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Leserforum WGA, 06.04.2013 und 10.04.2013

Liebe Leser unserer Homepage,

wir möchten es nicht versäumen, Ihnen auch unserer Meinung und unserem Fraktionsvorsitzenden gegenüber kritisch eingestellte Leserbriefe zur Kenntnis zu bringen:
Nachfolgend finden Sie zwei Leserbriefe der WGA-Leser Thomas Behle und Stefan Zölzer.
Wir verzichten darauf, uns auf dieses Niveau der Auseinandersetzung im WGA herabzulassen, sind die Verfasser in Wermelskirchen doch hinlänglich bekannt.
Der Leser möge sich selbst ein Bild ob der Wortwahl, „Inhalte“ und des Stils der „Schreiber“ machen… Ob Stellungnahmen eines solchen intellektuellen „Niveaus“ den Anliegen der Radfahrer, die sicherlich nicht geistig minderbemittelt sind oder sich derart ausfallend produzieren, zuträglich sind, mag auch jeder selbst beurteilen…
Vielleicht ist es aber möglich, dass Sie uns bei der Aufklärung des von Herrn Zölzer auf unserer Webseite www.wnkuwg.de entdeckten und mit wirren Worten angeprangerten Mysteriums der „Umstellung auf die Sommerzeit“ helfen. Wir finden den vermeintlichen Fehler nicht bzw. verstehen den inmitten der Wirrungen, Irrungen Polemik und Beleidigungen der Zölzerschen „Ausführung“ möglicherweise verborgenen ernst gemeinten Hinweis nicht…
Vielen Dank!

 

Wir Wähler können uns vor ihm schützen
Zum Thema Radverkehr, d.h. in dem Fall Henning Rehse
Ich weiß nicht, was Ihnen durch den Kopf geht, wenn Sie an Henning-ich-bin-gegen-alles-Rehse denken. Bei mir kommt ein Würgereiz hoch… Dieses Wetterfähnchen Rehse nervt entsetzlich, aber Hauptsache er kann seine Gedan­ken schön weiter in der Zeitung kundtun.
Waren vorher Kreisverkehre an jeder Kreuzung mit mehr als zwei Straßen bei ihm hoch im Kurs, ist es jetzt der Radverkehr der ihm nicht passt.
Schade, dass er nicht die Parkver­botschilder abmontiert hat, so wie er es mit einigen seiner Kollegen vorhatte – dann hätte er jetzt ein fette Anzeige an der Backe. Frage: Wer schützt uns vor WNK-UWG? Antwort: Wir, die Wähler!
Thomas Behle, Obere Remscheider Str. 11

 

So was kann eine Person produzieren
Zum jüngsten Leserbrief von Henning Rehse (WGA von Dienstag) in Sachen Radverkehr Telegrafenstr.
Wenn ich die Leserbriefe des Herrn Rehse lese, schwillt mir regelmäßig der Hals. Ich denke dann: So viel hirnloses Gesülze kann doch eine Person alleine nicht produzieren – scheinbar doch.
Als Erwiderung auf den Leserbrief von Herrn Schmitz für den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße werden dann Straßen wie „Am Krupin“ aufgeführt. Die führt durch ein Wohngebiet und ist sehr eng.
Auch die Beispiele aus Köln find an den Haaren herbeigezogen, Ich, der seit Jahren in Köln arbeite und unterwegs bin, kann Ihnen zig Beispiel von gegenläufigem Radverkehr dort nennen. Übrigens auch in Düsseldorf, Aachen usw. Herr Rehse ist halt der Meinung: nur er hat recht. Zum Glück gibt es noch einige hellere Köpfe in der Stadt. Aber was soll man von einer Partei erwarten, die schon bei der Umstellung auf die Sommerzeit die Uhr um eine Stunde zurück stellt (siehe www. wnkuwg.de).
Ich hoffe nur, dass diese Hobby-Politiker bei der nächsten Wahl keine Rolle mehr spielen.
Stefan Zölzer, Marderweg 59

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Leserforum

Liebe Leserinnen und Leser unserer Homepage,

einige von Ihnen haben uns das Feedback gegeben, dass manche unserer Presseerklärungen nicht nachvollziehbar sind, da der Leser entsprechenden Artikel oder Leserbrief, auf die wir uns beziehen, überhaupt nicht kennen.
Dieser Hinweis ist völlig richtig! Vielen Dank dafür!

Daher werden wir zukünftig soweit als möglich wie auch geboten versuchen, den Auslöser der Erklärung unserer Stellungnahme voranzustellen.
Das kann in Form eines Links zum Artikel der jeweiligen Zeitung, soweit dieser Online gestellt ist, wie auch mittels Abschrift des Leserbriefs erfolgen.

Die ersten Abfolgen finden Sie auf der Startseite seit Anfang April 2013.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre WNK UWG

 

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Leserforum WGA 05. April 2013

WGA, 05. April 2013

LESER-FORUM
Isolierte Handhabung macht keinen Sinn
Zum Schlagabtausch Norbert Galonska / Henning Rehse zum Thema Radfahrer
Wenn der Politiker Henning Rehse mit blumenreichen Worten öffentlich erklärt, dass er sich „einfach die Freiheit nimmt“ verkehrswidrig sein Auto in der Innenstadt abzustellen, möchte ich seine anderen Ausführungen eigentlich gar nicht mehr lesen.
Zum Thema selbst sollte man sich auch einmal fragen, was denn eine isolierte Handhabung in Wermelskirchen für einen Sinn machen würde, wenn Autofahrer und Radfahrer in anderen Städten auf den gegenläufigen Radverkehr stoßen und diese Regel auch dort praktizieren müssen.
Manfred Schmitz, Neuenhaus 26

 

Leserbrief zu „Isolierte Handlung macht keinen Sinn“ von Manfred Schmitz im WGA vom 05.04.2013
Wie verquer Teile der Radfahrer-Lobby denken, beweist der Leserbrief von Herrn Schmitz im WGA vom 05.04..
Und richtig lesen kann Herr Schmitz offenbar auch nicht: Ich hatte in meiner Stellungnahme vom 02.04. geschrieben, dass „ich jetzt morgens meine Brötchen bei EDEKA, LIDL oder Kretzer hole“. Was ist daran rechtswidrig? Darf auf dem Parkplatz von EDEKA, LIDL und Kreuder zum Brötchenholen nicht mehr geparkt werden? Oder dürfen generell mit dem Auto keine Brötchen mehr geholt werden? Habe ich da eine Verordnung übersehen, dass Brötchenholen nur noch mit Fahrrad oder zu Fuß passieren darf? Unfassbar!!!
Ich befuhr diese Woche im ebenen und radfahrerfreundlichen Köln die Gladbacher Straße von der Erftstraße Richtung Kaiser-Wilhelm-Ring. Diese Straße ist etwas breiter als die Telegrafenstraße, ähnlich befahren wie diese, rechts und links Geschäfte und davor Parkplätze, eine Einbahnstraße und NICHT für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet. Ich konnte den Kölner Oberbürgermeister nicht nach dem Grund dafür fragen, wahrscheinlich sitzt er gerade ob des Frevels gegenüber den Radfahrern in einem römischen Kerker ein. Weitere nicht geöffnete Einbahnstraßen fand ich ohne größeres Suchen im näheren Umfeld diese Viertels. Soviel zum von Herrn Schmitz erwähnten Unsinn der „isolierten Handhabung“!
Offenbar gibt es durchaus gar nicht so seltene Gründe, Einbahnstraßen nicht für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen… Diese „nicht geöffneten“ gibt es ja auch in Wermelskirchen, ohne dass sich jemand drum schert, denn ansonsten müssten Adolf-Flöring-Straße, Hagenstraße, Taubengasse, Obere Remscheider Straße, Kölner Straße, An der Feuerwache, Karl-Leverkus-Straße, Jörgensgasse, Frohntaler Straße, Strutzgasse, Am Krupin, Schwanen, Obere Waldstraße, Kurze Straße, Viktoriastraße etc. längst geöffnet sein. Warum werden diese Straßen eigentlich nicht auch geöffnet, wenn es denn die Regel ist? Warum wird sich Wermelskirchen nur um die Telegrafenstraße, die für Radfahrer gefährlich ist und zu der es Alternativen gibt, gekümmert? Merkwürdig ist das alles schon!

Henning Rehse

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Radverkehr Telegrafenstraße – von Lobbyisten, Lemmingen und Lügen

Googelt man das Thema „gegenläufiger Radverkehr“ im Internet, so verweist die weitaus größte Trefferzahl auf Stellungnahmen und Forderungen des ADFC. Dies ist völlig in Ordnung, ist der ADFC doch ebenso die Interessenvertretung der Radfahrer wie der ADAC die der Autofahrer ist. Und die machen nun einmal völlig zu Recht Stimmung für ihre jeweilige Position und Klientel.

Problematisch wird es, wenn sich Teile der Verwaltung, Politik und auch Presse aus welchen Gründen oder Zwängen heraus auch immer zum willfährigen Handlanger dieser Lobbyisten machen, ihnen blind wie die Lemminge folgen und dabei das Wohl des Ganzen aus den Augen verlieren.

Es ist richtig, wenn der Bürgermeister ausführt, bis 2009 war die Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr die Ausnahme und 2013 sei sie die Regel. Und dann sagt er sogar den entscheidenden Satz: „Nur in Ausnahmefällen dürfe eine Einbahnstraße nicht geöffnet werden.“ Und der höchste Ausnahmetatbestand, der dafür in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich genannt ist, ist der, wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht gewährleistet ist. Dass dem so ist, hat die Unfallkommission ausdrücklich festgestellt. Und ab hier wird dann die Wahrheit nicht mehr so genau genommen, sondern von interessierter Seite getrickst: Es steht nirgendwo, dass in einer solchen Gefährdungssituation dem Radverkehr Vorrang eingeräumt werden muss, die Rechte der übrigen Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden müssen und die Einbahnstraße geöffnet werden muss. Und es ist auch nicht wahr, dass der Ausschuss seine Meinung nicht gesagt hätte und keine Entscheidung getroffen hätte. Die hatte er am 18.06.2012 längst getroffen, als er den Verkehrsversuch und damit auch die mögliche Gefährdungssituation beendet hatte. Dieser Beschluss jedoch passte dem Bürgermeister nicht, weil er bei dem Thema, was auch sein gutes Recht ist, eine andere Meinung hat.

Nicht berechtigt ist er jedoch, Beschlüsse des Ausschusses nur deshalb zu beanstanden und nicht umzusetzen, weil er anderer Meinung ist.

Sowohl die inhaltliche als auch die formale Frage werden gegebenenfalls juristisch durch die Instanzen zu klären sein…

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Leserforum WGA 02. April 2013

WGA, 02. April 2013

LESER-FORUM
Wermelskirchen könnte schön sein
zu: „Halteverbot an der Telegrafenstraße“
Nach der Umgestaltung der Innenstadt, die viele Jahre gebraucht hat, weil einige schon immer nach dem Gesetz; „Kennen mer nit, wollen mer nitt, fott damit“ gehandelt haben, könnte Wermelskirchen nun lebenswert sein. Doch jetzt stört Herrn Rehse der gegenläufige Radverkehr, weil ihm der Weg vom Rathausparkplatz, der morgens immer leer ist, zum Bäcker zu weit scheint. Wer bei Cordella draußen sitzt, ist froh, wenn nicht dauernd Autos zum Eis holen vor seiner Nase parken. Egal, was in Wer¬melskirchen an Veränderungen geplant wird, es sind immer die gleichen Personen, die schreien: „Kennen mer nitt, wollen mer nitt, fott damit. Da kön jo jeder kummen.“ Dasselbe hörten wir schon 1984, als die SPD nach der Stilllegung der Bahnstrecke einen Radweg von Hilgen nach Wermelskirchen auf der Trasse forderte. In unserer Stadt brauchen manche Leute immer etwas länger, bis sie den Sinn einer Sache erkennen. Bei Herrn Rehse irritiert mich nun sein Demokratieverständnis. Alles, was nicht seiner Meinung entspricht – vom Ratsbeschluss bis zur Anordnung der Bezirksregierung – wird von ihm nicht akzeptiert, bekämpft, ja sogar als rechtswidrig bezeichnet. Es wäre schade, wenn unsere Stadt durch die Bekämpfung der Radfahrer ihren – auch touristisch – neu gewonnen Reiz wieder verlieren würde.
Norbert Galonska, Löh 65

 

Stellungnahme zu Radverkehr: Galonska kritisiert Rehse in BM vom heutigen Tage
1. Seitdem interessierte Kreise die Kunden mit ihren haltenden Fahrzeugen in der Telegrafenstraße für „gefährlich“ erklärt haben, hole ich morgens meine Brötchen bei EDEKA, LIDL oder Kretzer, obwohl ich die von Evertzberg insbesondere in Verbindung mit dem Angebot von Daum-Eickhorn eigentlich bevorzuge.
2. Ich nehme mir einfach die Freiheit, morgens früh beim Brötchenkauf auf den von Ideologen verordneten und für sinnvoll angesehenen „Morgenspaziergang“ zu verzichten und kaufe dann dort, wo ich nicht noch „spazieren gehen“ muss.
3. Aus vielen Gesprächen mit Bürgern, weiß ich, dass die das genauso sehen und praktizieren (werden).
4. Dann werden eben diese Geschäfte, wie Evertzberg es in Radevormwald schon praktiziert hat, den Innenstadtstandort aus nachvollziehbaren Gründen verlassen.
Bitte dann nicht jammern: das schafft dann Platz und freie Fahrt für freie Radfahrer!
5. Herr Galonska möge einmal darlegen, wie die von ihm angeführten Beschlüsse und Anordnungen exakt lauten:
a) Der Grundsatzbeschluss für das Verkehrskonzept Innenstadt vom 31.03.2003 beinhaltet die Öffnung der Einbahnstraßen im Innenstadtdreieck als Soll- nicht als Mussvorschrift.
b) Der Ausbaubeschluss für die Telegrafenstraße von 2006 schließt ausdrücklich und begründet den gegenläufigen Radverkehr aus. Dieser Beschluss wurde niemals beanstandet und war auch Grundlage für die Bezuschussung durch die Bezirksregierung.
c) Ein Antrag der Grünen auf Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr wurde 2009 untermauert von Expertenwissen (Verkehrsbesprechung 16.02.2009) selbst von der Verwaltung abgelehnt.
d) Der in 2011 beschlossene Verkehrsversuch war auf ein Jahr befristet. Er ist am 18.06.2012 ausgelaufen, da es keinen ihn fortsetzenden Beschluss gibt. Insofern ist seine Fortsetzung bis heute natürlich rechtswidrig, da sie ohne Beschluss erfolgt.
e) Die Unfallkommission selbst hat 2013 festgestellt, dass die jetzige Situation in der Telegrafenstraße die Verkehrsteilnehmer gefährdet.
6. Es ist aber nirgendwo festgelegt, dass die Beseitigung der Gefahrenmomente in der Telegrafenstraße nicht auch durch Aufhebung des gegenläufigen Radverkehrs erfolgen kann.
7. Radfahrer sind mir überall in der Stadt willkommen, mit Ausnahme entgegen der Einbahnstraße in der Telegrafenstraße. Zu dieser gibt es zahlreiche Alternativen, die u.a. auch sinnvoller Weise den neu gestalteten Markt einbeziehen.

Henning Rehse

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Gemeinsamer Antrag von CDU, BüFo, WNK UWG: Unverzügliche Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstrasse

An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff

über
Herrn Bürgermeister Eric Weik
Rathaus
Telegrafenstrasse 29-31
42929 Wermelskirchen

 

Antrag: Unverzügliche Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstrasse
Beratungsfolge:
  
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) am 29.04.2013
Rat am 13. Mai 2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Briefkopf aufgeführten Fraktionen stellen folgenden Antrag:
Der StuV möge am 29.04.2013 und der Rat am 13.05.2013 beschließen, den gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstrasse unverzüglich zu beenden, ein Gesamtkonzept für die Führung des Radverkehrs durch die Innenstadt, das Alternativrouten zur Telegrafenstraße enthält zu erstellen und zu beschildern.

Zudem fordern wir Sie ausdrücklich auf, keine weiteren Fakten in der Örtlichkeit zu schaffen, bis über diesen Antrag entschieden ist.

Die diesen Antrag stellenden Fraktionen haben intensiv mit Aktenmaterial (Verkehrsentwicklung, BIS-Gutachten, Beschlüssen, Protokollen, Stellungnahmen, Vermerken und dergleichen) zu diesem Thema beschäftigt.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuell in der Örtlichkeit vorzufindende Situation in keinster Weise mit vorgenanntem Aktenmaterial und Beschlusslage in Einklang steht.
In den vorhandenen Schriftsätzen wird immer wieder auf die Gefahren durch den gegenläufigen Radverkehr hingewiesen.
Zu all den vorgenannten Texten wurde von uns auch noch externer Sachverstand hinzu gezogen und wir kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, den gegenläufigen Radverkehr sofort zu beenden.

Es wird mehrfach deutlich gemacht, dass Jörgensgasse, Schillerstrasse bis Einmündung in die Kölner Strasse und die Kölner Strasse gute Alternativen für die Führung des Radverkehrkehrs in West-Ost-Richtung durch die Innenstadt darstellen.
Vergleicht man die Steigung des Schwanen mit der der Berliner Straße, kann man unschwer erkennen, dass hier eine ähnliche Steigung besteht, diese also kein Ausschlusskriterium für die Routenführung sein kann.
Zudem sorgen Routen die über den gerade neu gestalteten Markt führen für eine Belebung auch dieses Teils der Innenstadt.

Mit freundlichen Grüssen
Volker Schmitz
Friedel  Burghoff
Henning Rehse

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WNK UWG verurteilt Anordnung des absoluten Halteverbots linksseitig in der Telegrafenstraße

Die WNK UWG verurteilt die aktuelle Ausführung des absoluten Halteverbots linksseitig in der Telegrafenstraße durch die Stadtverwaltung Wermelskirchen auf das Schärfste.

Mit dieser Anordnung wird die im Ausbaubeschluss zur Telegrafenstraße garantierte Ladetätigkeit auf der linken Seite abgeschafft und der Ausbaubeschluss missachtet.
Dies schadet dem dort ansässigen Einzelhandel massiv und verstößt zudem gegen demokratisch gefasste Beschlüsse.

Die WNK UWG weist ausdrücklich darauf hin, dass es noch nie einen Beschluss gab, dauerhaft einen gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße einzurichten.
Der Beschluss aus 2011 bezog sich lediglich auf eine einjährige Versuchsphase. Für deren Verlängerung bis heute gibt es keinen Beschluss.
Insofern betrachtet die WNK UWG die jetzige Vorgehensweise als nicht nur undemokratisch sondern auch rechtswidrig.
Sie hat deshalb die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Für einen dauerhaft gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße bedarf es mindestens eines Beschlusses des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.
Keinesfalls ist die Verwaltung legitimiert ohne entsprechenden Beschluss vom Ausbaubeschluss zur Telegrafenstraße abweichende Regelungen einzuführen.

Die WNK UWG fordert die Verwaltung unmissverständlich auf, unverzüglich die Situation in der Telegrafenstraße vor Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs wieder herzustellen und die Ausschilderung des Panorama-Radwegs Balkantrasse gemäß des Ausbaubeschlusses zur Telegrafenstraße über Kölner Straße, Markt und Berliner Straße bis hin zu Am Wasserturm lückenlos und gut sichtbar vorzunehmen, um auch den nach wie vor willkommenen Radfahrern und Radwanderern Orientierung zu geben.

Würden in dieser Stadt Vorstellungen der Bürger und Beschlüsse des Rates mit der gleichen Hartnäckigkeit verfolgt, wie die Dinge, die der Verwaltung wichtig und richtig erscheinen, hätte Wermelskirchen ein paar Probleme weniger!
Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, was in dieser Stadt abgeht…

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Anfragen gem. Vereinbarung im Ältestenrat am 19.12.2011, hier: Legitimation für gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit frage ich offiziell an, auf Basis welcher Legitimation sprich welcher Beschlüsse der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße seit Juni 2012, dem Zeitpunkt, wo die Versuchsphase abgelaufen war, überhaupt aufrecht gehalten wird?
Wer hat wann wo beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, den Versuch fortzuführen bzw. ihn in eine Dauerlösung zu überführen?

Der Grundsatzbeschluss für das Verkehrskonzept Innenstadt vom 31.03.2003 beinhaltet die Öffnung der Einbahnstraßen im Innenstadtdreieck als Soll- nicht als Mussvorschrift.

Der Ausbaubeschluss für die Telegrafenstraße von 2006 schließt ausdrücklich und begründet den gegenläufigen Radverkehr aus. Dieser Beschluss wurde niemals beanstandet.

Ein Antrag der Grünen auf Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr wird 2009 untermauert von Expertenwissen (Verkehrsbesprechung 16.02.2009) selbst von der Verwaltung abgelehnt.

Am 21.03.2011 hat der StUV unter TOP 4 folgendes beschlossen: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Bürgeranregung (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion) an und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr gegen die Einbahnrichtung in der Telegrafenstraße zunächst für ein Jahr auf Probe zugelassen werden kann.“
Am 11.04.2011 hat der StUV unter TOP 12 folgendes beschlossen, bestätigt durch den HuF am 16.05.2011: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachverhalt zum Thema „Änderung Radverkehrs in der Telegrafenstraße“ zur Kenntnis und beschließt (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion), den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf der Telegrafenstraße zuzulassen. Nach einer Versuchsphase von einem Jahr wird die Verwaltung die Erfahrungen/Ergebnisse im Fachausschuss vorstellen.“
In der Vorlage RAT/2449/2012 für die Sitzung des StUV am 11.03.2013 spricht die Verwaltung selbst auf Seite 2, 2. Abs. von „einer einjährigen Versuchsphase“.

Die Unfallkommission selbst hat 2013 festgestellt, dass die jetzige Situation in der Telegrafenstraße die Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Woraus leitet der Bürgermeister in Anbetracht aller vorgenannten Punkte die für ihn offenbar zwingende Verpflichtung bzw. den Zwang für Rat und Ausschuss ab, alternativlos beschließen zu müssen, in der Telegrafenstraße gegenläufigen Radverkehr zu gestatten?
Warum hebt der Bürgermeister in Anbetracht der vorgenannten Beschluss-, Fakten und Sicherheitslage den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße nicht auf?

Mit freundlichen Grüßen
 
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –