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Inklusion und Förderschulen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Schule, Sport, Kultur…
Herrn Klaus Seeger
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

Anfrage Inklusion und Förderschulen
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur…

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Seeger,

für die nächste Sitzung o.a. Ausschusses stellt die Fraktion der WNK UWG folgende Anfrage:

1) Ist die Finanzierung der Kosten für die Inklusion im Schulbereich gesichert oder geht der Streit zwischen den Kommunen und dem Land weiter?

2) Für den RBK steht fest, dass Förderschulen, die die geforderten Mindestgrößen unterschreiten, zukünftig verbindlich aufgelöst werden müssen (siehe letzter Kreistagsausschuss im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur).
Es gibt im RBK 5 Förderschulen in Rösrath (2), Bergisch Gladbach (2) und Wermelskirchen (1).  Für die Zukunft wären bei sinkenden Schülerzahlen eigentlich nur 2 Modelle denkbar: Zentralisierung der Förderschulen auf einen Standort oder Beibehaltung aller 3 Standorte bei Reduzierung der Anzahl der Förderschulen (sofern die Schülerzahlen für 3 Standorte ausreichen).
Hat es diesbezüglich zwischen den Kommunen im RBK bzw. auch Kreisgrenzen übergreifend Gespräche gegeben?
Wenn ja mit welchen Ergebnissen?

3) Wie wird das Angebot eines wohnortnahen Förderschulangebots bezüglich der “angemessenen Entfernung” genau definiert?

4) Sofern zukünftig der Fortbestand der Pestalozzischule wegen Unterschreitung der Schülerzahlen nicht mehr gesichert ist:
Tragen Bund und/oder Land die laufenden Finanzierungskosten (Kreditkosten, Gebäudeunterhaltung, ggfls. Abrisskosten, ….) weil diese Förderschulenschließung dann im direkten Zusammenhang (Folgeerscheinung) der schulischen Inklusion wäre?  

Mit freundlichen Grüßen                                           

gez. Jan Paas
gez. Norbert Kellner

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Veranstaltungsstätte für den Theaterbetrieb in Wermelskirchen

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Kattwinkel’sche Fabrik,
hier: Veranstaltungsstätte für den Theaterbetrieb in Wermelskirchen:

 

Sehr geehrter Herr Seeger,
lieber Klaus,

die WNK UWG – Fraktion beantragt hiermit, dass o.a. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung gesetzt und dort beraten wird.

Das beigefügte Schreiben des Kulturvereins lässt aus Sicht unserer Fraktion Beratungs- und Handlungsbedarf erkennen.

Bereits in denn vergangenen Monaten hat sich meine Fraktion mit dem Thema beschäftigt.
Dabei ist uns als eine Option in den Sinn gekommen zu prüfen, ob die Kulturaktivitäten in Wermelskirchen nicht grundsätzlich in der Katt gebündelt werden können.
Hierzu wäre es sicherlich sinnvoll ein Raum-, Zeit- und Investitionskonzept hinsichtlich notwendiger baulicher Maßnahmen und Anschaffungen in der Katt zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Anfrage Beschulung in Wermelskirchen

Beantwortung von Anfragen aus den Fraktionen gem. Vereinbarung im Ältestenrat am 19.12.2011
Hier: Anfrage von Herrn Mitglied des Rates Henning Rehse vom 20.07.2013 betr. Beschulung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrte Frau Paulig,
sehr geehrte Frau Grangeret,
sehr geehrte Herren,

Herr Mitglied des Rates Henning Rehse hat folgende Anfrage an die Verwaltung gerichtet:

„Sehr geehrter Herr Schuldezernent Gräf,
lieber Jürgen,

Deine Ausführungen zu dem Thema in der jüngsten Ratssitzung wie auch die Berichterstattung in beiden örtlichen Zeitungen von heute morgen veranlassen
mich, Dir folgende Fragen zu stellen:

1. Trifft es zu, dass aus räumlichen Gründen keine dritte Klasse 7 an der GHS Ost eingerichtet werden kann? Falls dem so ist, wie hoch wären die Kosten für den Schulträger Stadt, um temporären Schulraum mittels einer weiteren mobilen Einheit zu schaffen, die ohnehin dort im Zuge der „Schuldörfer“ geplant sind (Drucksache RAT/2490/2013)?

2. Entsprechen die in der Presse geschilderten „Lösungen“ dem Elternwillen?
Sind sie im Hinblick auf die Entwicklung der Kinder in pädagogischer Hinsicht angemessene und gute „Lösungen“? (Anmerkung: Mir liegt bereits schriftlich
eine Stellungnahme eines Elternteils vor, dass die „Lösungen“ ablehnt. Ich selber betrachte die „Lösungen“ auch nicht als Lösungen im Sinne der Kinder

sondern lediglich als „Lösungen“, um der gesetzlich vorgegebenen Beschulungspflicht nachzukommen. Wenn Kinder in die Klasse 7 der Hauptschule in Wermelskirchen gehen müssten/sollten, können Beschulungen in der 7 in Burscheid bzw. die Wiederholung der 6 an Wermelskirchener Schulen keine dem Vorgang angemessene Lösungen sein.)“

 

Hierzu teile ich folgendes mit:

Zu 1. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen steht zur Zeit insbesondere auch wegen der Integration der Grundschule Ost in den Gebäudekomplex der Hauptschule kein Klassenraum zur Bildung einer dritten Klasse der Jahrgangsstufe 7 zur Verfügung. Die Kosten für die Anmietung und Installation eines entsprechenden Raumzellengebäudes von ca. 60 qm Fläche würde insgesamt bei einer Laufzeit von einem Jahr ca. 20.200,- € kosten. Die Frage, bis zu welchem Termin und an welchem Standort eine derartige Raumzelle aufgestellt werden könnte, wird zur Zeit im technischen Dezernat geprüft.

Zu 2. Zur Frage hinsichtlich des Elternwillens, der die Entscheidung der Erziehungsberechtigten trägt, ihre Kinder bei der Hauptschule in Burscheid (Klasse 7)  oder in weiterführenden Schulen in Wermelskirchen (Klasse 6) anzumelden, liegen dem Fachamt keine unmittelbaren Informationen vor. Alle denkbaren Möglichkeiten entsprechen den Vorgaben des Schulgesetzes. Insbesondere ist die Möglichkeit Kooperationen mit Schulen anderer Schulträger im Zuge der Bildung von Sekundarschulen rechtlich zulässig. Bereits heute entscheiden sich Eltern in erheblichem Umfang ihre Kinder in weiterführenden Schulen außerhalb Wermelskirchens beschulen zu lassen. Die Entscheidung treffen die Eltern aufgrund der Angebote und Bildungsgänge unabhängig vom jeweiligen Standort.

Mit freundlichen Grüßen
Eric Weik
Bürgermeister

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Eric,
sehr geehrter Herr Schuldezernent,
lieber Jürgen,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich möchte folgende Anmerkungen machen:
Ich wäre bereit, gemeinsam mit dem Bürgermeister ggf. eine Dringlichkeitsentscheidung auf Beschaffung eines notwendigen Containers zu unterschreiben, so dies denn Sinn gibt, weil eine „7 c“ an der GHS Ost zu Stande kommt.
Es müsste aber zuvor geklärt werden, wie viele der Eltern ihre Kinder in diese 7c schicken würden, so sich die Möglichkeit bietet.

Aus meiner Sicht stellt sich die Herstellung des Elternwillens bislang wie folgt dar:
Es wurden natürlich nur mit dem Schulgesetz vereinbare Möglichkeiten aufgezeigt:
– Wiederholung der 6 auf der Realschule
– Wiederholung der 6 auf der GHS Ost in Wermelskirchen
– Beschulung in Klasse 7 der Hauptschule Burscheid
Eine Option Beschulung in Klasse 7 der GHS Ost wurde jedoch stets ausgeschlossen.

Insofern muss m.E. der Elternwille nunmehr unter Eröffnung der vierten Möglichkeit (Klasse 7c an der GHS Wermelskirchen) mit den Eltern kommuniziert und deren Meinungsbild dazu erfragt werden, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse  
– Fraktionsvorsitzender –

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Telegrafenstraße vom Durchgangsverkehr befreien!

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister
der Stadt Wermelskirchen
Herrn Bürgermeister Eric Weik

– Rathaus –

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (StuV) am 23. September 2013:
Telegrafenstraße vom Durchgangsverkehr befreien!

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

wir erneuern hiermit unseren Antrag vom 03. Juli 2012 in gleicher Sache.

Exakt ein Jahr nach Antragstellung hat sich betreffs des Durchgangsverkehrs in der Telegrafenstraße nichts zum Positiven hin verändert:
• 80% der Verkehrsteilnehmer nutzen die Telegrafenstraße nach wie vor als reine Durchgangsstraße.
• Die angeordnete Höchstgeschwindigkeit wird in nicht seltenen Fällen deutlichst überschritten. Mehrfach geforderte Geschwindigkeitsmessungen konnten bislang dort nicht wahrgenommen werden.
• Bedingt durch die Verzögerungen und Umplanungen beim Neubau des Kaufhauskomplexes kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Einmündungsbereich Brückenweg/Telegrafenstraße im Zuge dieser Baumaßnahme vom Investor umgebaut wird.
• Die ohnehin zweifelhafte „Schwelle“ und nunmehr ihre Absenkung haben und werden sicherlich keinen Beitrag zur Reduzierung des in die Telegrafenstraße einfahrenden Verkehrs leisten.

Der Ausschuss möge daher beschließen, die Verwaltung zu beauftragen
1. erneut in Gesprächen mit der Polizei bzw. in gemeinsamer Vorgehensweise mit dem Kreis darauf hinwirken, dass die Geschwindigkeit von 20km/h in der Telegrafenstraße konsequent und nachhaltig überwacht wird,
2. unabhängig vom Projekt Uhle die Einmündung Brückenweg / Telegrafenstraße (Barbier Tillmanns) schnellstmöglich schon vorab umzubauen.
Dabei sollte eine Situation geschaffen werden, bei der man
a) quasi von der Hauptrichtung Brückenweg in die Telegrafenstraße abbiegen muss, heißt, die Einmündung in die Telegrafenstraße wird um ein paar Meter Richtung Brückenweg verschwenkt,
b) der Bürgersteig zwischen Ringkaufhaus und BEW-Geschäftsstelle durchgezogen wird – analog Einmündung Karl-Leverkus-Straße/Telegrafenstraße,
c) dieses zusätzliche Stück Bürgersteig nicht nur aufgezeichnet sondern auch baulich als Art Schwelle erhöht wird.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass viele Verkehrsteilnehmer auf Befragen als Begründung der Nichtnutzung des Brückenwegs die beiden am Zusammentreffen von Eich und Brückenweg befindlichen Ampelanlagen nennen. Dies ist zwar sachlich und logisch nur teilweise nachvollziehbar; nichtsdestotrotz sollte darüber nachgedacht werden diese offenbar psychologischen „Ampelbarrieren“ durch Zebrastreifen, die die gleiche Schutzfunktion für Fußgänger erfüllen, zu ersetzen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
(Mitglied des Rates)

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Antrag von WNK UWG, BüFo und FDP auf Neuplanung eines Hallenbades

An den

Vorsitzenden
• des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Herr Klaus Seeger
• des Ausschusses für Umwelt und Bau
Herrn Dietmar Paulig

Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik
Rathaus
42929 Wermelskirchen

 

Antrag auf Erarbeitung eines Konzeptes und einer Planung zum Neubau des Hallenbades
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik gemeinsam mit Ausschuss für Umwelt und Bau am 15.07.2013 (empfehlend)
Rat am 18.07.2013 (Beschluss)

 

Sehr geehrte Herren,

dem Vortrag im Arbeitskreis Bäder wie auch nachfolgenden Presseberichten konnte man entnehmen, dass die noch zu erwartende Lebens- und damit auch Nutzungsdauer des Hallenbades leider überschaubar endlich ist.

Für die den Antrag stellenden Fraktionen ist es schwer vorstellbar, dass ein Mittelzentrum wie Wermelskirchen in absehbarer Zeit über kein Hallenbad mehr verfügen sollte.
Dies hätte dramatisch negative Auswirkungen auf den Breiten-, Vereins- und Schulsport, Angebote im Gesundheits- und Freizeitbereich und wäre zudem ein weiterer Abbau von wichtiger Infrastruktur, die für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar ist.
Aus diesem Grund halten es die unterzeichnenden Fraktionen für unverzichtbar, jetzt, unmittelbar nachdem der Zustand des Hallenbades offenkundig geworden ist, in Überlegungen und Planungen für eine tragfähige Folgelösung einzusteigen.

Daher beantragen wir, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zu den Haushaltsplanberatungen 2014 Konzept und eine Planung für ein neues Hallenbad zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, indem u.a. folgende Themenbereiche abgearbeitet werden:
• Standort
• Charakter des Bades und inhaltlichen Konzeption, Außenschwimmgelegenheit etc.
• Finanzierung (Investoren- und Betreibermodelle etc.)

Sollten die personellen Kapazitäten in der Verwaltung eine Bearbeitung des Antrags nicht erlauben, soll die Erstellung von Planung und Konzept durch einen zu beauftragenden externen Dritten erfolgen.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedel Burghoff
gez. Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

 

 

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Eilt: Ausschilderung des Radverkehrsnetzes NRW im Bereich Kreuzung Eich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bezüglich der oben genannten Ausschilderung hatten wir Sie bereits aufgefordert, die Kölner Straße unverzüglich zu beschildern, damit die Forderung der Bezirksregierung nach einer Alternativroute zum gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße erfüllt ist und ein weiterer Behördentermin in dieser Sache entfallen kann. Bis heute ist diese Ausschilderung nicht erfolgt.

In Anlage erhalten Sie 2 Fotos aus der Zeit vor dem Umbau des Kreuzungsbereichs Eich.
Die Pfeilwegweiser für die Radroute zeigten einmal in Richtung Schwanen (Fernziel Burscheid, Nahziel Tente) und zum anderen in die damalige Hauptfahrtrichtung Kölner Straße (Fahrziel alle Richtungen).
Mit Erlass des Verkehrsministeriums vom 03.08.2000 hat die Radverkehrswegweisung – also die Schilder rote Schrift auf weißem Grund – den Status einer StVO Beschilderung. Diese Beschilderung hätte demnach nicht entfernt, bzw. nach dem Umbau und Änderung der Hauptfahrtrichtung in den Brückenweg wieder ordnungsgemäß angebracht werden müssen.
Abmontierte Schilder legt die Stadt Wermelskirchen üblicherweise auf Lager.

Wir fordern Sie daher auf, dass die 2 o.g. abmontierten Schilder unverzüglich wieder im Kreuzungsbereich Eich für die Fahrtrichtungen Schwanen und Kölner Straße montiert werden, damit die vorhanden Radroute des Radverkehrsnetz NRW wieder ordnungsgemäß ausgeschildert ist und die Forderung der Bezirksregierung damit erfüllt ist.
Gleiches gilt für weitere im Stadtgebiet nach dem Innenstadtausbau nicht wieder angebrachte Schilder etwa im Bereich des Marktes.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas MdR

 

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Radverkehr in Wermelskirchen, hier Radverkehrsnetz NRW

Anfrage und Anregungen zum Radverkehr in Wermelskirchen, hier Radverkehrsnetz NRW

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

die aktuellen Ereignisse zum Thema Radverkehr in Wermelskirchen hat der Unterzeichner zum Anlass genommen, stichprobenartig die Beschilderung des Radverkehrsnetzes NRW mittels Ortsbesichtigung,  anhand der Internetseiten http://radservice.radroutenplaner.nrw.de/rrp/nrwrvn/cgi?lang=DE&view=356370,5637438,390216,5668635 und http://www.radroutenplaner.nrw.de/ sowie der Karte „Radverkehrsnetz NRW, Rheinisch – Bergischer Kreis (ISBN 3-89439-585-0, Bezugsquellen z.B. RBK, Naturarena, ADFC) zu überprüfen.
Diese Karte ist gleichzeitig Bestandteil des Tourismuskonzepts des Bergischen Landes (Naturarena) und somit des Tourismuskonzepts der Stadt Wermelskirchen.
Darüber hinaus sind Gedanken für die zukünftige Gestaltung des regionalen Radroutennetzes und damit des Tourismuskonzepts der Stadt notiert.

Das landesweite Radverkehrsnetz ist mit einer einheitlichen Beschilderung ausgestattet: rechteckige Pfeilwegweisern (Nah- und Fernziele), Tabellenwegweiser (weitere Ziele, Piktogramme) und zur Bestätigung der Routenführung quadratischen Zwischenwegweiser (Anzeige der Fahrtrichtung).
Die Ausschilderung von Radrouten hat immer eine rote Schrift auf weißem Grund.

Da die Maßnahme eher nicht zu den Aufgaben eines Stadtverordneten zählt, sondern üblicherweise zur der eines Fahrradclubs, bitte ich zu entschuldigen, wenn ich das eine oder andere Mal nicht den aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht richtigen Fachbegriff gefunden habe.
Die Überprüfung zeigt Licht und Schatten:
So ist z.B. der Kreisverkehr Habenichts vorbildlich in alle 4 Richtungen mit Nah- und Fernzielen beschildert.

Nachfolgend die Aufzählung der Punkte die geändert, verbessert, geprüft und/oder berücksichtigt werden sollen:

1) Bei der Kreuzung Schwanen/Obere Waldstraße fehlen aus Richtung Grünestraße kommend die Pfeilwegweiser für die Route Hünger/Sengbachtalsperre. Auf der Internetkarte Radroutenplaner NRW sind sie aufgeführt. Für ortsunkundige Radfahrer ist diese Radroute somit nicht zu finden. Wenige Meter weiter an der Ecke Friedrichstraße/Obere Waldstraße ist diese Beschilderung ordnungsgemäß vorhanden. Weiter in die Obere Waldstraße ist der Zwischenwegweiser „Fahrtrichtung links“ in den Weg zur Burger Straße derart klein, dass er übersehen wird. Dieser Zwischenwegweiser sollte die Größe der Zwischenwegweiser wie an der Kreuzung Eich/Dabringhauser Straße haben.

2) Im Kreuzungsbereich Eich/Kölner Straße/Brückenweg/ Telegrafenstraße fehlt jegliche Beschilderung. Die Radverkehrswegweisung in NRW hat den Status einer STVO Beschilderung. Die Beschilderung ist von den Straßenverkehrsbehörden verkehrsrechtlich anzuordnen. Das Zusatzzeichen 1000-33 „Radfahrer im Gegenverkehr“ (schwarze Schrift auf weißem Grund), welches an der Einmündung Telegrafenstraße noch nicht abmontiert ist, ist nicht Bestandteil der Beschilderung einer lokalen oder überregionalen Radroute (rote Schrift auf weißem Grund). Das Zusatzzeichen 1000-33 zeigt lediglich an, dass eine Einbahnstraße in Gegenrichtung mit dem Rad befahren werden darf. Somit kann die Telegrafenstraße mit dieser Beschilderung im gegenläufigen Verkehr auch nicht Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW sein, was sie unstrittig auch nicht ist. Der Internet Radroutenplaner NRW zeigt in diesem Kreuzungsbereich Pfeilwegweiser in die Kölner Straße sowie in den Brückenweg. Der ortsunkundige Radfahrer fährt in diesem Bereich aus Richtung Eich kommend logischerweise in den Brückenweg, da man die Hauptfahrtrichtung nicht ändert wenn es nicht ausgeschildert ist. Folglich darf er dann am Ende des Brückenweges rätseln, ob er rechts in die Telegrafenstraße oder links zum Bügeleisen abbiegen soll. Es findet sich dort ebenfalls  keine Beschilderung. Die Beschilderung in dem Radroutenplaner NRW für den Bereich Kreuzung Eich bedeutet auch, dass das Konzept zur Ausschilderung für diesen Bereich aus einer Zeit nach dem Innenstadtumbau (zunächst provisorischer Kreisverkehr, dann grundlegende Änderung der Verkehrsführung) stammt. An der Kreuzung Eich/Kölner Straße müsste ein Pfeilrichtungsweiser mit dem Nahziel Eipringhausen und dem Fernziel Dhünn montiert werden, so wie er nach Kölner Straße und Markt am Kreuzungsbereich Berliner Straße/Dhünner Straße vorhanden ist. Die Fahrtrichtung Brückenweg müsste mit einem Pfeilwegweiser mit dem Nahziel Innenstadt und dem Fernziel Remscheid angezeigt werden. Aus Telegrafenstraße und Brückenweg kommend müssten im Kreuzungsbereich Eich Richtung Schwanen die entsprechenden Nah- und Fernziele ausgeschildert werden.

3) Im Kreuzungsbereich Eich/Kölner Straße müsste ein Tabellenwegweiser mit der Fahrtrichtung Kölner Straße und dem Nahziel Markt sowie dem Piktogramm Kirche aufgestellt werden. Die Karte Radverkehrsnetz NRW beschreibt neben Radrouten auch Ausflugsziele. Für Wermelskirchen wird das Ausflugsziel Nummer 7 – Wermelskirchen Am Markt markiert. Gerade nach der Fertigstellung des Markts und dem Ratsbeschluss zum Ausbau des Bergischen Löwen wäre ein solcher Tabellenwegweiser sinnvoll. Die Kirche ist immer ein markanter Punkt in der Stadt. Zur Ergänzung sollten entsprechende Tabellenwegweiser im Kreuzungsbereich Berliner Straße/ Dhünner Straße sowie Obere Remscheider Straße/Bügeleisen  aufgestellt werden.

4) Im ovalen Kreisverkehr „Bügeleisen“ gibt es keinerlei Beschilderung. Das ist unübersichtlich für ortsunkundige Radfahrer, da es sich hier nicht um einen „klassisch“ runden Kreisverkehr handelt. Auf der Internetkarte ist eine entsprechende Beschilderung aufgeführt.

5) Im Kreuzungsbereich Thomas Mann Straße/Zenshäuschen/Durchstich Lidl gibt es keine Beschilderung der Radroute.

6) Im Kreuzungsbereich Berliner Straße/ Thomas Mann Straße hängen die Pfeilwegweiser in einer Höhe die wohl eher für den Flugverkehr geeignet wäre. Der Unterzeichner hat sie erst bei der 4. Vorbeifahrt wahrgenommen.

7) Im Bereich B51/Abzweig Buchholzen ist die lokale Route ordnungsgemäß ausgeschildert. Allerdings wäre in diesem Bereich eine Zufahrt zur „Balkantrasse“ mit entsprechendem Hinweisschild wünschenswert. Über die vorhandene Zuwegung zum Schäferhundverein sollte dieses problemlos und äußert preisgünstig zu realisieren sein. Ein Weg mit wassergebundener Decke wäre ausreichend. Eine solche Verbindung ist auf der Internetkarte als graue Verbindung dargestellt.

8) In ganz Wermelskirchen – Innenstadt gibt es keinen Pfeilwegweiser mit dem Ziel Dabringhausen.

9) Im Kreuzungsbereich Stumpf/Abzweig Grunewald sind die Pfeilwegweiser von einer Birke zugewachsen und werden nicht mehr wahrgenommen.

10) An mehreren Stellen, z.B. Kreuzungsbereich Altenberger Straße/Opladener Straße, Dreibäumen, etc. fiel eine starke Verschmutzung der Schilder auf. Wer ist verantwortlich für „saubere“ Beschilderungen, gibt es ein Reinigungskonzept? An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass zugewachsene Schilder der Reitrouten aufgefallen sind, z.B. in Well. Könnten in Konzepte zur Reinigung, Instandhaltung und Freischneidung für Rad- Wander- und Reitwege die Wander- Reit- und Fahrradvereine mit einbezogen werden?

11) Für das lokale Radverkehrskonzept bitten wir Sie, folgende Anregungen zu überprüfen: Einbeziehung der Oberen Remscheider Straße, Durchstich Taubengasse, Karl-Leverkus-Straße, und der Straße An der Feuerwache. Alle vorgenannten Verbindungen sollten im gegenläufigen Radverkehr stattfinden (Zusatzzeichen 1000-33 „gegenläufiger Radverkehr“ plus Zwischenwegweiser). Die Einbeziehung der Karl-Leverkus Straße wird ebenfalls vom ADFC Wermelskirchen gefordert (http://www.adfc-wk.de/). Beschilderung der Zufahrten zum Rathausparkplatz: vom Brückenweg aus mit Pfeilwegweiser mit dem Nahziel Innenstadt, von der Telegrafenstraße mit Zwischenwegweiser. Klassifizierung des Weges zwischen Polizeiwache/Rathaus zur Telegrafenstraße als kombinierter Rad- Gehweg: Beschilderung vom Brückenweg aus mit Pfeilwegweiser mit dem Nahziel Innenstadt, von der Telegrafenstraße aus mit Zwischenwegweiser. Mit dem vorgenannten Maßnahmenpaket ließen sich alle Geldautomaten und alle gastronomischen Angebote ohne gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße direkt mit dem Rad anfahren, alle Geschäfte auf kürzestem Weg.

12) Die von der WNKUWG vorgeschlagenen Alternativrouten sollen weiterhin für lokale Radrouten und als weitere Alternative zu einem gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße geprüft werden.

13) Die lokale Radroute von der B51 über Buchholzen, Well, Dhünn nach Laudenberg ist von der B51 kommend bis zur Kreuzung Neuenweg/Alte Straße vorbildlich ausgeschildert. An der Alte Straße fehlt ein Zwischenwegweiser Richtung Dhünn, in Gegenrichtung ist er am Neuenweg vorhanden. In Dhünn ist der Zwischenwegweiser Richtung Neuenhauser Berg/Dhünn Neuenhaus durch ein Werbeschild der Firma Scandic verdeckt und kann nur sehr schlecht wahrgenommen werden. Aus Dhünn kommend steht der ortsunkundige Radfahrer am Ende des Neuenhauser Berges im Kreuzungsbereich vor dem Jägerhof vor einem Rätsel: 4 Möglichkeiten zur Weiterfahrt, keine ist ausgeschildert. Hier fehlt ein Pfeilwegweiser Richtung Laudenberg. Andersherum aus Halzenberg kommend ist ein Zwischenwegweiser in den Neuenhauser Berg vorhanden.

14) Die WNKUWG Fraktion hatte im Rahmen der Regionale 2010 beantragt, einen Rad- Wanderweg von Dhünn bis zur Talsperre auszuschildern. Hintergrund war die Erkenntnis, dass die bestehende lokale Radroute von Dhünn Neuenhaus über Halzenberg bis zur Stauwurzel für Familien mit Kindern wegen der vielen Motorradfahrer einfach zu gefährlich ist und von dieser Gruppe auch nicht angenommen wird. Die Dhünner sollten sicher mit dem Rad zu „ihrer“ Talsperre fahren können. Nachdem unser erster Vorschlag, von Dhünn Neuenhaus über Hammesrostringhausen zum Uferweg der Talsperre aus Kostengründen nicht umgesetzt werden konnte änderten wir unseren Vorschlag (Lückenschluss des Radwegenetzes „Rad-Region-Rheinland) ab Hammesrostringhausen über Großrostinghausen, Heister bis zur Stausohle. Das Angebot zum Ausbau einiger Hundert Meter unbefestigter Strecke in Privatinitiative (VVV Dhünn, WNK UWG, bei voller Arbeits- und Kostenübernahme) nahm die Stadt an und dieses Teilstück ist seit ca. einem Jahr mit Mineralgemisch aufgefüllt und mittels Rüttelplatte verdichtet und somit befestigt. Die Ausschilderung dieses Rad- Gehweges ist bisher noch nicht erfolgt.

15) In seiner Stellungnahme vom August 2012 (http://www.adfc-wk.de/down/Stellungnahme_Telegrafenstrasse.pdf) führt der ADFC aus, dass die Kölner Straße von Erwachsenen und Kindern nicht gefahrlos durchfahren werden kann. Diese Meinung vertraten auch einige Ratsmitglieder. Die Kölner Straße bildet keine Barriere oder starken Sicherheits- und/oder Komfortmangel.
Wenn es eine Gefahrenlage für Radfahrer gäbe, wäre der Straßenbaulastträger verpflichtet, Vorkehrungen zur Abwehr zu treffen.
ADFC Sprecher Frank Schopphoff hat eine Anfechtungsklage gegen die Rücknahme des gegenläufigen Radverkehrs in der Telegrafenstraße angekündigt und vorbereitet. Der ADFC ist u.a. Bestelladresse der Karte Radverkehrsnetz NRW – Stand April 2013- und die Kölner Straße ist darin nicht als gefährlich gekennzeichnet. Dieses sollte dem Sprecher des ADFC bekannt sein.
Den Radroutenplaner des Verkehrsministeriums des Landes NRW (http://www.radroutenplaner.nrw.de/)  benutzt der ADFC z.B. für Tourenvorschläge. Wer eine Radtour berechnen lässt, z.B. von Burscheid nach Remscheid Lennep, wird natürlich über die Kölner Straße geführt. Dabei gibt es kein Veto des ADFC wegen der angeblichen Gefährlichkeit dieser Streckenführung. Wenn der ADFC glaubwürdig sein möchte, sollte er vor einer Klage gegen die Verkehrsbehörde in Wermelskirchen (in diesem Fall der Rat) erst gegen die Routenführung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW klagen mit dem Ziel, das Radverkehrsnetz NRW nicht durch die Kölner Straße zu führen. Insofern sollte die Verwaltung ein entsprechendes Gespräch mit Herrn Schopphoff führen.

16) Auf dem Radroutenplaner NRW kann man die Legende sowie Steigungen abrufen. Im Innenstadtgebiet sind bei den Radrouten des Landes 3 Steigungen größer 5% aufgeführt: Grünestraße, Berliner Straße und Dhünner Straße, jeweils mit einem Teilstück von etwa 100 Metern Länge. Steigungen in diesem Winkel und bei dieser Länge stellen überhaupt kein Problem oder gar Hinderungsgrund für eine Radroute dar (selbst der Neuenhauser Berg in Dhünn ist Bestandteil einer Radroute). Zwar bezeichnet der ADFC Wermelskirchen auf seinen o.g. Internetseiten die Streckenführung mit der Steigung über die Berliner Straße als „abenteuerlich“, gleichzeitig wirbt er mit seinen „Flotte-Schnecken-Touren“ dafür, dass man selbst im Alter jeden Berg bewältigen kann. Wer die Kölner Straße für Radfahrer als gefährlich und die Berliner Straße als abenteuerlich bezeichnet, der fordert damit gleichzeitig, dass diese Strecken von Schülern mit dem Rad nicht benutzt werden. Damit wäre dann z.B. das Gymnasium vom Radverkehr weitestgehend abgeschnitten. Mit bundesweiten Aktionen wie „Mit dem Rad zur Schule“ oder „Velofit – Fahrradfreundliche Schule“ in Kombination mit „Scoreboard“, bei dem die Schüler im Internet die Tage eintragen können, an den sie mit dem Rad zur Schule gefahren sind und den aktuelle Highscore ihrer Schule einsehen können, soll die Zahl der Schüler die mit dem Rad zur Schule fahren, erhöht werden. Gibt es für Wermelskirchen einen Radschulwegeplan?

17) Die Erkenntnis, dass besonders die Zahl der E-Bikes (Pedelacs) in Zukunft deutlich zunehmen wird, führte zu Überlegungen für eine neue Radroute in Wermelskirchen. Nachfolgend ein Vorschlag für eine regionale Radroute als Themenroute welche touristisch beworben werden sollte. Vorschlag eines Namens für diese Themenroute: :aqualonroute, bei Verwendung des Logos von :aqualon. Ausschilderung mit Tabellenwegweisern und Zwischenwegweisern mit Themenlogo. Startpunkt: Wermelskirchen Markt. Streckenverlauf: Markt –> Berliner Straße –> Dhünner Straße –> Kreisverkehr Habenichts –> Sonne –> Stumpf –> Grunewald –> Lindscheid. Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Montage von Hinweisschildern zu :aqualon, Staumauer, etc. Rückweg: Lindscheid –> K18 (Freibad –spezieller Radfahrertarif?) –> Dorfmitte Dabringhausen (gastronomisches Angebot) –> Teilstück L101 –> K18 Emminghausen (Straußenfarm) –> Neuemühle (gastronomisches Angebot) –> Hinterhufe –> Hilfringhauser Straße –> Schillerstraße –> Kölner Straße –> Markt. Hierbei handelt es sich um eine Radroute für den anspruchsvolleren (geübten) Radfahrer sowie für die deutlich steigende Zahl der Benutzer von E-Bikes (Pedelacs). Mit dem gesamten Angebot des entstehenden Projekts :aqualon, der Talsperre, dem Freibad, einem großen gastronomischen Angebot, schöner Landschaft sowie einem weiteren Highlight, der Straußenfarm, dürfte diese Themenroute ein Alleinstellungsmerkmal haben, welches von Touristen und unseren eigenen Bürgern als Ganztagsangebot sicherlich genutzt wird. Wie in den Planungskriterien für Radverkehrsweisung gefordert wurden bestehende Routen berücksichtigt.

Die WNK UWG fragt daher an:

  • Warum ist die Ausschilderung des Radverkehrsnetzes NRW in der Innenstadt so lückenhaft?
  • Wurden im Kreuzungsbereich Eich/Kölner Straße/ Telegrafenstraße/Brückenweg sowie weiteren Punkten der Innenstadt Ausschilderungen des Radverkehrsnetzes NRW entfernt?
  • Wer trägt dafür die Verantwortung bzw. hat dies veranlasst?
  • Wann ist geplant, zumindest die Schilder, die das Netzt vor Beginn des Innenstadtausbaus sichtbar gemacht haben, wieder anzubringen?
  • Wann ist damit zu rechnen, dass die unter 14) aufgeführte Streckenführung ausgeschildert wird?

Weiter bitten um eine Berücksichtigung/Prüfung/Beantwortung unserer weiteren Anregungen und Fragen zur Radroutenführung in Wermelskirchen.

Alle von uns aufgeführten Punkte verursachen ausschließlich Kosten für einige Schilder sowie deren Montage.
Insgesamt dürften diese Kosten nicht höher ausfallen, als die Durchführung weiterer Termine mit der Bezirksregierung, ggfls. das Einholen weiterer Gutachten zum Radverkehr und damit verbunden Kosten sowie weiterer Tagesordnungspunkte zum Radverkehr in StuV und Rat.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas MdR

 

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Optimierung der Beschilderung des Panoramaradwegs „Balkantrasse“ im Bereich Am Wasserturm

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Lesske,

LIDL wie auch die Anwohner und Kunden führen seit geraumer Zeit Klage darüber, dass zahlreiche Radfahrer widerrechtlich den Parkplatz des LIDL als „Ergänzung“ zur „Balkantrasse“ benutzen und zudem Vandalismus und widerrechtliche Nutzung insbesondere am Wochenende auf dem Gelände stattfinden.
LIDL sah sich daher zu Recht aufgrund von Haftungsfragen, Lärmbeschwerden Dritter und Beschädigungen veranlasst zu handeln.

Dankenswerterweise hat die Stadtverwaltung vor einigen Monaten im Bereich Am Wasserturm ein Hinweisschild „Fußweg – Radfahren verboten“ aufgestellt.
Es wird jedoch von zahlreichen Radfahrern wie auch andere Vorschriften der StVO schlichtweg ignoriert, wie man jederzeit u.a. dort beobachten kann.

Nunmehr hat LIDL das Zufahrtsttor von der Thomas-Mann-Straße so gesichert, dass, wenn es geschlossen ist, es nicht mehr umgangen werden und der Parkplatz auch von Radfahrern nicht mehr angefahren aber auch nicht verlassen werden kann.
Dadurch wird der Parkplatz für die ihn zwar widerrechtlich aus Norden anfahrende Radfahrer wie auch Fußgänger zur Sackgasse.

Um dies zu verhindern und den Radfahrern aber auch Fußgängern besseren Service und Orientierung zu bieten, rege ich an o.a. Schild an Am Wasserturm“ mit dem Zusatz „Keine Durchfahrt zur Thomas-Mann-Straße möglich, Keine Durchfahrt zur „Balkantrasse“ möglich, Durchgang zur Thomas-Mann-Straße nur während der Öffnungszeiten von LIDL möglich“ zu ergänzen.
Provisorisch habe ich das Schild bereits gestern angebracht (Anlage).

Auch habe ich LIDL heute gebeten, sofern die Absicht besteht, auch den im hinteren Teil des Parkplatzes gelegen Zugang zu schließen, dies bitte mit einem Tor zu tun, damit während der Geschäftszeiten dieses geöffnet wird und insbesondere ältere Menschen nach wie vor Gelegenheit haben, LIDL auf diesem für sie kürzesten Weg zu erreichen.
Die zuständige Mitarbeiterin in der Immobilienabteilung von LIDL in Köln hat meinen Vorschlag sehr aufgeschlossen aufgenommen.

Der Aspekt, dass jemand seinen Privatbesitz trotz vorhandener eindeutiger Beschilderung durch die Stadt vor unbefugter Benutzung, Beschwerden und Vandalismus mittels Zäunen und den dafür anfallenden Kosten schützen muss, soll an dieser Stelle zwar mit Beadauern erwähnt so doch weitestgehend unkommentiert bleiben.
Es sei nur der Hinweis erlaubt, dass der Rat mehrheitlich den Einsatz privater Firmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt erst kürzlich abgelehnt hat, da er hierfür keinen Bedarf sieht…

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Rathausfassade – es geht voran

Gemeinsamer Initiativantrag der Fraktionen von CDU, WNK UWG und BüFo zu TOP 5 (Rathausfassade) der  Ratssitzung am 13. Mai 2013, der mehrheitlich beschlossen wurde:

 

Die Antrag stellenden Fraktionen halten den seit mehr als 8 Jahren hinsichtlich der Rathausfassade und des Umfelds des Rathauses bestehenden Zustand fürnicht länger hinnehmbar.
Es muss jetzt schnellstmöglich eine Lösung der Problematik gefunden werden, die technisch realistisch, finanzierbar, bauaufsichtlich korrekt und zügig umsetzbar ist.

 

Daher beauftragt der Rat die Verwaltung bis zu einer noch näher zu terminierenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau im Vorfeld des 08.07.2013, des HuF am 08.07.2013 sowie des Rates am 15.07.2013 folgende drei Alternativen gleichberechtigt auf ihre Realisierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen:

A.: Die Verwaltung möge die Möglichkeiten der Realisierung eines PPP bzw. ÖPP prüfen und ggf. darlegen, aus welchen Gründen ein solches Modell nicht realisierbar ist.

B.: Die Verwaltung möge prüfen, ob eine alleinige Sanierung der Fassade nach ENEV rechtlich und technisch machbar ist und ob sie in Anbetracht eines sich später anschließenden Austauschs der Fenster auch sinnvoll ist.

C.: Die Verwaltung möge prüfen, wieviel Quadratmeter der gesamten Fassade überhaupt gesichert werden müssen – auch heute werden nicht unbeträchtliche Teile der Fassade weder durch Gerüst noch Netz gesichert, da sie sich nicht über Verkehrsflächen befinden, welche Kosten für die Reparatur von Teilen der Fassade mit „Kassetten“ anfallen, ob diese Lösung bauaufsichtlich geeignet ist die von der Rathausfassade seit Jahren „ausgehen könnenden Gefahren“ zu eliminieren und inwieweit die Kosten für die Reinigung der Fassade in Höhe von 200.000 € zutreffend ermittelt sind.

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Anfrage wegen Taubenproblematik

An den
Bürgermeister Herrn Eric Weik
Ersten Beigeordneten Jürgen Gräf
Ordnungsamtsleiter Herrn Jürgen Hemmerich

Sehr geehrte Herren,

die Problematik mit Tauben in der Innenstadt und die von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen wie Verschmutzungen zum Beispiel in der Gasse von der Telegrafen- zur Kölner Straße (Foto) nehmen immer weiter zu.

Die Fraktion der WNK UWG FREIE WÄHLER fragt daher an:
Gibt es überörtliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen etc., die z.B. das Füttern von Tauben untersagen bzw. Möglichkeiten zur Entfernung von Tauben eröffnen?
Falls ja, warum werden diese in Wermelskirchen nicht angewandt?
Falls nein, gibt es Möglichkeiten, dass die Stadt hier selbst tätig wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

gez. Hermann Opitz
Ratsmitglied