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Hintergrundinformationen zum Straßenausbau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Betke,
sehr geehrte Herren,

das Thema „Straßenausbau“ nimmt unter vielerlei Aspekten Fahrt auf.
Teilweise spielen hierzu Themen und Entscheidungen eine Rolle, die Jahre wenn nicht Jahrzehnte in der Vergangenheit liegen.

Ich halte es für sinnvoll, wenn alle Fraktionen diese „frisch“ übermittelt bekommen, damit sie diese auf einem gleichen Wissenstand in ihre Beratungen und Entscheidungen mit einfließen lassen können.

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Themen:

1.Stand des Straßenausbauprogramms:
Hiermit hat sich politisch letztmalig der Rat unter der Drucksache 0232/2003 am 03.11.2003 beschäftigt. Die Anlage hierzu ist beigefügt.
Meine Fraktion hat sich Anfang 2015 des Themas angenommen und beigefügte Antwort vom 26.01.2015 erhalten.
Ich bitte nunmehr darum, dass uns die in dieser Antwort für 2016 zugesagte Neufassung des Straßenausbauprogramms zugänglich gemacht wird.
2. Im Zuge der Diskussionen um die Straßenausbaumaßnahmen Sellscheid/Dorn/Flurstraße um die Jahrtausendwende herum wurde ein „Mindeststandard für den Ausbau von Gemeindestraßen“ von den politischen Gremien festgelegt. Beschlüsse aus dieser Zeit sind jedoch nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ich bitte daher darum, uns diesen damals beschlossenen „Mindeststandard“ zukommen zu lassen.
3. In der schon etwas zurück liegenden Vergangenheit hat die Stadt jährlich einen 6-stelligen DM-Betrag in den Unterhalt der Gemeindestraßen gesteckt.
Hierbei wurde jedes Jahr in einem bestimmten Gebiet der Stadt (in der Goethestraße war dies letztmalig Mitte der 80-er Jahre) die Verschleißschicht der Straßen in gesamter Breite und Länge erneuert.
Irgendwann später wurde diese Praxis dann eingestellt, weil die Kämmerei/das RPA diese Praxis beanstandet hatten, da diese Ausgabe nicht nachhaltig sei, sondern stattdessen der komplette Straßenausbau möglichst in Verbindung mit Kanalbau zu präferieren sei.
Ich bitte darum, dass uns diese Argumentationslinie der Verwaltung mit den dahinter stehenden rechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls übersandt wird.
4. Es obliegt der Kommune, jährlich einen bestimmten Betrag in die Unterhaltung ihrer Straßen zu stecken.
Ich bitte Sie uns mitzuteilen, nach welchem Schlüssel dieser Betrag in Wermelskirchen festgelegt ist, wie hoch der Betrag jährlich für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist bzw. sein sollte und wie viel Euro in den Jahren 2010 bis 2017 hiervon für welche Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Handlungsprogramm Friedhöfe (u. a. Stadtfriedhof / Waldfriedhof Eickerberg) Konzepterstellung „Zukunft“ durch das Fachamt der Stadt Wermelskirchen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 06. März 2018,hier:
Handlungsprogramm Friedhöfe (u. a. Stadtfriedhof / Waldfriedhof Eickerberg)
Konzepterstellung „Zukunft“ durch das Fachamt der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

der Stadtfriedhof Wermelskirchen mit seinem alten Baumbestand lädt mit seinem parkähnlichen Charakter – in Gedanken an die Verstorbenen – zum Verweilen ein.
Während in den 70er und 80er Jahren es kaum freie Belegungskapazitäten gab, ergeben sich durch den Wandel der Bestattungskultur (Urnen statt Reihengräber) häufig große und freie Flächen, die aufwändig von den wenigen verbliebenen Friedhofsmitarbeitern gepflegt werden müssen.

Der Waldfriedhof Eickerberg hingegen ist aktuell für Besucherinnen und Besucher nicht attraktiv (wenige neue Belegungen, viele stark verwahrloste Gräber – im Gegensatz zum Stadtfriedhof – und durch die terrassenartige Anordnung eher dunkel geprägt). Häufig fällt auch in der Bevölkerung das Stichwort „Angstraum“, da sich viele Angehörige aufgrund der schlechten Frequentierung kaum noch samstags und sonntags auf den Friedhof trauen. Dies trifft besonders auf die dunkle Jahreszeit und die Abendstunden des Sommers zu.

Diese beiden exemplarisch genannten Friedhöfe spiegeln das Bild aller städtischen Friedhöfe in Wermelskirchen wider. Die Problematik betrifft nicht nur die Stadt Wermelskirchen, sondern ist in vielen Städten und Gemeinden ein großes Thema.

Neben Überlegungen von Kommunen fordert auch der Bund Deutscher Bestatter (BDB) neue Ansätze bei der künftigen Ausrichtung der Friedhöfe. In einem Interview des WGA mit dem Leiter der städtischen Friedhöfe, Herrn Thomas Pleil, vor wenigen Tagen, konnte der interessierte Leser erahnen, welche Veränderungen die Friedhöfe in Wermelskirchen nicht nehmen sollten.

Diese Ansätze sind der WNK UWG Fraktion Freie Wähler zu wenig. Die Entwicklung der Friedhöfe ist heute schon absehbar, somit bedarf es eines zukunftsweisenden städtischen Konzeptes, wie Friedhöfe zukünftig auszusehen haben.

Hier müssen die Überlegungen in alle Richtungen gehen und auf ihre Umsetzbarkeit hin stetig überprüft werden.

Die Fraktion der WNK UWG Fraktion Freie Wähler beantragt daher, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu erstellen, wie die Friedhöfe in Zukunft nachhaltig, optisch ansprechend und wirtschaftlich betrieben werden können.

Ziel dieses Antrags der WNK UWG-Fraktion Freie Wähler ist es, Friedhöfe zukunftsfähig aufzustellen und ihnen in noch zu definierenden Teilen, eine neue Ausrichtung zu geben.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Wahlkreisbetreuer)

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Entwicklung eines Medienentwicklungsplans für unsere Schulen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 05.12.2017:

Entwicklung eines Medienentwicklungsplans für unsere Schulen  unter Berücksichtigung der Förderprogramme Gute Schule 2020, KInvFöG NRW e.a.
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/gute-schule-2020.html
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/kinvfg.html

Die Ausstattung der Schulen müsse besser werden, moderner, digitaler. Momentan seien Schulen eher Sammelstellen für Elektroschrott wie Tageslichtprojektoren, Kassettenrekorder oder Röhrenfernseher. „Das Digitalste an Schulen dürfen nicht die Pausen sein“, fordert Lindner, Bundesvorsitzender der FDP im Bundestagswahlkampf 2017 –
soviel die Sonntagsrede, hier nun der operative Antrag für vor Ort:

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Seeger,

unsere Stadt hat als Schulträger auf Grund der politischen Vorgaben und des Nordrhein – Westfälischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen sicher zustellen (vgl. § 79, Schulgesetz NRW) und regelmäßig dem veränderten Bedarf anzupassen.

Dazu zählen nicht nur die Gebäude und das Mobiliar, sondern auch die Medien- und IT – Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen Vernetzung der Gebäude.

Ein Medienentwicklungsplan für alle unsere Schulen hat den Zweck, die Strukturen und Abläufe grundlegend zu beschreiben, die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen über einen sinnvollen Zeitraum zu gewährleisten und gleichzeitig den Schulen ausreichend Flexibilität zu ermöglichen.

Der Medienentwicklungsplan gibt allen Beteiligten Planungssicherheit, indem er sowohl Ausstattungsziele definiert, organisatorische Abläufe und Strukturen beschreibt und den Finanzrahmen darstellt. Für die Schulen ist es besonders wichtig, die sich dynamisch entwickelnden IT – Bereiche verlässlich und verbindlich durch konkrete Unterrichtsinhalte in den alltäglichen Bildungsprozess einbeziehen zu können.

Es zeichnet sich ab, dass zukünftig durch einen Landeserlass ohnehin ein Mediennutzungskonzept vorgelegt werden muss, wenn Städte Fördemittel für die technische Ausstattung ihrer Schulen bekommen wollen.

Die Fraktion der WNK UWG stellt daher nachfolgenden Antrag:

Die Stadt Wermelskirchen als Schulträger entwickelt zusammen mit den Schulleitungen und Schulkonferenzen einen Medienentwicklungsplan mit den Schwerpunkten digitale Infrastruktur, Ausstattung, Wartung sowie technischer und pädagogischer Support sowie Fördermöglichkeiten seitens Land, Bund und EU.

 

Begründung:

Schulische Bildung und Qualifizierung stellen die wesentlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben dar. Neben den Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen oder Sprachkompetenzen in der Muttersprache und der globalen Sprache Englisch ist die Fähigkeit zur Nutzung des Computers als Werkzeug sowie die Medienkompetenz immer bedeutsamer um einen Platz im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu finden. In der Schule müssen unsere Kinder und Jugendlichen auf veränderte Situationen an den Universitäten und im Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

 

Nachfolgend seien einige Referenzen genannt:
http://www.gevelsberg.de/media/custom/2116_2453_1.PDF?1416313776

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/schulen-sollen-bis-2020-schnelles-internet-haben-aid-1.6827456

http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/medienentwicklungsplan-schulen-auf-dem-weg-ins-digitale-zeitalter-1.1736723

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, damit unseren Kindern und Jugendlichen durch eine optimale schulische Ausbildung die notwendigen Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas

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„Obdachlosenbetreuung“ in Wermelskirchen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 30.11.2017: „Obdachlosenbetreuung“ in Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Reetz,

die Anzahl der „Obdachlosen“ nimmt in der BR Deutschland leider zu – die WNK UWG Fraktion   Freie Wähler verfolgt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Trotz dieser sehr traurigen Nachrichten, danken wir der Verwaltung, dass es im abendlichen Stadtbild augenscheinlich keine Menschen gibt, die bei widrigen Temperaturen die Nacht im Freien verbringen müssen. Dies sieht in nahen Großstädten der Rheinschiene oder des Ruhrgebiets leider anders aus und sorgt für einen zusätzlichen Belegungsdruck der wenigen Notunterkünfte in diesen Städten.

Die Stadt Wermelskirchen hingegen leistet hier eine gute Arbeit, da sie Wohnraum für diese Mitbürger vorrätig hält.

Während ausländische Flüchtlinge durch Initiativen und karitative Träger Hilfestellungen erfahren, gewinnen wir zunehmend den Eindruck, dass die Obdachlosenbetreuung bisher nicht in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gelangt ist.

Wir fragen daher an und bitten um einen Bericht in der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Inklusion:

  • Wie viele „Obdachlose“, die in städt. Einrichtungen / Wohnräumen untergebracht sind, halten sich im Schnitt in Wermelskirchen auf?
    Wie viele Menschen hiervon haben einen Migrationshintergrund?
  • Wie viele Menschen ohne Obdach leben in Wermelskirchen, ohne dass es Wohnraum für sie gibt?
  • Welche konkreten Betreuungsangebote sieht die Stadt Wermelskirchen für alle vor?
  • Gibt es eine Erfolgsmessung, die die Rückkehr auf den 1. oder 2. Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis vorsieht? Kann ggf. auch an die Agentur für Arbeit verwiesen werden?
  • Wie viele Mitarbeiter der Sozialverwaltung leisten diese Arbeit? Gibt es Schnittstellen zu anderen Institutionen, wenn ja, welche?
  • Erwarten Sie auch hier eine Zunahme von Menschen, die von „Obdachlosigkeit“ bedroht sind? Wenn ja, wie planen Sie, die Unterbringung aber auch die Betreuung dieser Mitbürger ein?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Sozialpolitischer Sprecher)

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Optimierung der Grünabfallentsorgung

Antrag an die nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Bau sowie den Haupt- und Finanzausschuss:
Optimierung der Grünabfallentsorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

in Facebook wurde aktuell von einem Mitbürger darauf hingewiesen, dass es wieder lange Warteschlangen mit bis zu 2 Stunden Wartezeit an dem Grünabfalltag bei der Grünabfallentsorgung gab.

 

Dazu kommt auf dem Platz zu wenig Platz zum Entladen und Wenden eines Anhängers.

Der Hinweis, dass es in Hückeswagen, Remscheid oder Burscheid jederzeit möglich ist, Grünabfall mit dem PKW oder Anhänger kostenlos zu entsorgen, bzw. dass in Stadtteilen entsprechende Container aufgestellt werden richtet sich an die Politik in unserer Stadt zusammen mit der Frage, ob das in Wermelskirchen alles so sein muss wie bisher.

Sauberkeit und Ordnung in unserer Stadt ist bei der WNK UWG ein Topthema.

Gerne greifen wir die Anregung unseres Bürgers aus dem Internet auf und beantragen, dass die bisherige Regelung beendet wird und zukünftig Grünabfälle von Privat immer kostenfrei abgegeben werden können, damit Warteschlangen, Zwischenlagerungen oder gar daraus resultierend eine Entsorgung im Wald vermieden werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

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Ergebnisse der Beratungen der Stadt Wermelskirchen mit der Bezirksregierung Köln zur Festlegung der strategischen Raumordnungspläne auf Wermelskirchener Gebiet

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.2017:
Ergebnisse der Beratungen der Stadt Wermelskirchen mit der Bezirksregierung Köln zur Festlegung der strategischen Raumordnungspläne auf Wermelskirchener Gebiet

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schulte,

die WNKUWG Freie Wähler beantragt, folgenden Tagesordnung auf die nächste Sitzung des StuV zu setzen:

Ergebnisse der Beratungen der Stadt Wermelskirchen mit der Bezirksregierung Köln zur Festlegung der strategischen Raumordnungspläne auf Wermelskirchener Gebiet


Begründung:

Im Regionalrat ist letzte Woche über den Stand der Abstimmungen zur Neuordnung der, entsprechend des neuen LEP erforderlichen, Anpassungen mit den Kreisen und deren kreisangehörigen Gemeinden berichtet worden.

Der RBK ist als erster Kreis bereits mit der Abstimmung vorangegangen und die Gespräche mit seinen Kommunen – also auch mit Wermelskirchen – sind bereits erfolgt.

Über diese Bestandsaufnahme existieren  aktuelle Daten.

Auf meine Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass jetzt in der zweiten Phase die für die künftigen überregionalen Pläne erforderlichen Festschreibungen erfolgen sollen.

Diese Festschreibungen werden entsprechend dem neuen LEP die planerischen Möglichkeiten unserer Stadt bestimmen und weit über die Wahlperiode dieses Rates hinausreichen.

Wir sind daher der Meinung, dass es jetzt schnellstens Zeit wird – wenn nicht schon überfällig ist, den zuständigen Ausschuss und den Rat in die Planungen einzubeziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
– Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr –
– Mitglied im Regionalrat Köln Mitglied in der Kommission für Regionales und Strukturplanung –

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Mehr Transparenz bei Groß-Bauprojekten

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2017:
Mehr Transparenz bei Groß-Bauprojekten


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG stellt nachfolgenden Antrag für mehr Transparenz beim Bau von Großprojekten ab 1.000.000 € Planungs- und Baukosten:

  • Planungen, Informationen, Kosten-(Schätzungen) zu Großbauprojekten der Stadt werden auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
    Sofern diese Unterlagen personenbezogene oder sonstige sensible Daten beinhalten, werden diese geschwärzt.
  • Kostenschätzungen und Kostenentwicklung werden in übersichtlicher Form auf der Homepage der Stadt gegenüber gestellt.
  • Ergebnisse auch aus nicht-öffentlich tagenden Arbeitskreisen werden auf der Homepage der Stadt öffentlich gemacht, sofern es keine nichtöffentliche Punkte gemäß GO NRW tangiert.

Begründung:
Bei bedeutenden Großbauprojekten, wie z.B. dem Bau der Sekundarschule, des Hallenbades, der Sportplätze, der Feuerwache etc., bei denen unsere Bürger große Geldbeträge mit ihren Steuergeldern finanzieren müssen, sollten die „Geldgeber“ jederzeit die Möglichkeit haben, sich über den Fortschritt und vor allem die Kostenentwicklung der Projekte zu informieren.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Beendigung der Sanierung der Fassaden von Rathaus, Bürgerzentrum und ehemaligem Polizeigebäude

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Bosbach,

aus gegebenem Anlass – der nicht abreißenden Hiobsbotschaften über permanente neuerliche Verzögerungen – beantragen wir, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt die Verwaltung zu beauftragen,

1. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Sanierung der Fassaden von Rathaus und Bürgerzentrum unverzüglich und schnell zu Ende geführt wird, damit das Gerüst entfernt und das Umfeld der Gebäude wieder ansprechend gestaltet und gepflegt werden kann,
2. unabhängig von der Unterbringung der Flüchtlinge auch unverzüglich die Sanierung der Fassade des ehemaligen Polizeigebäudes in Angriff zu nehmen – die Nutzung des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen kann hierfür kein Hinderungsgrund sein; auch die Fassaden von Gebäuden, die von Deutschen bewohnt werden, werden eingerüstet und saniert.

Eine Begründung des Antrags ist entbehrlich, die Situation um das Rathaus begründet den Antrag in sich!

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Freizeitmöglichkeiten und Treffpunkt für Jugendliche in Dabringhausen

An den Vorsitzenden
des Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus –

 

Antrag an den Jugendhilfeausschuss am 13.09.2017:
Freizeitmöglichkeiten und Treffpunkt für Jugendliche in Dabringhausen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schneider,

aus gegebenem Anlass (Beschwerden über Aktivitäten im Dorfpark Dabringhausen) beantragen wir, den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen und die Verwaltung zu beauftragen, über die Situation zu berichten und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Wartmann
Mitglied des Rates

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Versorgung mit preiswertem Wohnraum

An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Bernhard Schulte

An den Vorsitzenden
des Arbeitskreises Zukunft
Herrn Dirk Wartmann

über den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-


Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.09.2017
wie auch zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises Zukunft:
Versorgung mit preiswertem Wohnraum


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Vorsitzenden,

für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt mit „preiswertem“ Wohnraum stellt die WNK UWG nachfolgende Anträge:

 

Antrag 1:

Der Rat der Stadt beschließt, dass für neu ausgewiesene Wohnbaugebiete, in welchen Geschosswohnungsbau (mehrere abgeschlossene Wohneinheiten mit mehr als einer Etage) möglich ist und bei denen die Stadt neues Planungsrecht schafft, eine verbindliche Quote von 20 % der Flächen festsetzt wird, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden, errichtet werden dürfen.

Dabei sollen diese Flächen in den entsprechenden Bebauungsplänen nicht nur planerisch dargestellt werden sondern tatsächlich den Zwecken des sozialen Wohnungsbaus unterliegen.

Im Rahmen von Vorhaben bezogenen Bauplänen sind Anwendungen und Regelungen zur Festlegung eines 20%-igen Anteils für Sozialwohnungen möglich.

Diese Regelung soll für solche neu ausgewiesenen Baulandflächen gelten auf denen  mehr als 10 Häuser errichtet werden können. Neue Siedlungsflächen, die ausschließlich für Einfamilien- und Doppelhäuser bestimmt sind, werden von dieser Regelung nicht erfasst.

 

Antrag 2:

Die Schaffung von gefördertem Wohnraum durch Nachverdichtung (Abriss und Neubau) in bestehenden B-Plänen wird (soweit es durch das BauGB §9, Abs. 7 gedeckt ist) durch die Verwaltung geprüft und die Möglichkeiten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie im Rat aufgezeigt.

Auch hier soll eine Quote (z.B. 15 – 20 %) der neu entstehenden Wohnungen) als preiswerter Wohnraum (Förderung oder einfachere Ausstattung) mit einem Mietabschlag von mindestens 20% zu den anderen neu entstehenden Wohnungen im gleichen Gebäude festgelegt werden (sofern rechtlich möglich).

 

Antrag 3:

Vorhandener preiswerter Wohnraum in städtischen Wohnungen soll auch zukünftig bestehen.

Für die Beseitigung von möglichen Sanierungsstaus werden die städtischen Mieteinnahmen aus der Wohnungsvermietung verwendet. Energetische Sanierungen werden so weit wie möglich Mieterfreundlich durchgeführt.

Die Verwaltung erstellt ein Konzept für den Erhalt des entsprechenden „preiswerten“ stadteigenen Wohnraums.

Die Anzahl der zu erhaltenden städtischen Mietwohnungen im unteren Preissegment stimmt die Verwaltung mit dem Fachausschuss/Rat ab. Das Problem der „Zweiten Miete“ durch stark angestiegene Nebenkosten muss bekämpft werden. Als Miteigentümer öffentlicher Versorgungsbetriebe wirkt die Stadt aktiv auf eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Verbrauchspreisgestaltung hin.

Bei zukünftigen Diskussionen über notwendige Steuer- und Abgabenerhöhungen werden durch die Verwaltung mögliche Auswirkungen auf die Mieten in den entsprechenden Vorlagen mit aufgeführt.


Antrag 4:

Mit in die Thematik einfließen sollten auch parallel laufende Planungen wie die Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK bzw. IKEK interkommunal mit Burscheid) entsprechend dem Leitfaden „Kommunale Handlungskonzepte Wohnen“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.

Ferner sollen die mit der Bezirksregierung laufenden Abstimmungen zur Neuaufstellung des Regionalplans (hinsichtlich möglicher Flächenreserven) in die Planungen mit einfließen. Entgegen den bisherigen Prognosen wächst unsere Region und man muss von steigenden Bevölkerungszahlen ausgehen, was eine interkommunale Planung von neuem Wohnraum rechtfertigt.


Antrag 5:

Ohne die Akteure der Wohnungswirtschaft wird die Versorgung mit preiswertem Wohnraum nicht gelingen. Die Stadt lädt Akteure der Wohnungswirtschaft (Bauverein, RBS, örtliche Bauunternehmer…) zu einem Dialog ein und erarbeitet gemeinsam mit diesen Akteuren eine Strategie für mehr bezahlbaren Wohnraum in Wermelskirchen.

 

Anmerkung zu den Anträgen 1 – 3:

Dieser neue geförderte Wohnraum wird für Bürger aus Wermelskirchen (bzw. Wermelskirchen und Burscheid beim integrierten kommunalen Entwicklungskonzept) vorgehalten.

Es soll nicht Ziel der Maßnahme sein, dass damit „Sozialfälle“ aus umliegenden Kommunen nach Wermelskirchen (und Burscheid) geholt werden. Die Verwaltung erarbeitet eine entsprechende (rechtlich wirksame) Steuerungsmöglichkeit.

 

Begründung:

Immer weniger Menschen können mit Wohnraum im unteren Preissegment bedient werden, vor allem für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte, kinderreiche Familien und Seniorinnen und Senioren werden für ihre Verhältnisse bezahlbare Wohnungen zur Mangelware.

Die Entwicklung von Mietobergrenzen (Regelbedarf) für Arbeitslosengeld-II-Bezieher verlangt ebenfalls Mietwohnungen zu günstigen Konditionen.

Bezahlbarer Wohnraum in Sinne dieses Antrags ist Wohnraum, der durch Land und/oder Bund gefördert wird oder in anderer Art und Weise „preiswert“ gehalten wird. Die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum stellt für die WNKUWG eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Alle Fraktionen fordern mehr bezahlbaren Wohnraum, mit diesen Anträgen möchte die WNKUWG einen konkreten Schritt nach vorne gehen. Die Fraktion der WNKUWG ist bereit, gewisse Abschläge bei den Baulandpreisen für die beantragten 20 % in Kauf zu nehmen, wenn hierdurch günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter