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Idee zur Attraktivitätssteigerung des Marktes und seines Umfelds

Bezug nehmend auf die Berichterstattung in der BM vom heutigen Morgen möchte die WNK UWG folgende Idee in die Diskussion einbringen:

Wenn die Bebauung des Loches-Platzes startet, wird dort für einige Monate kein Wochenmarkt mehr möglich sein.
Was spricht dagegen, während dieser Zeit versuchsweise den Wochenmarkt auf dem Markt, dem unteren Teil der Oberen Remscheider-Straße, dem Platz am Weihnachtsbaum und Teilen der Karl-Leverkus-Straße stattfinden zu lassen?

Es sei daran erinnert, dass im Zuge des ersten Innenstadtumbaus Ende der 70-er Jahre es über Jahre hinweg kommuniziert wurde, dass dies der Plan für den Markt ist: ihn, nachdem er wegen des Anbaus ans Gymnasium vom Heinrich-Heine-Platz auf den Loches-Platz verlegt wurde, wieder in den Bereich des Marktes zurück zu holen.

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Freizeitmöglichkeiten und Treffpunkt für Jugendliche in Dabringhausen

An den Vorsitzenden
des Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus –

 

Antrag an den Jugendhilfeausschuss am 13.09.2017:
Freizeitmöglichkeiten und Treffpunkt für Jugendliche in Dabringhausen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schneider,

aus gegebenem Anlass (Beschwerden über Aktivitäten im Dorfpark Dabringhausen) beantragen wir, den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen und die Verwaltung zu beauftragen, über die Situation zu berichten und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Wartmann
Mitglied des Rates

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Versorgung mit preiswertem Wohnraum

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Bernhard Schulte

An den Vorsitzenden
des Arbeitskreises Zukunft
Herrn Dirk Wartmann

über den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-


Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.09.2017
wie auch zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises Zukunft:
Versorgung mit preiswertem Wohnraum


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Vorsitzenden,

für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt mit „preiswertem“ Wohnraum stellt die WNK UWG nachfolgende Anträge:

 

Antrag 1:

Der Rat der Stadt beschließt, dass für neu ausgewiesene Wohnbaugebiete, in welchen Geschosswohnungsbau (mehrere abgeschlossene Wohneinheiten mit mehr als einer Etage) möglich ist und bei denen die Stadt neues Planungsrecht schafft, eine verbindliche Quote von 20 % der Flächen festsetzt wird, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden, errichtet werden dürfen.

Dabei sollen diese Flächen in den entsprechenden Bebauungsplänen nicht nur planerisch dargestellt werden sondern tatsächlich den Zwecken des sozialen Wohnungsbaus unterliegen.

Im Rahmen von Vorhaben bezogenen Bauplänen sind Anwendungen und Regelungen zur Festlegung eines 20%-igen Anteils für Sozialwohnungen möglich.

Diese Regelung soll für solche neu ausgewiesenen Baulandflächen gelten auf denen  mehr als 10 Häuser errichtet werden können. Neue Siedlungsflächen, die ausschließlich für Einfamilien- und Doppelhäuser bestimmt sind, werden von dieser Regelung nicht erfasst.

 

Antrag 2:

Die Schaffung von gefördertem Wohnraum durch Nachverdichtung (Abriss und Neubau) in bestehenden B-Plänen wird (soweit es durch das BauGB §9, Abs. 7 gedeckt ist) durch die Verwaltung geprüft und die Möglichkeiten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie im Rat aufgezeigt.

Auch hier soll eine Quote (z.B. 15 – 20 %) der neu entstehenden Wohnungen) als preiswerter Wohnraum (Förderung oder einfachere Ausstattung) mit einem Mietabschlag von mindestens 20% zu den anderen neu entstehenden Wohnungen im gleichen Gebäude festgelegt werden (sofern rechtlich möglich).

 

Antrag 3:

Vorhandener preiswerter Wohnraum in städtischen Wohnungen soll auch zukünftig bestehen.

Für die Beseitigung von möglichen Sanierungsstaus werden die städtischen Mieteinnahmen aus der Wohnungsvermietung verwendet. Energetische Sanierungen werden so weit wie möglich Mieterfreundlich durchgeführt.

Die Verwaltung erstellt ein Konzept für den Erhalt des entsprechenden „preiswerten“ stadteigenen Wohnraums.

Die Anzahl der zu erhaltenden städtischen Mietwohnungen im unteren Preissegment stimmt die Verwaltung mit dem Fachausschuss/Rat ab. Das Problem der „Zweiten Miete“ durch stark angestiegene Nebenkosten muss bekämpft werden. Als Miteigentümer öffentlicher Versorgungsbetriebe wirkt die Stadt aktiv auf eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Verbrauchspreisgestaltung hin.

Bei zukünftigen Diskussionen über notwendige Steuer- und Abgabenerhöhungen werden durch die Verwaltung mögliche Auswirkungen auf die Mieten in den entsprechenden Vorlagen mit aufgeführt.


Antrag 4:

Mit in die Thematik einfließen sollten auch parallel laufende Planungen wie die Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK bzw. IKEK interkommunal mit Burscheid) entsprechend dem Leitfaden „Kommunale Handlungskonzepte Wohnen“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.

Ferner sollen die mit der Bezirksregierung laufenden Abstimmungen zur Neuaufstellung des Regionalplans (hinsichtlich möglicher Flächenreserven) in die Planungen mit einfließen. Entgegen den bisherigen Prognosen wächst unsere Region und man muss von steigenden Bevölkerungszahlen ausgehen, was eine interkommunale Planung von neuem Wohnraum rechtfertigt.


Antrag 5:

Ohne die Akteure der Wohnungswirtschaft wird die Versorgung mit preiswertem Wohnraum nicht gelingen. Die Stadt lädt Akteure der Wohnungswirtschaft (Bauverein, RBS, örtliche Bauunternehmer…) zu einem Dialog ein und erarbeitet gemeinsam mit diesen Akteuren eine Strategie für mehr bezahlbaren Wohnraum in Wermelskirchen.

 

Anmerkung zu den Anträgen 1 – 3:

Dieser neue geförderte Wohnraum wird für Bürger aus Wermelskirchen (bzw. Wermelskirchen und Burscheid beim integrierten kommunalen Entwicklungskonzept) vorgehalten.

Es soll nicht Ziel der Maßnahme sein, dass damit „Sozialfälle“ aus umliegenden Kommunen nach Wermelskirchen (und Burscheid) geholt werden. Die Verwaltung erarbeitet eine entsprechende (rechtlich wirksame) Steuerungsmöglichkeit.

 

Begründung:

Immer weniger Menschen können mit Wohnraum im unteren Preissegment bedient werden, vor allem für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte, kinderreiche Familien und Seniorinnen und Senioren werden für ihre Verhältnisse bezahlbare Wohnungen zur Mangelware.

Die Entwicklung von Mietobergrenzen (Regelbedarf) für Arbeitslosengeld-II-Bezieher verlangt ebenfalls Mietwohnungen zu günstigen Konditionen.

Bezahlbarer Wohnraum in Sinne dieses Antrags ist Wohnraum, der durch Land und/oder Bund gefördert wird oder in anderer Art und Weise „preiswert“ gehalten wird. Die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum stellt für die WNKUWG eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Alle Fraktionen fordern mehr bezahlbaren Wohnraum, mit diesen Anträgen möchte die WNKUWG einen konkreten Schritt nach vorne gehen. Die Fraktion der WNKUWG ist bereit, gewisse Abschläge bei den Baulandpreisen für die beantragten 20 % in Kauf zu nehmen, wenn hierdurch günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Anfrage an den Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus: Situation bei den Fachkräften für das Hallenbad

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Hessen fehlen mehrere Hundert Schwimmmeister, im Großraum Stuttgart spricht man vom „Mangelberuf Bademeister“, in Essen können nur 3 von 5 Bäder geöffnet werden.

Die aktuelle Berichterstattung im WDR http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/wdr-aktuell/video-es-gibt-keine-schwimmmeister-mehr–100.html zeigt, dass es auch in der Region Köln erhebliche Personalprobleme in den Bädern gibt.

Aus dem einstigen „Traumberuf“ Bademeister ist ein wenig nachgefragter Beruf geworden. Dabei ist die Bezahlung im öffentlichen Dienst gar nicht so schlecht. Als Grund für diese Situation wird die Arbeitszeit auch an Abenden, an Wochenenden und an Feiertagen genannt.

Wir fragen daher an:

  • Ist das Fachpersonal in ausreichender Anzahl vorhanden?
  • Gibt es ein tragfähiges auch längerfristiges Personalkonzept?
  • Wann geht das vorhandene Personal in den Ruhestand?
  • Ist sichergestellt, dass das Bad optimale Öffnungszeiten anbieten kann und die Türen nicht wegen Personalmangels geschlossen bleiben?
  • Bildet die Stadt Schwimmmeister selber aus?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit?
  • Organisiert und bezahlt die Stadt das für Aushilfen notwendige Schwimmabzeichen durch Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen bzw. Schwimmvereinen?
  • Sind unsere Schwimmmeister in der Lage, die notwendige Ausbildung zu vollwertigen Aushilfskräften zu leisten oder können wir sogar eine Ausbildung zu künftigen Nachwuchskräften gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Erschließung des neuen Hallenbades / Querspange Dhünner Straße – Königstraße

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Bernhard Schulte

über den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.09.2017:
Erschließung des neuen Hallenbades / Querspange Dhünner Straße – Königstraße

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

in der Sitzung des Rates am 10.07.2017 hat der Rat beschlossen, das neue Hallenbad auf der Fläche des heutigen Tennenplatzes im Eifgen zu errichten.
Während der Diskussion fielen bereits völlig zutreffende Stichworte wie Option für ein Außenbecken, Parkplätze sowie Erschließung und Anbindung an die Dhünner Straße.

Der Beschluss, die Sekundarschule auf dem Gelände der ehemaligen Realschule anzusiedeln ist absehbar.

Damit werden zukünftig fast alle großen infrastrukturellen Einrichtungen der Stadt wie Gymnasium, Katt, Berufsschule, Katholische Grundschule, Sekundarschule, Hallenbad und Krankenhaus sowie einige Kirchengemeinden im diesem südlichen Bereich der Stadt liegen.

Die Erschließung all dieser Einrichtung wird dann wie heute auch über Berliner Straße und Markt bzw. Schillerstraße und Königstraße erfolgen.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt daher, die Verwaltung in Verbindung mit der Planung des neuen Hallenbades zu beauftragen, dessen Erschließung von der Dhünner Straße, den Bau einer Querspange Dhünner Straße – Königstraße, wie auch die Anbindung des Quellenwegs an diese Querspange zu prüfen.

Durch diese zweite südliche Erschließung des gesamten Gebietes könnten innerstädtische Straßen deutlich entlastet und der Verkehr besser verteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

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Fortschreibung der Kindergartenbedarfs- wie auch Schulentwicklungsplanung

An den Vorsitzenden
des Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider
des Ausschusses für Schule und Kultur
Herr Klaus Seeger

über den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

Antrag an den Jugendhilfeausschuss wie auch den Ausschuss für Schule und Kultur:
Fortschreibung der Kindergartenbedarfs- wie auch Schulentwicklungsplanung


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ernst zu  nehmende Veröffentlichungen der letzten Tage

http://www.rp-online.de/panorama/wissen/studie-sagt-schueler-boom-voraus-aid-1.6945601
http://www.wz.de/lokales/nrw/auch-nrw-erwartet-schuelerboom-1.2473858

lassen den Schluss zu, dass der „Demographische Wandel“ anders verlaufen wird, als es über Jahre prognostiziert wurde.

Dies wird sowohl Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung als auch die Schulentwicklungsplanung haben.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt daher, das Thema auf die nächste Sitzung der o.a. Ausschüsse zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

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Vorschlag für Änderung der Beschlüsse zu 2. Kunstrasenanlage und Hallenbad

Die Fraktion der WNK UWG hat mit nachfolgenden Beschlussvorschlägen große Probleme:

TOP 4: Errichtung einer 2. Kunstrasenanlage im Eifgenstadion
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den ursprünglich gefassten Beschluss „Bau einer 2. Kunstrasenanlage auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen“ vom 14.03.2016 (s. a. TOP 5. c) der Niederschrift über die Ratssitzung vom 14.03.2016 – Vorlage RAT/3319/2016-1) aufzuheben.

TOP 5: Neubau eines Hallenbades – weitere Vorgehensweise und Standortentscheidung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenpropgnosen“ aus 10/2016, im Rahmen des Neubaus eines Hallenbades folgende Handlungsschritte umzusetzen:

  1. Neubau eines Hallenbades auf dem oberen Tennenplatz im Eifgen (unterhalb des jetzigen Quellenbades) vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses gem. Vorlage RAT/0071/2017.

 

Die Fraktion der WNK UWG möchte den Beschluss zu TOP 4 aussetzen und zu TOP 5 wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Variante II des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen „Bedarfsermittlung, Kostenprognosen“ aus 10/2016, im Rahmen des Neubaus eines Hallenbades folgende Handlungsschritte umzusetzen:

  1. Prüfung des Neubau eines Hallenbades in Verbindung mit dem Neubau der Sekundarschule und der erforderlichen Nebenanlagen auf dem Gelände zwischen Neuschäferhöhe, Schillerstraße, Königstraße und Krankenhaus
  2. Einbindung einer externen Projektsteuerung bis spätestens Ende 2017 zur weiteren Projektentwicklung und zur Projektrealisierung.
  3. Erstellung einer Entwurfsplanung für den Neubau eines Hallenbades.
  4. Teil dieser Entwurfsplanung ist die Gegenüberstellung der bisherigen Betriebskosten des Quellenbades zu den sich ergebenden neuen Betriebskosten des neuen Hallenbades, um die Einsparungen im Bereich der   Betriebskosten differenziert darstellen zu können.

Begründung:

Seit Jahrzehnten erklärt die Verwaltung nachvollziehbar, dass der Rasenplatz des Eifgenstadions nicht dafür geeignet ist, in einen Kunstrasenplatz umgewandelt zu werden: Untergrund, Feuchtigkeit, Beschattung, Laubeintrag etc. werden als technische Gründe genannt. Selbst in der aktuellen Vorlage finden sich diese Aspekte wenn auch zurückhaltend formuliert wieder: „Aufgrund der Tal- und Waldlage ist ein höherer Unterhaltungsaufwand des Kunstrasenplatzes und der Nebenanlagen im Vergleich zum bisher geplanten Standort erforderlich.“

Zudem gab und gibt es Hinweise aus baurechtlichen Gründen (Lärmschutz) in und um das Eifgenstadion besser nichts zu verändern (Stichwort Bestandsschutz).

Zudem hat die Verwaltung ebenfalls über Jahre mehrfach nachvollziehbar dargelegt, warum das Gelände des Hüpptals in Gänze für ein Hallenbad nicht ideal ist: Sonneneinstrahlung, energetische Nutzungsmöglichkeiten, fehlende Synergien mit anderen städtischen Objekten, Parkplätze, ÖPNV-Anbindung etc. wurden hierfür als Gründe genannt.

Die Fraktion der WNK UWG hat die Befürchtung, dass mit o.a. zwei Beschlussvorschlägen (bewusst oder unbewusst und von wem auch immer) beide Projekte vor die Wand gefahren werden (sollen), was für den städtischen Haushalt natürlich die optimale Variante wäre…

Daher beantragt die WNK UWG die Prüfung einer gemeinsamen Planung von Sekundarschule und neuem Hallenbad als Sport-, Schul- und Gesundheitsbad an o.a. Standort.
Die Vorteile einer solchen Planung verhalten sich spiegelbildlich positiv zu den o.a. Nachteilen in Hüpptal und Eifgen.

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter