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Errichtung von zwei Kunstrasenplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Briefkopf vertretenen Fraktionen beantragen, dass nachfolgender Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 der Ratssitzung am 14.03.2016 beraten wird und beschlossen wird.

Der Rat der Stadt beschließt,

a) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gem. der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 4. Januar 2016 in dem Zeitraum von 2016 bis 2018.

b) Der Sportplatz Höferhof wird ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen
Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage bzw. Sacheinlage in Höhe von € 100.000,00 eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00 p.a. in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit einer Summe von € 150.000,–, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

c) Der große Tennenplatz Eifgen wird ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie z.B. Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,–, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

d) Die Sportstätte Tente wird aufgegeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki
– Fraktionsvorsitzender CDU –
gez. Jochen Bilstein
– Fraktionsvorsitzender SPD –
gez. Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

 

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Einladung 10.03.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 7. Fraktionssitzung in 2016 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 10. März 2016
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— HuF am 07.03.2016
— SAW am 10.03.2016

5. Haushalt 2016 (B. Hibst)

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— Rat am 14.03.2016

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…


Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Einladung 03.03.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 6. Fraktionssitzung in 2016 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 03. März 2016
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— StuV am 29.02.2016
— AK Brandschutz am 02.03.2016

5. Haushalt 2016

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— HuF am 07.03.2016
— SAW am 10.03.2016

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…


Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Antrag zum Haushalt 2016: Fortsetzung Inklusionshilfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt,

  • die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Finanzierung der Inklusionshilfe über das Schuljahr 2016/2017 hinaus zu erstellen und hierbei auch Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) (Stichwort „Notfalltopf Inklusion“) aufzunehmen,
  • vorsorglich und als „ultima Ratio“ 80.000 € in den  Haushalt 2016 aufzunehmen.

Begründung:

Der Sinn der Inklusionshilfe ist innerhalb der Verwaltung wie auch fraktionsübergreifend unumstritten. Es wäre müßig, hier erneut die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu beschreiben.

Erneut nicht verschwiegen werden darf aber, dass das Land auch bei diesem Thema den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung für diese Aufgaben nicht gewährt. Am 16. Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (9. Schulrechtänderungsgesetz) verabschiedet, das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Hierin heißt es: „Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert.“ Insofern verstößt auch in diesem Fall das Land gegen das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip.

Auch auf den Aktionsplan der Landesregierung zur Inklusion „Eine Gesellschaft für alle“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Unabhängig von der Wichtigkeit der Inklusionshilfe für die Betroffenen und unter Hinweis auf das vorher Ausgeführte bestreitet der Antragsteller die Auffassung, Inklusion sei eine freiwillige Aufgabe und insofern im Haushalt der Stadt Wermelskirchen nicht darstellbar. Eine möglicherweise seitens der Kommunalaufsicht geäußerte anders lautende Auffassung, müsste ggf. auch juristisch überprüft werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

gez. Flavio Günther
gez. Stefan Kind
gez. Thorn Seidel
– Mitglieder im Ausschuss für Soziales und Inklusion –

 

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