Die WNK UWG verurteilt die aktuelle Ausführung des absoluten Halteverbots linksseitig in der Telegrafenstraße durch die Stadtverwaltung Wermelskirchen auf das Schärfste.
Mit dieser Anordnung wird die im Ausbaubeschluss zur Telegrafenstraße garantierte Ladetätigkeit auf der linken Seite abgeschafft und der Ausbaubeschluss missachtet.
Dies schadet dem dort ansässigen Einzelhandel massiv und verstößt zudem gegen demokratisch gefasste Beschlüsse.
Die WNK UWG weist ausdrücklich darauf hin, dass es noch nie einen Beschluss gab, dauerhaft einen gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße einzurichten.
Der Beschluss aus 2011 bezog sich lediglich auf eine einjährige Versuchsphase. Für deren Verlängerung bis heute gibt es keinen Beschluss.
Insofern betrachtet die WNK UWG die jetzige Vorgehensweise als nicht nur undemokratisch sondern auch rechtswidrig.
Sie hat deshalb die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Für einen dauerhaft gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße bedarf es mindestens eines Beschlusses des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr.
Keinesfalls ist die Verwaltung legitimiert ohne entsprechenden Beschluss vom Ausbaubeschluss zur Telegrafenstraße abweichende Regelungen einzuführen.
Die WNK UWG fordert die Verwaltung unmissverständlich auf, unverzüglich die Situation in der Telegrafenstraße vor Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs wieder herzustellen und die Ausschilderung des Panorama-Radwegs Balkantrasse gemäß des Ausbaubeschlusses zur Telegrafenstraße über Kölner Straße, Markt und Berliner Straße bis hin zu Am Wasserturm lückenlos und gut sichtbar vorzunehmen, um auch den nach wie vor willkommenen Radfahrern und Radwanderern Orientierung zu geben.
Würden in dieser Stadt Vorstellungen der Bürger und Beschlüsse des Rates mit der gleichen Hartnäckigkeit verfolgt, wie die Dinge, die der Verwaltung wichtig und richtig erscheinen, hätte Wermelskirchen ein paar Probleme weniger!
Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun, was in dieser Stadt abgeht…