Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Betreuungskonzept für Obdachlose, temporär Wohnungslose und Flüchtlinge

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Betreuungskonzept für Obdachlose, temporär Wohnungslose und Flüchtlinge in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,

mit Datum 07.03.2019 stellte die damalige Fraktion der WNK UWG Wermelskirchen Freie Wähler (heute: Fraktion FREIE WÄHLER im Rat der Stadt Wermelskirchen) den Antrag u. a. auf Erstellung eines Betreuungskonzeptes für Obdachlose und temporär Wohnungslose. Dem Antrag der damaligen Fraktion WNK UWG wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 21.11.2019 einstimmig entsprochen.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER erreichten beispielhaft und aktuell Eingaben von Anwohnern in unmittelbarer Nachbarschaft der städtischen Unterkunft in Wermelskirchen-Kenkhausen. Hier ist die Rede davon, dass sich die Anwohner / Besucher von Anwohnern in Teilen nicht mehr sicher fühlen, da einige Bewohner der Unterkunft durch Alkohol- oder Drogensucht häufig auffallen und sich aggressiv verhalten würden.

  • Wie wird das seinerzeit vom o. g. Ausschuss beschlossene Konzept aktuell von Seiten der Verwaltung „gelebt“ und umgesetzt?
  • Werden auch externe Kräfte hier eingesetzt, die nicht in Diensten der Stadt Wermelskirchen stehen?
  • Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Anwohner im Bereich der städtischen Unterkunft Wermelskirchen-Kenkhausen auf Dauer gewährleistet ist?
  • Besteht die Möglichkeit den Standort der städt. Unterkunft Kenkhausen in Teilen personell zu entzerren, so dass andere Standorte im Stadtgebiet gewählt werden könnten?

Wir möchten die Anfrage nicht nur auf die Unterkunft Kenkhausen beschränkt verstehen, sondern würden gerne erfahren, wie das Betreuungskonzept grundsätzlich und generell gleich für welche Unterkunft und unabhängig von den dort untergebrachten Menschen aussieht und umgesetzt wird.

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pexels

Drucke diesen Beitrag

Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Antrag an den Ausschuss für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Faubel,

die Fraktion Freie Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen beantragt die Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Begründung:

Viele arbeitsfähige Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger (ganz gleich welcher Herkunft) haben eine wichtige Befähigung / Grundkompetenz für den ersten Arbeitsmarkt verloren bzw. nie besessen, einen geordneten, strukturierten Tages- und Wochenablauf zu verinnerlichen. Eine Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Gemeinarbeit ist ein geeignetes Instrument, diese Kompetenzen zu vermitteln und zu festigen, mit dem Ziel die Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig für den ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der Fraktion der Freien Wähler ist bekannt, dass hierbei besondere Rücksicht auf nachgewiesene Erkrankungen und ggf. Sprachbarrieren genommen werden muss und es eines umfangreichen Netzwerkes bedarf, eine berufliche Positionierung der Betroffenen perspektivisch vorzunehmen. Die Regularien eines möglichen Asylverfahrens gelten entsprechend. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und größer sind ausdrücklich von den AGH ausgenommen, sofern es dem Wunsch der Betroffenen entspricht. Für alle anderen arbeitsfähigen Transferleistungsempfänger sollten sog. Arbeitsgelegenheiten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtend wirken.

Weiter schafft die Teilnahme an der Gemeinarbeit einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag u. a. zur Integration und löst die oft beklagte Langeweile in den Wohnungen und Unterkünften auf. Die Teilnahme vermittelt weiter das positive Gefühl, sich einbringen und einen Nutzen für die Gemeinschaft stiften zu können. Dies fördert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und baut Vorurteile gegenüber den erwerbsfähigen Empfängern von Transferleistungen, ganz gleich welcher Herkunft, deutlich ab.

Wirkungsfelder für Gemeinarbeit gibt es viele in unserer Kommune. Die Erhöhung der Sauberkeit in Wermelskirchen, Grünflächen- u. Friedhofspflege sowie Tätigkeiten im caritativen Bereich bieten sich als beispielhafte Aufzählungen an. Positive Erfahrungen aus anderen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen deutlich auf, dass der Weg über die sog. Arbeitsgelegenheiten sehr erfolgversprechend ist und von der Stadt Wermelskirchen nun auch mit angegangen werden sollte.

Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist darauf zu achten, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen daher im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Antrag Bezahlkarte für Flüchtlinge zum 01.01.2025 einführen

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen am 09. Dezember 2024:
Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ab Januar 2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,

mit Datum 21. Februar 2024 stellte die Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen den Antrag auf Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 14. März 2024 von dem Vertreter der Freien Wähler allumfassend erläutert. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf den seinerzeit gestellten Antrag der Freien Wähler hiermit verwiesen. Leider lehnte der Ausschuss den Antrag (als geplanten Vorratsbeschluss für das Jahr 2025) mit den Stimmen von CDU, SPD, B 90 / Die Grünen, FDP und dem Bürgerforum ab.

Die Fraktion Freie Wähler thematisierte den Sachstand weiter in diversen Anfragen an die Verwaltung.

Gemäß der Quelle Westdeutscher Rundfunk (Stand: 18. November 2024, 13.27 Uhr) möchte das Land NRW die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen zunächst in den Landesunterkünften einführen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Kommunen hinzukommen. Vorgesehen ist weiter eine Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat. Auf die weiteren Vorhaben sei verwiesen. Die Kosten der Bezahlkarte werden vom Land NRW übernommen.

Gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung ist eine Opt-Out-Regelung vorgesehen. Demnach kann jede Kommune abweichend vorgehen, die Verordnung ignorieren und beschließen, die Leistungen für Asylbewerber nicht in der Form der Bezahlkarte zu erbringen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht diese Entwicklung mit Sorge, da die Gefahr eines „kommunalen Flickenteppichs“ eintreten kann. So besteht die Gefahr, dass Kommunen vorrangig von Asylbewerbern aufgesucht werden, die die Leistungen weiterhin in Bar gewähren (Sogwirkung). Dies gilt es für die Stadt Wermelskirchen zu verhindern.

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt daher für die nächste Sitzung des Rates der Stadt, dass der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Bezahlkarte für Flüchtlinge zwingend einzuführen (mit entsprechender Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat), nachdem die Landesregierung die entsprechenden Weichenstellungen für die Kommunen vorgenommen hat.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Interkommunaler Antrag Wärmeplanung und Bio Gas Anlage

Antrag zur Sitzung des Rates am 09.12.2024:
Kommunale Wärmeplanung und Bio Gas Anlage

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen beantragen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammen mit den Freien Aktiven Bürger Hückeswagen e.V. und der UWG Wipperfürth in den jeweilig zuständigen Gremien ihrer Städte eine Prüfung der möglichen Errichtung einer Bio Gas Anlage zur Sicherung der Gasversorgung für die zahlreichen Gasheizungen der Bürger in Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth:

„Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Errichtung einer Bio Gas Anlage gemeinsam mit der BEW und den BEW angeschlossenen Städten zu prüfen“

Begründung:

In den drei genannten Städten heizen nach wie vor viele Bürger mit Gas. Aufgrund der Kosten einer Umstellung oder Stilllegung haben wir uns auf den Weg gemacht, Alternativen zu prüfen.
In vielen Gesprächen mit Fachleuten hat sich herausgestellt, dass in den drei Städten die Möglichkeit besteht, durch die Verfügbarkeit von qualitativ gleichbleibender Gülle eine Bio Gas Anlage zu betreiben, welche in der Lage wäre, eine Grundversorgung mit Biogas langfristig und umweltfreundlich sicher zu stellen.

Hier wäre die Möglichkeit gegeben, zusammen mit dem Versorger BEW, den drei Städten und einer genossenschaftlichen Bürgerbeteiligung, eine Bio Gas Anlage zu betreiben.

Da hierzu intensive Vorbereitungen und Prüfungen notwendig sind, möchten wir einen ersten Schritt dazu auf den Weg bringen und stellen dazu o.a. Antrag.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Kellner
Energiepolitischer Sprecher

Foto: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Videoüberwachung: Die Hürden werden kleiner

Wie man aus der dankenswerterweise vom WGA recherchierten Stellungnahme der Landesbeauftragten  für Datenschutz entnehmen kann, gibt es durchaus Wege, Videoüberwachung in angemessenem Umfang rechtssicher durchzuführen.
Dazu muss man allerdings willens und fähig sein, eine letztendlich auch gerichtsfeste Begründung zu geben. Ob diese am Ende des Tages dann gerichtsfest ist, zeigt oftmals erst der mehrjährige Weg durch die Instanzen, falls jemand klagt. Dieses Risiko besteht jedoch bei jedem Thema.
Auch die ins Feld geführten praktischen Hürden sollten nicht unüberwindbar sein:
Gerade im Bereich der Innenstadt sollte es genügend Mauern und Masten geben, die eine Befestigung der Kameras an Bäumen sicherlich entbehrlich machen.
Kinder und Jugendliche können dahingehend „geschützt“ werden, dass die Videoüberwachung nur dann scharf geschaltet ist, wenn die Hauptnutzungszeit für Kinder und Jugendliche nicht und die Hauptrisikozeit für Taten gegeben ist – im Bereich von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche z.B. zwischen 19 und 7 Uhr.
Ob es sich materiell, zeitlich und räumlich um eine Serie handelt oder nicht, kann letztendlich wie zuvor schon geschrieben gerichtlich geklärt werden.

Bernd Hibst soll Bürgermeister werden

Der ehemalige Kämmerer der Wermelskirchener Verwaltung soll Stadtchef werden und die Nachfolge von Bürgermeisterin Marion Holthaus antreten. Er wird aufgestellt von FREIEN WÄHLERN und CDU, die auf weitere Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager setzen.

Foto: Stephan Singer, Bergische Morgenpost