An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –
Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion, hier:
Schaffung
von zusätzlichem Wohnraum (bei Fortführung der Einrichtung in
Kenkhausen) für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für
Obdachlose und temporär Wohnungslose
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
die Besichtigung der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Inklusion hat uns als WNK UWG Fraktion Freie Wähler gezeigt, dass die Verwaltung alles Erdenkliche veranlasst, den obdachlosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Deutlich wurde bei dem Besuch jedoch auch, dass die Einrichtung an ihre Kapazitätsgrenze stößt und bauliche Mängel, die die Stadt nicht zu vertreten hat, eine weitere Folge sind. Weiter ist leider davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen erhöhen werden, da die Situation auf dem heimischen und großstädtischen Wohnungsmarkt (z. B. Köln, Leverkusen) sehr angespannt ist.
Gerade letztere Entwicklung werde zu einem erhöhten Zuzug ins Umland, also auch nach Wermelskirchen, führen.
Wir stellen daher den Antrag, dass die Stadt dringlichst weitere
Plätze in einem zusätzlichen Gebäude schafft. Vom Aufbau her favorisiert
die WNK UWG eine Ein-Zimmer-Belegung (grds. Modell Kenkhausen).
Eine Unterbringung von Menschen in Schlafsälen, wie es heute in
Teilen deutscher Großstädte praktiziert wird, lehnt unsere Fraktion als
menschenunwürdig ab und ist in Wermelskirchen zwingend zu vermeiden.
Wie eingangs erwähnt, stellen wir hiermit weiter den Antrag, die
Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, wie Obdachlose und temporär
Wohnungslose eine Betreuung erfahren können. Da es sich hierbei um
unterschiedliche Personenkreise handelt ist, sollte sich die Form der
Betreuung auch unterscheiden.
Der WNK UWG ist klar, dass das Klientel der obdachlosen Menschen
nicht einfach in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt wieder zu
integrieren ist. Dennoch möchten wir, dass sich die Stadt (Amt für
Soziales und Inklusion) in Verbindung mit sozial-psychologischen
Diensten und dem Jobcenter konzertiert mit diesen Menschen beschäftigt
und sie begleitet.
Bei den temporär Wohnungslosen konnte die Stadt meist sehr
kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, wobei die Betonung auf
eiligst liegt. Hier halten wir es für geboten, dass bei Bekanntgabe der
Räumungsklage gegenüber der Stadt Wermelskirchen, die betroffenen
Menschen umgehend persönlich aufgesucht werden, um mit ihnen die weitere
Vorgehensweise zu erörtern. Dies ermöglicht der Stadt Wermelskirchen
auch zu agieren, statt kurz vor Fristablauf reagieren zu müssen. Auch
hier ist eine Betreuung erforderlich, um künftige Obdachlosigkeit zu
vermeiden und die Menschen bei ihrem weiteren Weg zu betreuen. In vielen
Fällen ist die Räumungsklage die „Spitze des Eisbergs“, d. h.
vielschichtige Probleme (familiäre und berufliche Situation,
Suchtproblematik und Schulden) bedürfen eine Aufarbeitung in Form eines
Konzeptes von mehreren Leistungserbringern (Amt für Soziales und
Inklusion, Jobcenter, sozialpsychologischen Dienste, Schuldnerberatung
etc.). Die gemeinsame Arbeit sollte hier vernetzt und durch die Stadt
Wermelskirchen koordiniert werden.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates