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Pestalozzischule – die x-te…

Nachdem Staatsanwaltschaften und Juristen umfänglich geprüft haben, steht es nunmehr fest: beim Bau der Pestalozzischule hat sich niemand rechtswidrig verhalten, keiner einen persönlichen Fehler gemacht, für die Mehrkosten von über 10 Millionen Euro ist niemand haftbar. Die Stadt zahlt!

Schlichtweg unfassbar, stellt man sich vor, so etwas würde in einer Firma passieren.
Insofern wird klar, warum Bund, Länder und Gemeinden- sprich der öffentliche Bereich – völlig überschuldet sind, stellt die Pestalozzischule in Wermelskirchen sicherlich nur die Minispitze eines riesigen Eisbergs dar.

Das Einzige, was die WNK UWG tröstet, ist, dass sie wirklich alles, aber auch alles versucht hat, die Vorgänge aufzuklären, Verantwortliche für die Fehler zu ermitteln und diese auch für entstandene Schäden haftbar zu machen.
Es ist schade, dass dies nicht geklappt hat; zu gut sind offenbar die Versteck- und Tarnmöglichkeiten für alle Beteiligten bei solchen Projekten…

Alles ist gut, keiner hat Fehler gemacht, die Schule steht und es wurden ja am Ende auch Werte geschaffen…
Dann stellt sich nur die Frage, warum dieser Wertezuwachs nicht auch an den Kreis und die übrigen an der Schule beteiligten Kommunen weiterberechnet wurde? Genau auf dies hat der Rat im Sommer nach intensiven Diskussionen verzichtet – wahrscheinlich auch nur ein weiteres kleines „Kommunikationsproblem“.

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Aussetzung der Dichtheitsprüfung

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff

An den Vorsitzenden
des Betriebsausschusses SAW
Herrn Theodor Fürsich

An den Bürgermeister
der Stadt Wermelskirchen
Herrn Bürgermeister Eric Weik

 

-Rathaus-

 

14. November 2011

 

Antrag zur Sitzung
– des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 28.11.2011
– des Betriebsausschusses SAW am 29.11.2011
– des Rates am 12.12.2011:
hier: Aussetzung der Dichtheitsprüfung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG Fraktion beantragt, der Rat beauftragt die Verwaltung,
– die Hausbesitzer unserer Stadt darüber zu informieren, dass der Umweltausschuss des NRW Landtages die Aussetzung der Dichtheitsprüfung und eine entsprechende Änderung des § 61a LWG dem Landtag empfohlen hat und
– die Hausbesitzer in Wermelskirchen von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung in unserem Stadtgebiet zu entbinden.

 

Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass der Landtag den § 61a LWG ändern wird.
Wann dies geschieht, ist derzeit noch nicht absehbar.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar in dem Wissen, dass eine Änderung an-steht, jetzt auf der aktuellen Gesetzeslage zu beharren und die Bürger weiterhin zu belasten.
Nachdem Ausschüsse und Rat seinerzeit Beschlüsse zu dem Thema ge-fasst haben, ist es sinnvoll, die zuständigen Ausschüsse und den Rat zeit-nah mit diesem Thema zu befassen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas (Mitglied des Rates)
Henning Rehse (Fraktionsvorsitzender)

 

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Berufsschulstraße – Infrastruktur nicht verkommen lassen

Die BüFo- Stellungnahme „Einsicht zum Sparen geht verloren“ offenbart die Bereitschaft der BüFo, wichtige Infrastrukturen in unserer Stadt verkommen zu lassen.
Wo so ein kurzfristiges Denken hinführt, kann jeder am Beispiel von Nachbarstädten erkennen.
Das so genannte Sparen durch Beschränkung auf eine einfache Schwarzdecke ist eine Milchmädchenrechnung.
Alle paar Jahre eine in der Berufschulstrasse 53000€ teure Schwarzdecke auftragen zu lassen, erscheint nur dem billiger, der in Zeiträumen von jetzt bis zur nächsten Wahl rechnet.
Bisher war guter Brauch von Rat und Verwaltung, bei erforderlichen Kanalarbeiten, das ganze marode System Kanal/Strasse in einem Zug langfristig zu sanieren. Das wurde uns immer als die kostengünstigere Lösung auf Dauer vorgerechnet.
Jahrelang haben wir die jeweils betroffenen Bürger von dieser Notwendigkeit überzeugt.
Soll das auf einmal nicht mehr gelten, bloß weil die Stadt in der Berufschulstrasse mit 83% Eigenanteil als größter Anlieger dabei ist?
Die Reduzierung der ursprünglich geplanten Gesamtmaßnahme  auf den Teilausbau trägt sowohl der angespannten Haushaltssituation, als auch der Sicherung der Zukunft unserer Bürger Rechnung.

Rüdiger Bornhold
(Planungspolitischer Sprecher der WNKUWG)
Klaus Hake
(Wahlkreisbetreuer der WNKUWG)

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Jugendmusikschule: Strukturen werden zerstört

Den vollkommen zutreffenden Ausführungen der Eltern Burghoff in der BM vom 01.11.2011 lässt sich noch ein gewichtiges Argument hinzufügen, welches die WNK UWG bei allen Sparvorschlägen, die sich auf den Bereich Bildung und Erziehung, Kinder und Jugendliche beziehen, stets im Hinterkopf hat:
Alle zusätzlichen Angebote sei es im schulischen, sportlichen oder auch musischen Bereich tragen positiv zur Erziehung und Sozialisierung der Kinder und Jugendlichen bei.
Die Kinder und Jugendlichen werden in verschiedenen Bereichen ausgebildet und es wird ihnen in weiten Teilen der Freizeit ein sinnvoller Lebensinhalt gegeben.
Einfach formuliert: in Zeiten, wo diese Angebote durch die Kinder und Jugendlichen wahrgenommen werden, treiben sie sich nicht sinnlos herum oder kommen auf der Straße auf falsche Gedanken oder gar auf die schiefe Bahn.
Das und mögliche „Folgekosten“ für die „Therapierung“ solcher aus der Bahn geworfenen Kindern und Jugendlichen aus dem Jugendetat sollten gegen mögliche schnelle Einsparungen gerechnet werden. Was bringt es, wenn Angebote gestrichen, gekürzt oder so teuer zu bezahlen sind, dass Eltern sie sich nicht mehr leisten können?
Die Diskussion gerade in diesem Bereich muss auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit geführt werden!

 

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Mobilfunkkonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Burghoff,

wir bitten Sie, folgenden Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, WNK UWG, BüFo und FDP in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung-und Verkehr-Umwelt auf die Tagesordnung zu setzen:
Die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen wird beauftragt, ein vorsorgeorientiertes Standortkonzept zur Errichtung von Mobilfunkmasten zu entwickeln.

Begründung:
Die Errichtung des provisorischen Mobilfunkmastes an der Mehrzweckhalle in Dabringhausen hat zu großen Irritationen in der Bevölkerung und damit einhergehend zu der Ablehnung der Errichtung eines dauerhaften Mastes an diesem Standort geführt. Um eine möglichst konzeptionell durchdachte Situation für die Standorte von Mobilfunkmasten in Wermelskirchen zu erreichen, soll eine Regelung erfolgen. Eine solche Regelung anzustreben empfiehlt auch der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Mitteilung vom 17.12.2009.

Ziele eines solchen Konzeptes sind
– die flächendeckende Versorgung sicher zu stellen,
– Alternativstandorte für Masten aufzuzeigen,
– die städtebauliche Verträglichkeit zu gewährleisten,
– die gesundheitliche Beeinträchtigung möglichst gering zu halten und
– die Öffentlichkeit rechtzeitig herzustellen

 „Mastenminimierung bedeutet Immissionsminimierung“
… Durch nur ein Mastbauwerk können Überschneidungen von Mobilfunkstrahlen verhindert werden und damit können Immissionen minimiert werden. Damit ist eine weitere beliebte Argumentation der Mobilfunkbetreiber widerlegt, wonach bei einer höheren Anzahl von Funkmasten und Anlagen zwangsläufig eine geringe Belastung der Bevölkerung zu erwarten ist.“  Genehmigungspflichtige Masten (über 10 m) liegen in der Gestaltungsmöglichkeit der Kommune und verhindern einen Wildwuchs von Antennenanlagen.

Strahlungsminimierung für sensible Bereiche
Bei der Standortauswahl muss darauf geachtet werden, dass sensible Bereiche (Schule, Kindergarten, Altenheim) besonders vor Immissionen geschützt werden. Es soll untersucht werden, mit welchen Summenimmissionswerten zukünftig in diesen Bereichen zu rechnen sein wird.

Städtebauliche Belange bei der Standortwahl berücksichtigen
Befindet sich ein Maststandort in unmittelbarer Nähe zu einem Baudenkmal oder einem Naturdenkmal oder auf einem Höhenzug, wird er von weitem einsehbar sein und ein historisches Stadtbild kann empfindlich gestört werden. Möglicherweise ist das auch in Dabringhausen der Fall. Diese Kriterien müssen bei der Beurteilung und Abwägung von Alternativstandorten Berücksichtigung finden. 
Im Sinne der Transparenz von politischen Entscheidungen und der Nutzung des Sachverstands der Bürger dürfen Bürgerinitiativen bei der Erstellung eines Konzepts nicht übergangen werden.
Der Aufgabenbereich der Stadtverwaltung wird sich hiermit erweitern, da ein Mitarbeiter dafür fachliche Weiterbildung benötigt und den gesamten Prozess begleiten muss. Es ist zusätzlich damit zu rechnen, dass für die Aufstellung des Konzeptes externe Unterstützung eingeholt werden muss. Die dafür notwendigen Kosten bitten wir trotz der schwierigen Haushaltlage darzustellen und ggf. bereitzustellen, da es sich hier um eine Vorsorgemaßnahme handelt, die den Bürger schützt bzw. eine willkürliche Verbreitung von Masten und Antennen verhindern kann.

Wir bitten außerdem der Empfehlung des Städte und Gemeindebundes NRW mit Schreiben vom 17.12.2009 zur Aufstellung eines Mobilfunkkonzeptes zu folgen und  die Erfahrungen des Mobilfunkkonzeptes Attendorn zu nutzen: www.attendorn.de/mobilfunkattendorn

Zitate und die folgenden zwei Anmerkungen sinngemäß aus:
http://www.asamnet.de/~oedpkvas/Aktionen/Mobilfunk/Vilseck/mobilfunkvilseckmobilfunkkonzept.htm

 

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Feldversuch Rathausfassade

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik
Telegrafenstrasse
42929 Wermelskirchen

20.10.2011

 

Anregung betreffs Rathausfassade

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Unterzeichner sind äußerst skeptisch gegenüber des von der Verwaltung eingeschlagenen Weges einer erneuten, groß angelegten und kostenträchtigen Überprüfung der Marmorplatten.
Diese wissenschaftliche Untersuchung des Materials und seine Reaktion auf Wasser, Wärme und Kälte ist unserer Meinung nach unnötig, da sich schon durch die Praxis der letzten 30 Jahre erwiesen hat, welche Auswirkungen das Wetter auf die Marmorplatten hat.
Es geht unserer Auffassung nach nicht um eine zusätzliche Befestigung der Platten, sondern lediglich um eine zusätzliche Fixierung, welche die Platten – sollten sie sich denn tatsächlich irgendwann einmal aus ihrer jetzigen Befestigung lösen – an ihrem Platz hält.

Wir bitten Sie daher, einen sofortigen Feldversuch an ausgewählten Stellen der Fassade durchzuführen. Hierbei sollte eine Fixierung mit Schrauben – im besten Falle nur mit einer Schraube in der Mitte der jeweiligen Platte – vorgenommen werden. Deren Haltefähigkeit sollte durch Wegnehmen der kompletten bisherigen Befestigung (schlimmster Fall) überprüft werden, die Bohrzeiten sollten gemessen werden und darauf geachtet werden, dass nur modernste und effektivste Technik eingesetzt wird.
Die  Fraktionen sollen über den Zeitpunkt dieses Feldversuchs unterrichtet werden.

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, unserer Anregung nicht nachkommen können, beantragen wir die Durchführung des Feldversuchs hilfsweise für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.11.2011.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Rathausfassade: Nur der Versuch macht klug

So lautet ein in den Naturwissenschaften weit verbreitetes Sprichwort.

Bevor die laut Professor für Fassadensanierungen durchaus üblichen 10 Jahre erreicht werden, wäre es vielleicht eine gute Idee, die von Henning Rehse und Peter Scheben bereits vor 5 Jahren geäußerte Idee, die Marmorplatten des Rathauses jeweils mit 4 Schrauben gegen das Herabfallen zu sichern, einfach an 30 Platten versuchsweise umzusetzen.
Dann wüsste man, wie lange es dauert, eine Platte zu durchbohren und zu befestigen und ob sie diese Behandlung auch übersteht oder nicht und welche Kosten insgesamt entstehen.
Alles andere ist Spekulation – auch die Ausführungen eines Gutachters!

So schön Gutachter für die Entlastung von der eigenen Verantwortung sind, so groß ist auch die Gefahr, dass Gutachter der natürliche Feind von einfachen Lösungen sind, bietet die Kompliziertheit des Problems doch die hervorragende Möglichkeit, lukrative Folgeaufträge für sich zu generieren.

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Schmitz-Mohr sollte sich schämen!

Leserbrief an die BM zu Händen Herrn Teifel:

In einem Artikel vom Dienstag dem 11.10.2011 zum Thema Ehrenamtskarte ab 1. Januar 2012, musste ich nachfolgende Äußerung von Herrn Manfred Schmitz-Mohr lesen „ Ich würde mich schämen, mir Vorteile zu erkaufen weil ich ein Ehrenamt habe“.
Herr Schmitz-Mohr, Sie sollten sich schämen eine derartige beleidigende Äußerung gegenüber denen in der Presse kund zu tun, welche sich in einem Ehrenamt engagieren.
Um zukünftig nicht als Schmarotzer und Vorteilsnehmer angesehen zu werden, habe ich mich daher entschlossen, mein Ehrenamt wie bereits seit vielen Jahren weiterhin unentgeltlich  in einem Wermelskirchener Sportverein wahrzunehmen, und darüber hinaus meine Aufwandsentschädigung, die mir für meine ehrenamtliche Tätigkeit als Fraktionsmitglied zugegangen ist, dem Wermelskirchener Jugendhandball zukommen zu lassen.
Ich habe die Einführung der Ehrenamtskarte bisher nicht als Werkzeug zur Vorteilsnahme für Ehrenamtler gesehen, sondern als Symbol der Anerkennung der Stadt gegenüber den Bürgern, die durch ihr persönliches Engagement die Stadt Wermelskirchen liebens- und lebenswerter werden lassen.
Sollte ich mich jedoch mit meiner Annahme täuschen, werde ich, sofern man mir die Ehrenkarte in 2012 anbieten sollte, die Annahme ablehnen.

Walter Thiel

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.