das Personal dafür, welche technischen Einrichtungen werden wo benötigt?

Wir haben im Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen jede Menge hübsche und sinnvolle Satzungen, bei deren Um- und Durchsetzung die Stadt hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung ein wahres Schmuckkästchen wäre. Aber diese Satzungen stehen teilweise lediglich auf dem Papier, die üblichen Verdächtigen halten sich nicht daran und es gibt niemanden, der sie im Falle eines Verstoßes auch konsequent zur Rechenschaft zieht.

Insofern gilt auch hinsichtlich der Kirmesproblematik der von der WNK UWG immer wieder formulierte Leitsatz: es muss in Wermelskirchen ein Klima hinsichtlich Sicherheit und Ordnung geschaffen werden, dass es den „normalen“ Kirmesbesuchern gestattet, die Kirmes zu besuchen, dort Spaß zu haben, nicht gefährdet zu werden, den Chaoten aber deutlich signalisiert, dass für sie in Wermelskirchen ein Klima der Null-Toleranz besteht, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.
Das sollte im Übrigen auch für viele Bereiche außerhalb der Kirmes gelten.

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Schmitz-Mohr: „Appell reiner Populismus“

Die Aktionen des VVV hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung in der Stadt und seine Arbeit insgesamt sind zweifelsohne vorbildlich.

Diesen guten Eindruck sollte der Vorsitzende des VVV nicht dadurch konterkarieren, indem er sein politisch neutrales Amt des VVV-Vorsitzenden mit seiner politischen Funktion vermischt und versucht, einem politischen Konkurrenten so einen „mitzugeben“.

Das Bild der Stadt zeigt, dass die Aktionen des VVV alleine nicht ausreichen, sondern viel mehr Engagement aller benötigt wird.

In diesem Zusammenhang hat Rehse, was in der BM jedoch nicht erwähnt wurde, konkret eine Hausputzaktion aller Fraktionen des Rates angeregt, um das Umfeld von Rathaus und Katt zu pflegen. Daran wird natürlich die WNK UWG teilnehmen und, falls es zu keiner gemeinsamen Aktion der Politik kommt, gegebenenfalls auch allein die Initiative ergreifen.

Im Übrigen möge Herr Schmitz-Mohr zur Kenntnis nehmen, dass Henning Rehse bereits im Jahre 2005 eine Patenschaft für eine Grünfläche in der Goethestraße übernommen hat. Das war bekanntlich einige Zeit bevor Herr Schmitz-Mohr Vorsitzender des VVV wurde…

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Dank an die Paten für Grünflächen

„Arm ist nicht schlimm, Hauptsache sauber und ordentlich!“ An diesen Spruch meiner Oma erinnere ich mich oft, wenn ich die Diskussion über Sauberkeit und Ordnung in der Stadt in Verbindung mit den problematischen städtischen Finanzen verfolge. Dabei gilt für die WNK UWG: die prekäre Haushaltslage darf kein Alibi sein, die Stadt verlottern zu lassen. Kreative Ansätze müssen her!

Das sehen offenbar viele Bürger so, die nicht über die Zustände meckern sondern selbst Hand anlegen, um die Situation zu verbessern. Für dieses beispielhafte Engagement gebührt ihnen von allen Wermelskirchenern Lob und Dank!

Es sollten sich aber noch viel mehr Bürger fragen, ob sie diesen Beispielen nicht buchstäblich vor der eigenen Haustüre folgen sollten. Ist es zuviel verlangt, als Anlieger auf seinen paar Metern Grundstücksfront, das aus den Ritzen zwischen Haus und Gehweg, dem Rinnstein und um Schilder und Bäume herum sprießende Unkraut dann und wann zu entfernen, den Müll einzusammeln und von Zeit zu Zeit zu kehren?
Dieser Appell gilt im Übrigen nicht nur für die Eigentümer sondern auch Mieter von Wohnungen und Geschäften – auch von Ladenketten.
Genauso wie das Putzen von Keller, Treppenhaus und Speicher in einem Mehrfamilienhaus organisiert wird, müsste dies auch für die Pflege von Straßenfront, Gehweg und Rinnstein möglich sein.

Selbstverständlich ist auch die Stadt mit ihren vielen der Allgemeinheit offen stehenden Liegenschaften wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Sporthallen u.s.w. auch ein Anlieger, der mit seinem Standard hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung das öffentliche Bild prägt.
Es ist in der heutigen Zeit kaum vorstellbar, dass die Stadt alleine es schaffen kann, das Umfeld ihrer Einrichtungen auf einem solchen Standard zu halten, wie Privatleute dies tun. Dafür fehlt einfach das Geld.
Insofern muss es auch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob nicht an z.B. zwei bis drei „Hausputztagen“ pro Jahr an den Schulen, ihren angeschlossenen Sporthallen und den Kindergärten in einer gemeinsamen Aktion „Viele Hände – schnelles Ende“ von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern auch dort eine Pflege der Grünflächen durchgeführt wird.
Für die „großen“ städtischen Einrichtungen wie Rathaus und Katt könnten alle Fraktionen des Rates – die bringen nämlich locker eine Hundertschaft auf die Waage – überlegen, ob sie dort nicht an Stelle von zwei Fraktionssitzungen jährlich gemeinsam Hand anlegen und das umgebende Grün in einen ordentlichen Zustand versetzen.

Wer selber über Grünflächen verfügt, weiß im Übrigen, dass, wenn einmal Grund gelegt ist, die nachfolgende Pflege und Instandhaltung wirklich ein Kinderspiel ist…

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Resolution zum Stopp der Dichtheitsprüfung von Rat abgelehnt

Mit knapper Mehrheit von BürgerForum, SPD, Grünen und Teilen der FDP gegen die Stimmen von WNK UWG, CDU und dem anderen Teil der FDP hat der Rat in seiner Sitzung am 18.07. die von der WNK UWG gestellte Resolution zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse abgelehnt.

Eindringlich hatte der Fraktionsvorsitzende der WNK UWG die Ratskollegen auf die verschiedensten Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten dieser ganzen Materie hingewiesen:
– In Deutschland werden erneut EU-Ideen umgesetzt, die man in weiten Teilen der EU noch nicht einmal umsetzen kann, weil es die zu prüfenden Anlagen (Abwasserkanäle) noch überhaupt nicht gibt.
– Obwohl Geld an allen Ecken und Enden fehlt müssen Bürger und Stadt hier erneut Millionenbeträge locker machen, obwohl mögliche geringe Beschädigungen der Leitungen bislang keinerlei Umweltbelastungen verursacht haben. Hier wird nicht über Standardsenkungen diskutiert…
– Bürger in Deutschland werden von Land zu Land unterschiedlich behandelt: in NRW wird der Bürger zur Kasse gebeten, in Niedersachsen nicht.
– Die Regelung, wer für die Sanierung der im öffentlichen Straßenraum liegenden Teile seines Hausanschlusses aufkommen muss, ist höchst umstritten.
– Im Ruhrgebiet ist nicht klar, ob für Schäden an den Leitungen der Bürger aufkommen muss oder ob es sich um bergbaubedingte und damit aus dem „Ewigkeitsfonds“ zu begleichende Schäden handelt.
– Am Niederrhein und im Münsterland wurden in bestimmten Gegenden mit hohem Grundwasserspiegel die Leitungen bewusst undicht gebaut, um das Grundwasser abzuführen, bevor es in die Keller eindringt.

Alle diese Argumente fanden bei SPD und BürgerForum kein Gehör:
Ihre Sprecher Schulte und Burghoff führten als hilfloses Argument für ihre Haltung ins Feld, dass man jetzt einmal mit der Prüfung begonnen habe und man die Bürger, die die Prüfung bereits durchgeführt hätten,  nicht durch Aussetzen der Prüfung „bestrafen“ dürfe.

Die Bürger der ländlichen Gebiete Wermelskirchens mögen sich 2014 daran erinnern, wer es war, der diesen Wahnsinn stoppen wollte, und wer es war, der ihn weiter fortführte!

 

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Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.07.2011: Pestalozzischule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

nachdem die Staatsanwaltschaft Köln festgestellt hat, dass es im Zusammenhang mit dem Neubau der Pestalozzischule offenbar keine strafrechtlich relevanten Delikte gegeben hat, bittet die WNK UWG – Fraktion Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Stadtverwaltung die Angelegenheit zivilrechtlich im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen gegen Dritte extern wie intern weiter verfolgen und Schritte einleiten?
2. Wird die Stadtverwaltung dienstrechtliche Schritte gegen die Mitarbeiter ergreifen, die schuldhaft den entstandenen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben?
3. Gibt es die Möglichkeit, Teile des entstandenen Schadens bei einer Eigenversicherung geltend zu machen?
4. Welche Prozesse / Strukturen hat die Verwaltung geändert / eingeführt, damit ein solcher Vorgang nicht erneut passieren kann?

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Resolution zum Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Resolution zum Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Landesregierung hat ein neues Gesetz, mit dem Ziel die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung abzuschaffen, eingebracht.

Die Fraktionen der Regenbogen-Kooperation beantragen, der Rat möge dazu eine Resolution adressiert an die Landesregierung, die Landtagsabgeordneten aus unseren Wahlbezirk und den Städte und Gemeindebund beschließen:
Es wird von der Landesregierung erwartet,  bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe, die Städte und Gemeinden dem effektiv entstehenden Aufwand entsprechend finanziell und sachlich auszustatten, vollumfänglich durchzuführen, sodass die Städte und Gemeinden die gesetzlich übertragene Aufgabe ohne materiellen Nachteil durchführen können.

Zu den Leistungen der Städte und Gemeinden zählen neben der Durchführung der Kinderbetreuung auch der Aufwand der Heranziehung der Elternbeiträge und der Aufwand  der Vorfinanzierung bis Eingang der Beiträge.

Wie aus Presseberichten zu entnehmen war, will die Landesregierung o.a. Gesetz modifizieren. Hierbei will die Landesregierung ihren finanziellen Beitrag in einer festen Summe festlegen, ohne die tatsächlichen Mehrkosten berechnet zu haben oder den tatsächlichen Mehraufwand der Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.

In der Vergangenheit sind den Städten und Gemeinden schon so viele Aufgaben übertragen worden, ohne den tatsächlichen, betriebsbedingten Mehrkosten zu erstatten. Deshalb möchten wir bei jedem neuen Gesetz, das die Städte und Gemeinden mit der Durchführung und Umsetzung finanziell belastet, einen gerechten Ausgleich nach dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip. 

Grundsätzlich begrüßen die Fraktionen der Regenbogen-Kooperation den Ansatz, Bildungsangebote kostenlos bereit zu stellen, möchten aber in Anbetracht der finanziellen Situation des Landes nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt auch diese Leistung auf Pump und zu Lasten nachfolgender Generationen finanziert wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserer Resolution.

 

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Obdachlosenunterkunft Berliner Straße / Taubengasse

Es ist völlig klar, dass die derzeit dort lebenden Menschen zu einen eine gesicherte Bleibe haben müssen zum anderen der Erfolg des sozialen Projektes nicht gefährdet werden darf.

Auf der anderen Seite ist aber auch die Frage, ob dies genau in diesem Haus und an dieser Stelle sein muss, berechtigt und nachvollziehbar.
Dabei geht es nicht darum, diese Menschen, die in der Tat nicht mehr auffällig sind, aus dem Stadtbild zu entfernen, es geht schlichtweg darum, die dortige Grundstücksfläche der Bestimmung zuzuführen, für die sie bereits vor über 30 von der Stadt angekauft wurde.

In den 70-er Jahren mussten die dort lebenden Bürger ihr angestammtes Haus verlassen, weil dessen Abriss und der Bau einer Parkpalette unmittelbar bevor ständen. Passiert ist bis heute nichts!
Nun tut sich in diesem Bereich erfreulicherweise durch einen Neubau auf der Ecke Obere Remscheider Straße / Taubengasse etwas, wobei sich allerdings die Parkplatzsituation in diesem Bereich dadurch weiter verschlechtert.
Insofern besteht jetzt dringenderer Handlungsbedarf denn je.

Die WNK UWG wird sich dafür einsetzen, dass nunmehr der gesamte Bereich geordnet wird und hierbei dann auch das Gebäude abgerissen und auf den Freiflächen in diesem Bereich Parkplätze angelegt werden.

 

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.