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Gemeinsamer Antrag von CDU, BüFo, WNK UWG: Unverzügliche Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstrasse

An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff

über
Herrn Bürgermeister Eric Weik
Rathaus
Telegrafenstrasse 29-31
42929 Wermelskirchen

 

Antrag: Unverzügliche Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstrasse
Beratungsfolge:
  
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) am 29.04.2013
Rat am 13. Mai 2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Briefkopf aufgeführten Fraktionen stellen folgenden Antrag:
Der StuV möge am 29.04.2013 und der Rat am 13.05.2013 beschließen, den gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstrasse unverzüglich zu beenden, ein Gesamtkonzept für die Führung des Radverkehrs durch die Innenstadt, das Alternativrouten zur Telegrafenstraße enthält zu erstellen und zu beschildern.

Zudem fordern wir Sie ausdrücklich auf, keine weiteren Fakten in der Örtlichkeit zu schaffen, bis über diesen Antrag entschieden ist.

Die diesen Antrag stellenden Fraktionen haben intensiv mit Aktenmaterial (Verkehrsentwicklung, BIS-Gutachten, Beschlüssen, Protokollen, Stellungnahmen, Vermerken und dergleichen) zu diesem Thema beschäftigt.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuell in der Örtlichkeit vorzufindende Situation in keinster Weise mit vorgenanntem Aktenmaterial und Beschlusslage in Einklang steht.
In den vorhandenen Schriftsätzen wird immer wieder auf die Gefahren durch den gegenläufigen Radverkehr hingewiesen.
Zu all den vorgenannten Texten wurde von uns auch noch externer Sachverstand hinzu gezogen und wir kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, den gegenläufigen Radverkehr sofort zu beenden.

Es wird mehrfach deutlich gemacht, dass Jörgensgasse, Schillerstrasse bis Einmündung in die Kölner Strasse und die Kölner Strasse gute Alternativen für die Führung des Radverkehrkehrs in West-Ost-Richtung durch die Innenstadt darstellen.
Vergleicht man die Steigung des Schwanen mit der der Berliner Straße, kann man unschwer erkennen, dass hier eine ähnliche Steigung besteht, diese also kein Ausschlusskriterium für die Routenführung sein kann.
Zudem sorgen Routen die über den gerade neu gestalteten Markt führen für eine Belebung auch dieses Teils der Innenstadt.

Mit freundlichen Grüssen
Volker Schmitz
Friedel  Burghoff
Henning Rehse

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WNK UWG verurteilt Anordnung des absoluten Halteverbots linksseitig in der Telegrafenstraße

Die WNK UWG verurteilt die aktuelle Ausführung des absoluten Halteverbots linksseitig in der Telegrafenstraße durch die Stadtverwaltung Wermelskirchen auf das Schärfste.

Mit dieser Anordnung wird die im Ausbaubeschluss zur Telegrafenstraße garantierte Ladetätigkeit auf der linken Seite abgeschafft und der Ausbaubeschluss missachtet.
Dies schadet dem dort ansässigen Einzelhandel massiv und verstößt zudem gegen demokratisch gefasste Beschlüsse.

Die WNK UWG weist ausdrücklich darauf hin, dass es noch nie einen Beschluss gab, dauerhaft einen gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße einzurichten.
Der Beschluss aus 2011 bezog sich lediglich auf eine einjährige Versuchsphase. Für deren Verlängerung bis heute gibt es keinen Beschluss.
Insofern betrachtet die WNK UWG die jetzige Vorgehensweise als nicht nur undemokratisch sondern auch rechtswidrig.
Sie hat deshalb die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Für einen dauerhaft gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße bedarf es mindestens eines Beschlusses des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.
Keinesfalls ist die Verwaltung legitimiert ohne entsprechenden Beschluss vom Ausbaubeschluss zur Telegrafenstraße abweichende Regelungen einzuführen.

Die WNK UWG fordert die Verwaltung unmissverständlich auf, unverzüglich die Situation in der Telegrafenstraße vor Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs wieder herzustellen und die Ausschilderung des Panorama-Radwegs Balkantrasse gemäß des Ausbaubeschlusses zur Telegrafenstraße über Kölner Straße, Markt und Berliner Straße bis hin zu Am Wasserturm lückenlos und gut sichtbar vorzunehmen, um auch den nach wie vor willkommenen Radfahrern und Radwanderern Orientierung zu geben.

Würden in dieser Stadt Vorstellungen der Bürger und Beschlüsse des Rates mit der gleichen Hartnäckigkeit verfolgt, wie die Dinge, die der Verwaltung wichtig und richtig erscheinen, hätte Wermelskirchen ein paar Probleme weniger!
Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, was in dieser Stadt abgeht…

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Anfragen gem. Vereinbarung im Ältestenrat am 19.12.2011, hier: Legitimation für gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit frage ich offiziell an, auf Basis welcher Legitimation sprich welcher Beschlüsse der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße seit Juni 2012, dem Zeitpunkt, wo die Versuchsphase abgelaufen war, überhaupt aufrecht gehalten wird?
Wer hat wann wo beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, den Versuch fortzuführen bzw. ihn in eine Dauerlösung zu überführen?

Der Grundsatzbeschluss für das Verkehrskonzept Innenstadt vom 31.03.2003 beinhaltet die Öffnung der Einbahnstraßen im Innenstadtdreieck als Soll- nicht als Mussvorschrift.

Der Ausbaubeschluss für die Telegrafenstraße von 2006 schließt ausdrücklich und begründet den gegenläufigen Radverkehr aus. Dieser Beschluss wurde niemals beanstandet.

Ein Antrag der Grünen auf Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr wird 2009 untermauert von Expertenwissen (Verkehrsbesprechung 16.02.2009) selbst von der Verwaltung abgelehnt.

Am 21.03.2011 hat der StUV unter TOP 4 folgendes beschlossen: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Bürgeranregung (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion) an und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr gegen die Einbahnrichtung in der Telegrafenstraße zunächst für ein Jahr auf Probe zugelassen werden kann.“
Am 11.04.2011 hat der StUV unter TOP 12 folgendes beschlossen, bestätigt durch den HuF am 16.05.2011: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachverhalt zum Thema „Änderung Radverkehrs in der Telegrafenstraße“ zur Kenntnis und beschließt (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion), den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf der Telegrafenstraße zuzulassen. Nach einer Versuchsphase von einem Jahr wird die Verwaltung die Erfahrungen/Ergebnisse im Fachausschuss vorstellen.“
In der Vorlage RAT/2449/2012 für die Sitzung des StUV am 11.03.2013 spricht die Verwaltung selbst auf Seite 2, 2. Abs. von „einer einjährigen Versuchsphase“.

Die Unfallkommission selbst hat 2013 festgestellt, dass die jetzige Situation in der Telegrafenstraße die Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Woraus leitet der Bürgermeister in Anbetracht aller vorgenannten Punkte die für ihn offenbar zwingende Verpflichtung bzw. den Zwang für Rat und Ausschuss ab, alternativlos beschließen zu müssen, in der Telegrafenstraße gegenläufigen Radverkehr zu gestatten?
Warum hebt der Bürgermeister in Anbetracht der vorgenannten Beschluss-, Fakten und Sicherheitslage den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße nicht auf?

Mit freundlichen Grüßen
 
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Presseerklärung zum Bericht: „Mit altem Vermerk den Rat vorgeführt“ in der BM vom 23.03.2013

Es ist schlichtweg unredlich, wie hier mit Personen und Fakten umgegangen wird, die dem gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße zu Recht kritisch und ablehnend gegenüberstehen.
Herr Burghoff hat den Rat nicht vorgeführt, sondern dem Rat einen Schriftsatz ins Gedächtnis gerufen, der jedem Ratsmitglied zugänglich ist: die Anlage zur Protokollierung eines öffentlichen Tagesordnungspunktes der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.06.2009.
Und was sich dort liest, ist in der Tat schwere Kost für die Befürworter des gegenläufigen Radverkehrs und wird von diesen natürlich wieder nicht akzeptiert.

Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Behandlung des Themas mittlerweile weniger auf der inhaltlich sachlichen Ebene sondern ist bei bestimmten Akteuren nur noch eine Kopfsache.
Dabei werden selbst demokratische Mehrheitsentscheidungen von den Befürwortern des Radverkehrs nicht akzeptiert und umgesetzt, stattdessen versucht u.a.das Rathaus mit einer Nebelkerze nach der anderen den Blick auf Fakten zu verstellen.
Mögen doch die Befürworter des gegenläufigen Radverkehrs in der Telegrafenstraße bei der Kommunalwahl 2014 die Gegner der Regelung einfach nicht wählen und gut ist – das ist dann eben Demokratie!
Es kann aber nicht sein, dass hier seit Monaten eine ätzende Hängepartie abgezogen wird, nur weil eine Minderheit die Meinung der Mehrheit nicht akzeptiert.
Dürfen vielleicht die gewählten Vertreter noch Beschlüsse fassen, die dann auch umgesetzt werden, auch wenn sie einigen Damen und Herren nicht gefallen.

Wir halten inhaltlich fest:
Der Grundsatzbeschluss für das Verkehrskonzept Innenstadt vom März 2003 beinhaltet die Öffnung der Einbahnstraßen im Innenstadtdreieck als Soll- nicht als Mussvorschrift.
Der Ausbaubeschluss für die Telegrafenstraße von 2006 schließt ausdrücklich und begründet den gegenläufigen Radverkehr aus. Dieser Beschluss wurde niemals beanstandet.
Ein Antrag der Grünen auf Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr wird 2009 untermauert von Expertenwissen selbst von der Verwaltung abgelehnt.
Am 18.06.2012 sieht eine Mehrheit des StUV den Verkehrsversuch des gegenläufigen Radverkehrs als gescheitert an. Die Verwaltung verweigert die Umsetzung dieses Beschlusses…

Was dann heute in der Presse an Schwachsinn veröffentlicht wird, setzt dem Ganzen die Krone auf:
„Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass seit 2010 der Gesetzgeber Restriktionen zur Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs deutlich reduzierte.“
Schön, und was heißt das nun? Es heißt, der Gesetzgeber hat etwas auf dem Papier verändert – und Papier ist nun einmal geduldig…
Nur bedeuten Änderungen auf dem Papier keine Änderungen der realen Situation vor Ort. Und die stellt sich nach wie vor so dar, dass u.a. die Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr nicht geeignet und die Situation gefährlich ist. Punkt! Da kann noch so viel diskutiert und palavert werden – das ist nun einmal so!

Und damit existiert auch eine Gefahrensituation, die man entweder durch Drehen eines riesigen auch kostenträchtigen Rades vielleicht minimieren kann oder schlicht und einfach durch Aufhebung des gegenläufigen Radverkehrs binnen Stunden ultimativ beenden kann.
Für letztere Variante haben sich in der letzten Sitzung des StUV WNK UWG und CDU ausgesprochen. Dies wurde auch protokolliert. Insofern sind die Vertreter dieser beiden Fraktionen aus der Haftung im Falle von Unfällen entlassen.

Ich würde mir wünschen, wenn alle Beteiligten die zuständigen politischen Gremien ohne Druck, Trickserei und Fehlinformation einfach über das Thema entscheiden lassen würden und diese Beschlüsse dann akzeptieren und umsetzen würden!

 

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Einladung 25.04.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 7. Fraktionssitzung in 2013 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 25. April 2013
20.00 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Vorbereitung von Sitzungen:
– StuV am 29.04.
– Umwelt und Bau am 02.05.

4. Aktivitäten in den Wahlkreisen und der Stadt:
– Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
– Aktivitäten in Dabringhausen
– Aktivitäten in Dhünn
– Aktivitäten in Wermelskirchen

5. Anträge und Themen, die sich in Bearbeitung bei Fraktionsmitgliedern befinden: —

6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
– Rat am 18.03.

7. Bericht des Vorsitzenden

8. Verschiedenes

 

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

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Offener Brief an Baudezernent Dr. Prusa: Parksituation in der unteren Innenstadt

Sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

ich möchte versuchen, die in jüngster Zeit immer wieder aufkommenden unerfreulichen Diskussionen um die Parkplatzsituation insbesondere in der unteren Innenstadt in einen größeren Kontext zu rücken und Ihnen dabei klar machen, dass es die sperrige Haltung der Verwaltung ist, die dieses Thema insgesamt befeuert.

Ich teile ausdrücklich den Satz von Herrn Burghoff aus der jüngsten Sitzung des StUV: „Der motorisierte Verkehr bringt viel Geld…“
Dann müssen wir dem motorisierten Verkehr aber auch für den „Zielkauf“ Parkmöglichkeiten in Nähe der Geschäfte anbieten.
Der Wermelskirchener Einzelhandel wird nie vom „Shopping“ allein existieren können. „Shopping“ findet auf Schildergasse, und Hohestraße, Kö und in den Zentren wie Allee-Center und Centro statt – nicht jedoch auf Telegrafenstraße, Eich und Kölner Straße. Die Einzelhändler dort leben vom Zielkauf: der Kunde möchte schnell etwas erstehen, fährt den Laden an und fährt wieder nach Hause. Ob Ideologen das gefällt oder nicht, so funktioniert nun einmal Einzelhandels-Business in Wermelskirchen.
Und das sollte man sich auch bei den Diskussionen um die Telegrafenstraße vor Augen führen.

Betreffs der unteren Innenstadt haben 4 Fraktionen (BüFo, WNK UWG, CDU, SPD) festgestellt und auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten öffentlich bekundet, dass in diesem Bereich der Stadt eine Unterversorgung mit Parkplätzen besteht – eine Mehrheit des Rates, die eigentlich ausreichen sollte, um Veränderungen per demokratischem Beschluss herbeizuführen. Doch weit gefehlt…

Zunächst wurde der sinnvolle Antrag der BüFo in Verbindung mit dem Ausbau der Berufsschulstraße an der Katt eine Parkpalette zu errichten, von der Verwaltung mit dem Argument abgeschmettert, die von den Bürgern in die Stellplatzablöse real gezahlten Gelder seien nur noch virtuell vorhanden, real aber verbraucht – und dies ohne Beschluss des Rates. Parkpalette ade, obwohl BüFo, WNK UWG und CDU sie beschlossen hätten…

Die „kleinere“ Lösung von uns als WNK UWG beantragt, die ehemalige Obdachlosenunterkunft Ecke Berliner Straße / Taubengasse zu entfernen und dort mit einfachsten Mitteln (Schotter) Parkplätze anzulegen, widersetzt sich die Verwaltung seit Monaten sowohl hartnäckig als auch erfolgreich, weil es ihr mit gekonnt geworfenen Nebelkerzen immer wieder gelingt, die strukturell in der Politik für Parkplätze an dieser Stelle vorhandene Mehrheit zu zerlegen und so letztendlich ihre Position durchzusetzen.
Daher stammt der wohl der Name Bürokratie = Herrschaft der Verwaltung!

Lieber Herr Dr. Prusa, die Anfragen und Diskussionen dazu werden aber nicht eher ruhen, zumindest von Seiten der WNK UWG, bis eine Lösung des Problems nicht angedacht sondern auch realisiert ist – und das sollte schnell geschehen.
Wie ich Ihnen bereits im Juli 2012 geschrieben habe, wäre der einfachste, schnellste, preiswerteste Weg dahin, die Umsetzung der vorgenannten Variante.
Dazu fordere ich Sie heute erneut auf!

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Dichtheitsprüfung nur soweit erforderlich

An den
Vorsitzenden des
Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Herrn Theo Fürsich
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

– Rathaus –

 

 

Antrag zur Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung  (Fristenverkürzungssatzungen I – V)
Beratungsfolge:
SAW am 20.06.2013
Rat am 15.07.2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,
sehr geehrter Herr Fürsich,

die rotgrüne Mehrheit im Düsseldorfer Landtag hat dem Druck der vielen Proteste, Klagen und Resolutionen nachgegeben und den § 61a des Landeswassergesetzes geändert.
Die flächendeckende Dichtheitsprüfung wird mit Inkrafttreten der Rechts-verordnung abgeschafft.
Es wurden folgende Regelungen festgelegt:
• Bei Häusern die vor 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut wurden, muss eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung bis spätestens Ende 2015 vorgenommen werden.
• Bei Häusern die nach 1965 auf Grundstücken in Wasserschutzgebieten errichtet wurden, endet die Frist Ende 2020.
• Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach Wasserschutzzonen.
• Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sieht der Gesetzgeber – sehr bürgerfreundlich – keine Prüffristen mehr vor. Hier erhalten die Kommunen – die über die Problematik ihrer Kanäle am besten Bescheid wissen – die Entscheidungshoheit.
• Industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen müssen auch außer-halb von Wasserschutzgebieten geprüft werden.
• Die Prüfung der öffentlichen Abwasserleitungen soll möglichst zeitgleich mit der Prüfung der privaten Abwasserleitungen erfolgen. Die WNK UWG möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass sie die Ungleichbehandlung der Hausbesitzer innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht begrüßt.
Wieder einmal haben unsere Bürger in den Wasserschutzgebieten finanzielle Nachteile zum Wohle der Allgemeinheit zu tragen.

Natürlich muss unser Trinkwasser sauber sein und selbstverständlich müssen defekte Abwasserleitungen durch den Eigentümer repariert werden. Aber gleich alle Hausbesitzer in den Wasserschutzgebieten unter Generalverdacht zu stellen und sie mit Prüfkosten von bis zu 1.000€ zu belasten, ist schlicht und einfach unfair, weil von dem eigentlichen Ziel – unbelastetes Trinkwasser – alle Bürger auch außerhalb von Wasserschutzgebieten profitieren.

Daher unterstützt die WNK UWG entsprechende Proteste, Resolutionen oder Klagen gegen diese Ungleichbehandlung.

Die WNK UWG beantragt daher zum Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung:
1) Der Beschluss RAT/2245/2011 wird aufgehoben
2) Die Stadt Wermelskirchen verhält sich so bürgerfreundlich wie möglich und fordert von ihren Bürgern nicht mehr ein, als der § 61a Landeswassergesetz
vorgibt.
Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung wird es in Wermelskirchen nicht geben.
3) Die o.g. Fristenverkürzungssatzungen werden entsprechend der neuen Regelungen überarbeitet.
Für gewerbliche und öffentliche Abwasserleitungen wird ein Konzept/Beschlussvorschlag erarbeitet.
4) Für alle außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden privaten Abwasserleitungen wird per Satzung geregelt, dass eine Dichtheitsprüfung nur in
Ausnahmefällen eingefordert wird. Ausnahmefälle im Sinne dieser Satzung sind:
• bei Feststellung/Bekanntwerden von Defekten im privaten Abwassersystem können für einzelne Grundstücke Dichtheitsprüfungen angeordnet werden
• bei regelmäßigen und außergewöhnlichen hydraulischen Überlastungen (Fremdwasserproblematik) und wenn der Grund/Verursacher nicht ermittelt wird
kann eine Dichtheitsprüfung für die betroffenen Ortschaften per Fremdwassersatzung angeordnet werden.

Statt des 2007 verschärften flächendeckenden „Kanal-TÜVs“ ist nun für große Teile unserer Hausbesitzer und Mieter eine deutlich bürgerfreundlichere Lösung möglich.
Leider sieht der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung bei der privaten Abwasserleitungen vor, daraus sollte die Stadt nach ihrem neuen Entscheidungsspielraum für die Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht ableiten, dass auch die Besitzer dieser Abwasserleitungen „zur Kasse“ gebeten werden.
In Wermelskirchen sind Grundwasserbelastungen durch defekte Abwasserleitungen nicht bekannt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter