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Antrag zum Stellenplan 2017 Einstellung eines zusätzlichen Sachbearbeiters für die Abrechnung von Anliegerbeiträgen / Einstellung eines Fördermittelmanagers

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie folgenden Antrag an die zuständigen Gremien zu verweisen.

Teil A – Beschlussvorschlag:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt einen zusätzlichen Sachbearbeiter für die Abrechnung der Anliegerbeiträge in den Stellenplan 2017 in einem Umfang von 0,5 Stellen aufzunehmen und einzustellen.

b)     Dabei wird empfohlen anstatt dem Verwaltungsvorschlag, die eine Stelle „Fördermittelbearbeitung/Angelegenheiten der Umsatzsteuer“ vorsieht, den Beitragssachbearbeiter auch mit den Angelegenheiten der Umsatzsteuer zu betrauen.

Teil B – Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Fördermittelmanager (1,0 Stelle) als Stabsstelle, vorzugsweise im Technischen Dezernat, einzustellen, die sich um die Akquise und Verwaltung der Fördermittel innerhalb der gesamten Verwaltung kümmert.


Begründung Teil A:

Nach Auffassung der antragsstellenden Fraktionen ist die frühzeitige Abrechnung der Anliegerbeiträge eine wichtige Aufgabe, die es seitens der Politik zu fördern gilt und mehr Priorität erhalten muss. Ein erneuter Millionenschaden durch eine zu späte Abrechnung ist aus Sicht der Antragssteller mit allen möglichen Mitteln zu vermeiden. Aktuell sehen die oben genannten Fraktionen keine Präventionsmaßnahmen, um solch einen Fall nicht erneut zu wiederholen. Als Kompensation für die zusätzliche Stelle werden die Antragssteller Streichungen im Stellenplanentwurf der Verwaltung vorschlagen.

Begründung Teil B:

Nach Informationen der Antragssteller haben mehrere Kommunen positive Erfahrungen durch einen Fördermittelmanager innerhalb der Verwaltung. Ein Fördermittelmanager soll die Verwaltung kontinuierlich über neue Förderprogramme informieren. Solch eine Stelle sollte in den Stellenplan 2017 aufgenommen werden und vorzugsweise mit einem Diplom Verwaltungswirten bzw. einer vergleichbaren qualifizierten Kraft besetzt werden.

Die Antragsstellung bei den Förderprogrammen erfordert eine umfassende Kenntnis über die formellen und materiellen Voraussetzungen, die ein Fördermittelgeber erwartet, damit ein Antrag positiv beschieden wird. Der Fördermittelmanager soll sich dieses Know-How, beispielsweise durch Fortbildungen aneignen und im regelmäßigen Dialog mit der „Branche“ stehen.

Die Arbeit des Fördermittelmanagers soll sich nicht nur im Baubereich bewegen, jedoch gibt es nach Auffassung der Antragssteller dort die meisten Fördertöpfe, sodass eine Ansiedlung im technischen Bereich sinnvoll wäre, um kurze Kommunikationswege innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten. Daneben werden Sozial- oder Bildungsprogramme oftmals mit baulichen Komponenten kombiniert. Als Kompensation für die zusätzliche Stelle werden die Antragssteller Streichungen im Stellenplanentwurf der Verwaltung vorschlagen.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki
gez. Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

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Situation auf der A1 zwischen Burscheid und dem Leverkusener Kreuz

Dringliche Anfrage zur Kreistagssitzung am 23.03.2017:
Situation auf der A1 zwischen Burscheid und dem Leverkusener Kreuz

 


Sehr geehrter Herr Landrat,

bedauerlicherweise entfaltet die von Teilen der Politik allein aus ideologischen Gründen hoch gelobte und begrüßte stationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der A1 hinter Burscheid ihre Wirkung nicht in Bezug auf das zugesagte Mehr an Sicherheit sondern füllt offenbar nur die Kreiskasse: https://www.rga.de/lokales/wermelskirchen/erneut-toedlicher-unfall-7810245.html

Allein in dem noch kurzen Jahr 2017 sind erneut 3 Tote und mehrere Schwerverletzte zu beklagen!

Wann endlich wird der die Unfälle verursachende LKW-Stau bekämpft und nicht der Focus auf die vermeintlich überhöhten Geschwindigkeiten der Autofahrer gelegt?
Auch wer mit 50 km/h unter einen stehenden LKW fährt, hat keine Chance!

Wann endlich wird realisiert, dass das Problem nicht nur das Schrankensystem vor der Rheinbrücke sondern auch der nicht auf die A3 Richtung Frankfurt abfließende Verkehr ist?
Wann endlich wird die Möglichkeit des zweispurigen Abbiegens – die baulichen Voraussetzungen wurden bereits vor Monaten fertig gestellt – auf die A3 gegeben, um den Rückstau aufzulösen?

Wann endlich wird begriffen, dass eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage nicht die Antwort auf ein variables Stauende ist?
Wann endlich wird begriffen, dass die stationären und permanenten  Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht die Antwort auf das Problem eines „Rechtsabbiegerstaus“ sind?

Wann wird die verkehrsabhängige Geschwindigkeitsregelanlage, mit der im Bedarfsfall auch geringere Tempi angeordnet und Warnschilder eingeblendet werden können, wieder in Betrieb genommen?
Wann wird die Geschwindigkeitsmessanlage mit der Geschwindigkeitsregelanlage gekoppelt, um bei freier Autobahn auch freie Fahrt zu ermöglichen, wie es bis vor Jahren über Jahrzehnte nahezu unfallfrei der Fall war (oder geht es am Ende doch nur um Reglementierung und Abkassieren?)?

Ist der Kreis in den Gremien, Besprechungen, Behördenterminen, die dieses Thema behandeln, vertreten?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Mitglied des Kreistags
Werner Conrad
Gruppensprecher

 

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Vereine haben hundertprozentig Recht!

Die WNK UWG – Fraktion stimmt der von den Vereinen geäußerten Kritik betreffs des Standorts für das Hallenbad zu.

„Das rein in die Kartoffeln raus aus den Kartoffeln muss ein Ende haben!
Das ‚Politikmachen‘ der Verwaltung muss ein Ende haben!
Die Missachtung von Ratsbeschlüssen muss ein Ende haben!

Seit Jahren erklärt die Verwaltung, wie die Situation im Eifgen ist:
Der bestehende Rasenplatz kann wegen Beschattung, Untergrund und Laubeintrag nicht in einem Kunstrasenplatz umgewandelt werden – richtig!
Also bleibt für Kunstrasen nur der obere Eifgenplatz – richtig!
Der jetzige Standort ist für das Hallenbad schlecht. Stichworte sind: kein optimaler Einsatz von Solarenergie, Parkplatzsituation, Anbindung an den ÖPNV – richtig!

Seit Jahren ist vernünftiger Weise das Gelände der alten Realschule bis hin zum Krankenhaus für das neue Hallenbad in der Diskussion, weil es oben angeführte Nachteile nicht hat.
Das neue Hallenbad soll ein Sport-, Familien- und Gesundheitsbad werden. Synergieeffekte mit dem Krankenhaus, integrierte Konzepte und Fördermöglichkeiten sind zu erarbeiten.

Die Verwaltung ist dringend aufgerufen, Beschlüsse zu beachten, Fakten zu akzeptieren und das Gelände zwischen Neuschäferhöhe und Königstrasse umfassend zu betrachten und ein integriertes Handlungskonzept zur Erstellung kommunaler Einrichtungen für dieses Gebiet zu erarbeiten.

Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender WNK UWG

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Prüfauftrag zur Errichtung einer Fahrradinfrastruktur

Antrag zum Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 13. März 2017:
Prüfauftrag zur Errichtung einer Fahrradinfrastruktur

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Planungen für das neue Gewerbegebiet „Autobahnohr“ schreiten zügig voran. Laut Auskunft von Herrn Hibst im SAW am 08.12.2016 sind neben einem Kreisverkehr auch ein P+R Parkplatz geplant. Unsere Stadt wird somit immer fahrradfreundlicher. Auch am neuen Busbahnhof gibt es eine Infrastruktur für Fahrräder.

Antrag/Prüfauftrag:
Die WNK UWG beantragt, die Mitglieder des StuV mögen die Verwaltung beauftragen, die Kosten für eine Fahrradinfrastruktur am geplanten P+R Parkplatz am „Autobahnohr“ zu ermitteln.

Aus Sicht der WNK UWG machen Fahrradabstellplätze, abschließbare Radgaragen und eine E-Bike Ladestation an dieser Stelle genau so viel Sinn wie am neuen Busbahnhof.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Einrichtung eines Zebrastreifens über den Brückenweg

Antrag zum Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 13. März 2017:
Einrichtung eines Zebrastreifens über den Brückenweg


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Schulte,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt, die Verwaltung zu beauftragen einen Zebrastreifen über den Brückenweg in Höhe der Fußgängerbrücke über die B51 einzurichten.

Begründung:
Da der Brückenweg gewollt mehr und mehr Verkehr aufnimmt, gibt die Einrichtung eines Zebrastreifens im Zuge der Fußgängerverbindung aus dem Wohngebiet Wolfhagen in die Innenstadt Sinn.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Fehlinformationen entgegentreten: Kosten für die Aufhebung des Durchgangsverbots betragen maximal 2500 €

Vertreter der Fraktionen von CDU, BürgerForum und WNK UWG stellen in vielen Bürgergesprächen fest, dass viele Menschen falsche Informationen hinsichtlich der Kosten für die Beendigung des Durchfahrtsverbots in der Telegrafenstraße haben.

In Zeiten, in denen im politischen Jargon vom postfaktischen Zeitalter, alternativen Fakten und Fake-News gesprochen wird, möchten die drei Fraktionen einer Legendenbildung in Wermelskirchen vorbeugen. Die drei Fraktionen haben die Auffassung, dass durch gezielte Fehlinformationen in Teilen der Bevölkerung die Annahme herrscht, der Abbau der Beschilderung inklusive der Gutachterkosten habe 40.000 € betragen.

Der Auf- und Abbau der Beschilderung an der Ausfahrt der Telegrafenstraße hat Kosten in Höhe von 2.500 € verursacht, wie es den Unterlagen des zuständigen Ausschusses ersichtlich wird. Vielmehr haben weitere Maßnahmen, die von den drei Fraktionen sowie dem gesamtem Ausschuss für Stadtentwicklung- und Verkehr einstimmig mitgetragen worden sind, Kosten in Höhe von 29.500 € verursacht. Die baulichen Veränderungen an der Einfahrt der Telegrafenstraße haben 21.500 € gekostet und der Abbau der Mittelinseln auf dem Brückenweg 8.000 €.

Die Kosten für den Gutachter haben keinen gesonderten Posten ergeben, da der gesamte Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Wermelskirchen mit Unterstützung des beauftragen Ingenieurbüros fortgeschrieben wird. Im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans werden in einem Zeitraum von 10 Jahren bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen vorgeschlagen, die sich an gesellschaftlichen und stadtpolitischen Veränderungen orientieren sollen.

Die drei Fraktionen sind sich einig, dass gleichzeitig mit der Loches-Platz-Entwicklung ein Verkehrskonzept für die gesamte Innenstadt erarbeitet werden muss, in dem Verkehrsexperten, Einzelhändler, interessierte Bürger und Politiker einbezogen werden sollen. Die Art und Weise, wie ein Investor den Loches Platz gestaltet, wird gravierende Auswirkungen auf den städtischen Verkehrsfluss haben. In diesem Zuge soll eine mehrjährige Lösung erarbeitet werden.

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Offener Brief: Rassistische Äußerungen im Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Scholz,

es wurde (von offenbar interessierter Seite) in Richtung Medien übermittelt, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2017 seien von Seiten der Bürger rassistische Äußerungen getätigt worden.

So wurde dies u.a. zweimal in der Lokalzeit des WDR behauptet:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bergisches-land/video-buergerversammlung-fluechtlinge-wermelskirchen-100.html
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bergisches-land/video-umstritten-fluechtlingsunterbringung-in-wermelskirchen-100.html

Als Mitglied des Hauptausschusses war ich die ganze Zeit der Sitzung zugegen und habe wie andere Ausschussmitglieder auch, keinen einzigen rassistischen Ausspruch oder Zwischenruf der Zuschauer wahrgenommen!

Die kritischen Zwischenrufe der Bürger bezogen sich auf folgende Punkte:

1. Keine Möglichkeit des Rederechts in der Sitzung
2. Entscheidung des Ausschusses über das Thema VOR der Bürgerversammlung
3. Ihren deutlich gezeigten Unwillen, Herr Bürgermeister, Bürgerversammlung dezentral an den Standorten durchzuführen

Kein Bürger hat auch nur einen Ton inhaltlicher Kritik oder gar rassistischer Natur verlauten lassen!

Insofern hat es mich schon verwundert, warum die Bürgerversammlung vom 02.02.2017 quasi zu einem „Hoch-Sicherheits-Spiel“ hochstilisiert wurde.

Hierfür wie auch die „Videoüberwachung“ der Versammlung – das war erst- und einmalig! – gab es keinerlei Veranlassung, es sei denn, man wollte, wie es bei den Bürgern auch angekommen ist, vorsorglich einschüchtern und einen „Maulkorb“ verpassen.

Wir sind uns sicherlich einig, dass rassistische Äußerungen absolut inakzeptabel sind!

Auf der anderen Seite haben es die Wermelskirchener Bürger jedoch auch nicht verdient, vorsorglich unter Generalverdacht gestellt zu werden!

Und es muss in diesem Land jeder noch die Möglichkeit haben, im gesetzlich garantierten wie auch begrenzten Rahmen seine Meinung zu sagen – auch in einer von der Stadt veranstalteten Versammlung und auch wenn die Meinung Ihnen, der Verwaltung und Teilen der Politik nicht passt!

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

 

 

Sehr geehrter Herr Rehse,

mit großem Unverständnis und Befremden habe ich Ihren Brief mit der Kritik an der Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung zur Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis genommen. Ich weise diese Kritik als völlig haltlos und verleumderisch schärfstens zurück.

Auch wenn Sie – wie ich übrigens auch – die menschenverachtende Äußerung aus den Zuhörerreihen im Haupt- und Finanzausschuss zu den Ertrunkenen im Mittelmeer während der Diskussion nicht gehört haben, ist sie nach unbedingt glaubwürdigen Berichten, die mich nach der Sitzung erreicht haben, so gefallen. Hätte ich diese Äußerung schon während der Sitzung mitbekommen, wäre der Verursacher sofort des Saales verwiesen worden.  

Die Verwaltung hat die Bürgerversammlung auch nicht zu einem „Hochsicherheitsspiel hochstilisiert“, wie Sie schreiben, sondern die Regeln verdeutlicht (Namensnennung bei Wortmeldungen, Ausschluss rassistischer Redner), die für eine zivilisierte Diskussion grundlegend sind. Darin vermag ich weder eine Einschüchterung der Bürger zu sehen noch stelle ich damit irgendjemanden unter Generalverdacht! Ein solcher Vorwurf ist auch von keinem Teilnehmer während der Veranstaltung öffentlich geäußert worden.

Und auch der Vorwurf der Videoüberwachung ist unsinnig. Es gab keine Überwachung, sondern das Interesse der WDR-Lokalzeit und von Wermelskirchen-TV, vor Ort Filmaufnahmen zu machen. Dagegen ist überhaupt  nichts einzuwenden, zumal  das Thema Flüchtlingsunterbringung in Wermelskirchen vorab politisch besonders intensiv diskutiert wurde – im Gegensatz zu anderen Städten in unserem Umfeld.  Das erklärt das Medieninteresse an der Berichterstattung und ich begrüße das ausdrücklich. Es ist auch nichts Einmaliges: Bereits bei früheren Veranstaltungen zur Erstaufnahme wurden Filmaufnahmen gemacht.

Ich appelliere auch an Sie als den Vorsitzenden der drittgrößten Ratsfraktion, die Verwaltung in Ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen und das Thema nicht für parteitaktische Profilierungen zu instrumentalisieren.

Freundliche Grüße
Rainer Bleek

_______________
Rainer Bleek
Bürgermeister

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Rainer,

gestattet mir zu dem Thema einige Anmerkungen:

1. Nicht nur ich sondern auch Kollegen aus dem politischen Raum wie auch Bürger stellen bei Dir eine „Dünnhäutigkeit“ bei dem Thema Flüchtlingsunterbringung und Bürgerversammlungen fest, wie auch der Duktus Deiner heutigen Mail belegt.
2. Bereits im Vorfeld der Bürgerversammlung wurde diese insbesondere von der WDR-Lokalzeit Wuppertal – nicht von mir – zu einem „Hoch-Sicherheits-Spiel“ hochstilisiert und auf Dinge Bezug genommen, die offenbar auch Du nicht mitbekommen hast, die aber irgendwer dem WDR „gesteckt“ haben muss.
3. Dass Bürger sich durch Deine Einführung und den Hinweis auf die Filmaufnahmen eingeschüchtert vorkamen, ist ebenfalls nicht meiner Phantasie entsprungen, sondern wurde von Bürgern wie auch Ratskollegen nicht nur meiner Fraktion berichtet.
4. Wenn jemand diesen Eindruck hat, darf er ihn auch äußern, ohne dass er als „haltlos“ und „verleumderisch“ tituliert wird. Jeder hat (noch) das Recht auch beim Thema Flüchtlinge im Rahmen der geltenden Rechtsordnung, das zu sagen, was er meint und empfindet!
5. Ich kann mich nicht erinnern, dass in den Bürgerversammlungen zur Erstaufnahme in der Turnhalle Höferhof wie auch der Kirche Dhünn Filmaufnahmen gemacht wurden – zumindest hat Herr Weik auf diese nicht hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Personalbericht – Gemeinsamer Antrag von WNK UWG und CDU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die o.a. im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Fraktionen stellen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2017 gemeinsam den nachstehenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt künftig im Rahmen der Einbringung des Haushaltes  – erstmalig  für das Jahr 2018 – einen detaillierten Personalbericht zu erstellen, der einen Überblick über die Personaldaten und Personalstruktur der Gemeindeverwaltung sowie deren Entwicklung im Berichtszeitraum wiedergibt.“

Der Personalbericht soll den Fraktionen und deren Mitgliedern die Gelegenheit geben, sich ein Bild über die Personalsituation und die Personalentwicklung der Stadtverwaltung zu machen. Weiterhin soll der Personalbericht dazu beitragen, die notwendige Transparenz für die ständig steigenden Personalkosten und die Arbeit der Verwaltung zu schaffen.

Inhaltlich sollte der Personalbericht im Wesentlichen auf der Basis und Struktur  des Personalberichtes des Rheinisch Bergischen Kreises
http://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2601

mit folgenden Ergänzungen erstellt werden:

  • Unbesetzte Stellen wegen Krankheit, Kündigung oder Ruhestand etc. (Dauer bis 3, 6, 12 Monate und länger).
  • Dauerhaft entfallene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen.
  • Dauerhaft hinzugekommene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen
  • Von der Verwaltung umgesetzte Rationalisierungs- und Optimierungsansätze inkl. personeller Auswirkungen
  • Geplante Personalfluktuation wegen Ruhestand, Mutterschutz etc. in den nächsten fünf Jahren.
  • Darstellung dieser zuvor genannten Felder jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Darauf aufbauend Informationen zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept sowie Wissensmanagement, damit Fachwissen nicht mit der Fluktuation verloren geht. Ebenfalls jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Außergewöhnliche temporäre personelle Belastungen im Berichtszeitraum (z. B. Flüchtlingsproblematik).
  • Entwicklung der Überstunden/Mehrarbeit jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Gleichstellung; Familie und Beruf, Vereinbarkeit Arbeit und verschiedene Lebensentwürfe.
  • Management für Verbesserungsvorschläge/Leistungsanreize.
  • Internes Kontrollsystem.

Der Personalbericht ist jeweils zum Stichtag 30.6. des aktuellen Jahres für den Zeitraum des zurückliegenden Jahres zu erstellen und mit der Einbringung des Haushaltes dem Rat zur Kenntnisnahme zu bringen.

Ein erster Entwurf (Probebericht) mit Stichtag 31.12.2016 ist dem HuF im April 2017 vorzustellen. Der HuF nimmt dann die inhaltliche Feinabstimmung vor und verabschiedet die endgültige Berichtsform. Auf dieser verabschiedeten Basis erfolgt dann der erste offizielle Bericht per Stichtag 30.6.2017.

Mit besten Grüßen
gez. Henning Rehse
gez. Christian Klicki

 

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