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Einladung Fraktion 17.09.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 6. Fraktionssitzung im Jahr 2020 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Donnerstag, 17. September 2020
19.30 Uhr

Kleiner Saal, Rathaus
(Der Eingang erfolgt durch den Personaleingang neben dem Haupteingang zum Rathaus vom Innenhof aus – Maskenpflicht bis zum Platz im Saal!)

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Rückblick auf den Wahlkampf und Diskussion des Wahlergebnisses

4. Wahl des Fraktionsvorstands:
a) Vorsitzender (Ratsmitglied)
b) Stellvertretender Vorsitzender (Ratsmitglied)
c) Geschäftsführer
d) Schatzmeister

5. Strategie für die neue Wahlperiode

6. Vorbereitung der Ratssitzung am 21.09.2020

7. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Es wäre schön, wenn trotz Corona alle an dieser wichtigen Sitzung teilnehmen würden.
Wer dies wegen Schutzes seiner Gesundheit jedoch nicht kann, möge mir bitte seinen Input vorab mitteilen…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Kontinuität und Fleiß, Klarheit und Wahrheit

Auch wenn das Ergebnis noch nicht feststeht, gibt der Spitzenkandidat der WNK UWG bereits vorab folgende Bilanz im Hinblick auf die Kommunalwahl ab:

„Die WNK UWG sieht dem Wahlergebnis entspannt und guten Gewissens entgegen:

Erstens: Wir konnten nicht mehr tun, als wir getan haben; weder im durch Corona eingeschränkten Wahlkampf noch – was viel entscheidender ist – während der sechsjährigen Wahlperiode: Wir waren stets an den Themen dran, haben bei allen wichtigen Projekten konstruktiv mitgearbeitet, eigene und von den Bürgern angetragene Ideen und Impulse eingebracht, uns aber auch mit Themen wie dem Verkauf des Loches-Platz kritisch auseinander gesetzt.

Zweitens: Wir wollten nichts anders tun, als wir es getan haben. Zwar ist uns der Satz ‚Der Wurm muss dem Fisch schmecken nicht dem Angler.‘ durchaus geläufig, aber für uns gehört ein zweiter Satz untrennbar dazu: ‚Das Angeln muss dem Angler aber auch Spaß machen!‘
Will heißen, wenn ‚Politik machen‘ nur noch bedeutet, jeder noch so abgedrehten Position, jedem veröffentlichten vermeintlichen Mainstream, jeder lautstark verkündeten Minderheitenposition hinterher zu hecheln, ist das nicht die Sache der WNK UWG. Und macht auch keinen Spaß…

Die WNK UWG ist somit sicher nicht jedermanns Darling, aber folglich auch nicht jedermanns Depp.
Damit sind wir bestimmten Gruppen und politischen Sichtweisen sicherlich in gegenseitiger herzlicher Abneigung verbunden und machen daraus auch kein Hehl.

Der Bürger erkennt und weiß aber so, dass und wie die WNK UWG und ihr Personal für ehrliche Politik und eine klare und verständliche Sprache stehen, für eine Politik der Mitte, die sich bürgerlichen, freiheitlichen konservativen und sozialen Werten verpflichtet fühlt.“

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Offener Brief: Ausübung der Organisationshoheit über das Ordnungsamt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter Görnert,

die unterzeichnenden Fraktionen sind sicherlich über jeden Zweifel erhaben, dass sie nicht für Recht und Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit einstehen.

Dabei gibt es sicherlich in Bürgerschaft und Politik unterschiedliche Meinungen, mit welcher Intensität das Ordnungsamt welche Themen bearbeiten sollte.

Sicherlich gibt es Probleme, wie Vandalismus jedweder Art, illegale Müllentsorgung, das verbotene Füttern von Tauben, die Verschmutzung der Stadt, das Nichtnachkommen der Kehr- und Räumpflicht, Lärmbelästigung etc., wo sich hinter der Forderung, dem entschieden entgegen zu treten, eine überwältigende Mehrheit der Bürger sammelt.

Andererseits gibt es auch Themen, wo die Bürgerschaft sich mehr Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit durch das Ordnungsamt wünscht. Der Takt hierfür wird durch den Leiter des Ordnungsamtes bestimmt und so auch seinen Mitarbeitern vorgegeben.

Fakt ist, dass die Unterzeichner für die Ahndung gegen Verstöße der sog. Corona-Regeln sind, insbesondere wenn diese vorsätzlich und rücksichtslos erfolgen. Jedoch missfällt den unterzeichnenden Fraktionen, dass der im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen ermessensleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. § 40 VwVfG NRW) teilweise unangemessen angewandt wird.

Gerade in Zeiten der Pandemie kämpfen die örtlichen Gastromomen um ihre Existenz und alle haben finanzielle und tatsächliche Aufwendungen getroffen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Diesen Einsatz gilt es zu honorieren und bei vorschnellen Entscheidungen ist Umsicht geboten. Gerade in der Hektik des Alltags dauert es möglicherweise ein paar Minuten länger, bis alle Maßnahmen – z.B. die Desinfektion der Tische nach einem Kundenbesuch – vorgenommen worden sind.

Es kommt verstärkt – und dies nicht erst seit Corona – zu Klagen aus der Bürgerschaft über das „Auftreten“ des Ordnungsamtes.

Die Fälle ziehen sich durch nahezu alle Bereiche es Amtes, wobei es nicht um den Vorwurf rechtswidriger Handlungen durch das Ordnungsamt geht, sondern darum, wie es Dinge angeht, wie Ermessensspielräume nicht genutzt werden, wie sein Auftreten ist.

Hier bitten die Unterzeichner Sie als Leiter der Verwaltung für ein verhältnismäßiges Verwaltungshandeln, dass sich vom Grundsatz Kooperation statt Sanktion leiten lässt. Die Sanktion soll nur die Ultima Ratio sein, insbesondere wenn vermeintliche Verstöße leicht fahrlässig begangen worden sind.

Nach § 62 Abs. 1 GO NRW ist der Bürgermeister  verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

Aus unserer Sicht kann und darf, um einige konkrete Fälle anzusprechen, folgendes nicht sein:

  • Die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bundes-, landes- und  kreisweit. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sie in Wermelskirchen anders umgesetzt und vollzogen werden als in den Nachbarstädten.
  • Alle Menschen sind von Corona betroffen: die Bürger, die unzweifelhaft geschützt werden müssen wie auch zum Beispiel die Gewerbetreibenden, deren Geschäft nicht vollends ruiniert werden darf. Hier lohnt der Blick über die Stadtgrenzen, wie die Ordnungsbehörden dieses Spannungsverhältnis mit Vernunft und Augenmaß auflösen. Dem hiesigen Ordnungsamt fehlt dieses leider!
  • Es ist nicht akzeptabel, den Rheinisch-Bergischen Kreis seitens des Ordnungsamtes öffentlich vorzuschieben, um das eigene restriktive Vorgehen zu rechtfertigen. Rückfragen beim Kreis haben ergeben, dass die seitens des Ordnungsamtes öffentlich gemachten Aussagen hinsichtlich einer „Rapportpflicht“ gegenüber dem  Rheinisch-Bergischen Kreis über angeordnete Zwangsmaßnahmen nicht zutreffen und dieser sich dagegen ausdrücklich verwahrt.
  • Auch halten wir es für vorsichtig ausgedrückt zumindest unglücklich, dass ein sicher geschätzter Wermelskirchener Gastronom als Mitarbeiter des Ordnungsamtes just in Corona-Zeiten eingestellt wird.
  • Auch „Under-Cover-Einsätze“ und das Agieren von Mitarbeitern des Ordnungsamtes als quasi „Agent Provocateur“ lehnen wir ab.
  • Zudem wäre eine zeit- und wortgleiche Kommunikation von Themen Corona betreffend zwischen den Beteiligten wünschenswert.

Wir bitte Sie daher, sich der Problematik, zeitnah, konsequent und nachhaltig anzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Klicki (CDU)                                   
Henning Rehse (WNK UWG)
Oliver Platt (BüFo)                                                      
Jürgen Manderla (FDP)

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Kampf dem Corona-Virus: Luftreiniger für städtische Räumlichkeiten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,

sehr geehrter Herr Görnert, lieber Stefan,

Bezug nehmend auf die sich immer mehr verstärkende Hinweise betreffs der hauptsächlichen Übertragung des Corona-Virus durch Aerosole:

Infektionsgefahr durch Aerosole. Luftreiniger schützen besser als Lüften
https://www.n-tv.de/21956743
regen wir an, dass die Verwaltung prüft, in städtischen Räumlichkeiten, die wie z.B. Klassenräume von einer breiten Öffentlichkeit besucht werden, Luftreiniger einzusetzen.

Dazu soll insbesondere mit dem Wermelskirchener Anbieter https://www.santec-analyse.de/ geprüft werden, ob eine Kooperation auf Kauf-, Leasing- oder Mietbasis realisierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

a photo of a police car
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Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Anfrage/Prüfauftrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:
Arbeitssicherheit öffentlich Beschäftigter

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

leider können wir in der Presse immer öfters von Aggressionen und Gewalt gegen städtische bzw. öffentlich beschäftigte Mitarbeiter lesen.

Bedrohungs- und Belastungssituationen an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung, speziell der Leistungsverwaltung, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld umfasst, oder der Ordnungsämter haben in den letzten Jahren leider zugenommen.

Aber auch Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei wird immer mehr. Stellvertretend sei hier der auch in Wermelskirchener Gruppen diskutierte Facebookpost von Fridays For Future Weimar genannt. Zitat: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt. Lasst uns aufhören die beiden in einem Atemzug als „Helfer“ zu titulieren. Stattdessen sollten wir Antifa und Migrantifa wertschätzen! Deutschland hat ein #Polizeiproblem“. Zitat Ende.

Die Stadt bzw. die öffentliche Hand in Gänze ist als Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz rechtlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Arbeitnehmer möglichst geringgehalten wird.
Konkret müssen Maßnahmen getroffen werden, um Sicherheit und Arbeitsschutz zu verbessern – wenn nötig.

Nicht nur große Städte wie jüngst die Stadt Köln bringen mit dem Melderegister „Zemag“ Präventionskonzepte auf den Weg. So wollen z.B. die Städte Grevenbroich und Kaarst ihre Mitarbeiter vor Gewalt schützen, was in Rosenheim schon seit 2018 umgesetzt wird.

Die WNK UWG stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Gibt es innerhalb der Verwaltung (mit Rettungsdienst des Krankenhauses und Feuerwehr) ein Konzept für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz inclusive eines Meldesystems für gewaltbereite „Kunden“?
  • Gibt es innerhalb der Verwaltung ein Handlungskonzept für den Fall, dass es bei Kundenbeziehungen zu verbaler und/oder körperlicher Gewalt kommt?
  • Gibt es bei der Prävention eine Zusammenarbeit mit der Polizei?
  • Werden städtische Mitarbeiter dahin gehend geschult, dass sie mit Bedrohungs- und Belastungssituationen umgehen können?
  • Gibt es für das „worst case Szenario“ eine Art „Seelsorge“ sprich psychologische Betreuung für Betroffene?

Der Verein „SoKo Respekt e. V.“ wurde bereits 2017 gegründet, kürzlich ist die Stadt Meinerzhagen ihm beigetreten. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, dem zunehmenden mangelnden Respekt gegenüber Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräften entgegenzuwirken. Menschen, die z. T. ihr eigenes Leben riskieren, um anderen zu helfen, werden beschimpft oder sogar gewalttätig angegangen. Mit seiner Arbeit möchte der Verein genau dies Problem in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, Einsatzkräften eine Stimme zu verleihen und die Gesellschaft zu einem respektvolleren und wertschätzenden Umgang zu bewegen. 

Die Mitglieder des Vereins sind überwiegend Einsatz- und Rettungskräfte. Darüber hinaus kommen sie aber auch aus anderen Berufsgruppen. In Schulen und auf öffentlichen Veranstaltungen halten sie Vorträge, in denen sie falsches und korrektes Verhalten in Notsituationen aufzeigen. Aufgrund dieser wichtigen Aufklärungs- und Präventionsarbeit erlangte der Verein in kürzester Zeit deutschlandweite Aufmerksamkeit. Kosten entstehen durch eine Mitgliedschaft keine, da sich der Verein „SoKo Respekt e. V.“ nicht über Mitgliedsbeiträge, sondern allein aus Spenden finanziert.

Die WNK UWG bittet die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in dem Verein „SoKo Respekt e. V.“ zu prüfen.

Foto: pexels

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Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau, hier:
Städtischen Forst für die Zukunft sichern (2)

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen der WNK UWG FREIE WÄHLER und FDP stellen folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau:

Die Situation in unseren Wäldern ist stark angespannt, eine treffende Beschreibung gab es in der RP online vom 03.06.2020. Hohe Temperaturen, Trockenstress, Waldbrandgefahr, Monokulturen und der Preisverfall beim Holz sorgen für eine verheerende Situation. Die braunen Fichtenbestände sind nicht mehr zu übersehen, der frische Blattaustrieb bei den Laubbäumen wirkt auf den ersten Blick vital, allerdings lassen die Entwicklungen befürchten, dass auch hier Schäden entstehen.

Die WNK UWG hatte zusammen mit der FDP unter dem 24. Mai 2019 den Antrag „Städtischen Forst für die Zukunft sichern“ beantragt und ein Zukunftskonzept für die Bewirtschaftung des Waldes gefordert. Dieses Zukunftskonzept liegt bis heute nicht vor. Neben der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Sauerstoffproduktion, die Naherholung, Jagt, etc. mit einzubeziehen – siehe Vorlage 0120/2018.

Ergänzungsantrag zu unserem Antrag vom 24.05.2019:

WNK UWG und FDP beantragen ferner die Erstellung einer konzeptionellen Planung für den Wermelskirchener Wald. Dabei soll diese Planung interkommunal erfolgen, z.B. durch Einbeziehung der Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen, des Holzcluster Bergisches Land und/oder weiterer Kommunen.

Begründung:

Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:

•        Erhaltung und Optimierung der Waldfunktionen

•        Nachhaltigkeit und damit Stabilisierung des globalen Kohlenstoffkreislaufs

•        Pflegerische und naturnahe Waldbewirtschaftung

Das städtische Forstamt verwaltet rd. 630 ha Wald, die Forstbetriebsgemeinschaft rd. 1.000 ha zuzüglich der Wermelskirchener Flächen. Für ein gesamtheitliches Waldkonzept erscheint uns eine konzeptionelle Planung als unerlässlich, damit die Übersicht erhalten und Flickschusterei unterbunden wird. Dieses Konzept soll eine Beteiligung unserer Bürger beinhalten, z.B. in Form von Spenden- oder Pflanzaktionen wie „plant my tree“.

Aus unserer Sicht sind dabei in einem ersten Schritt zumindest folgende Planungsaspekte zu berücksichtigen:

•        Eine kartografische Darstellung der Wermelskirchener Waldflächen insgesamt

•        Eine kartografische Darstellung der Wermelskirchener Waldflächen, die von Dürre und Borkenkäferplage betroffen sind und somit Hauptgegenstand des Waldkonzeptes sein sollten

•        Beschreibung der potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der ehemals bewaldeten Flächen, z. B. touristische Nutzung, wirtschaftliche Nutzung im Sinne eines Wirtschaftswaldes, gezielte natürliche Verjüngung sowie grundsätzliche Betrachtungen des Waldes als Ökosystem und CO2-Speicher etc.

•        klimastabiler Mischwald für hohe Biodiversität

•        Kostenabschätzungen für die jeweiligen Nutzungsarten

•        Zeitabschätzungen für Umsetzung und Nutzung (gerade im Hinblick auf Neuanpflanzungen)

•        Risikobetrachtung auch hinsichtlich der Investitionskosten

Uns ist bewusst, dass eine Planung, aufgrund der vielen Fragezeichen – gerade auch zur weiteren Klimaentwicklung – sehr anspruchsvoll ist und sehr sicher immer wieder neu angepasst werden muss. Wenn wir aber Maßnahmen auf den Weg bringen sollten, die auch die Wiederaufforstung vorsehen, muss auch eine Gesamtplanung erstellt werden.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Umgang mit unserem Wald auch mit einer hohen Verantwortung gegenüber der Wermelskirchener Bevölkerung und insbesondere den nachfolgenden Generationen einhergeht. Schon deshalb ist eine konzeptionelle und für alle Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger transparente Gesamtplanung grundlegend.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

gez. Henning Rehse
WNK UWG – Fraktion
gez. Heinz Jürgen Manderla
FDP – Fraktion

Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes Jahr 2025 🥂🍾🍀
Nehmen Sie noch bis Ende Januar an unserer Umfrage teil!
Auf unserer Homepage finden Sie den aktuellen Zwischenstand.