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Aussetzung der Dichtheitsprüfung

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff

An den Vorsitzenden
des Betriebsausschusses SAW
Herrn Theodor Fürsich

An den Bürgermeister
der Stadt Wermelskirchen
Herrn Bürgermeister Eric Weik

 

-Rathaus-

 

14. November 2011

 

Antrag zur Sitzung
– des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 28.11.2011
– des Betriebsausschusses SAW am 29.11.2011
– des Rates am 12.12.2011:
hier: Aussetzung der Dichtheitsprüfung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG Fraktion beantragt, der Rat beauftragt die Verwaltung,
– die Hausbesitzer unserer Stadt darüber zu informieren, dass der Umweltausschuss des NRW Landtages die Aussetzung der Dichtheitsprüfung und eine entsprechende Änderung des § 61a LWG dem Landtag empfohlen hat und
– die Hausbesitzer in Wermelskirchen von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung in unserem Stadtgebiet zu entbinden.

 

Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass der Landtag den § 61a LWG ändern wird.
Wann dies geschieht, ist derzeit noch nicht absehbar.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar in dem Wissen, dass eine Änderung an-steht, jetzt auf der aktuellen Gesetzeslage zu beharren und die Bürger weiterhin zu belasten.
Nachdem Ausschüsse und Rat seinerzeit Beschlüsse zu dem Thema ge-fasst haben, ist es sinnvoll, die zuständigen Ausschüsse und den Rat zeit-nah mit diesem Thema zu befassen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas (Mitglied des Rates)
Henning Rehse (Fraktionsvorsitzender)

 

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Mobilfunkkonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Burghoff,

wir bitten Sie, folgenden Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, WNK UWG, BüFo und FDP in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung-und Verkehr-Umwelt auf die Tagesordnung zu setzen:
Die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen wird beauftragt, ein vorsorgeorientiertes Standortkonzept zur Errichtung von Mobilfunkmasten zu entwickeln.

Begründung:
Die Errichtung des provisorischen Mobilfunkmastes an der Mehrzweckhalle in Dabringhausen hat zu großen Irritationen in der Bevölkerung und damit einhergehend zu der Ablehnung der Errichtung eines dauerhaften Mastes an diesem Standort geführt. Um eine möglichst konzeptionell durchdachte Situation für die Standorte von Mobilfunkmasten in Wermelskirchen zu erreichen, soll eine Regelung erfolgen. Eine solche Regelung anzustreben empfiehlt auch der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Mitteilung vom 17.12.2009.

Ziele eines solchen Konzeptes sind
– die flächendeckende Versorgung sicher zu stellen,
– Alternativstandorte für Masten aufzuzeigen,
– die städtebauliche Verträglichkeit zu gewährleisten,
– die gesundheitliche Beeinträchtigung möglichst gering zu halten und
– die Öffentlichkeit rechtzeitig herzustellen

 „Mastenminimierung bedeutet Immissionsminimierung“
… Durch nur ein Mastbauwerk können Überschneidungen von Mobilfunkstrahlen verhindert werden und damit können Immissionen minimiert werden. Damit ist eine weitere beliebte Argumentation der Mobilfunkbetreiber widerlegt, wonach bei einer höheren Anzahl von Funkmasten und Anlagen zwangsläufig eine geringe Belastung der Bevölkerung zu erwarten ist.“  Genehmigungspflichtige Masten (über 10 m) liegen in der Gestaltungsmöglichkeit der Kommune und verhindern einen Wildwuchs von Antennenanlagen.

Strahlungsminimierung für sensible Bereiche
Bei der Standortauswahl muss darauf geachtet werden, dass sensible Bereiche (Schule, Kindergarten, Altenheim) besonders vor Immissionen geschützt werden. Es soll untersucht werden, mit welchen Summenimmissionswerten zukünftig in diesen Bereichen zu rechnen sein wird.

Städtebauliche Belange bei der Standortwahl berücksichtigen
Befindet sich ein Maststandort in unmittelbarer Nähe zu einem Baudenkmal oder einem Naturdenkmal oder auf einem Höhenzug, wird er von weitem einsehbar sein und ein historisches Stadtbild kann empfindlich gestört werden. Möglicherweise ist das auch in Dabringhausen der Fall. Diese Kriterien müssen bei der Beurteilung und Abwägung von Alternativstandorten Berücksichtigung finden. 
Im Sinne der Transparenz von politischen Entscheidungen und der Nutzung des Sachverstands der Bürger dürfen Bürgerinitiativen bei der Erstellung eines Konzepts nicht übergangen werden.
Der Aufgabenbereich der Stadtverwaltung wird sich hiermit erweitern, da ein Mitarbeiter dafür fachliche Weiterbildung benötigt und den gesamten Prozess begleiten muss. Es ist zusätzlich damit zu rechnen, dass für die Aufstellung des Konzeptes externe Unterstützung eingeholt werden muss. Die dafür notwendigen Kosten bitten wir trotz der schwierigen Haushaltlage darzustellen und ggf. bereitzustellen, da es sich hier um eine Vorsorgemaßnahme handelt, die den Bürger schützt bzw. eine willkürliche Verbreitung von Masten und Antennen verhindern kann.

Wir bitten außerdem der Empfehlung des Städte und Gemeindebundes NRW mit Schreiben vom 17.12.2009 zur Aufstellung eines Mobilfunkkonzeptes zu folgen und  die Erfahrungen des Mobilfunkkonzeptes Attendorn zu nutzen: www.attendorn.de/mobilfunkattendorn

Zitate und die folgenden zwei Anmerkungen sinngemäß aus:
http://www.asamnet.de/~oedpkvas/Aktionen/Mobilfunk/Vilseck/mobilfunkvilseckmobilfunkkonzept.htm

 

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Feldversuch Rathausfassade

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik
Telegrafenstrasse
42929 Wermelskirchen

20.10.2011

 

Anregung betreffs Rathausfassade

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Unterzeichner sind äußerst skeptisch gegenüber des von der Verwaltung eingeschlagenen Weges einer erneuten, groß angelegten und kostenträchtigen Überprüfung der Marmorplatten.
Diese wissenschaftliche Untersuchung des Materials und seine Reaktion auf Wasser, Wärme und Kälte ist unserer Meinung nach unnötig, da sich schon durch die Praxis der letzten 30 Jahre erwiesen hat, welche Auswirkungen das Wetter auf die Marmorplatten hat.
Es geht unserer Auffassung nach nicht um eine zusätzliche Befestigung der Platten, sondern lediglich um eine zusätzliche Fixierung, welche die Platten – sollten sie sich denn tatsächlich irgendwann einmal aus ihrer jetzigen Befestigung lösen – an ihrem Platz hält.

Wir bitten Sie daher, einen sofortigen Feldversuch an ausgewählten Stellen der Fassade durchzuführen. Hierbei sollte eine Fixierung mit Schrauben – im besten Falle nur mit einer Schraube in der Mitte der jeweiligen Platte – vorgenommen werden. Deren Haltefähigkeit sollte durch Wegnehmen der kompletten bisherigen Befestigung (schlimmster Fall) überprüft werden, die Bohrzeiten sollten gemessen werden und darauf geachtet werden, dass nur modernste und effektivste Technik eingesetzt wird.
Die  Fraktionen sollen über den Zeitpunkt dieses Feldversuchs unterrichtet werden.

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, unserer Anregung nicht nachkommen können, beantragen wir die Durchführung des Feldversuchs hilfsweise für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.11.2011.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.07.2011: Pestalozzischule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

nachdem die Staatsanwaltschaft Köln festgestellt hat, dass es im Zusammenhang mit dem Neubau der Pestalozzischule offenbar keine strafrechtlich relevanten Delikte gegeben hat, bittet die WNK UWG – Fraktion Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Stadtverwaltung die Angelegenheit zivilrechtlich im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen gegen Dritte extern wie intern weiter verfolgen und Schritte einleiten?
2. Wird die Stadtverwaltung dienstrechtliche Schritte gegen die Mitarbeiter ergreifen, die schuldhaft den entstandenen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben?
3. Gibt es die Möglichkeit, Teile des entstandenen Schadens bei einer Eigenversicherung geltend zu machen?
4. Welche Prozesse / Strukturen hat die Verwaltung geändert / eingeführt, damit ein solcher Vorgang nicht erneut passieren kann?

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Resolution zum Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Resolution zum Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Landesregierung hat ein neues Gesetz, mit dem Ziel die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung abzuschaffen, eingebracht.

Die Fraktionen der Regenbogen-Kooperation beantragen, der Rat möge dazu eine Resolution adressiert an die Landesregierung, die Landtagsabgeordneten aus unseren Wahlbezirk und den Städte und Gemeindebund beschließen:
Es wird von der Landesregierung erwartet,  bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe, die Städte und Gemeinden dem effektiv entstehenden Aufwand entsprechend finanziell und sachlich auszustatten, vollumfänglich durchzuführen, sodass die Städte und Gemeinden die gesetzlich übertragene Aufgabe ohne materiellen Nachteil durchführen können.

Zu den Leistungen der Städte und Gemeinden zählen neben der Durchführung der Kinderbetreuung auch der Aufwand der Heranziehung der Elternbeiträge und der Aufwand  der Vorfinanzierung bis Eingang der Beiträge.

Wie aus Presseberichten zu entnehmen war, will die Landesregierung o.a. Gesetz modifizieren. Hierbei will die Landesregierung ihren finanziellen Beitrag in einer festen Summe festlegen, ohne die tatsächlichen Mehrkosten berechnet zu haben oder den tatsächlichen Mehraufwand der Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.

In der Vergangenheit sind den Städten und Gemeinden schon so viele Aufgaben übertragen worden, ohne den tatsächlichen, betriebsbedingten Mehrkosten zu erstatten. Deshalb möchten wir bei jedem neuen Gesetz, das die Städte und Gemeinden mit der Durchführung und Umsetzung finanziell belastet, einen gerechten Ausgleich nach dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip. 

Grundsätzlich begrüßen die Fraktionen der Regenbogen-Kooperation den Ansatz, Bildungsangebote kostenlos bereit zu stellen, möchten aber in Anbetracht der finanziellen Situation des Landes nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt auch diese Leistung auf Pump und zu Lasten nachfolgender Generationen finanziert wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserer Resolution.

 

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Ehrenamtskarte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich beantrage hiermit, den Punkt Ehrenamtskarte erneut auf die Tagesordnung der HuF-Sitzung am 11.07.2011 zu setzen und bitte Sie, Ihre ablehnende Haltung zu diesem Punkt zu überdenken.

Die finanzielle Situation der Stadt Wermelskirchen wird weitere Einschnitte bei öffentlichen Leistungen nötig machen.
Insofern wird die Bürgerschaft nicht umhinkommen, zusätzlich Aufgaben mittels ehrenamtlichen Engagements wahrzunehmen.

Die WNK UWG ist nach wie vor der Meinung, dass dieses Engagement vielen anderen Kreisen, Städten und Gemeinden im Land folgend mit der Ehrenamtskarte gewürdigt und honoriert werden sollte.
Dies sollte auch die Verwaltung so sehen und unterstützen, da bei Einführung der Ehrenamtskarte in Wermelskirchen für die Stadt weder reale noch kalkulatorische Kosten anfallen würden.

In Wermelskirchen stellt sich die Situation hinsichtlich Einführung der Karte nunmehr wie folgt dar:
Der Verein Freiwilligen-Börse Wermelskirchen e.V. hat durch seinen Vorsitzenden Herrn Hans-Erwin Herrmann schon vor Monaten erklären lassen, dass der Verein die administrative Verwaltung der Karte übernehmen würde.
Wir als WNK UWG würden von Montag bis Donnerstag dem Verein unser Fraktionsbüro im Rathaus als Büro für die Administration zur Verfügung stellen, falls es ansonsten im Rathaus keinen Raum gäbe.
In einem Gespräch mit der neuen Führung von Wermelskirchen Marketing WiW stellte sich heraus, dass es in der Vergangenheit bei diesem Thema folgendes Missverständnis gegeben hat: der Verein hatte lediglich erklärt, dass man die administrative Verwaltung der Karte nicht noch zusätzlich zu den übrigen Aufgaben schultern kann. Sehr wohl ist man aber bereit, bei seinen Mitglieder dafür zu werben, Inhabern der Karte Vergünstigungen zu gewähren.

Wenn die Stadtverwaltung, die, wie Herr Hermann richtig ausführt, nur noch die Karte beim Land beantragen müsste, jetzt ihren Widerstand aufgeben würde, könnte die Karte auch in Wermelskirchen starten…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Resolution Dichtheitsprüfung

Antrag zur Sitzung des Rates am 18.07.2011:
Resolution zur Dichtheitsprüfung gem. § 61a Landeswassergesetz NRW

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

die WNK UWG – Fraktion beantragt, dass die im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften sowie Einzelabgeordnete folgende Resolution an den Landtag NRW beschließen:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert den Landtag von NRW auf, die Pflicht und derzeitige Rechtslage sowie die bisher gesetzten Fristen zur Überprüfung der Dichtheit bestehender privater Abwasseranschlüsse aufzuheben oder mindestens auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung vorliegt.
Weiterhin beantragt die WNK UWG – Fraktion, dass bis zur Vorlage eines einheitlichen Bundesgesetzes die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen sämtliche Aktivitäten zur Ausgestaltung und zur Verabschiedung weiterer Satzungen zur Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG ruhen lässt.
Die bisher in diesem Zusammenhang beschlossenen Satzungen werden bis zu einer einheitlichen Regelung/Gesetzesvorlage ausgesetzt.

Begründung:
Nordrhein-Westfalen ist eines der vier Bundesländer, das mit § 61a LWG NRW eine landesrechtliche Vorschrift zur Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen erlassen hat. Andere Bundesländer sehen im Interesse einer gesetzlich gewollten Gleichbehandlung aller Bundesbürger einer bundeseinheitlichen Regelung entgegen.
Dass das Land NRW einen Alleingang unternimmt, ist nicht vertretbar.
Finanzielle Belastungen in nicht absehbarer Höhe werden den Bürgern auferlegt. Viele Details zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung verursachen große Verunsicherung in der Bürgerschaft und bedürfen einer Neuregelung.
Sollte das Gesetz zur Dichtheitsprüfung im Wesentlichen bestehen bleiben, sind deutliche Änderungen notwendig.
Die WNK UWG – Fraktion verkennt bei diesem Antrag nicht, dass die Notwendigkeit des Gewässerschutzes auch durch den einzelnen Grundstückseigentümer erfolgen muss. Es muss jedoch auch eine Abwägung im Hinblick auf Schaden und Nutzen erfolgen. Eine Beurteilung mit Augenmaß ist notwendig.
Die momentane Landesgesetzgebung im Alleingang auf NRW-Ebene erreicht dies nicht.

 

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Verkehrsüberwachung Schulwege

Sehr geehrter Herr Menzel,

namens meiner Fraktion im Rat der Stadt Wermelskirchen wende ich mich heute an Sie in Ihrer Funktion als Chef der Kreispolizeibehörde.

Wir benötigen in Wermelskirchen bei einem Problem dringend die Hilfe der Polizei:
In den letzten Monaten lässt sich verstärkt feststellen, dass insbesondere im Bereich der Schulwege und direkt um die Schulen herum die Teilnehmer des NICHT ruhenden Verkehrs zahlreiche Verkehrsregeln missachten.
Dazu gehören, die Missachtung der Geschwindigkeit von 30km/h, das Ignorieren wartender Fußgänger an Zebrastreifen, das Rücksichtlose Halten zwecks Be- und Entsteigen der Fahrzeuge etc..
Ein Paradebeispiel, wo man täglich alle Verstöße auf einer Länge von wenigen hundert Metern beobachten kann, ist die Schillerstraße mit ihren zahlreichen Schulstandorten.

Wir bitten Sie ganz herzlich den Wermelskirchener Kollegen bei der Polizei eine konzertierte Aktion ans Herz zu legen, um diese Zustände zu beenden.

In Erwartung einer Nachricht verbleiben wir mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

i.A.
Ihr Stefan Kind MdR

 

Download Antwort Polizei

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Frühzeitige Bürgerinformation über städtische Maßnahmen, hier: Einrichtung eines Internetangebots

Antrag zur Sitzung des HuF am 11.07.2011:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Diskussion um den Sendemast an der Mehrzweckhalle in Dabringhausen hat gezeigt, dass unsere Bürger das Gefühl haben, es würden Dinge über ihre Köpfe hinweg entschieden.
Auch wenn dem nicht so ist und rechtlich alles in korrekten Bahnen verläuft, möchte die WNK UWG, dass unsere Bürger die Möglichkeit bekommen, sich über städtische (Bau-)Maßnahmen und Konzepte frühzeitig zu informieren, auch wenn hierbei eine Mitwirkung der Bürger gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Die WNK UWG beantragt daher: der HuF beauftragt die Verwaltung, dass auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“ ein Link „Aktuelle Projekte“ eingerichtet wird, wo entsprechende Veröffentlichungen regelmäßig vorgenommen werden.
Damit der Bürgerwille gehört und die Bürger als aktive Mitgestalter gewonnen werden können, beauftragt der HuF die Verwaltung ferner damit, dass auf der städtischen Seite bei Facebook ebenfalls entsprechende Informationen frühzeitig veröffentlicht werden. Gerade bei den „social networks“ ist die Hemmschwelle für den Bürger, sich zu geplanten Maßnahmen zu informieren und ggf. zu äußern, am geringsten.

Aus unserer Sicht haben entsprechende frühzeitige Veröffentlichungen in den genannten Medien einen Vorbildcharakter und wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Sollten Sie, Herr Bürgermeister, der Meinung sein, dass er Antrag auch im StUV behandelt werden müsste, bitte wir Sie, ihn an den Ausschussvorsitzenden weiterzuleiten und auf die Tagesordnung der Sitzung des StUV am 04.07.2011 zu setzen.

 

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Eifgenstadion
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Sportpolitik in Wermelskirchen – Positionspapier

Die WNK UWG – Fraktion hat ausgehend von ihrem kommunalpolitischen Programm zur Sportpolitik in Wermelskirchen in Anbetracht der aktuellen Themen und der sich damit verbundenen Diskussionen folgende weitergehende Positionen entwickelt, die sich in inhaltlicher, organisatorischer und finanzpolitischer Sicht weit reichend bedingen.
Die WNK UWG versteht diese Positionen nicht als Antrag, der in der nächsten Ausschuss-sitzung mehrheitlich abgestimmt werden soll sondern als Einbringung ihrer Position in die Diskussionen im Regenbogen, mit Vereinen, mit den anderen Parteien und letztendlich auch in den Gremien des Rates.

1. Freibad Dabringhausen:
Die WNK UWG – Fraktion spricht sich für einen Erhalt des Freibades Dabringhausen aus, solange der Förderverein die Aufgaben in bisherigem Umfang wahrnimmt. Sollte der För-derverein sich in der Lage sehen, weitere Aufgaben zu übernehmen, wird dies ausdrücklich begrüßt.
Mit dem Förderverein sind verbindliche 5-Jahresverträge hinsichtlich der Zusammenarbeit abzuschließen.
Der Abschluss dieser Verträge ist Grundlage für die Bereitstellung der Mittel für nötige Sanierungen in Höhe von 420 T€ in den nächsten Jahren.

2. Hallenbad:
Die WNK UWG – Fraktion spricht sich für den Erhalt des Hallenbades aus.
Die zum Erhalt des Bades notwendigen Investitionen werden planmäßig getätigt, wobei der Sanierungsstau in Höhe von ca. 2,2 Mio. € in den nächsten Jahren abgearbeitet wird.
In einem zweiten Schritt wird das Bad attraktiver gestaltet. Diese Attraktivitätssteigerung soll in mehreren Stufen erfolgen, wobei die Frage betreffs Schaffung eines Außenschwimmbeckens und einer Liegewiese immer im Zusammenhang mit der Situation im Freibad Dabringhausen gesehen werden muss.
Erst im Falle einer Schließung des Freibades Dabringhausen sollen Außenbecken und Liegewiese am Hallenbad realisiert werden.

3. Sportplatz Höferhof / Sportplatz Asterweg:
Die WNK UWG unterstützt das Konzept des Dabringhauser Turnvereins, den Sportplatz Höferhof in eine Kunstrasenanlage umzubauen, den Sportplatz Asterweg aufzugeben und das Gelände als Bauland zu vermarkten.

4. Eifgenstadion:
Die WNK UWG möchte geprüft wissen, ob das bestehende Eifgenstadion betreffs seiner Lage in eine dauerhaft funktionierende Anlage mit Kunstrasenplatz und umgebenden Leichtathletikanlagen umgewandelt werden kann.

Eifgenstadion

Eifgenstadion

Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit größere Abholzmaßnahmen auf dem Südhang möglich sind, um die Beschattung der Anlage und den Laubeintrag zurück zu führen.

5. Sportplatz Dhünn:
Langfristig soll auch der Sportplatz Dhünn zu einer Kunstrasenanlage umgebaut werden.

6. Sportplatz Pohlhausen:
Sollte sich unter der Federführung des dortigen Vereins ein Sponsoringmodell hinsichtlich des Umbaus des Platzes in einen Kunstrasenplatz realisieren lassen, wird die Stadt als derzeitiger Eigentümer des Platzes ein solches Projekt administrativ unterstützen.

7. Optimierung der Ausnutzung städtischer Sportstätten:
Die WNK UWG möchte die Verwaltung auffordern, in Zusammenarbeit mit dem Stadt-sportverband und den Vereinen die Belegung und Nutzung der Sportstätten zu prüfen und zu optimieren. Dabei darf auch das Zusammenlegen gleich gearteter Kleingruppen einzelner Vereine zu einer gemeinsamen größeren Gruppe kein Tabu sein.
Nach der Optimierung ist zu ermitteln, welche Sportstätten aufgegeben und ihr Gelände einer Vermarktung oder anderen Nutzung zugeführt werden kann.

8. Sportstättenbenutzungsgebühren und Übertragung der Pflege auf Vereine:
Die WNK UWG lehnt die Einführung von Benutzungsgebühren für die städtischen Sport-stätten als Maßnahme, Geld dem städtischen Haushalt zuzuführen, ab.
Die WNK UWG verfolgt vielmehr das Ziel, die Pflege der Sportstätten auf die Vereine zu übertragen.
Die WNK UWG möchte die Verwaltung auffordern, das seit mehreren Jahren ungelöste steuerliche Problem des Geldtransfers bei diesem Modell zu klären und zu lösen und ein Konzept zu erarbeiten, wie zukünftig die Pflege von Sportstätten auf die Vereine übertragen werden kann, sodass für beide Seiten eine Win-Win-Situation entsteht.

9. Runder Tisch:
Für die Vorberatung aller vorgenannten Punkte wird ein in seiner Zusammensetzung in Abhängigkeit vom Thema wechselnd besetzter runder Tisch bestehend aus den jeweils betroffenen Akteuren der Sportgemeinde, des Stadtsportverbandes, der Schulen, der Verwaltung und der Politik gebildet.