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Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie den folgenden Antrag an den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Mit diesem Antrag möchten die oben genannten Fraktionen folgende Maßstäbe für die Unterbringung der Flüchtlinge beschließen lassen.

 

Beschlussvorschlag:

a ) An jedem Standort bzw. in keiner Straße sollen mehr als 40 Zuwanderer leben. In unseren Außenbezirken, in denen die Infrastruktur weniger gut
ausgeprägt ist, sollten nicht mehr als 20 Personen leben.

b) Die Verwaltung führt Bürgerversammlungen an jedem Standort durch,
der für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen ist.

c) Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich abzulehnen, sofern Baumaßnahmen doch
erforderlich sind, soll die Stadt von der Bauträgerschaft Abstand nehmen und
einen Generalunternehmer beauftragen.

d) Öffentliche Einrichtungen und Sportplätze, die auch zukünftig genutzt werden sollen, sollen nicht als Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen.

e) Regelmäßige Angebote für die Unterbringung, die der Verwaltung zugehen, sollen den
Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben werden

f) Die Verwaltung wird beauftragt einen Holzhäuser-Standort für maximal 40 Personen gemäß dem „Odenthaler-Vorbild“ zu planen.

 

Begründung:

Die oben genannten Fraktionen möchten die Unterbringung der Flüchtlinge im Konsens Hand in Hand mit der Verwaltung meistern. Nachdem die zuständigen Verwaltungseinheiten die Erwartungen an die Politik formuliert haben, möchten die Antragssteller selbiges in Richtung der Stadtverwaltung tun.

Mit der Begrenzung der Belegungszahlen möchten die antragsstellenden Fraktionen die Rahmenbedingungen für eine gelungene Integration schaffen, sodass die deutsche Sprache und unsere Leitkultur weiterhin erfolgreich erlernt bzw. kennengelernt werden kann.

Durch die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll das Miteinander mit den neuen Mitbürgern und Gästen weiter gestärkt werden.

Mit Hilfe der Beteiligung der Fraktionen, bei den eingehenden Angeboten für die Schaffung von Unterkünften, ist die Politik permanent auf dem aktuellsten Stand der Planungen und kennt bereits frühzeitig die Handlungsoptionen. Mit diesem Wissen können die politischen Gremien, wie von der Verwaltung gewünscht, schnelle Entscheidungen treffen, damit Maßnahmen zügig realisiert werden.

Wir bitten die politischen Gremien um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki, Fraktionsvorsitzender CDU
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender WNK UWG

 

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Flüchtlingsunterbringung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Ratssitzung am 12.12.2016 bitte ich Bezug nehmend auf die Berichterstattung im WGA vom 01.10.2016 um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Flüchtlinge wurden der Stadt Wermelskirchen seit dem 26.09.2016 zugewiesen und wie viele haben die Stadt seither verlassen?

2. Welche Umbauarbeiten wurden seit dem 26.09.2016 im ehemaligen Polizeigebäude durchgeführt und welche Kosten sind hierfür entstanden?

3. Wie viele Flüchtlinge sind Stand 12.12.2016 im ehemaligen Polizeigebäude untergebracht?

4. Mit welchen Zuweisungen an Flüchtlingen kalkuliert die Stadt für die Jahre 2017 und 2018?

5. Wie ist der Stand der Planungen betreffs Unterbringung in mobilen Einheiten für die Jahre 2017 und 2018?
An welchen Orten sind für wie viele Personen zu welchen Kosten ab welchem Zeitpunkt wie viele Plätze geplant?

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)

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Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises

Sehr geehrter Herr Schulte,

im Rheinisch-bergischen Kreis wird zur Zeit das Gewerbeflächenkonzept erstellt, das Eingang in den Regionalplan des Regierungsbezirks Köln findet. Beide Werke werden entscheidend bestimmen, wie sich Wermelskirchen zukünftig hinsichtlich Gewerbeflächen weiterentwickeln kann und wird.

Bislang wurde im Kreis eine grobe Abschätzung betreffs in Frage kommender Flächen (Suchräume genannt) vorgenommen.

Laut Information des RBK ist die Abstimmung der Vorhaben der einzelnen  Gebietskörperschaften im jetzigen Zustand des „Informellen Verfahrens“ bisher lediglich auf Verwaltungsebene erfolgt.

Da es aber für die Zukunft Wermelskirchens ganz entscheidend ist, in welchen Bereichen wir uns in Zukunft bewegen können, da der Regionalrat Köln im Laufe des zur Zeit anstehenden Verfahrens zur Umsetzung des neuen LEP Festschreibungen für über die laufende Ratsperiode hinaus gehende Zeiträume treffen wird, halte ich eine Beteiligung von StuV und Rat schon in dieser frühen Periode für dringend erforderlich.

Insbesondere sollten wir wissen, wer in der Verwaltung unserer Stadt mit welchen Mitarbeitern bei der Bez. Reg. Köln bisher die vorbereitenden Gespräche geführt hat und diese auch weiterhin führen wird.

Dabei sollten wir auch darüber informiert werden, wie die Verwaltung mit den weiteren Planungsbereichen in Hinsicht auf die Umsetzung des neuen LEP, wie z. B. Wohngebiete und Verkehrsflächen etc umzugehen gedenkt.

So muss  erste Abschätzung der Suchräume nunmehr verfeinert werden und es muss konkretisiert werden, welche Flächen aus Wermelskirchen in das Gewerbeflächenkonzept des Kreises einfließen sollen.

Ich frage nunmehr an, welchen inhaltlichen wie auch zeitlichen Fahrplan die Verwaltung erarbeitet hat, um Ausschuss und Rat in diesen Prozess einzubeziehen und über die Ergebnisse letztendlich entscheiden zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rüdiger Bornhold
Planungspolitischer Sprecher
Mitglied des Ausschusses für Planung im RBK
Mitglied des Regionalrates

 

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Durchsetzung des Ortsrechts der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit fragen wir an, wie der Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 ist:

„Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 30 Stimmen (16 CDU, 7 WNKUWG Freie Wähler, 5 Bürgerforum, Herr Karl Springer, Herr Andreas Müßener) mit 6 Nein-Stimmen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP) bei 13 Enthaltungen (10 SPD, 1 CDU, Herr Rainer Schneider, Herr Bürgermeister Rainer Bleek), dass die Verwaltung die konzeptionellen Voraussetzungen schafft, das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen nachhaltiger und konsequenter um- und durchzusetzen.“

Mit freundlichen Grüßen
Thorn Seidel
(Mitglied des Rates)

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Direktwahl Beirat Menschen mit Behinderung

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 22.09.2016 und des Rates am 26.09.2016:
Reform des Wahlverfahrens zum Beirat für Menschen mit Behinderung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung und Konkretisierung unseres Antrags vom 02.05.2016 beantragt die Fraktion der WNK UWG:

Der Rat möge in namentlicher Abstimmung beigefügte Satzung beschließen.

Die Begründung für die Reform ist beigefügt.

Die Gegner der Reform werden zudem gebeten, in der nun anstehenden Diskussion folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Konzepte verfolgen sie, allen an der Arbeit des Beirats interessierten Menschen eine aktive und passive Teilhabe zu ermöglichen und wie gedenken sie, eine möglicherweise notwendige Auswahl unter den Interessenten zu treffen und demokratisch zu legitimieren?
2. Welche Stelle aus dem Bereich Lohmars hat geäußert, das derzeit dort praktizierte Verfahren sei schlecht, nicht praktikabel und werde wieder abgeschafft?
In diesem Zusammenhang sei auf die beigefügte Stellungnahme der Stadt Lohmar hingewiesen…

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –

 

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Inklusiver Generationenpark in der Hüpp-Anlage Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion der WNK UWG beantragt die Errichtung von Sportgeräten (ähnlich dem Modell der Stadt Frankfurt-Harheim) in der Hüpp-Anlage.

 

Begründung:

Sport stellt eine unerlässliche Größe für die Gesundung bis ins hohe Alter dar. Bedingt durch einen hohen Individualisierungsgrad nutzen Menschen heute auch Angebote außerhalb von Vereinen. Dieser Entwicklung möchten wir Rechnung tragen – gilt es auch hier kollektive Gesundheitsbelastungen zu senken und die Gesundheitsressource der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu stärken.

Die o. g. Sportanlagen sind so zu konzipieren (z. B. in der Anordnung eines Zirkeltrainings), dass gerade verstärkt ältere Menschen und Menschen mit Behinderung an den Stationen gezielt ihre Fitness, Kraft und Koordinationsfähigkeit trainieren und so u.a. typischen Altersleiden, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder den so häufig vorkommenden Stürzen vorbeugen können. Auch jüngere Menschen sollten sich von der Anlage angesprochen fühlen und sind herzlich eingeladen, sich hier aktiv einzubringen.

Weiteres Ziel dieses Antrags ist es, die Hüpp-Anlage aus ihrem langjährigen „Dornröschen-Schlaf“ zu befreien. Dies gelingt aber nur, wenn man wie die WNK UWG-Fraktion für diesen Grüngürtel im Herzen der Stadt eine attraktive Nutzung vorsieht. Der aktuelle Status beinhaltet aufgrund des fehlenden Katasters verwilderte Grünflächen und lädt zum heutigen Zeitpunkt nicht zum Verweilen ein. Wir sind fest entschlossen, dies zu ändern – wobei die Nutzung als Fitnessanlage nur als ein Baustein für eine Annahme durch die Wermelskirchener Bevölkerung gelten kann.

Aufgrund der fußläufigen Lage vieler Seniorenzentren zur Hüpp (Dhünner Straße, Berliner Straße, Dörpfeldstraße etc.), sind wir der Auffassung, dass wir gerade hier verstärkt unserer älteren Bevölkerung ein ansprechendes sportlichen Angebot anbieten müssen. Ferner wird die Anlage bereits jetzt durch Mütter mit Kindern frequentiert, so dass die Hüpp-Anlage die Integration der Generationen und Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern kann und soll.

 

Hintergründe zum Antrag finden Sie hier:

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Harheim-will-Seniorenfitness;art675,204775

http://www.rheinmaintv.de/video/Fitnessparcours-fuer-Senioren-in-Harheim/29b9ea840fca4fd4205c262a30bda2e7

 

Es sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine solche Maßnahme durch einen gemeinnützigen freien Träger erstellt und betrieben werden kann und sich so lokale (Bürgerstiftung) wie überregionale Fördermöglichkeiten wie auch Sponsoring ergeben können.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

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Mehr Bürgerbeteiligung

Antrag an die zuständigen Gremien des Rates:
Mehr Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben den gesetzlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung (z.B. Baugesetzbuch) oder Volks- und Bürgerentscheiden gibt es die Möglichkeit von freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozessen.
Die grundlegenden Zuständigkeiten und Rechte von Bürgermeister, Rat und seine Ausschüsse bleiben bei solchen Bürgerbeteiligungsverfahren unberührt.

Denkbar sind solche freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren beispielsweise in Bereiche der Stadtplanung, Kultur oder Raum- und Entwicklungsbedeutsamen Vorhaben.

Damit freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen gewinnbringend funktionieren, sollte sich der Rat über Leitlinien und verbindliche Regelungen für die Umsetzung solcher Verfahren verständigen.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt die Entwicklung von Leitlinien und Regelungen für freiwillige Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept entsprechend unseres Antrags auszuarbeiten.
Alternativ beauftragt der Rat die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung dieses Ziels einzurichten. Für letztgenanntes gibt es zahlreiche Vorbilder in diversen Städten in unserem Land.

Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für den anhaltenden transparenten Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.

Aus Sicht der WNK UWG sollte festgelegt werden, welche Institutionen sich in freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen einbringen können.
Neben der Vielzahl von Bürgerorganisationen wie z.B. dem Stadtsportbund, allen Schulen sollten ebenfalls Vertretungen von Industrie, Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Arbeitnehmervertretungen sowie anerkannte Umweltorganisationen dort gelistet werden.
Für die Mitarbeit von Bürgerinitiativen, welche sich oftmals zu klar definierten Themen sehr kurzfristig bilden, sollten deutliche Standards festgelegt werden (Mindestzahl der Mitglieder, Ziele entsprechend geltendem Recht, etc.).
Ferner sollte aus Sicht der WNK UWG klar herausgestellt werden, dass sämtliche „gewerbsmäßig“ auftretenden Protestorganisationen wie z.B. Campact, foodwatch, etc. oder ähnliche Gruppen und Organisationen, die nur für destruktiven Widerstand und Protest stehen, in freiwilligen Wermelskirchener Bürgerbeteiligungsverfahren keine Plattform finden können.

 

Nachfolgend noch ein paar interessante Links zum Thema:
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik-gestalten/kommunale-leitlinien-buergerbeteiligung/

http://www.uni-stuttgart.de/soz/leitlinien/leitlinien_buergerbeteiligung_bonn.pdf

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/ueberblick

https://www.wuppertal.de/pressearchiv/meldungen-2016/februar/102370100000686657.php

http://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/grundlagen-leitlinien/leitlinien-kommunaler-buergerbeteiligung/

http://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/grundlagen-leitlinien/leitlinien-kommunaler-buergerbeteiligung/

http://www.detmold.de/startseite/politik-und-rathaus-in-detmold/buergerdialog-beteilg/leitlinien-buergerbeteiligung/

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017

Antrag zur Sitzung des Rates am 04.07.2016 und ggf. zuvor zu beteiligender Ausschüsse:
Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir, außerplanmäßig zur Fortführung dieses Projektes 70.000 € bereit zu stellen.

Begründung:

Nachdem mehrfach seitens aller Beteiligten wie auch das Fachdezernenten, Herrn Jürgen Gräf, die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projektes dargestellt wurde und der Träger Lebenshilfe sich bereit erklärt hat, selber 10.000 € in das Projekt zu investieren, sehen wir den Rat in der Pflicht auch seinen Anteil zum Erhalt des Projektes beizutragen.
Inklusion kann und darf nicht nur ein in Sonntagsreden gerne benutzter Begriff sein, sondern muss sich auch im städtischen Handeln widerspiegeln.

Wir verweisen auf die beigefügte Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 29.02.2016, wonach der Rat der Stadt Wermelskirchen frei ist, Inklusion als pflichtige Aufgabe zu betrachten.

 

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Urwahl Beirat für Menschen mit Behinderung

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

Dringlichkeitsantrag an die zu befassenden Gremien wie auch den Rat der Stadt:
Urwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung am 22.09.2016

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bürgermeister möge beauftragt werden, die Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung nach einem neu festzulegenden Verfahren durchzuführen, dass allen Menschen mit Behinderung in Wermelskirchen die Möglichkeit gibt, unter Wahrung des Datenschutzes diskriminierungsfrei teilzuhaben und von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen zu können und den Begriff „Wahl“ in diesem Zusammenhang auch rechtfertigt.

Auf das in der Stadt Lohmar praktizierte Verfahren sei hingewiesen.
http://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/wahlen/behindertenbeirat/

Ggf. dazu notwendige Beschlüsse kann der Rat in seiner Sitzung am 04.07.2016 abschließend fassen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

 

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