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Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013 und des Rates am 15. März 2013 hier:
Bereitstellung von bis zu 274.000€ zwecks Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Rat möge die bereits im Haushaltsplanentwurf 2013 auf den Seiten 374 und 377 im Teilbudget 65.01 Zentrale Gebäudewirtschaft aufgeführten bis zu 274.000€ zur Sanierung und Umbau des Bergischen Löwens beschließen und freigeben und die Verwaltung beauftragen, Umbau und Sanierung des Objektes unverzüglich durchzuführen.

Die Sanierung des Bergischen Löwen steht seit Jahren auf der Tagesordnung, ohne dass sie bislang durchgeführt wurde.
Durch den Umbau des Marktes ist auch dieser Teil der Innenstadt deutlich aufgewertet worden und der Markt verlangt geradezu nach einer Außengastronomie, die auch stets für dort vorgesehen war.

Insofern ist es Aufgabe der Stadt als Eigentümer, die (Arbeits)-Bedingungen im Bergischen Löwen nicht nur an gesetzliche Forderungen anzupassen, dass der Gastronomiebetrieb überhaupt fortgesetzt werden kann, sondern auch so herzurichten, dass von dort eine Außengastronomie auf dem Markt betrieben werden kann.

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Haushalt 2013 – Mittelfristige Finanzplanung- Haushaltssicherungskonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Hibst,

heute Morgen konnte der Presse zutreffender Weise entnommen werden, dass nunmehr geplant ist, den Haushalt 2013 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung wie auch die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Ratssitzung am 15. Juli 2013 zu verabschieden.

Gleichzeitig wird in dem Artikel ausgeführt, es werde „dennoch keine Zahlen geben“.

Ich bitte Sie ganz herzlich, diese Position zu überdenken und fordere die Verwaltung hiermit auf, zumindest Schätzungen und „Eckwerte“ für die Projekte Umzug der PCB-belasteten Schulen, Reparatur der Rathausfassade, Sekundarschule und Brandschutz vorzulegen.

Wenn auch nicht der Haushalt 2013 direkt, so bedingen doch die mittelfristige Finanzplanung wie auch das Haushaltssicherungskonzept für die nächsten 10 Jahre die Berücksichtigung der Kosten für vorgenannte Projekte.
Ohne zumindest die Einstellung grob geschätzter Zahlen werden mittelfristige Finanzplanung wie auch Haushaltssicherungskonzept nicht wahrhaftig und belastbar sein.

Ohne die „Einpreisung“ von „Eckwerten“ vorgenannter Projekte in mittelfristige Finanzplanung wie auch Haushaltssicherungskonzept ist eine Zustimmung der WNK UWG zu einem solchen „Rumpfhaushalt“ nur schwer vorstellbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Anfrage: Obdachlosenhaus: Zukunft unklar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich nehme Bezug auf den Artikel hierzu in der Bergischen Morgenpost vom heutigen Tage http://www.rp-online.de/bergisches-land/wermelskirchen/nachrichten/obdachlosenhaus-zukunft-unklar-1.3144255 und frage an:

1. Stimmt es, dass, wie berichtet wird, seit zwei Monaten der Leiter des Freilichtmuseums Lindlar in der Sache keine Antwort von der Stadtverwaltung bekommen hat?
2. Wieso hat die Verwaltung kein Interesse daran, die von ihr selbst mit 20.000 bis 30.000 € bezifferten Abrisskosten durch einen „Umzug“ des Hauses nach Lindlar unter Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte einzusparen, da ansonsten unabhängig von der weiteren Verwendung des Grundstücks die Abrisskosten ohnehin als real entstehende Kosten anfallen oder als Wertminderung auf den Verkaufspreis angerechnet werden.
3. Wie gedenkt die Verwaltung mit der Idee des Freilichtmuseums weiter umzugehen?
4. Besteht seitens der Verwaltung die Befürchtung, dass nach Entfernung des Gebäudes sich die Fläche durch die normative Kraft des Faktischen zu einem Parkplatz entwickeln könnte, dessen Notwendigkeit an dieser Stelle die Verwaltung hartnäckig bestreitet?

 

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Haushalt 2013 verschieben

Antrag zur Beratung im Ältestenrat, hier:
Beratung und Verabschiedung Haushalt 2013 und Haushaltssicherungskonzept

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER bitten darum, o.a. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ältestenratssitzung zu setzen.

Ziel des Antrags soll es sein, gemeinschaftlich mit allen Fraktionen des Rates zu vereinbaren, dass die Beratung und Verabschiedung des Haushalts nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Ratssitzung am 18.03.2013 erfolgt, sondern verschoben wird, bis belastbare Zahlen vorliegen, welche Mittel im Haushalt 2013 wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung für die Projekte
– Sekundarschule
– Umzug der Realschule und Grundschule Ost aus PCB-belasteten Räumlichkeiten
– Brandschutz / Bau einer neuen Feuerwache
– Sanierung der Rathausfassade
einzustellen sind.

 

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Rathausfassade – so nicht!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Berichterstattung über das Thema heute in beiden örtlichen Zeitungen veranlasst mich, sie zu bitten, über die zugesagte Präsentation hinaus den Fraktionen das/die Gutachten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus beantrage ich für meine Fraktion Akteneinsicht in den Gesamtvorgang – gerne auch mit anderen/allen Fraktionen gemeinsam, um den Aufwand der Verwaltung hierfür zu minimieren.

Für die WNK UWG ist das in der Presse dargestellte Szenario, dass sich nunmehr auf weitere Jahre an der Fassade nichts tun soll, das Gerüst stehen bleibt und das Umfeld des Rathauses hinsichtlich Pflege und Unterhaltung ein Bild der Verwahrlosung bietet, nicht hinnehmbar.

Auch lehnt die WNK UWG die in jüngster Zeit immer wieder praktizierten Versuche, Themen und gesellschaftliche Gruppen in dieser Stadt mit Hinweis auf die Finanzen quasi gegeneinander auszuspielen ab:
Freibad gegen Hallenbad, Musikschule gegen Katt und Stadtbücherei, Schulumzüge gegen Sekundarschule, Rathausfassade und bestehende Budgets der Schulen usw. – das ist kein zukunftsorientiertes Vorgehen und faires Miteinander!

In einem strukturell reichen Land wie Deutschland, das Milliarden zur Rettung Griechenlands und für Euro-Rettungsschirme zahlen kann, stellt sich beim Erhalt und der Fortentwicklung einfachster kommunaler Infrastruktur nicht die Frage nach dem „entweder oder“ sondern lautet die Antwort „sowohl als auch“!

Es kann nicht der Stadt als Ganzes und erst recht nicht ihren Bürgern angelastet werden, wenn Dinge seit Jahren warum auch immer liegen geblieben sind!
Es gibt Dinge, die, nicht zu tun, schlichtweg nicht zur Disposition stehen: Auszug der Schulen aus den PCB-belasteten Gebäuden, Einführung und Bau der Sekundarschule, Rathausfassade, Bau einer neuen Feuerwache zur Sicherstellung des Brandschutzes, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Gewerbeflächenausweisung, Energiewende, Sanierung Bergischer Löwe, Grünflächenpflege, Parkplätze in der unteren Innenstadt, Ertüchtigung des Hallenbades usw..

Wenn ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept nicht erreichbar ist, sollte dies offen und ehrlich gesagt und damit umgegangen werden.
Die Aufsichtsbehörden werden wie bei den meisten anderen Kommunen auch im Falle Wermelskirchens Verständnis dafür haben und die Genehmigung erteilen, dass die meisten Maßnahmen aus o.a. Liste unverzüglich abgearbeitet werden müssen, will man die Strukturen dieser Stadt überhaupt erhalten…

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Anfrage an die Stadtverwaltung: Ausleuchtungssituation der Einmündung Jahnstraße/Dabringhauser Straße?

Ich bitte Sie um Überprüfung und frage an, ob die Ausleuchtung o.a. Einmündung den gängigen Standards entspricht.

M.E. ist die Ausleuchtung dieser Einmündung deutlich unterdimensioniert, was auch darin begründet liegt, dass die Lampen entlang der Dabringhauser Straße sich vor bzw. nach der Einmündung befinden und die erste Lampe in der Jahnstraße ebenfalls relativ weit von der Einmündung entfernt ist.

Die Einmündung verfügt zudem über einen Fahrbahnteiler/Überquerungshilfe, der zum Queren der Jahnstraße in diesem Bereich stark frequentierten Bereich zu Recht regelrecht auffordert.
Insbesondere Schüler machen hiervon regen Gebrauch.
In der dunklen Jahreszeit, bewegt sich somit auch eine größere Anzahl Schüler auf ihrem Schulweg in diesem Dämmerbereich.

Bitte geben Sie mir Nachricht, wie Ihre Einschätzung der Situation dort ist und wie sie ggf. eine Verbesserung der Situation herbeiführen wollen.

In Erwartung ihrer Antwort verbleibe ich mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Ihre
Anja Güntermann
– Mitglied des Rates –

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Müll, Unkraut, Laub, Schnee – Durchsetzung des Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Beigeordnete,

eingangs möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich diese Anfrage NICHT als Kritik an der Verwaltung und ihren Mitarbeitern verstanden wissen möchte, sondern mit ihr den Einstieg in ein Thema wagen möchte, dass uns alle in Anbetracht des Erscheinungsbildes unserer Stadt in nächster Zeit beschäftigen muss und wird.

Ganzjährig und unabhängig von der Vegetationsperiode herumliegender Müll auf Flächen und in direkt an der Straße gelegenen privaten Hauseingängen wie z.B. in der Berliner Straße, Unkraut im Frühling und Sommer, Laub im Herbst sowie Schnee und Eis im Winter sind lediglich unterschiedliche Seiten ein und derselben Medaille: das Gefühl für und Interesse an einem sauberen und gepflegten Stadtbild ist offenbar in den Köpfen vieler Mitbürger aber auch Verwaltungsmitarbeiter nicht mehr vorhanden; und dies obwohl das derzeitige Stadtbild in Anbetracht der Regelungen im städtischen Ortsrecht überhaupt nicht vorkommen könnte.

Hinzu kommt sicherlich, dass der Verwaltung derzeit die personellen und finanziellen Ressourcen wie auch Konzepte fehlen, um durch Befolgung des eigenen Ortsrechts bei den durchzuführenden Maßnahmen beispielhaft voran zu gehen.

Sicherlich darf in diesem Zusammenhang jedoch auch der Aspekt der Vorsorge und Kontrolle nicht außer acht gelassen werden:
Wer kümmert sich letztendlich um die Durchsetzung des Ortsrechts, sprich um die „netten“ Mitbürger, die die Umwelt verschmutzen und auf ihren eigenen Flächen den Pflege- und Reinigungspflichten nicht nachkommen?

Sind Müll und Unkraut zunächst einmal lediglich für das Erscheinungsbild der Stadt relevant, kommen hinsichtlich der Nichtbeseitigung von Laub, Schnee und Eis Aspekte der Verkehrssicherungspflicht und damit auch Haftungsfragen im Schadensfall hinzu.

In der örtlichen Presse vom Samstag fand sich ein Bericht über die Balkan-Trasse, der diese Thematik ebenfalls beinhaltet: Ausführlich wurde völlig zu Recht das Augenmerk darauf gerichtet, was Hunde und ihre Besitzer nunmehr beachten müssen. Das ist Einiges, ist die Trasse jetzt als Gemeindestraße gewidmet.
Beschaulicher geht es dann schon zu, wenn es um Fragen des von der Stadt zu erbringenden Kehr- und Winterdienstes geht:
Dass man per Schild Flächen aus dem Winterdienst herausnehmen kann, ist hinlänglich bekannt und an vielen Stellen in Wermelskirchen seit Jahren so ausgeschildert und unproblematisch.
Interessanter ist da hingegen das Thema des Kehrdienstes. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie ist es möglich, dass binnen 4 Wochen zwei Mitarbeiter der Verwaltung völlig unterschiedliche Aussagen zu dem Thema machen?
2. Welche Aussage ist nunmehr zutreffend?
3. Wie verhält es sich hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, wenn unabhängig davon, ob achtmal oder keinmal das Laub entfernt bzw. die Trasse überhaupt gereinigt wird, bedingt durch die glitschige Laubschicht oder andere Verschmutzungen oder auch herunterfallende morsche Äste es zu Unfällen und damit verbundenen Schäden kommt?
4. Besteht für den Privatbürger auch die Möglichkeit, die Laubentfernung auf dem vor seinem Anwesen verlaufenden Bürgersteig einzustellen und mit dem Hinweis, die Benutzung sei auf eigene Gefahr, das Benutzungsrisiko auf den Passanten zu übertragen?

Insgesamt habe ich zum Thema abschließend noch folgende generelle Frage:
Welches Konzept verfolgt die Verwaltung insgesamt, um der Stadt wieder ein ansehnliches Erscheinungsbild zu verschaffen und die Einhaltung des Ortsrechts im Bezug auf Sauberkeit, Ordnung, Reinigungspflichten durchzusetzen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –
– Mitglied im AK Saubere Stadt –

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Anfrage: Erneuerbare Energien, hier: Interkommunale Zusammenarbeit bei Windenergie

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

beigefügte Karte macht deutlich, dass sich in unserer Nachbarstadt Solingen bereits im Detail mit dem Thema Windkraft beschäftigt wird.
Die größten Solinger Potentialflächen befinden sich in direkter Nähe zur Kreis- und Stadtgrenze Rhein-Berg bzw. Wermelskirchen und Leichlingen.
Aufgrund der Topografie der besagten Flächen lässt sich schließen, dass auch diesseits der Kreisgrenze in diesen Bereichen Potentialflächen für Windkraft liegen so z.B. entlang der BAB zwischen den Anschlussstelle Wermelskirchen und der Straßenüberführung der L 294 über die BAB bei Hilgen.

Ich frage daher an, ob es zwischen dem Kreis bzw. der Stadt und der Stadt Solingen bereits Kontakte und Überlegungen gibt, diese Standorte interkommunal gemeinsam zu entwickeln und zu verwerten.
Ich frage weiter an, ob es bereits innerhalb des Kreises bzw. auch die Kreisgrenzen überschreitende Überlegungen betreffs interkommunaler Zusammenarbeit auf diesen Gebiet gibt und wie ggf. deren aktueller Stand ist.

Meiner Meinung nach ist beim Thema „Erneuerbare Energien“, die interkommunale Zusammenarbeit unbedingt geboten:
1.Bei aller Wertschätzung für die Windkraft darf das ästhetische Erscheinungsbild unseres schönen Bergischen Landes nicht durch eine „Verspargelung“ beschädigt werden.
Eine Konzentration mehrerer Anlagen an einigen umweltweltverträglichen Standorten ist daher ein Muss.
2.Die Kommunen müssen beim Thema Energieversorgung den Schulterschluss üben.
Nur wenn es gelingt die Energieversorgung nachhaltig im Verbund der Kommunen, ihrer Bürger, regionalen Energieanbietern etc. genossenschaftlich zu organisieren, besteht die Chance, Strom auch zukünftig zu für Bürger und Unternehmen erträglichen Preisen zur Verfügung stellen zu können.
Hierbei müssen die börsennotierten Großkonzerne außen vor bleiben, da sie ihr unternehmerisches Interesse an maßlosen Profiten über die Interessen ihrer Kunden und die gesellschaftliche Verantwortung stellen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender  WNK UWG –
– Mitglied des Kreistags –

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Antrag Verkauf Grundstück Taubengasse und Parkplätze

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 26. November 2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung beauftragen, das Grundstück der ehemaligen Obdachlosenunterkunft Taubengasse unter der Voraussetzung zu verkaufen, dass dort (unter anderem) mindestens 10 öffentliche Parkplätze entstehen.

Begründung:
1. Die Beobachtung der Situation vor Ort, lässt keine Zweifel daran, dass in diesem Bereich an Mangel an öffentlichen Parkplätzen besteht.
2. Durch den Umbau des Marktes, den Neubau des Objektes Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße wie auch die Zuordnung von Parkplätzen der Marktpassage an deren Mieter sind in diesem Bereich in nennenswerten Umfang öffentliche Parkplätze entfallen.
3. Es ist Ziel der Stadtentwicklung, Markt und untere Innenstadt zu einem Einzelhandelsschwerpunkt zu machen bzw. den dortigen Einzelhandel und die Gastronomie zu erhalten und auszubauen.
4. Im derzeit bestehenden Bebauungsplan ist die in Rede stehende Fläche ais öffentlicher Parkraum ausgewiesen.
5. Die Berechnung der für das Objekt Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass 9 erforderliche Stellplätze nicht nachgewiesen werden können und der Stadt dafür „Ablöse“ in Höhe von über 60.000€ gezahlt werden muss.
Auch das Fehlen dieser Plätze gilt es zu kompensieren.
6. Es gibt interessante Ideen, wie in Verbindung mit privaten Investoren dort in nennenswertem Umfang privater und öffentlicher Parkraum geschaffen werden kann, ohne dass die Stadt hierfür weitere Schulden macht. Einbringung des Grundstücks in das Projekt und Verwendung der o.a. Ablöse seien hier als Stichworte genannt.
7. neu: Der derzeit aktuelle Bebauungsplan weist in seiner Kartie-rung und textlichen Begründung in diesem Bereich Park- und Stellplätze aus.
Daher ist der Verkauf des Grundstücks unter der Voraussetzung, dass dort auch öffentliche Parkplätze geschaffen werden, auch ohne bzw. vor Abschluss der Überarbeitung des Bebauungsplanes rechtlich möglich.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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