Die Fraktion der WNK UWG begrüßt ausdrücklich die Antworten der Verwaltung auf die Anfragen der WNK UWG.
Somit ist klar, dass sowohl hinsichtlich der Direktvergabe als auch der Veränderung des Rankings alle Optionen offen stehen.
Dies ist gut für Wermelskirchen und bietet die Chance, das Optimum bei diesem Projekt in jeder Hinsicht zu erreichen!
Klar ist aber auch, dass bereits geäußerten Stellungnahmen der Politik, eine Direktvergabe sei nicht möglich oder zulässig und das Ranking sei bereits unabänderlich, entweder davon ablenken wollen, selbst Verantwortung für die Entscheidung zu übernehmen, oder bescheinigen, dass man im selbst beschlossenen Verfahren schon allein formal nicht ganz sattelfest ist, oder rein politisch aber nicht sachlich motiviert unterwegs ist.
Klar ist jetzt auch, dass sich die Politik nicht hinter fachlichen oder juristischen Gutachtern verstecken kann!
Die Politik ist in der zu treffenden Entscheidung völlig frei und hat damit aber auch die alleinige Verantwortung, für Wermelskirchen das Richtige zu tun. Dabei sollte sie unbeeinflusst von politischen Motiven und frei von politischem Freund-Feind-Denken das tun, was Wermelskirchen und den Loches-Platz in allen Belangen nach vorne bringt. Dabei müssen in erster Linie Aspekte des Einzelhandels, des Parkens und der Kirmes berücksichtigt werden; es darf aber auch nicht vergessen werden, welch ein gigantisches „Konjunkturprogramm“ diese Maßnahme für die heimische Wirtschaft darstellen kann, wenn man es denn richtig angeht.
Selbstverständlich darf sich jede politische Gruppierung dem von der Verwaltung vorgelegten Ranking anschließen. Genauso selbstverständlich steht es jedem frei zu verschweigen, dass der Erstplatzierte in diesem Ranking den Ratsbeschluss in einem wesentlichen Teil nicht erfüllt: Zitat aus der Bewertung durch die Verwaltung:“…für die Kirmes nicht geeignet“. Das kann, will und wird die WNK UWG nicht mittragen!
Sofern die SPD anführt, die Haltung der WNK UWG „entbehrt jeder sachlichen Grundlage“ und würde auf „undurchsichtigen Gründen“ aufgebaut, darf die WNK UWG auf den von ihr vorgelegten Antrag zur Ausschusssitzung am 29.02.2016 sowie die sachlich fundierte Überarbeitung des Rankings hinweisen. Die WNK UWG Fraktion hat noch nie zu den „Ja-Nickern“ gehört und regelmäßig kritische Fragen gestellt.
Die Interpretation der SPD: „die Vorschläge hätten genug Potential für eine Entwicklung“ kann man bei etwas anderer Lesart auch dahingehend auslegen, dass sie alle nicht gut genug sind, was in der Tat zutrifft.
gez. Jan Paas, MdR
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Leßke,
hallo Kollegen Fraktionsvorsitzende,
fristgerecht und vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen die Stellungnahme, Eingabe, Anträge der Fraktion WNK UWG zum Loches-Platz nebst begründenden Anlagen:
- Die Fraktion beantragt, das Verfahren zum Loches-Platz zu beenden, aufzuheben und den Loches-Platz mittels freihändiger Vergabe an einen Investor zu verkaufen und diesen den Loches-Platz entwickeln zu lassen.
Begründung:
Nach Durchsicht aller 10 eingereichten Entwürfe zur Entwicklung des Loches-Platzes kommt die Fraktion der WNK UWG – Fraktion zu dem Ergebnis, dass KEINER der eingereichten Vorschläge in der vorliegenden Form den Anforderungen in dem Maße gerecht wird, dass sich eine Weiterverfolgung ohne Weiteres lohnen würde.
Zu groß sind die Defizite in verschiedenen Bereichen:
Fraglich ist, ob die vom Büro CIMA ermittelte „Obergrenze von 2.500m² einer verträglichen Verkaufsflächendimensionierung“ eine Perspektive auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist.
Für die WNK UWG ist das qualitative Format des Einhandels mit Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter sowie Shops in begrenzter Anzahl und Größe nach wie vor der richtige Ansatz.
Hinterfragt werden sollte allerdings die Größe beider Märkte. Es sei daran erinnert, dass die EDEKA-Märkte in Belten und Tente bei ihrer Eröffnung als das Non-Plus-Ultra der Lebensmittelversorgung galten. Heute, keine zwei Jahrzehnte später, sind sie völlig veraltet und unterdimensioniert. Insofern sollten bei der Größe der Läden auf dem Loches-Platz auch zukünftige Entwicklungen mit berücksichtigt werden.Zudem besticht kein Konzept überzeugend mit wirklich guten Noten in allen 7 Kriterien. Passen Städtebau- und Denkmalschutz, weisen Kirmes und fließender Verkehr signifikante Defizite auf, werden die Belange der Kirmes erfüllt, geht dies zu Laste des ruhenden Verkehrs. Ideen wie die Anbindung des Objektes durch die Grünanlage neben den Bürgerhäusern und über den Kreisel Eich sind für die WNK UWG ein absolutes No-Go und konterkarieren den Innenstadtumbau und die Aufenthaltsqualität in der Stadt.
Des Weiteren sollte bei der Entwicklung des Loches-Platzes auch dessen Umgebung mit einbezogen werden, um für das ganze Gebiet letztendlich ein Konzept aus einem Guss zu erarbeiten. Obgleich diese Aufgabenstellung aktuell noch nicht gefordert wurde, sollte sie mit einbezogen werden.
Ebenso hält die WNK UWG ihre Forderung nach Wohnbebauung auf dem Loches-Platz aufrecht, um das Entstehen von unbelebten Angsträumen nach Geschäftsschluss zu vermeiden.
KEINER der Entwürfe ist es würdig, in der vorliegenden Fassung ernsthaft weiterverfolgt zu werden!
Wir möchten darauf hinweisen, dass der erstplazierte Entwurf bei 61 von 80 Punkten liegt, das sind 76,25% und bei Schulnoten eine glatte 3. Bei den Entwürfen ist laut Bewertung der Verwaltung folglich keine „2“ oder auch „1“ dabei…
Wollen wir im Ernst mit einer „3“ den Loches-Platz bebauen? - Hilfsweise beantragt die Fraktion mit den Entwürfen K, L, G und C2 zu deren Optimierung ins weitere Verfahren zu gehen.
Begründung:
Da – nach welcher Bewertung auch immer – alle vier erstplatzierten Entwürfe keine befriedigende Punktzahl für eine optimale Bebauung ergeben, schlagen wir alternativ zur freihändigen Vergabe ein Verfahren zur Optimierung der nach dem überarbeiteten Ranking Erstplazierten vor:
Den vier Erstplazierten geben wir die Möglichkeit, die zur Erreichung einer Punktzahl von möglichst über 75 Punkte („Note 1“) notwendigen Anforderungen der Stadt Wermelskirchen einzuarbeiten.
Das eröffnet die Chance, eine allseits befriedigende Bebauung dieses, die Zukunft unserer Stadt so entscheidend prägenden Platzes zusammen mit allen Bürgern zu entwickeln.
Die weitere Begründung u.a. zum überarbeiteten Ranking im Detail ergibt sich aus der beigefügten Anlage.
Die erwähnte Anlage, aus der sich die Begründung für das überarbeitete Ranking ergibt, wird online gestellt, sobald die Verwaltung für die Veröffentlichung ihr grundsätzliches grünes Licht gegeben hat.
Anfrage Verfahren Loches-Platz vom 09.01.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
in Anbetracht der heutigen Ausführungen einiger Fraktionen in der örtlichen Presse richtet die Fraktion der WNK UWG folgende Fragen an Sie:
1. Thema Entwurfsbewertung:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 14.09.2015 wurde unter TOP 5 Folgendes einstimmig beschlossen:
„… Die Verwaltung nimmt eine Entwurfsbewertung vor und stellt dieses Ergebnis als gewichtete Rangfolge im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vor. Der Ausschuss kann dann entscheiden, ob er der Bewertung der Verwaltung folgt oder ob an einzelnen Stellen eine abweichende Bewertung vorgenommen werden soll. …“
a) Ist das aktuell von der Verwaltung vorgelegte Ranking ein Vorschlag der Verwaltung oder die unveränderbare Endfassung?
b) Wann und wo wurde ggf. beschlossen, dass eine unveränderbare Endfassung von der Verwaltung erarbeitet wird?
2. Thema Direktvergabe:
a) Ist die „Direktvergabe“ an einen Investor wie mehrfach von Dr. Prusa im Ausschuss wie auch in der Veranstaltung vom vergangenen Dienstag dargestellt nach wie vor möglich?
b) Trifft es zu, dass die Stadt einen notariellen Kaufvertragsentwurf hat erstellen lassen und einem Investor zugesandt hat?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –
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Pressemiteilung Loches-Platz vom 08.01.2016
Alle politischen Gruppierungen in Wermelskirchen sind sich einig, dass eine zur Stadt passende, zukunftsfähige und die bisherigen Nutzungen berücksichtigende Entwicklung des Loches-Platzes DIE Aufgabe für die nächsten Jahre sein wird.
Dabei gehen Kreativität, Korrektheit und Genauigkeit vor Schnelligkeit!
Nach Durchsicht aller 10 eingereichten Entwürfe zur Entwicklung des Loches-Platzes kommt die Fraktion der WNK UWG – Fraktion zu dem Ergebnis, dass KEINER der eingereichten Vorschläge in der vorliegenden Form den Anforderungen in dem Maße gerecht wird, dass sich eine Weiterverfolgung ohne Weiteres lohnen würde.
Zu groß sind die Defizite in verschiedenen Bereichen:
Fraglich ist, ob die vom Büro CIMA ermittelte „Obergrenze von 2.500m² einer verträglichen Verkaufsflächendimensionierung“ eine Perspektive auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist.
Für die WNK UWG ist das qualitative Format des Einhandels mit Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter sowie Shops in begrenzter Anzahl und Größe nach wie vor der richtige Ansatz.
Hinterfragt werden sollte allerdings die Größe beider Märkte. Es sei daran erinnert, dass die EDEKA-Märkte in Belten und Tente bei ihrer Eröffnung als das Non-Plus-Ultra der Lebensmittelversorgung galten. Heute, keine zwei Jahrzehnte später, sind sie völlig veraltet und unterdimensioniert. Insofern sollten bei der Größe der Läden auf dem Loches-Platz auch zukünftige Entwicklungen mit berücksichtigt werden.
Zudem besticht kein Konzept überzeugend mit wirklich guten Noten in allen 7 Kriterien. Passen Städtebau- und Denkmalschutz, weisen Kirmes und fließender Verkehr signifikante Defizite auf, werden die Belange der Kirmes erfüllt, geht dies zu Laste des ruhenden Verkehrs. Ideen wie die Anbindung des Objektes durch die Grünanlage neben den Bürgerhäusern und über den Kreisel Eich sind für die WNK UWG ein absolutes No-Go und konterkarieren den Innenstadtumbau und die Aufenthaltsqualität in der Stadt.
Des Weiteren sollte bei der Entwicklung des Loches-Platzes auch dessen Umgebung mit einbezogen werden, um für das ganze Gebiet letztendlich ein Konzept aus einem Guss zu erarbeiten. Obgleich diese Aufgabenstellung aktuell noch nicht gefordert wurde, sollte sie mit einbezogen werden.
Ebenso hält die WNK UWG ihre Forderung nach Wohnbebauung auf dem Loches-Platz aufrecht, um das Entstehen von unbelebten Angsträumen nach Geschäftsschluss zu vermeiden.
KEINER der Entwürfe ist es würdig, in der vorliegenden Fassung ernsthaft weiterverfolgt zu werden!
Insofern hält es die WNK UWG – Fraktion geboten, in Anbetracht der mit dem bisherigen Verfahren gemachten Erfahrungen, dieses aufzuheben und zu beenden und den Loches-Platz mittels freihändiger Vergabe an einen Investor zu verkaufen und diesen den Loches-Platz entwickeln zu lassen.
Hilfsweise wird die WNK UWG allerdings auch bis zum geforderten Abgabetermin ein alternatives Ranking der Entwürfe erarbeiten.
Rüdiger Bornhold
Henning Rehse
Thorn Seidel
– Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr –
Berichterstattung WGA 09.01.2016
Berichterstattung WGA Reaktion „Dreierbündnis“ vom 09.01.2016
Berichterstattung Bergische Morgenpost vom 09.01.2016
Berichterstattung Bergische Morgenpost Reaktionen vom 09.01.2016
Antrag auf Beschluss einer
Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der WNK UWG beantragt, der Rat möge Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung) beschließen.
Ein Entwurf ist in der Anlage beigefügt.
Begründung:
In Nordrhein-Westfalen sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Informationen der Verwaltung kommen. Während die Bürger die Einsichtnahme in Akten bisher meist erst beantragen und dafür oft Gebühren zahlen müssen, sollen in Zukunft alle wichtigen Informationen proaktiv im Internet veröffentlicht werden.
Diese Satzungsempfehlung soll auf kommunaler Ebene dazu die Grundlage schaffen und die Informationslast umkehren. Im Ergebnis soll mehr Transparenz geschaffen und damit das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert und gleichzeitig das Kostenbewusstsein der Kommunen erhöht werden. Die Gemeinden verpflichten sich, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen.
Das Bündnis „NRW blickt durch“ -bestehend aus dem Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland–hat dem nordrhein-westfälischen Landtag bereits im Februar 2014 einen Gesetzentwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz(TIFG NRW) mit der Bitte übergeben, diesen Vorschlag in den Landtagsberatungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen.
In machen Kommunen gab es seitdem erfreuliche Entwicklungen hin zu mehr Transparenz. Die rot-grüne Landesregierung jedoch lässt entgegen ihrer Ankündigung mit einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz auf sich warten. Daher sah sich das Bündnis „NRW blickt durch“ veranlasst, neue Impulse in Richtung Transparenz und Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene zu geben.
Auf Grundlage dieser Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen (Transparenzsatzung) haben die Kommunen die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen und damit ihren Beitrag für mehr Transparenz zu leisten. Hierbei sollte jede Kommune über die – auch rechtliche – Durchsetzbarkeit der einzelnen Bestimmungen selbst entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Anfragen Unterdenkmalschutzstellung Objekt Berliner Straße 17a / Taubengasse und Eifgen 3 (Schmiede)
Pressemitteilung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
vielen Dank für den Versuch der Beantwortung meiner beiden Anfragen.
Ich stelle fest, dass zwar kaum eine meiner Fragen beantwortet wurde, möchte die Angelegenheit allerdings mit nachfolgenden Feststellungen auch auf sich bewenden lassen:
1. Der „Spuk“ um eine mögliche Unterdenkmalschutzstellung des Hauses Berliner Straße 17a ist nunmehr beendet und die demokratisch legitimierten Gremien können wieder frei entscheiden, wie mit dem Objekt umgegangen wird.
2. Die Fragen nach zeitlichen Abläufen, warum in dieser Angelegenheit jahrzehntelang in Sachen Denkmalschutz seitens der Verwaltung nichts passierte, nach Eingang eines Antrags der Grünen jedoch binnen einer Woche gehandelt wurde, kann bzw. will die Verwaltung nicht beantworten.
3. Ebenso können seitens der Verwaltung die Diskrepanzen zwischen Verhaltungshandeln und Aussagen hierzu in den Ausschüssen nicht geklärt werden.
4. Das 6-seitige Schreiben der Verwaltung vom 18.12.2015 in dieser Sache hat in Anbetracht des am 15.12.2015 eingegangenen Schreibens des LVR vom 08.12.2015 und dessen Inhalt nur protokollarischen Charakter.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –
Antwort der Verwaltung auf u.a. Anfragen vom 23.12.2015 und 04.01.2016
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An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
-Rathaus-
04. Januar 2016
Prüfung Denkmalschutz Objekt Taubengasse Wermelskirchen, hier:
Stellungnahme des LVR
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
in Anbetracht des Artikels in der Bergischen Morgenpost vom 04.01.2016 http://www.rp-online.de/app/1.5665588 sowie im Nachgang zu den bereits gestellten Anfragen möchte ich noch folgende Fragen stellen:
1. Warum befand sich bei der von mir am 14.12.2015 vorgenommenen Akteneinsicht in dieser Sache das im beigefügten „Antwortbrief“ des LVR an die Stadt Wermelskirchen erwähnte Schreiben vom 08.12.2015, das die Denkmalwürdigkeit für das Objekt negiert, nicht in der Akte?
2. Wieso findet sich in der Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 kein Hinweis auf vorgenanntes Schreiben, das den ganzen leidigen und peinlichen Vorgang beendet?
Bitte lassen Sie den Fraktionen o.a. Schreiben des LVR vom 08.12.2015 mit darauf sichtbarem Eingangsstempel zukommen.
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An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
-Rathaus-
23. Dezember 2015
Anfrage betreffs Unterdenkmalschutzstellung städtischer Liegenschaften im Allgemeinen sowie des Hauses („Schatzes“) Berliner Straße 17a im Besonderen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage vom 15.12.2015 bedanke ich mich zunächst ganz herzlich.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Beantwortung meiner Frage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem weiteren (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, sprich ebenfalls die Chance haben „Schätze“ zu werden, nicht beantwortet wurde.
Ich stelle diese Frage somit erneut.
Des Weiteren lösen Ihre Antworten weitere Nachfragen aus:
1. Besagtes Objekt befindet sich in einem Gebiet, das bereits seit 4 Jahrzehnten Teil städtischer Planungen ist:
In Stichworten sei nur an das erste Sanierungsgebiet Innenstadt in den 70-er Jahren, den damit zusammenhängenden aus den siebziger Jahren stammenden und am 30.08.1983 vom OVG Münster aufgehobenen B-Plan „Innenstadt“, den sich anschließenden B-Plan Nr. 23 – Innenstadt – Teil A sowie die „Aussiedlung“ der ursprünglichen Bewohner des Hauses wie auch später dort untergebrachter Obdachloser wegen des mehrfach unmittelbar bevorstehenden Abrisses erinnert.
Stets wies die städtische Planung auf dieser Fläche Parkmöglichkeiten aus und immer war während besagter 4 Jahrzehnte das Objekt zum Abriss vorgesehen.
Wie ist es nun erklärlich, dass gerade jetzt – nach über 4 Jahrzehnten – die Verwaltung das Objekt als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion in dieser Sache?
2. Richtig ist, dass ich mich im Jahre 2013 um die Möglichkeit einer kostengünstigen „Entsorgung“ des Hauses ins Freilichtmuseum Lindlar gekümmert habe.
Wie ist es nun erklärlich, dass die erwähnten Vorgänge des Sommers 2013 um dieses Objekt zwei Jahre nicht zu Verwaltungshandeln geführt haben, die Verwaltung das Objekt jetzt jedoch als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion?
3. Wenn wie ausgeführt die Eintragung solcher Objekte in die Denkmalliste ein Muss ist, wieso ist die Verwaltung dahin gehend nicht schon Jahrzehnte tätig geworden?
4. Wenn wie in der Antwort ausgeführt, „ein Freilichtmuseum Interesse an einem Fachwerkgebäude zeigt, die Denkmalbehörde von Amts wegen ermitteln muss, ob es sich um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzes handelt“, wieso hat die Verwaltung dies in den vergangenen zwei Jahren nicht getan?
5. Wie ist es erklärlich, dass der zuständige Dezernent, der nachweislich seit den 24.08.2015, 12.14 Uhr per Mail Kenntnis von der Korrespondenz zwischen Stadt und Landschaftsverband hatte, auf ausdrückliche Nachfragen in der Sitzung des StuV vom 14.09.2015 eine nicht zutreffende Antwort gab, in der Sitzung des StuV am 30.11.2015 anders als zuvor protokolliert die Zuständigkeiten nicht darstellte und in der HuF-Sitzung vom 07.12.2015 erneut trotz dezidierter Fragen keine zutreffenden und vollständigen Antworten gab?
6. Sollte es zu einer Unterschutzstellung kommen stellen sich folgende Fragen:
a) Wie viel öffentliche Mittel – sprich Steuergelder – müssten in das Objekt einmalig bzw. laufend gesteckt werden, um den Anforderungen des Denkmalschutzes an Substanzerhalt und Pflege gerecht zu werden?
b) Welche Nutzung kann sich die Verwaltung für das Objekt vorstellen?
c) Welche einmaligen Kosten sind für die Herrichtung des Objektes für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
d) Welche laufenden Kosten sind für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
e) Wo werden Stellplätze für welche Nutzung auch immer nachgewiesen?
f) In Ihrer Antwort ist zu lesen: „Die Stadt Wermelskirchen hat bei der Unterschutzstellung eines Objektes durch die Gesetzeslage keine Folgekosten oder sonstige entstehende Kosten zur Bewertung in das Verfahren einfließen zu lassen.“
Schön dass dies so die Gesetzeslage hergibt, nur zahlt diese Gesetzeslage die anfallenden Kosten leider nicht!
– Wie gedenkt die Verwaltung in Anbetracht des HSK die Mittel für die anfallenden Kosten aufzubringen?
– Aus welchen Haushaltspositionen sollen die benötigten Mittel kompensiert werden?
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Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 auf u.a. Anfrage vom 15.12.2015
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Akteneinsicht, die mir gestern gewährt wurde, möchte ich mich zunächst bedanken.
Die Akteneinsicht ergab folgenden Ablauf:
- Mit Datum vom 18.08.2015 stellte die Fraktion der GRÜNEN hierzu einen Antrag.
- Die Befassung mit diesem Antrag und dem Thema war für den 25.08.2015 im Verwaltungsvorstand vorgesehen.
- Die Mitarbeiterin M.B. der Stadtverwaltung wandte sich am 24.08.2015 per Mail an en Landschaftsverband Rheinland und teilte diesem betreffs der Objekte Berliner Straße 17a und Eifgen 3 (Schmiede) folgendes mit: „Wir würden gerne für o.g. Objekte die Denkmalwürdigkeit überprüfen und hierfür einen Ortstermin mit Ihnen ausmachen.“
- In der Akte findet sich zudem weitere Korrespondenz, die intensive Kontakte zwischen den Grünen und der städtischen Mitarbeiterin belegt.
Ich frage nunmehr an:
1. Wer hat die städtische Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen, in dieser Art und Weise tätig zu werden?
2. Ist es üblich, dass die Verwaltung binnen einer Woche nach Eingang einem Antrag einer Fraktion, der bis heute keine Beschlussfassung in irgendeinem Ausschuss erfahren hat – quasi in vorauseilendem Gehorsam folgend, entspricht?
3. Inwiefern ist es üblich, dass weniger als 24 Stunden, bevor der Verwaltungsvorstand sich mit dem Thema beschäftigt, seitens nachgeordneter Mitarbeiter Fakten geschaffen werden?
4. Wer hat die Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen beim Objekt Eifgen 3 ebenfalls aktiv zu werden?
5. Ist der Mitarbeiterin eigentlich bekannt und bewusst, dass sie politische Beschlüsse betreffs des Verkaufes des Hauses Berliner Straße 17a missachtet und konterkariert?
6. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie mit ihrem Handeln in beiden Fällen Schaden für die Stadt in sechsstelliger Höhe verursacht indem sie den Verkauf der Objekte faktisch unmöglich macht?
7. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie durch ihr Handeln in beiden Fällen möglicherweise für die Stadt zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungskosten in sechs- bis siebenstelliger Höhe verursacht?
8. Werden solche Aktivitäten nicht in das strategische Gesamthandeln der Verwaltung eingebettet sondern stattdessen einem von allen anderen Aspekten losgelösten „Eigenleben“ überlassen?
Die Anfrage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, halte ich aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
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Anträge zu Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr in 2016:
– Optimierung Ampelanlagen Berliner Straße / Dhünner Straße bzw. Berliner Straße / Thomas-Mann-Straße / Wustbacher Straße
– Optimierung – Ampelanlage Hilfringhauser Straße
– Verifizierung Optimierung Ampelschaltungen auf der B51 – Dellmannstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Herr Drescher hat in der gestrigen Sitzung des StuV auf unsere Anfrage hin berichtet, dass zu allen drei Themen die PVT Planungsbüro für Verkehrstechnik Essen GmbH den Prozess begleitet, Optimierungsvorschläge erarbeitet und deren Wirksamkeit überprüft.
Wir beantragen daher, dass alle hierzu erbrachten Arbeiten durch einen Vertreter des Büros, vorzugsweise Herrn Nolden, dem Ausschuss vorgestellt werden.
Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Drescher in der gestrigen Sitzung fragen wir zudem noch an:
1. Wurde die KuS (Koordinierungs- und Steuerungseinheit) der Anlagen auf der Dellmannstraße „resetted“ bzw. neu aufgesetzt, nachdem an der Hardware (Kontaktschleifen bzw. optische Gebern) gearbeitet wurde?
2. Ist sichergestellt, dass die an der Einmündung Burger Straße nunmehr eingesetzten optischen Geber die gleiche Datensicherheit betreffs der passierenden Fahrzeuge geben wie vormals die Kontaktschleifen?
Thema: Sauberkeit in der Stadt / hier: Verunreinigungen durch Stadttauben
Antrag: Errichtung eines Taubenhauses
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der WNK UWG FREIE WÄHLER beantragt, der Rat bzw. zuständige Ausschuss möge beschließen, zunächst ein Taubenhaus nach den Vorbildern in Oberhausen, Wesel und Wuppertal zu errichten.
Begründung:
Das Problem
„Stadttauben sind aus unseren Städten nicht mehr wegzudenken. Für manche Menschen sind sie selbstverständlich, für andere hingegen lästig.
In erster Linie fürchtet man den Taubenkot (pro Tier ca. 10 – 12 kg im Jahr) auf den Straßen und an den Gebäuden. Darüber hinaus gehören zum Straßenbild oft genug kranke, verletzte und gar hungernde, verelendete Tiere. Das will niemand wirklich sehen.
Die Tiere stammen von den Felsentauben ab. Ihnen wurde in der Vergangenheit von den Menschen, zu deren Nutzen, ein ganzjähriges, unkontrolliertes Brutverhalten angezüchtet.
Darüber hinaus trägt auch der sogenannte „Taubensport“ erheblich zu den großen Mengen der Tauben in den Städten bei. Sie werden oft Hunderte von Kilometern weit entfernt von ihrem Zuhause ausgesetzt. Tiere, die nicht mehr zurückfinden, oder für einen viel zu langen Heimweg zu geschwächt sind, lassen sich in den Städten nieder und tragen durch viele Nachkommen zur Population bei.
Die Stadtverwaltungen erlassen in ihrer Not und Hilflosigkeit Fütterungsverbote, die natürlich zu viel Verdruss führen und nicht wirklich für Verbesserungen vor Ort sorgen. Hier greift eine pfiffige Idee, das „Stadttaubenmanagement“.
Die Lösung
Der Plan ist, eine ausreichende Anzahl von Taubenschlägen an Standorten zu bauen, die stark von Tauben frequentiert werden. Ihre Versorgung erfolgt mit artgerechtem Körnerfutter und frischem Wasser.
Die Vögel halten sich ca. 80% des Tages im Schlag auf. Sie paaren sich und brüten auf ihren Eiern. Diese werden regelmäßig, ohne dass die Tiere es merken, gegen Attrappen (Gips/Plastik) ausgetauscht. Durch die gesteuerte Geburtenkontrolle stoppt die Population.
Das Ergebnis:
Keine hungrigen Tauben auf den Straßen!
Keine beschmutzten Gebäude und Autos!
Keine hässlichen Abwehrmaßnahmen, die das Stadtbild stören!
Für Wermelskirchen werden Herr Sven Schulte (Sprecher der Erbengemeinschaft Schulte) und seine Mutter das ehemalige Gärtnerhaus auf dem „Rhombus-Gelände“ kostenfrei zur Verfügung stellen. Es müsste mit geringen Kosten als Taubenschlag fachgerecht umgebaut werden. (Eine externe Beraterin aus Oberhausen kann für dieses Vorhaben hinzugezogen werden.)
Dieser Standort ist Stadt nah, aber dennoch so weit entfernt, dass die Tauben aus dem Stadtbild mit der Zeit entfernt werden können.
Die Betreuung der Stadttaubenhäuser und die Versorgung der Tiere werden durch Mitglieder des Tierschutzvereins Wermelskirchen e.V. übernommen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Güntermann
(Sachkundiger Bürger)