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Umwelt- und Unfallgefährdung durch das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Gräf,

das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen, direkt an der B 51 gelegen, stellt seit Jahren ohnehin keine ansprechende Visitenkarte für die Stadt Wermelskirchen dar.
Neben dem negativen optischen Gesamteindruck, den das „Anwesen“ vermittelt kann jedoch mittlerweile eine Umwelt und Unfallgefährdung m.E. nicht mehr ausgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich ist an einigen Stellen das Dach eingefallen und die Fassadenteile zerbröseln entweder noch an der Fassade hängend oder fallen herab und zerbrechen auf dem Boden.

Ich frage daher Folgendes an:
1. Ist geprüft, dass durch in das Gebäude eindringenden und versickernden Regen keine Schadstoffe in die Umwelt ausgeschwemmt bzw. in Erdreich und Grundwasser eingetragen werden?
An einem Teil des Gebäudes kann man aufgrund der heruntergefallenen Fassade lesen, dass es sich bei der ursprünglichen Firma um eine Eisen- und Metallgießerei gehandelt hat, ein Unternehmen also, das für Schadstoffe und Altlasten hinlänglich bekannt ist.
2. Ist geprüft, dass in Kombination von Trockenheit und Wind Staub und Brösel der zerfallenden Fassade nicht ausgetragen werden und aufgrund ihres Eternit- bzw. Asbestanteils die Umwelt und die Bevölkerung gefährden?
3. Ist geprüft, dass das Gelände derart gesichert ist, dass ein Zugang von Unbefugten für diese sichtbar unterbunden wird, um Unfälle in der Ruine zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Windkraft in Wermelskirchen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 11. März 2013, hier:
Bezugnahme auf die Drucksache RAT/2447/2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die WNKUWG möchte eine öffentliche Diskussion über die regionale Ener-giewende einleiten.

Fukushima änderte alles, unsere Atomkraftwerke werden nun geordnet, wenn auch ohne Beteiligung der Bürger an der Entscheidung, kostenträchtig in den Ruhestand geschickt.

Die Energiewende ist eine deutschlandweite Aufgabe, der RBK und damit auch Wermelskirchen müssen ihren Anteil daran leisten.

Mit der Schaffung einer regionalen Energieerzeugung wird ein Stück Unabhängigkeit von den „4 großen“ Stromversorgern realisiert.

Ohne einen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele von Bund, Land und Kreis nicht erreicht werden.
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Erneuerbaren Energien (EE).
Die aktuelle Gestaltung der EEG Umlage sowie der notwendige Bau von Überlandleitungen führte jüngst zu deutlichen Strompreiserhöhungen, langfristig sind die EE jedoch für eine gesicherte und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar.

Die WNK UWG steht für eine raum-, landschafts- und ortsbild-verträgliche geordnete Konzentration und Bündelung von Windkraftanlagen (WEA).
Wir möchten eine Verspargelung unserer Landschaft durch den ungeordneten Bau vieler Einzelanlagen verhindern.
Der Bau von WEA im Außenbereich ist privilegiert, d.h. Bauanträge für Einzelanlagen lassen sich nur schwer verhindern.
Damit nicht jede Freifläche auf unseren Höhenlagen mit einer WEA überplant wird, sprechen wir uns für die Einrichtung von Windkraftkonzentrationszonen(entspr. LEP Ziele D.II.2.1 und D.II.2.4, § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB, Erlass für die Planung und Genehmigung von WEA vom 11.07.2011 – Windenergie Erlass, u.a.) aus.
Nur so können  wir das Gewicht eines öffentlichen Belanges schaffen mit dem sich Einzelanlagen i.d.R. verhindern lassen.

Der RBK hat mit dem integrierten Klimaschutzkonzept einen belastbaren Grundstein für die regionale Energiewende gelegt.
Die Potentialstudie Windkraft sowie der Energieatlas der Landes NRW ha-ben weitere Datengrundlagen geschaffen. Im Bergischen stellt sich die Windhöffigkeit so dar, dass die Nutzung der Windkraft bei Auswahl von Anlagen mit passender Leistungskurve wirtschaftlich erfolgen kann.

Die WNK UWG fragt daher an:
• Welche Standorte im Stadtgebiet eignen sich für die Einrichtung von Windparks (ab 2 Anlagen) mit Anlagen ab der 3MW Klasse (ab 130 m Nabenhöhe)?
• Gibt es gemeinsam mit dem Kreis und/oder Nachbarkommunen wie Solingen, Remscheid etc. bzw. der BEW Überlegungen und Untersuchungen welche grenzüberschreitenden gemeinsam Flächen entwickelt und genutzt werden könnten?
• Gibt es in der Verwaltung bereits Vorbereitungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)?
• Gibt es für Wermelskirchen Sinn sich im Verbund „Bergwind“ zu engagieren?
• Wie kann eine Beteiligung unserer Bürger „von Anfang an“ umgesetzt werden?
• Gibt es Überlegungen, die Energiewende hinsichtlich der Betreiberform genossenschaftlich zu organisieren?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

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Stadt braucht ein Mobilitätskonzept?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Kurzzeitparkplätze in direkter Nähe zu den Geschäften wie auch Mittel- und Langzeitparkplätze und deren Organisation sind aus Sicht der WNK UWG ein unverzichtbarer Eckpfeiler für einen gut funktionierenden Einzelhandel in Wermelskirchen.
Ob dies durch ein hochtrabend bezeichnetes „Mobilitätsmanagement“ und/oder eine Satzung für den ruhenden Verkehr erreicht wird, ist für die WNK UWG dabei zweitrangig.
Allerdings verhehlt die WNK UWG nicht, dass sie schwere „Mobilitätsdefizite“, die die Erstellung eines „Mobilitätskonzeptes“ derzeit in Wermelskirchen erfordern, nicht erkennt.

Darüber hinaus erinnert die WNK UWG in diesem Zusammenhang an Ihre eigenen zu verschiedensten Anlässen getätigten Hinweise auf die finanzielle Situation der Stadt, die ausgedünnte Personalsituation im Rathaus, sowie die Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen.
Für die WNK UWG hat das Baudezernat derzeit andere Projekte prioritär zu bearbeiten: Schulumzug, Planung und Bau der Sekundarschule, Rathausfassade, Neubau der Feuerwache, Bergischer Löwe, Ausweisung von Gewerbeflächen, Ertüchtigung des Hallenbades, Grünflächenpflege, Energiewende etc. – alles Projekte, die aus Sicht der WNK UWG deutlich vor einem „Mobilitätskonzept“ rangieren.

Weiter weise ich Sie auf die derzeit bestehende Beschlusslage zum Mobilitätskonzept und zur Satzung für den ruhenden Verkehr hin:
Der Rat hat unter TOP 21 der Ratssitzung am 31.05.2010 die Verwaltung „beauftragt, möglichst in der ersten Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2011 nach dieser Probephase einen neuen Satzungsentwurf für die Regelung des ruhenden Verkehrs vorzulegen, der alle Änderungen umfasst.“ Diese Beauftragung haben Sie bislang nicht umgesetzt und dem Rat nichts zu diesem Thema vorgelegt.
Aus dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2012 geht eindeutig hervor, dass die Durchführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements nur dann erfolgt, wenn die Stadt als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgeht. Da dies nicht eingetreten ist, bedarf es eines neuen Beschlusses, will die Verwaltung ein Mobilitätskonzept erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013, hier:
Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Ausschuss möge die Verwaltung beauftragen, einen Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade durchzuführen.

Bei diesem mit örtlichen Unternehmern durchzuführenden Versuch sollen folgende Varianten getestet werden, um Platten gegen ein Herunterfallen zu sichern:
a) Fixierung der einzelnen Platten mit ein oder mehreren Schrauben,
b) Fixierung von jeweils 4 Platten mittels einer Befestigung an der Stelle, wo 4 Platten zusammentreffen (Fugenkreuz)
c) Fixierung der Platten durch ein Gitternetz ähnlich Gabionen oder eines Stahlnetztes, das direkt auf die Fassade aufgebracht wird.

Sollte sich eine dieser Varianten als durchführbar erweisen, wird die Verwaltung weiter beauftragt, die „Fehlstellen“ in der Fassade durch ähnlich aussehendes Material zu ersetzen, die Fassade zu säubern, die Variante flächendeckend durchzuführen und abschließend das Umfeld des Rathauses zu reinigen und ordentlich herzurichten.

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Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013 und des Rates am 15. März 2013 hier:
Bereitstellung von bis zu 274.000€ zwecks Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Rat möge die bereits im Haushaltsplanentwurf 2013 auf den Seiten 374 und 377 im Teilbudget 65.01 Zentrale Gebäudewirtschaft aufgeführten bis zu 274.000€ zur Sanierung und Umbau des Bergischen Löwens beschließen und freigeben und die Verwaltung beauftragen, Umbau und Sanierung des Objektes unverzüglich durchzuführen.

Die Sanierung des Bergischen Löwen steht seit Jahren auf der Tagesordnung, ohne dass sie bislang durchgeführt wurde.
Durch den Umbau des Marktes ist auch dieser Teil der Innenstadt deutlich aufgewertet worden und der Markt verlangt geradezu nach einer Außengastronomie, die auch stets für dort vorgesehen war.

Insofern ist es Aufgabe der Stadt als Eigentümer, die (Arbeits)-Bedingungen im Bergischen Löwen nicht nur an gesetzliche Forderungen anzupassen, dass der Gastronomiebetrieb überhaupt fortgesetzt werden kann, sondern auch so herzurichten, dass von dort eine Außengastronomie auf dem Markt betrieben werden kann.

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Haushalt 2013 – Mittelfristige Finanzplanung- Haushaltssicherungskonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Hibst,

heute Morgen konnte der Presse zutreffender Weise entnommen werden, dass nunmehr geplant ist, den Haushalt 2013 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung wie auch die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Ratssitzung am 15. Juli 2013 zu verabschieden.

Gleichzeitig wird in dem Artikel ausgeführt, es werde „dennoch keine Zahlen geben“.

Ich bitte Sie ganz herzlich, diese Position zu überdenken und fordere die Verwaltung hiermit auf, zumindest Schätzungen und „Eckwerte“ für die Projekte Umzug der PCB-belasteten Schulen, Reparatur der Rathausfassade, Sekundarschule und Brandschutz vorzulegen.

Wenn auch nicht der Haushalt 2013 direkt, so bedingen doch die mittelfristige Finanzplanung wie auch das Haushaltssicherungskonzept für die nächsten 10 Jahre die Berücksichtigung der Kosten für vorgenannte Projekte.
Ohne zumindest die Einstellung grob geschätzter Zahlen werden mittelfristige Finanzplanung wie auch Haushaltssicherungskonzept nicht wahrhaftig und belastbar sein.

Ohne die „Einpreisung“ von „Eckwerten“ vorgenannter Projekte in mittelfristige Finanzplanung wie auch Haushaltssicherungskonzept ist eine Zustimmung der WNK UWG zu einem solchen „Rumpfhaushalt“ nur schwer vorstellbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Anfrage: Obdachlosenhaus: Zukunft unklar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich nehme Bezug auf den Artikel hierzu in der Bergischen Morgenpost vom heutigen Tage http://www.rp-online.de/bergisches-land/wermelskirchen/nachrichten/obdachlosenhaus-zukunft-unklar-1.3144255 und frage an:

1. Stimmt es, dass, wie berichtet wird, seit zwei Monaten der Leiter des Freilichtmuseums Lindlar in der Sache keine Antwort von der Stadtverwaltung bekommen hat?
2. Wieso hat die Verwaltung kein Interesse daran, die von ihr selbst mit 20.000 bis 30.000 € bezifferten Abrisskosten durch einen „Umzug“ des Hauses nach Lindlar unter Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte einzusparen, da ansonsten unabhängig von der weiteren Verwendung des Grundstücks die Abrisskosten ohnehin als real entstehende Kosten anfallen oder als Wertminderung auf den Verkaufspreis angerechnet werden.
3. Wie gedenkt die Verwaltung mit der Idee des Freilichtmuseums weiter umzugehen?
4. Besteht seitens der Verwaltung die Befürchtung, dass nach Entfernung des Gebäudes sich die Fläche durch die normative Kraft des Faktischen zu einem Parkplatz entwickeln könnte, dessen Notwendigkeit an dieser Stelle die Verwaltung hartnäckig bestreitet?

 

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Haushalt 2013 verschieben

Antrag zur Beratung im Ältestenrat, hier:
Beratung und Verabschiedung Haushalt 2013 und Haushaltssicherungskonzept

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER bitten darum, o.a. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ältestenratssitzung zu setzen.

Ziel des Antrags soll es sein, gemeinschaftlich mit allen Fraktionen des Rates zu vereinbaren, dass die Beratung und Verabschiedung des Haushalts nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Ratssitzung am 18.03.2013 erfolgt, sondern verschoben wird, bis belastbare Zahlen vorliegen, welche Mittel im Haushalt 2013 wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung für die Projekte
– Sekundarschule
– Umzug der Realschule und Grundschule Ost aus PCB-belasteten Räumlichkeiten
– Brandschutz / Bau einer neuen Feuerwache
– Sanierung der Rathausfassade
einzustellen sind.

 

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Radverkehr in der Innenstadt – eine Lösung muss her!

Auch in 2013 wird das Thema Radverkehr auf der Tagesordnung stehen, bis eine für alle Verkehrsteilnehmer, Geschäftsinhaber, Kunden, Anlieferer und Anlieger der betreffenden Straßen akzeptable und vor allem sichere Regelung gefunden ist.
Dafür wird sich die WNK UWG mit Energie einsetzen.

Bisweilen konnte in der Diskussion der Eindruck entstehen, die WNK UWG sei der Balkantrasse gegenüber negativ eingestellt oder habe etwas gegen Radfahrer.
Das Gegenteil ist der Fall, wie der beigefügte Antrag der WNK UWG vom 08.01.2008 belegt, der der Startschuss für das Projekt Balkantrasse auf Wermelskirchener Gebiet war.
Dieser Antrag wird heute gerne von interessierter Seite unterschlagen.

Für die WNK UWG ist wichtig, dass rechtzeitig vor Beginn der Radsaison ein mit der Bezirksregierung abgestimmtes Konzept für die Führung der Balkantrasse durch die Innenstadt erarbeitet wird, das den Belangen aller Verkehrsteilnehmer wie auch der Verkehrssicherheit Rechnung trägt.
Dass die derzeitige Regelung diesen Maßstäben nicht entspricht, beweisen die Gefahrensituationen im Bereich der ganzen Streckenführung durch die Innenstadt, insbesondere aber die Unfälle und Beinaheunfälle auf der Telegrafenstraße durch entgegenkommende Radfahrer.
Hierbei ist festzuhalten, dass es eben nicht ausschließlich Gefahren sind, die aus der Begegnung von fahrenden oder haltenden KFZ und Radfahrern resultieren. Auch der Aspekt der vielen Gefahrensituationen zwischen gegenläufig fahrenden Radfahrern und Passanten darf nicht aus den Augen verloren werden.
Es hat sich heraus gestellt, dass das Miteinander der Verkehrsteilnehmer auf der Telegrafenstraße so nicht funktioniert.

Die Verwaltung sollte deshalb ein ganzheitliches Konzept für die ausgeschilderte Führung des Radverkehrs durch die Stadt erarbeiten, bei dem der Radverkehr in Ost-West-Richtung durch die Telegrafenstraße geführt wird, der Radverkehr in West-Ost-Richtung jedoch auch den gerade neugestalteten Markt als zentralen Punkt der Stadt anfahren soll.
Bei der Gesamtbetrachtung sollen weiter auch die Probleme im Bereich der Berlinerstraße, Thomas-Mann-Straße, Pfarrstraße, die widerrechtliche Nutzung des Privatgeländes LIDL durch die Radfahrer sowie Aspekte der Führung der Radfahrer zu Zeiten von Veranstaltungen wie Kirmes, Das Fest, À la Carte etc. mit einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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