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Heimatförderung

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 01.10.2018: „Heimatförderung“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ – so lautet der tragende Titel für die Heimat-Förderung der Landesregierung.

Über fünf Elemente wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Gestaltung von Heimat vor Ort bis 2022 fördern.

Nach Kenntnisstand der WNK UWG ist zur Teilnahme an diesem Förderprogramm ein Ratsbeschluss erforderlich.

Wir beantragen daher eine entsprechende Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen ob und in welchen Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können:

  • Heimat – Scheck
  • Heimat – Preis
  • Heimat – Werkstätten
  • Heimat – Fonds
  • Heimat – Zeugnis

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/heimat-nrw-ideen-100.html

Die Verwaltung wird beauftragt, unsere Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie in geeigneter Art und Weise auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Zügige Umsetzung des Loches-Platzes – Baubeginn spätestens Frühjahr 2019

Antrag zur Sitzung des Rates am 09. Juli 2018:

Zügige Umsetzung des Loches-Platzes – Baubeginn spätestens Frühjahr 2019

Planerischen, finanziellen, zeitlichen und juristischen Schaden von der Stadt abwenden


 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG beantragt, der Rat möge folgendes beschließen:

 

1. Der Wettbewerb zum Loches-Platz und dessen Ergebnis werden aufgehoben.

Begründung:

– Das von der Anwaltskanzlei vorgeschlagene Verfahren, ist nicht das für die Vermarktung des Loches-Platz anwendbare und zulässige.

– Eine weitere Verzögerung des Projekt Loches-Platzes durch höchst komplexe und zeitraubende juristische Verfahren gilt es zu verhindern.

– Sowohl in der Kommunikation mit mindestes einem der Bieter als auch der Punktvergabe durch die Verwaltung in Runde 1 als auch bei der Ermittlung des Verkehrswerts zwischen Runde 1 und 2 gab es Ungereimtheiten und gravierende Unregelmäßigkeiten.

– Der derzeitige Kaufpreis liegt über 1 Mio. € unter dem Marktwert.

– Der Siegerentwurf kann mit seinen 59 von 96 erreichten Punkten nicht für eine sinnvolle und zukunftsweisende Entwicklung des Loches-Platzes stehen. Die gerade einmal „ausreichende“ Bewertung verschob sich durch Abgabe einer völlig unzureichenden „Berichtigung“ beim Thema Parkplätze noch in Richtung „mangelhaft“.
Die Parkplatz- und Kirmessituation ist in diesem Entwurf nach wie vor desaströs.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor HORUS auf Basis des Entwurfs vom 19.03.2015 (Anlage) und des Kaufpreisangebots vom 24.08.2015, das die korrekte Wertermittlung vom 19.08.2015 widerspiegelt und vollumfänglich berücksichtigt, unverzüglich in Verhandlungen über Verkauf des Loches-Platzes und dessen Realisierung einzutreten und diese Verhandlungen beschlussreif bis zur Ratssitzung am 08.10.2018 abzuschließen.

Begründung:

– Eine weitere Verzögerung der operativen Umsetzung des Projekt Loches-Platzes gilt es zu verhindern.
Wäre im Spätsommer 2015 den Vorstellungen der FDP, der WNK UWG und einigen weiteren Ratsmitgliedern gefolgt worden, hätte die Eröffnung des Loches-Platzes bereits stattgefunden.
So wurden drei wertvolle Jahre verschwendet, nur um ein Verfahren durchzuziehen, das die Motive einzelner Akteure hinsichtlich der Vergabe kaschieren und böswillige Winkelzüge legitimieren sollte.

– Der Entwurf vom 19.03.2015 erfüllt alle Anforderungen an eine optimale Entwicklung des Loches-Platzes.
Parkplatzsituation und Kirmes sind optimal gelöst.

– Das Thema der damals vermeintlich geringfügig zu hohen Verkaufsflächen muss im Lichte der Einzelhandelsentwicklung perspektivisch mit der Sicht aus 2018 betrachtet werden.

– Der Investor ist nach wie vor interessiert, das Projekt auf Basis des Entwurfs aus März 2015 und des Wertgutachtens und Angebots aus August 2015 umzusetzen.

– Der Investor genießt einen hervorragenden Leumund und besitzt z.B. hinsichtlich der Realisierung des Projekts Etapler Platz in Hückeswagen beste Referenzen, wie der dortige Bürgermeister, Herr Persian, jederzeit gerne und auch öffentlich bestätigen wird.
Bei diesem Projekt wurden im Übrigen, soweit es technisch möglich war, alle Aufträge durch den Investor in der Region vergeben – ein Beispiel für gelebte regionale Wirtschaftsförderung.

– Wie wichtig die Realisierung und der Betrieb eines solchen Objektes durch einen lokalen Verantwortlichen ist, zeigen die Beispiele Markt- und Telegrafenpassage:  erst als diese nach Jahren des Siechtums von örtlichen Investoren übernommen wurden, geht es sichtbar und nachhaltig mit diesen Objekten aufwärts.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an die seitens der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Schadenersatzforderungen hinsichtlich mängelbehafteter Beratung zu richten sind bzw. zu prüfen, ob bereits fehlerbehaftete Aufträge und Informationen seitens Mitarbeitern der Verwaltung an die Kanzlei gegeben wurden und wer dafür ggf. haftbar gemacht werden kann.

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen!

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Bitte betreffs Sekundarschule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Görnert
sehr geehrter Herr Marner,

der heutige Artikel in der Bergischen Morgenpost https://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/sekundarschule-wird-wohl-fuenfzuegig_aid-23288157 und hier insbesondere der Satz „Die Sekundarschule wird fünfzügig stabil laufen; die Klassenzahl wird leicht oberhalb von fünf Zügen liegen.“ bestärkt mich darin, dass im Ausschuss bereits Vorgetragene nochmals in Erinnerung zu rufen und für die Ratssitzung am 18.06.2018 eine Bitte an Sie zu adressieren:

Bitte stellen Sie uns in der Ratssitzung im Groben ein Konzept vor, wie die Sekundarschule entweder direkt im Zuge des Neubaus oder in Form einer sinnvollen, passenden, schnell zu realisierenden – und damit sind von mir keine Container gemeint – sowie den laufenden Schulbetrieb nicht störenden Erweiterung auf sechs Züge erweitert werden kann.

Es it davon auszugehen, dass über kurz oder lang eine Sechszügigkeit gegeben ist, auf die wir vorbereitet sein sollten.
Jetzt die entsprechenden Weichen zu stellen, erspart uns später Arbeit, Ärger und zusätzliche Kosten.

Für meine Fraktion und mich stellt es eine Horrorvorstellung dar, wenn quasi mit Einweihung der neuen Schule schon Bodenplatten für dringend benötigte Container in der Nachbarschaft gegossen werden müssten.

Mit Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Norbert Kellner
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

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Ausreisepflichtige und geduldete Flüchtlinge

Anfrage zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses

 

Sehr geehrter Frau Reetz,

die WNK UWG Fraktion fragt an:

1. Wie viele abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber/Flüchtlinge residieren in Wermelskirchen?
2. Wie viele abgelehnte und geduldete Asylbewerber/Flüchtlinge sind in Wermelskirchen ansässig?

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglid des Rates

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Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt betreffs Verkauf Loches-Platz und Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

An den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses
Herrn Martin Fleschenberg

über
Herrn  Bürgermeister Rainer Bleek

 

Antrag zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (?) bzw. Rates (18.06.2018) –  (je nachdem welches Gremium zuerst tagt)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Fleschenberg,

die WNK UWG Fraktion beantragt, der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rat möge folgende Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt erteilen:

I. Zum Loches-Platz möge geprüft werden, ob

1. das durchgeführte Bietverfahren gemäß „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C 209/03) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bedingungsfrei war oder eine unzulässige Beihilfe gewährt wird,

2. es korrekt ist, dass im Verlauf des Bieterverfahrens auf Wunsch der Bieter der Verkehrswert nach unten „angepasst“ wurde und wenn ja, ob dies zulässig ist,

3. ob es zulässig ist, wenn ein nach unten geänderter Verkehrswert nicht den für das geplante Objekt realen Wert des Grundstücks widerspiegelt.


II. Zum Thema „Kosten für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ möge geprüft werden, ob und in welcher Höhe die nachfolgenden Ausführungen des Bürgers zutreffend sind:

„Sehr geehrter Herr Hibst –

ich nehme lt. dem Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis, dass die Aufwendungen auch für dieses Jahr höher sind als die Erträge i.e. ungefähr € 1 Mio. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, dass alles getan wird, um diese Lücke zu schliessen.

Nach Lektüre der heutigen Ausgabe des ‘Wermelskirchener Anzeigers’ zum Thema ‘Junge Flüchtlinge nicht untersuchen’ möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich des Jugendamts hier erhebliche Einsparpotentiale vorliegen, wenn ideologische Gesinnung durch verstärktes, auch finanzielles Verantwortungsbewusstsein ergänzt wird.

In Zusammenfassung zeigt der Artikel, wie vom Jugendamt, vertreten durch Frau Barbara Frank, aufgezeigt, dass die Altersfeststellung fundamental vom Leitsatz her geschieht, dass

* die ‘körperliche und seelische Integrität’ der Jugendlichen nicht gefährdet werden darf

* die Bundesärztekammer dies auch so unterstützt ( zu dieser Feststellung verweise ich auf den ‘Welt’-Artikel von heute, was die demokratische Wahrheit dahinter ist s. Passus Montgomery )

* die Flucht die Reife der Jugendlichen verändert hat ( heißt: Reife = erhöhtes Alter = älter als Altersangabe ??? )

* geschultes Personal es besser kann als Röntgenuntersuchungen

* etc.

Ideologische Leitsätze sind im privaten Bereich okay, aber nicht in Positionen mit Bürgerverantwortung.

In Zahlen zu Ihrer Beurteilung: bei 22 unbegleiteten Jugendlichen in WK ( letzte mir zugängliche Zahl ) und der Übernahme von 41 % Betrugsfaktor wie in Österreich ergibt sich bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von € 4.000 pro Monat p.P. eine jährliche, unberechtigte Haushaltsbelastung für WK in Höhe von über € 400.000.“

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/junge-fluechtlinge-nicht-untersuchen-aid-1.7307794

 

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Güntermann
– Mitglied des Rates –


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Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses Haupt und Finanzausschusses am 07. Mai 2018:
Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG Fraktion stellt für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet für den Ausschuss Handlungsoptionen, welche aufzeigen, wie mittelfristig die hausärztliche Versorgung in Wermelskirchen sicher gestellt werden kann.
Dieses erfolgt in Kooperation mit dem Kreis sowie der kassenärztlichen Vereinigung.

 

Begründung:

Inhaltlich stützen wir unseren Antrag voll und ganz auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Rainer Deppe vom 31.07.2017 sowie das Antwortschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 07.08.2017, aus welchen die Problematik eindeutig hervorgeht.

Link zu den genannten Schreiben:
170731-170807-schriftwechsel-knvo-aerzteversorgung-wermelskirchen.pdf (274,4 KiB)

Das Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft für Ostwestfalen – Lippe (zig-owl.de) hat für NRW die Themenpatenschaft „vernetzte Versorgung“ übernommen. Die Problematik der hausärztlichen Versorgung ist ebenfalls ein Thema für die Wirtschaftsförderung des Kreises.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Erstellung eines Handlungskonzepts zur Sanierung der Sporthallen – gemeinsamer Antrag von BüFo, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und WNK UWG FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag an den zuständigen Sportausschuss zu richten.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.05.2018 ein Handlungskonzept zur Sanierung der Sporthallen für den Zeitraum 2018 bis 2022 sowie zur Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements mit folgenden Inhalten zu erarbeiten:
1. Feststellung und Darstellung des Sanierungsbedarfs der Sporthallen
2. Feststellung und Darstellung des Erneuerungs- und Anschaffungsbedarf von Sportgeräten für die Sporthallen
3. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarfs der Sporthallen
4. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarf der Sportgeräte
5. Optimierung des Planungsmanagements (vgl. Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017)
6. Die Stadt hat zu gewährleisten, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner bei der Stadt für den Sport, insbesondere für die Hallenbetreuung eingerichtet wird und dem Sportbereich zugeodnet wird.
7. Die Hallenbelegung für den Vereinssport in der Woche und auch an den Wochenenden wird in der
Verantwortung des Stadtsportverbands gelegt, wobei die Stadt für die Administration entsprechende
Kapazität zur Verfügung stellt.

Begründung:
Die Sporthallen stellen zentrale Gebäude der städtischen Infrastruktur dar. Ihre intensive Nutzung durch den Schul- und Vereinssport verdeutlicht ihre Bedeutung für die Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus dienen die Mehrzweckhallen in Dhünn und Dabringhausen auch über den Sport hinaus als attraktive Veranstaltungsorte. In der Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017 wird auf diverse Schäden und notwendige Reparaturen in und an den städtischen Sporthallen hingewiesen.
Zudem werden Hinweise für die Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements gegeben. Daher ist die Instandhaltung, Ausstattung und
optimierte Auslastung der Sporthallen von großer Bedeutung für die haupt- und ehrenamtliche Arbeit in den Schulen und Vereinen und letztendlich für die Attraktivität der Stadt Wermelskirchen.
Überdies können durch eine vorausschauende und zeitnahe Beseitigung von Mängeln und Schäden
auch weitere und möglicherweise größere Reparaturen vermieden werden. Die im Rahmen des Handlungskonzeptes vorzunehmenden Ermittlungen von Investitionsbedarfen für Sanierungsmaßnahmen an und in den Sporthallen, sowie die hierfür erforderlichen Umsetzungs-und Finanzierungskonzepte, sind im
Zusammenhang mit der grundsätzlich vorgesehenen Bewertung aller städtischen Gebäude in Wermelskirchen zu sehen.
Die Umsetzung des Sporthallensanierungskonzeptes kann hierbei wertvolle Erkenntnisse liefern und bei Bedarf in eine Gesamtbetrachtung der Sanierungsanforderungen bei allen städtischen Liegenschaften mit einfließen.

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Taubenfütterungsverbot

Antrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2018, hier:
Taubenfütterungsverbot

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG – Fraktion stellt den nachstehenden Antrag:

„Ein ausdrückliches Fütterungsverbot für Tauben wird in das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen aufgenommen.

Zudem sollte das Projekt Taubenhaus weiter verfolgt werden und die Stadt parallel prüfen, ob nicht durch  Gabe von Kontrazeptiva („Antitaubenpille“) die Vermehrung der Tauben gestoppt werden kann.“


Begründung:

Tauben stellen durch die Übertragung von Parasiten und Infektionskrankheiten eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit dar. Ihr Kot verschmutzt / beschädigt zusätzlich Gehwege und Gebäude und verursacht damit fortlaufende, nicht unerhebliche Kosten für Gemeinde und Bürger.

Da seit geraumer Zeit ständig das Verstreuen von Nahrung durch uneinsichtige Mitbürger zu beobachten ist, muss das Ordnungsamt in die Lage versetzt werden, entsprechend auf diese Personen mit den notwendigen Sanktionen einzuwirken:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/taubenplage-bleibt-ein-grosses-aergernis-aid-1.7357553

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sigrid Seidel
(Sachkundige Bürgerin)

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Gelbe Tonne

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 06. März 2018,
hier: Wechsel zur „Gelben Tonne“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

Die Fraktion der WNK UWG Fraktion Freie Wähler beantragt das Thema „Gelbe Tonne“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses aufzunehmen.Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine Umfrage auf der städtischen Homepage und über die Medien und sozialen Netzwerke zu starten, um ein Gefühl dafür zu bekommen, für welche Sammelmöglichkeit (Gelbe Tonne oder Gelber Sack) sich die Mehrheit der Bürger ausspricht.
Auch sollte geprüft werden, ob Gelber Sack und Gelbe Tonne parallel als Sammelsystem eingesetzt werden können, um dem Bürger die individuelle Wahlmöglichkeit zu geben.

Wie man den Medien entnehmen kann, steht das Thema in absehbarer Zeit zur Entscheidung in den Gremien an:
https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/entscheidung-der-kommunen-gelber-sack-oder-gelbe-tonne-fuer-oberberg–29546076?dmcid=sm_fb

Wir halten es für sinnvoll, wenn der zuständige Ausschuss das Thema frühzeitig bearbeitet und hierzu auch die Meinung der Bürger einholt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –