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Aktuelle Erfahrung mit dem kommunalen Wertstoffhof des BAV in der Albert-Einstein-Straße

Hallo Frau Lück,
hallo Herr Irlenbusch,

wir hatten das Thema vor der Kommunalwahl schonmal unter Verschiedenes im Ältestenrat: „Öffnungszeiten des kommunalen Wertstoffhofs des BAV und Kosten für die Stadt dafür anfallende Kosten“.

Ich bin gestern (Mittwoch) irrtümlich was den Wochentag anging um 13 Uhr mit zwei Säcken Laub zum Wertstoffhof gefahren.

Ich rief dem sehr netten Mitarbeiter zu „Grünschnitt kommunal!“ Er kam aus seinem Büro raus, lugte in mein Fahrzeug und sagte „15,50€!“. Als ich fragte warum 15,50€, erläuterte er mir, dass Mittwoch sei, und mittwochs sei der Preis halt 15,50 € und morgen sei es umsonst.

Recht hatte er und ich zog also von dannen…
Heute 13 Uhr war ich wieder da.
Der immer noch nette und auch selbe Mitarbeiter lugte nur noch aus seinem Büro und sagte sich erinnernd lachend: „Die 4 – heute umsonst!“
Ich musste auch lachen…
Dann sagte er: „Merken! Gestern 15,50€, heute frei, morgen 15,50€, Samstag frei!“
Wir mussten beide lachen…

Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Posse einige Bürger nicht so lustig finden, denn der Aufwand für die Behandlung des angelieferten Mülls ist jeden Tag der selbe und der Aufwand der tätigen ersichtlich selben Mitarbeiter auch.

Diese Konstruktion kann dem Bürger praktisch niemand mehr erklären und die gestelzten formaljuristisch bestimmt richtigen Erläuterungen des BAV hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bringen uns auch nicht weiter.

Wir müssen an das Thema ran und der BAV soll bitte nicht kommen und uns abverlangen, wir müssten bei Öffnung von Montag bis Samstag anstelle von nur Dienstag, Donnerstag und Samstag das Doppelte bezahlen; die Menge des Mülls und der Aufwand personeller Art bleibt nämlich der Selbe, nur der Service für die Bürger wird ohne mehr Aufwand verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Offener Brief: Ausübung der Organisationshoheit über das Ordnungsamt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter Görnert,

die unterzeichnenden Fraktionen sind sicherlich über jeden Zweifel erhaben, dass sie nicht für Recht und Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit einstehen.

Dabei gibt es sicherlich in Bürgerschaft und Politik unterschiedliche Meinungen, mit welcher Intensität das Ordnungsamt welche Themen bearbeiten sollte.

Sicherlich gibt es Probleme, wie Vandalismus jedweder Art, illegale Müllentsorgung, das verbotene Füttern von Tauben, die Verschmutzung der Stadt, das Nichtnachkommen der Kehr- und Räumpflicht, Lärmbelästigung etc., wo sich hinter der Forderung, dem entschieden entgegen zu treten, eine überwältigende Mehrheit der Bürger sammelt.

Andererseits gibt es auch Themen, wo die Bürgerschaft sich mehr Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit durch das Ordnungsamt wünscht. Der Takt hierfür wird durch den Leiter des Ordnungsamtes bestimmt und so auch seinen Mitarbeitern vorgegeben.

Fakt ist, dass die Unterzeichner für die Ahndung gegen Verstöße der sog. Corona-Regeln sind, insbesondere wenn diese vorsätzlich und rücksichtslos erfolgen. Jedoch missfällt den unterzeichnenden Fraktionen, dass der im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen ermessensleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. § 40 VwVfG NRW) teilweise unangemessen angewandt wird.

Gerade in Zeiten der Pandemie kämpfen die örtlichen Gastromomen um ihre Existenz und alle haben finanzielle und tatsächliche Aufwendungen getroffen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Diesen Einsatz gilt es zu honorieren und bei vorschnellen Entscheidungen ist Umsicht geboten. Gerade in der Hektik des Alltags dauert es möglicherweise ein paar Minuten länger, bis alle Maßnahmen – z.B. die Desinfektion der Tische nach einem Kundenbesuch – vorgenommen worden sind.

Es kommt verstärkt – und dies nicht erst seit Corona – zu Klagen aus der Bürgerschaft über das „Auftreten“ des Ordnungsamtes.

Die Fälle ziehen sich durch nahezu alle Bereiche es Amtes, wobei es nicht um den Vorwurf rechtswidriger Handlungen durch das Ordnungsamt geht, sondern darum, wie es Dinge angeht, wie Ermessensspielräume nicht genutzt werden, wie sein Auftreten ist.

Hier bitten die Unterzeichner Sie als Leiter der Verwaltung für ein verhältnismäßiges Verwaltungshandeln, dass sich vom Grundsatz Kooperation statt Sanktion leiten lässt. Die Sanktion soll nur die Ultima Ratio sein, insbesondere wenn vermeintliche Verstöße leicht fahrlässig begangen worden sind.

Nach § 62 Abs. 1 GO NRW ist der Bürgermeister  verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

Aus unserer Sicht kann und darf, um einige konkrete Fälle anzusprechen, folgendes nicht sein:

  • Die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bundes-, landes- und  kreisweit. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sie in Wermelskirchen anders umgesetzt und vollzogen werden als in den Nachbarstädten.
  • Alle Menschen sind von Corona betroffen: die Bürger, die unzweifelhaft geschützt werden müssen wie auch zum Beispiel die Gewerbetreibenden, deren Geschäft nicht vollends ruiniert werden darf. Hier lohnt der Blick über die Stadtgrenzen, wie die Ordnungsbehörden dieses Spannungsverhältnis mit Vernunft und Augenmaß auflösen. Dem hiesigen Ordnungsamt fehlt dieses leider!
  • Es ist nicht akzeptabel, den Rheinisch-Bergischen Kreis seitens des Ordnungsamtes öffentlich vorzuschieben, um das eigene restriktive Vorgehen zu rechtfertigen. Rückfragen beim Kreis haben ergeben, dass die seitens des Ordnungsamtes öffentlich gemachten Aussagen hinsichtlich einer „Rapportpflicht“ gegenüber dem  Rheinisch-Bergischen Kreis über angeordnete Zwangsmaßnahmen nicht zutreffen und dieser sich dagegen ausdrücklich verwahrt.
  • Auch halten wir es für vorsichtig ausgedrückt zumindest unglücklich, dass ein sicher geschätzter Wermelskirchener Gastronom als Mitarbeiter des Ordnungsamtes just in Corona-Zeiten eingestellt wird.
  • Auch „Under-Cover-Einsätze“ und das Agieren von Mitarbeitern des Ordnungsamtes als quasi „Agent Provocateur“ lehnen wir ab.
  • Zudem wäre eine zeit- und wortgleiche Kommunikation von Themen Corona betreffend zwischen den Beteiligten wünschenswert.

Wir bitte Sie daher, sich der Problematik, zeitnah, konsequent und nachhaltig anzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Klicki (CDU)                                   
Henning Rehse (WNK UWG)
Oliver Platt (BüFo)                                                      
Jürgen Manderla (FDP)

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Kampf dem Corona-Virus: Luftreiniger für städtische Räumlichkeiten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,

sehr geehrter Herr Görnert, lieber Stefan,

Bezug nehmend auf die sich immer mehr verstärkende Hinweise betreffs der hauptsächlichen Übertragung des Corona-Virus durch Aerosole:

Infektionsgefahr durch Aerosole. Luftreiniger schützen besser als Lüften
https://www.n-tv.de/21956743
regen wir an, dass die Verwaltung prüft, in städtischen Räumlichkeiten, die wie z.B. Klassenräume von einer breiten Öffentlichkeit besucht werden, Luftreiniger einzusetzen.

Dazu soll insbesondere mit dem Wermelskirchener Anbieter https://www.santec-analyse.de/ geprüft werden, ob eine Kooperation auf Kauf-, Leasing- oder Mietbasis realisierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

a photo of a police car
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Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Anfrage/Prüfauftrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

leider können wir in der Presse immer öfters von Aggressionen und Gewalt gegen städtische bzw. öffentlich beschäftigte Mitarbeiter lesen.

Bedrohungs- und Belastungssituationen an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung, speziell der Leistungsverwaltung, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld umfasst, oder der Ordnungsämter haben in den letzten Jahren leider zugenommen.

Aber auch Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei wird immer mehr. Stellvertretend sei hier der auch in Wermelskirchener Gruppen diskutierte Facebookpost von Fridays For Future Weimar genannt. Zitat: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt. Lasst uns aufhören die beiden in einem Atemzug als „Helfer“ zu titulieren. Stattdessen sollten wir Antifa und Migrantifa wertschätzen! Deutschland hat ein #Polizeiproblem“. Zitat Ende.

Die Stadt bzw. die öffentliche Hand in Gänze ist als Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz rechtlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Arbeitnehmer möglichst geringgehalten wird.
Konkret müssen Maßnahmen getroffen werden, um Sicherheit und Arbeitsschutz zu verbessern – wenn nötig.

Nicht nur große Städte wie jüngst die Stadt Köln bringen mit dem Melderegister „Zemag“ Präventionskonzepte auf den Weg. So wollen z.B. die Städte Grevenbroich und Kaarst ihre Mitarbeiter vor Gewalt schützen, was in Rosenheim schon seit 2018 umgesetzt wird.

Die WNK UWG stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Gibt es innerhalb der Verwaltung (mit Rettungsdienst des Krankenhauses und Feuerwehr) ein Konzept für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz inclusive eines Meldesystems für gewaltbereite „Kunden“?
  • Gibt es innerhalb der Verwaltung ein Handlungskonzept für den Fall, dass es bei Kundenbeziehungen zu verbaler und/oder körperlicher Gewalt kommt?
  • Gibt es bei der Prävention eine Zusammenarbeit mit der Polizei?
  • Werden städtische Mitarbeiter dahin gehend geschult, dass sie mit Bedrohungs- und Belastungssituationen umgehen können?
  • Gibt es für das „worst case Szenario“ eine Art „Seelsorge“ sprich psychologische Betreuung für Betroffene?

Der Verein „SoKo Respekt e. V.“ wurde bereits 2017 gegründet, kürzlich ist die Stadt Meinerzhagen ihm beigetreten. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, dem zunehmenden mangelnden Respekt gegenüber Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräften entgegenzuwirken. Menschen, die z. T. ihr eigenes Leben riskieren, um anderen zu helfen, werden beschimpft oder sogar gewalttätig angegangen. Mit seiner Arbeit möchte der Verein genau dies Problem in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, Einsatzkräften eine Stimme zu verleihen und die Gesellschaft zu einem respektvolleren und wertschätzenden Umgang zu bewegen. 

Die Mitglieder des Vereins sind überwiegend Einsatz- und Rettungskräfte. Darüber hinaus kommen sie aber auch aus anderen Berufsgruppen. In Schulen und auf öffentlichen Veranstaltungen halten sie Vorträge, in denen sie falsches und korrektes Verhalten in Notsituationen aufzeigen. Aufgrund dieser wichtigen Aufklärungs- und Präventionsarbeit erlangte der Verein in kürzester Zeit deutschlandweite Aufmerksamkeit. Kosten entstehen durch eine Mitgliedschaft keine, da sich der Verein „SoKo Respekt e. V.“ nicht über Mitgliedsbeiträge, sondern allein aus Spenden finanziert.

Die WNK UWG bittet die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in dem Verein „SoKo Respekt e. V.“ zu prüfen.

Foto: pexels

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Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau, hier:
Städtischen Forst für die Zukunft sichern (2)

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen der WNK UWG FREIE WÄHLER und FDP stellen folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau:

Die Situation in unseren Wäldern ist stark angespannt, eine treffende Beschreibung gab es in der RP online vom 03.06.2020. Hohe Temperaturen, Trockenstress, Waldbrandgefahr, Monokulturen und der Preisverfall beim Holz sorgen für eine verheerende Situation. Die braunen Fichtenbestände sind nicht mehr zu übersehen, der frische Blattaustrieb bei den Laubbäumen wirkt auf den ersten Blick vital, allerdings lassen die Entwicklungen befürchten, dass auch hier Schäden entstehen.

Die WNK UWG hatte zusammen mit der FDP unter dem 24. Mai 2019 den Antrag „Städtischen Forst für die Zukunft sichern“ beantragt und ein Zukunftskonzept für die Bewirtschaftung des Waldes gefordert. Dieses Zukunftskonzept liegt bis heute nicht vor. Neben der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Sauerstoffproduktion, die Naherholung, Jagt, etc. mit einzubeziehen – siehe Vorlage 0120/2018.

Ergänzungsantrag zu unserem Antrag vom 24.05.2019:

WNK UWG und FDP beantragen ferner die Erstellung einer konzeptionellen Planung für den Wermelskirchener Wald. Dabei soll diese Planung interkommunal erfolgen, z.B. durch Einbeziehung der Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen, des Holzcluster Bergisches Land und/oder weiterer Kommunen.

Begründung:

Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:

•        Erhaltung und Optimierung der Waldfunktionen

•        Nachhaltigkeit und damit Stabilisierung des globalen Kohlenstoffkreislaufs

•        Pflegerische und naturnahe Waldbewirtschaftung

Das städtische Forstamt verwaltet rd. 630 ha Wald, die Forstbetriebsgemeinschaft rd. 1.000 ha zuzüglich der Wermelskirchener Flächen. Für ein gesamtheitliches Waldkonzept erscheint uns eine konzeptionelle Planung als unerlässlich, damit die Übersicht erhalten und Flickschusterei unterbunden wird. Dieses Konzept soll eine Beteiligung unserer Bürger beinhalten, z.B. in Form von Spenden- oder Pflanzaktionen wie „plant my tree“.

Aus unserer Sicht sind dabei in einem ersten Schritt zumindest folgende Planungsaspekte zu berücksichtigen:

•        Eine kartografische Darstellung der Wermelskirchener Waldflächen insgesamt

•        Eine kartografische Darstellung der Wermelskirchener Waldflächen, die von Dürre und Borkenkäferplage betroffen sind und somit Hauptgegenstand des Waldkonzeptes sein sollten

•        Beschreibung der potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der ehemals bewaldeten Flächen, z. B. touristische Nutzung, wirtschaftliche Nutzung im Sinne eines Wirtschaftswaldes, gezielte natürliche Verjüngung sowie grundsätzliche Betrachtungen des Waldes als Ökosystem und CO2-Speicher etc.

•        klimastabiler Mischwald für hohe Biodiversität

•        Kostenabschätzungen für die jeweiligen Nutzungsarten

•        Zeitabschätzungen für Umsetzung und Nutzung (gerade im Hinblick auf Neuanpflanzungen)

•        Risikobetrachtung auch hinsichtlich der Investitionskosten

Uns ist bewusst, dass eine Planung, aufgrund der vielen Fragezeichen – gerade auch zur weiteren Klimaentwicklung – sehr anspruchsvoll ist und sehr sicher immer wieder neu angepasst werden muss. Wenn wir aber Maßnahmen auf den Weg bringen sollten, die auch die Wiederaufforstung vorsehen, muss auch eine Gesamtplanung erstellt werden.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Umgang mit unserem Wald auch mit einer hohen Verantwortung gegenüber der Wermelskirchener Bevölkerung und insbesondere den nachfolgenden Generationen einhergeht. Schon deshalb ist eine konzeptionelle und für alle Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger transparente Gesamtplanung grundlegend.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

gez. Henning Rehse
WNK UWG – Fraktion
gez. Heinz Jürgen Manderla
FDP – Fraktion

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Anfrage: Kreisverkehr Berliner Straße / Mozartstraße

Hallo Herr Drescher,

da man aus der Bevölkerung verstärkt auf das Thema angesprochen wird und es eine öffentliche Resonanz https://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/wermelskirchen-neuer-kreisverkehr-ist-noch-nicht-fertig_aid-51961813  erzeugt, möchte ich einige Fragen an Sie richten:

  1. Wann und wo wurde den Gremien des Rates die Detailplanung des Kreisverkehrs vorgestellt und sie ggf. beschlossen?
  2. Reichen die im Haushalt bereit gestellten 80.000€ für die Maßnahme aus bzw. wie teuer wird er letztendlich?
  3. Wenn der Kreisel „ähnlich gebaut werde wie der Kreisel an der Jörgensgasse“ gehören dazu – betrachtet man den Kreisverkehr Jörgensgasse / Schillerstraße – ein Hochbeet und mittig ein Baum. Das kann dann in der Tat nicht mehr überfahren werden…
    Betrachtet man den Kreisverkehr Eich / Jörgensgasse geht es in Richtung der Situation, die am jetzt in der Berliner Straße / Mozartstraße vorfindet und die jederzeit von jedem Verkehrsteilnehmer problemlos überfahren werden kann.
    Was ist denn jetzt geplant?
  4. Wenn der eine Verkehrsteilnehmer den Kreisel überfahren kann, ist das auch für andere Verkehrsteilnehmer möglich!
    Wie soll das mit „welcher Art an Schwellen oder anderweitigen Hubbeln“ verhindert werden?
  5. Warum wird nicht einfach exakt auf der Fläche, die bereits seit Jahren wegen der aufgestellten Ringe nicht überfahren werden konnte, auch zukünftig durch bauliche Maßnahmen wie ein Hochbeet mit Baum oder sonstwie  jedwedes Überfahren unterbunden? (Dabei ist natürlich klar, dass diese Fläche nicht größer sein darf als die nicht überfahrbare Fläche zuvor.)

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Littering Toolbox: Übernahme von Elementen für Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Littering-Toolbox in der Schweiz https://www.littering-toolbox.ch/ sammelt Beispiele von bereits realisierten Maßnahmen gegen Littering und macht diese für alle Interessierten frei zugänglich.
Sie dient in erster Linie allen, die Littering aktiv bekämpfen wollen oder eine Kampagne planen.
Im Menu Projekt suchen / finden Sie eine Vielzahl bereits realisierter Maßnahmen gegen Littering, inklusive Beurteilung, was sie bewirkt haben.

Im Weiteren ermöglicht die Toolbox den Projektleitenden, ihre durchgeführten Projekte gegen Littering, publik zu machen, indem sie ihr Projekt einreichen.

Wer sich mit Littering vorerst theoretisch auseinandersetzen will, wählt das Menu Littering Wissen.

Nutzen auch Sie die Littering Toolbox als Inspirationsquelle, als Möglichkeit zur Vernetzung, als Lehrmittel oder als Plattform, die Ihre Projekte dokumentiert und so anderen nützt.

Letztgenannter Punkt – die Inspiration – möchte die WNK UWG zum Antrag erheben:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und der Politik wie auch der Bürgerschaft Vorschläge vorzulegen, wie Littering in Wermelskirchen effektiver bekämpft werden kann.

Nach Durchsicht der Box erlaubt sich die WNK UWG beispielhaft ohne Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit folgende Projekte in den Focus zu rücken:

  • Melde-App: Laufende Übersicht für Bürger, wo was rumliegt und / oder stört mit Online-Eingabe, was man selbst oder im Team unternommen hat, um den Missstand zu beseitigen oder vorschlägt zu tun.
    (Hierbei ist nicht der bereits vorhandene Mängelmelder gemeint, der das Thema nur an die Stadt adressiert.)
  • Clean-Up Game: Zählt den Abfall und fotografiert die besonders üblen Schandflecken in Straßen und Quartieren möglichst mit Verursachern. Erfolgreiches Aufräumen gibt Abfall-Punkte und zeigt den „Mehrwert“! Eine Karte auf einer Online-Plattform zeigt live die Spuren der Arbeit und entstehenden Abfall-Hotspots und kürt am Ende die Sammelkönigin und den Sammelkönig.
    Beispiel: https://www.littering-toolbox.ch/projekt-detail/clean-up-game/controller/show/
  • In Verbindung mit Clean-Up Game:
    Littering-Karte online
    :
    Stadtweite Darstellung der Abfallpunkte möglichst mit Verursachern. Verbunden mit Projekt Sauberkeitsindex.
    Auf xyz stark frequentierten Plätzen wird die Art und der Umfang des Abfalls erhoben. Schafft
  • Wettbewerb innerhalb Stadt – wer hat saubersten Stadtteil. Beispiel:
    https://www.littering-toolbox.ch/projekt-detail/clean-up-game/controller/show/
  • Hundekot den Kampf ansagen:
    Tütenpaten kümmern sich in ihrer Umgebung um geeignete Standorte für 1-2 Tütenspenderstationen in ihrer Umgebung, befüllen sie mit neuen Beuteln und melden, wenn ein Spender beschädigt wurde. Zusätzlich geben die Tütenpaten Empfehlungen für die optimale Positionierung der Müllbehälter. Beispiel – s. dazu diesmal das Kiezprojekt in Berlin: https://www.helle-hunde.de/tuetenpaten/

alles unter dem Signum: Bürger: das ist Eure Stadt – macht mit, die Stadt hilft auch!

Begründung:

Auch wenn bestimmte Kreise es beharrlich negieren oder relativieren, Wermelskirchen hat ein Müllproblem.
Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht und auch einmal etwas genauer hinschaut sieht dies auch.

Viele Bürger tun dies und sprechen Politik und Verwaltung darauf an.

Es ist an der Zeit, dieses Problem konsequent zu lösen.

Wir bitte um Zustimmung zu diesem Prüfauftrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Steeger
(Wahlkreiskandidat)       

Foto: Frank Schopphoff            

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Haushalt 2021 – II: Digitalisierung

Antrag der WNK UWG zum Haushalt 2021:
Digitalisierungsstrategie der Stadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach umfassenden und hervorragenden Auskunft von Frau Wichmann (ganz herzlichen Dank dafür) müssen alle Kommunen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen (575 Stück nach aktuellem Stand des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa)) online anbieten. 
Nach Abzug der Urlaubszeiten verbleiben der Stadt für diesen Digitalisierungsmarathon gerade einmal etwa 2 Jahre Zeit.

Nach Angaben des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium ist die Umsetzung in dem genannten Zeitraum die größte Aufgabe, daneben gilt es den Umsetzungskatalog so zu realisieren, dass die digitalen Verwaltungsleistungen nutzerorientiert strukturiert, bürgerfreundlich umgesetzt und die Wirtschaft bei Kontakten mit der Verwaltung deutlich entlastet wird.

Schafft die Verwaltung die Umsetzung des OZG-Umsetzungskatalogs bis Ende des Jahres 2022 mit eigenen Kräften oder ist die Einbeziehung externer Experten/innen notwendig?

Da es sich um eine neue Pflichtaufgabe handelt stellt sich im Rahmen des Haushalts die Frage der Finanzierung, hier insbesondere mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip. Gibt es seitens Bund und Land ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung des OZG Katalogs?

Nach Auskunft von Frau Wichmann wird die Verwaltung die Politik nach der Kommunalwahl genauer zum Umsetzungsstand des eGovernments informieren.
Zukunft ist ohne Digitalisierung und Vernetzung kaum mehr denkbar!
Daher muss sichergestellt sein, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung bereitstehen.

Die WNK UWG beantragt daher, dass die entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

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Fragen zur Öffnung der Schulen

Anfrage zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Öffnung der Schulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Nordrhein-Westfalen wurde mit der schrittweisen Öffnung der Schulen begonnen.

Der auf dem Bildungsportal NRW abrufbare Rahmen-Hygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche sieht allgemein gehaltene Informationen vor, die nicht auf die besonderen Anforderungen zum Infektionsschutz in Zeiten von Corona angepasst sind. Das Gleiche gilt für den „Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche“, der Ermessensspielräume aufführt.

Ministerpräsident Laschet hat in diesem Zusammenhang herbe Kritik an den kommunalen Schulträgern geäußert, die von diesen und den kommunalen Spitzenverbänden in aller Deutlichkeit zurückgewiesen wurde.

Da die Ausstattung der Schulen und die Durchführung der Hygienemaßnahmen in den Aufgabenbereich des Schulträgers fallen und die Eltern sowie die Schüler über die Maßnahmen aufgeklärt sein wollen, hat die WNK UWG in diesem Zusammenhang einige Fragen an die Verwaltung:

  • Welche Maßnahmen hat die Verwaltung mit den Schulen abgesprochen?
  • Stehen für Schüler und Lehrer ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung?
  • Wie werden die notwendigen Hygienestandards (z.B. Reinigung von Waschbecken und Toiletten) sichergestellt?
  • Welche Vorgaben seitens der Landesregierung gibt es bezüglich der Abstandsflächen und stehen diese in allen Wermelskirchener Schulen zur Verfügung? Wie werden die Abstandsregeln eingehalten und wer kontrolliert diese?
  • Mit welchen weiteren Maßnahmen soll die Ansteckungsgefahr innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes minimiert werden?

Die Corona – Krise zeigt bereits heute, dass es richtig war Anträge zur besseren IT-Ausstattung unserer Schulen zu stellen.

Der aktuelle Fernunterricht hat aber auch Schwachstellen aufgezeigt. Daraus ergeben sich für die WNKUWG folgende Fragen:

  • Gibt oder gab es für die Schulen einen technischen Support seitens der Verwaltung für den digitalen Unterricht oder haben die Schulen so etwas angefragt?
  • Wie ist die Zufriedenheit der Schulen mit der IT-Ausstattung? Was hat nicht funktioniert?
  • Wie viele Schüler/Eltern beklagen das Fehlen digitaler Ausstattung bzw. eine schlechte technische Ausstattung in ihrem Haushalt? Kann die Verwaltung/die Schulen für die Zukunft eine gewissen Anzahl Ausleihgeräte vorhalten?

Wir brauchen natürlich ganzheitlich ergänzende Maßnahmen bzgl. der Inhalte und der Lehrkräfte, zusätzlich und außerhalb der kommunalen Zuständigkeiten.

Die „schulfreie“ Zeit hat Spielraum für Arbeiten geschaffen, die üblicher Weise den Schulbetrieb stören.

Wurden an Wermelskirchener Schulen ausstehende Renovierungen, Instandsetzungen bzw. Sanierungen während des Pandemie begründeten Ruhens des Schulbetriebes durchgeführt? Wenn ja, wo und was?

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Kommunaler Rettungsschirm Corona

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,
hallo Kollegen Fraktionsvorsitzende,

keine Sorge, die Fraktion der WNK UWG wird jetzt nicht in den Wettbewerb der guten und gut gemeinten Ideen zur Bewältigung der Corona-Krise eintreten, sie wird sich nicht an der Vermessung des Durchmessers des Rettungsschirms zwischen 50.000 € und 1.000.000 € beteiligen, sie wird nicht die Vorschläge der politischen Marktbegleiter positiv oder negativ kommentieren – das Thema hat ja laut Beteuerung aller ohnehin nichts mit Wahlkampf zu tun…

Die Fraktion der WNK UWG möchte lediglich einen Verfahrensvorschlag machen, um das Thema inhaltlich sachgerecht und strukturiert zu bearbeiten:

Aus unserer Sicht sollte nicht die Politik am grünen Tisch Vorschläge machen und über deren Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit kontrovers diskutieren und entscheiden; aus Sicht der Fraktion der WNK UWG sollten die Betroffenen in der Stadtgesellschaft, die Möglichkeit haben, sich zu artikulieren, wo derzeit der Schuh am stärksten drückt, welche Lösungsvorschläge SIE haben und welche Möglichkeiten zur Hilfe SIE dabei durch Verwaltung und Politik sehen und wünschen.

Deshalb schlägt die Fraktion der WNK WG folgendes vor:

  • Der Bürgermeister richtet in der Verwaltung eine Stabsstelle ein, an die sich Betroffene wenden können.
  • Die Betroffenen wenden sich mit ihren Anliegen an diese Stelle, schildern die Probleme und machen Lösungsvorschläge (im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit).
  • Die Stabstelle schaut, ob und wie sofort im laufenden Geschäft der Verwaltung geholfen werden kann oder macht einen Lösungsvorschlag, der als Eilbeschluss sofort oder der Politik zur Beschlussfassung zeitnah im Umlaufverfahren oder für den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

Die WNK UWG möchte mit diesem Vorschlag, diejenigen – nämlich die Betroffenen – einbeziehen und an den Beginn des Prozesses stellen, die am besten wissen, wo die Probleme und deren Lösung liegen.

Auch möchte die WNK UWG einen politischen Streit um gute Ideen und das gegenseitige Blockieren durch die Politik am Ende des Tages zu Lasten der Betroffenen vermeiden.

Das Thema Corona eignet sich nun wirklich nicht für politischen Streit und gegenseitige Profilierung!

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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