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Fehlende 211 Kita-Plätze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass (Artikel im Wermelskirchener Anzeiger vom 01.12.2018) und aufgrund der Dringlichkeit (211 fehlende Kita-Plätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Verbindung mit dem Rechtsanspruch) stelle ich nachfolgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.12.2018:

1. Mit Antrag vom 13.07.2017 (das war vor 17 Monaten und 25 Monate vor Beginn  des Kita-Jahres 2019/2020) hat die WNK UWG – Fraktion auf die aufziehende Problematik hingewiesen. Ihr Antrag galt dann in der üblichen Manier in der Sitzung des JHA am 13.09.2017 als „eingebracht“. In der Niederschrift der Sitzung heißt es dazu: Achtung, Zitatanfang:Der Antrag gilt als eingebracht.Herr Andreas Voß (Verwaltung) berichtet, dass im Rahmen der Bevölkerungsprognose aktuell ein Anstieg der Kinderanzahl je Geburtsjahrgang festgestellt worden ist. Dieses wird auch Konsequenzen für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung haben, da die in der Vergangenheit berücksichtigten Prognosewerte scheinbar nicht mehr haltbar sind. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist, sind diese erhöhten Bedarfszahlen bereits berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird die Entwicklung der tatsächlichen Zahlen kontrollieren und die Kindergartenbedarfsplanung im Bedarfsfall kurzfristig aktualisieren und spätestens nach zwei bis drei Jahren fortschreiben.“ (Zitatende).
Wie kann es in Anbetracht dieser Zeitschiene sein, dass (Achtung Zitatanfang: „diese Maßnahmen realistischerweise nicht zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2019/2020 fertig sein werden“ (Zitatende)?

Worin sind diese nicht nachvollziehbaren Zeitabläufe und Verzögerungen realistischerweise begründet?

2. Trifft es zu, dass sich Mitte März ein Träger für Kindergärten bei der Stadt gemeldet hat und mit diesem am 29.03.2018, Gründonnerstag (das war vor über 8 Monaten), ein Gespräch geführt wurde, indem er nicht nur seine Bereitschaft zum Betrieb von Einrichtungen bekundet hat sondern auch seine Bereitschaft erklärt hat, als bzw. mit einem Investor die baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen?
Trifft es zu, dass aufgrund der bereits unter 1. kritisch angefragten Zeitschiene dieser potentielle Träger der Stadt kürzlich eine Absage erteilt hat?

3. Welche Schadenersatzforderungen (Bezahlung eines Kindermädchens, Lohnausfall, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) können auf die Stadt zukommen, wenn Eltern den Rechtsanspruch auf den Kita-Platz einklagen, sie vor Gericht Recht bekommen, die Stadt jedoch keinen Platz anbieten kann?

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Einladung 06.12.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 23. Fraktionssitzung in 2018 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 06. Dezember 2018
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2018
— Stadtentwicklung und Verkehr am 04.12.2018

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Umwelt und Bau am 10.12.2018
— Rat am 10.12.2018
— Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik am 12.12.2018

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion:
Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen

 

Sehr geehrte Frau Reetz,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss für Soziales und Inklusion hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, sich in der ersten Sitzung des Jahres 2019 intensiv mit diesem Thema zu befassen und hierfür kompetente Akteure in den Ausschuss einzuladen.

Zur Vorbereitung der Sitzung möchten wir bereits im Vorfeld folgende Fragen an die Akteure bzw. die Stadtverwaltung richten:

1. Welche beschäftigende bzw. beschäftigungsfördernde Maßnahmen werden derzeit durchgeführt?
a) Wer sind die Anbieter?
b) Um welche Maßnahmen mit welchen Arbeitsinhalten handelt es sich?

2. Wie viele Leistungsempfänger aus, z.B. den Bereichen SGB II (Hartz-IV) und Asylbewerberleistungsgesetz gibt es derzeit in Wermelskirchen?
3. Wie viele aus den o.g. Personen nehmen an den unter zu 1. nachgefragten Maßnahmen teil?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, den unter 2. genannten Personenkreis zur Teilnahme an den Maßnahmen zu verpflichten bzw. zu motivieren?
5. Welche Anstrengungen wären durch welche Akteure, auch im Verbund und interkommunal erforderlich und denkbar, die unter 3. nachgefragte Zahl deutlich zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüße
gez. Stefan Kind
(Sozialpolitischer Sprecher)
gez. Thorn Seidel
(Mitglied des Rates)
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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

 

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

 

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

 

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Einladung 29.11.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 22. Fraktionssitzung in 2018 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 29. November 2018
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2018
— Sport, Freizeit und Tourismus am 28.10.2018
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 29.11.2018

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2018
— Stadtentwicklung und Verkehr am 04.12.2018

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Rückführung von Flüchtlingen

An den
Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Herrn Stephan Santelmann
Am Rübezahlwald 7

51469 Bergisch Gladbach  

Anfrage bezüglich der nicht gedeckten Kosten für abgelehnte Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Landrat,  

derzeit tragen die Kommunen quasi alleine die Kosten für abgelehnte Asylbewerber, die zum Beispiel geduldet werden  oder aus diversen Gründen nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können. So betragen in Kürten die nicht gedeckten Kosten für den genannten Personenkreis mittlerweile  rund 600 TEUR.

Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Anfragen:  

1. Wie viele Personen sind derzeit im Rheinisch-Bergischen Kreis ausreisepflichtig bzw. halten sich hier geduldet auf?
2. Wie verteilt sich diese Zahl auf die 8 kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
3. Was sind die Hauptgründe, die eine Rückführung verhindern?
4. Wie verteilen sich die Personen auf diese Hinderungsgründe?
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Zahl der Rückführungen deutlich zu steigern?
6. Welche Stellen sind hierfür zuständig?
7. Inwieweit kann der Kreis hier die Kommunen entlasten bzw. unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Conrad
Gruppensprecher
gez. Henning Rehse                                                       
Kreistagsmitglied        

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Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018 und des Rates am 10.12.2018:

Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des  Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zu setzen:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
    (https://www.kvno.de/downloads/niederlassung/gemeindeprofil.pdf )
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzlichen zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

 

Begründung:

Die von der WNK UWG Freie Wähler durchgeführte Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema Hausärztliche Versorgung hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend beim Bürgermeister zu bündeln.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter