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Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Anfrage/Prüfauftrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

leider können wir in der Presse immer öfters von Aggressionen und Gewalt gegen städtische bzw. öffentlich beschäftigte Mitarbeiter lesen.

Bedrohungs- und Belastungssituationen an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung, speziell der Leistungsverwaltung, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld umfasst, oder der Ordnungsämter haben in den letzten Jahren leider zugenommen.

Aber auch Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei wird immer mehr. Stellvertretend sei hier der auch in Wermelskirchener Gruppen diskutierte Facebookpost von Fridays For Future Weimar genannt. Zitat: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt. Lasst uns aufhören die beiden in einem Atemzug als „Helfer“ zu titulieren. Stattdessen sollten wir Antifa und Migrantifa wertschätzen! Deutschland hat ein #Polizeiproblem“. Zitat Ende.

Die Stadt bzw. die öffentliche Hand in Gänze ist als Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz rechtlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Arbeitnehmer möglichst geringgehalten wird.
Konkret müssen Maßnahmen getroffen werden, um Sicherheit und Arbeitsschutz zu verbessern – wenn nötig.

Nicht nur große Städte wie jüngst die Stadt Köln bringen mit dem Melderegister „Zemag“ Präventionskonzepte auf den Weg. So wollen z.B. die Städte Grevenbroich und Kaarst ihre Mitarbeiter vor Gewalt schützen, was in Rosenheim schon seit 2018 umgesetzt wird.

Die WNK UWG stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Gibt es innerhalb der Verwaltung (mit Rettungsdienst des Krankenhauses und Feuerwehr) ein Konzept für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz inclusive eines Meldesystems für gewaltbereite „Kunden“?
  • Gibt es innerhalb der Verwaltung ein Handlungskonzept für den Fall, dass es bei Kundenbeziehungen zu verbaler und/oder körperlicher Gewalt kommt?
  • Gibt es bei der Prävention eine Zusammenarbeit mit der Polizei?
  • Werden städtische Mitarbeiter dahin gehend geschult, dass sie mit Bedrohungs- und Belastungssituationen umgehen können?
  • Gibt es für das „worst case Szenario“ eine Art „Seelsorge“ sprich psychologische Betreuung für Betroffene?

Der Verein „SoKo Respekt e. V.“ wurde bereits 2017 gegründet, kürzlich ist die Stadt Meinerzhagen ihm beigetreten. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, dem zunehmenden mangelnden Respekt gegenüber Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräften entgegenzuwirken. Menschen, die z. T. ihr eigenes Leben riskieren, um anderen zu helfen, werden beschimpft oder sogar gewalttätig angegangen. Mit seiner Arbeit möchte der Verein genau dies Problem in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, Einsatzkräften eine Stimme zu verleihen und die Gesellschaft zu einem respektvolleren und wertschätzenden Umgang zu bewegen. 

Die Mitglieder des Vereins sind überwiegend Einsatz- und Rettungskräfte. Darüber hinaus kommen sie aber auch aus anderen Berufsgruppen. In Schulen und auf öffentlichen Veranstaltungen halten sie Vorträge, in denen sie falsches und korrektes Verhalten in Notsituationen aufzeigen. Aufgrund dieser wichtigen Aufklärungs- und Präventionsarbeit erlangte der Verein in kürzester Zeit deutschlandweite Aufmerksamkeit. Kosten entstehen durch eine Mitgliedschaft keine, da sich der Verein „SoKo Respekt e. V.“ nicht über Mitgliedsbeiträge, sondern allein aus Spenden finanziert.

Die WNK UWG bittet die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in dem Verein „SoKo Respekt e. V.“ zu prüfen.

Foto: pexels

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