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Fehlende 211 Kita-Plätze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass (Artikel im Wermelskirchener Anzeiger vom 01.12.2018) und aufgrund der Dringlichkeit (211 fehlende Kita-Plätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Verbindung mit dem Rechtsanspruch) stelle ich nachfolgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.12.2018:

1. Mit Antrag vom 13.07.2017 (das war vor 17 Monaten und 25 Monate vor Beginn  des Kita-Jahres 2019/2020) hat die WNK UWG – Fraktion auf die aufziehende Problematik hingewiesen. Ihr Antrag galt dann in der üblichen Manier in der Sitzung des JHA am 13.09.2017 als „eingebracht“. In der Niederschrift der Sitzung heißt es dazu: Achtung, Zitatanfang:Der Antrag gilt als eingebracht.Herr Andreas Voß (Verwaltung) berichtet, dass im Rahmen der Bevölkerungsprognose aktuell ein Anstieg der Kinderanzahl je Geburtsjahrgang festgestellt worden ist. Dieses wird auch Konsequenzen für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung haben, da die in der Vergangenheit berücksichtigten Prognosewerte scheinbar nicht mehr haltbar sind. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist, sind diese erhöhten Bedarfszahlen bereits berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird die Entwicklung der tatsächlichen Zahlen kontrollieren und die Kindergartenbedarfsplanung im Bedarfsfall kurzfristig aktualisieren und spätestens nach zwei bis drei Jahren fortschreiben.“ (Zitatende).
Wie kann es in Anbetracht dieser Zeitschiene sein, dass (Achtung Zitatanfang: „diese Maßnahmen realistischerweise nicht zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2019/2020 fertig sein werden“ (Zitatende)?

Worin sind diese nicht nachvollziehbaren Zeitabläufe und Verzögerungen realistischerweise begründet?

2. Trifft es zu, dass sich Mitte März ein Träger für Kindergärten bei der Stadt gemeldet hat und mit diesem am 29.03.2018, Gründonnerstag (das war vor über 8 Monaten), ein Gespräch geführt wurde, indem er nicht nur seine Bereitschaft zum Betrieb von Einrichtungen bekundet hat sondern auch seine Bereitschaft erklärt hat, als bzw. mit einem Investor die baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen?
Trifft es zu, dass aufgrund der bereits unter 1. kritisch angefragten Zeitschiene dieser potentielle Träger der Stadt kürzlich eine Absage erteilt hat?

3. Welche Schadenersatzforderungen (Bezahlung eines Kindermädchens, Lohnausfall, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) können auf die Stadt zukommen, wenn Eltern den Rechtsanspruch auf den Kita-Platz einklagen, sie vor Gericht Recht bekommen, die Stadt jedoch keinen Platz anbieten kann?

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