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Ring-Kaufhaus: Spielchen und Legenden

Da führt Investor Uhle seine Freunde oder die, die sich in Verwaltung und Politik gerne als solche präsentierten, aber gehörig vor: das, was viele schon seit Monaten in Wermelskirchen vermuteten, befürchteten, unterstellten, ist jetzt eingetreten: mit dem schönen neuen Einkaufszentrum in der Telegrafenstraße wird es nichts, statt dessen ziehen in einer „abgespeckten“ Minilösung fünf Läden in den irgendwie renovierten Altbau ein, vom dem Herr Uhle vor einigen Monaten selbst noch behauptet hatte, er sei schon allein aus energetischen Gründen nicht sanier- und nutzbar. Wie sich Positionen so ändern…

Interessant ist aber vielmehr die Frage, warum das Projekt jetzt wirklich scheitert.
Wird jetzt das berühmte „Schwarze-Peter-Spiel“ in Richtung des einen!!! klagenden Anliegers gespielt, oder hat Herr Uhle trotz immer wieder beteuerter bester Kontakte zu potentiellen Mietern und quasi unterschriftsreifen Verträgen einfach nicht genügend Mieter für sein Objekt gefunden?
Vieles spricht für die zweite Möglichkeit: warum wartet er nach „vier Jahren intensiver Arbeit“ nicht zumindest das erstinstanzliche Urteil ab, auf die paar Monate mehr oder weniger kommt es jetzt auch nicht an?´
Diese Variante wird zudem durch folgende Aussage von Herrn Uhle belegt: „Wir sind jetzt absolut auf der sicheren Seite. Das waren wir aber auch vorher schon.“ Wenn dem so ist, was soll dann jetzt die Flucht aus dem Projekt? Will Herr Uhle das Urteil deshalb nicht abwarten, weil ihm dann die Begründung für den Ausstieg abhanden kommen könnte?

Und irgendwann wird es dann heißen, Wermelskirchen selbst habe eine große Chance vertan, weil irgendein Anwohner gegen das Projekt geklagt hat. Wer glaubt, wird selig…

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Einladung 28.02.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 4. Fraktionssitzung in 2013 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 28. Februar 2013
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Vorbereitung von Sitzungen:
– HuF am 04.03.

4. Aktivitäten in den Wahlkreisen und der Stadt:
– Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
– Aktivitäten in Dabringhausen
– Aktivitäten in Dhünn
– Aktivitäten in Wermelskirchen

5. Anträge und Themen, die sich in Bearbeitung bei Fraktionsmitgliedern befinden: —

6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
– Rat am 25.02.
– SAW am 28.02.

7. Bericht des Vorsitzenden

8. Verschiedenes

 

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

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Umwelt- und Unfallgefährdung durch das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Gräf,

das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen, direkt an der B 51 gelegen, stellt seit Jahren ohnehin keine ansprechende Visitenkarte für die Stadt Wermelskirchen dar.
Neben dem negativen optischen Gesamteindruck, den das „Anwesen“ vermittelt kann jedoch mittlerweile eine Umwelt und Unfallgefährdung m.E. nicht mehr ausgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich ist an einigen Stellen das Dach eingefallen und die Fassadenteile zerbröseln entweder noch an der Fassade hängend oder fallen herab und zerbrechen auf dem Boden.

Ich frage daher Folgendes an:
1. Ist geprüft, dass durch in das Gebäude eindringenden und versickernden Regen keine Schadstoffe in die Umwelt ausgeschwemmt bzw. in Erdreich und Grundwasser eingetragen werden?
An einem Teil des Gebäudes kann man aufgrund der heruntergefallenen Fassade lesen, dass es sich bei der ursprünglichen Firma um eine Eisen- und Metallgießerei gehandelt hat, ein Unternehmen also, das für Schadstoffe und Altlasten hinlänglich bekannt ist.
2. Ist geprüft, dass in Kombination von Trockenheit und Wind Staub und Brösel der zerfallenden Fassade nicht ausgetragen werden und aufgrund ihres Eternit- bzw. Asbestanteils die Umwelt und die Bevölkerung gefährden?
3. Ist geprüft, dass das Gelände derart gesichert ist, dass ein Zugang von Unbefugten für diese sichtbar unterbunden wird, um Unfälle in der Ruine zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Windkraft in Wermelskirchen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 11. März 2013, hier:
Bezugnahme auf die Drucksache RAT/2447/2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die WNKUWG möchte eine öffentliche Diskussion über die regionale Ener-giewende einleiten.

Fukushima änderte alles, unsere Atomkraftwerke werden nun geordnet, wenn auch ohne Beteiligung der Bürger an der Entscheidung, kostenträchtig in den Ruhestand geschickt.

Die Energiewende ist eine deutschlandweite Aufgabe, der RBK und damit auch Wermelskirchen müssen ihren Anteil daran leisten.

Mit der Schaffung einer regionalen Energieerzeugung wird ein Stück Unabhängigkeit von den „4 großen“ Stromversorgern realisiert.

Ohne einen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele von Bund, Land und Kreis nicht erreicht werden.
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Erneuerbaren Energien (EE).
Die aktuelle Gestaltung der EEG Umlage sowie der notwendige Bau von Überlandleitungen führte jüngst zu deutlichen Strompreiserhöhungen, langfristig sind die EE jedoch für eine gesicherte und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar.

Die WNK UWG steht für eine raum-, landschafts- und ortsbild-verträgliche geordnete Konzentration und Bündelung von Windkraftanlagen (WEA).
Wir möchten eine Verspargelung unserer Landschaft durch den ungeordneten Bau vieler Einzelanlagen verhindern.
Der Bau von WEA im Außenbereich ist privilegiert, d.h. Bauanträge für Einzelanlagen lassen sich nur schwer verhindern.
Damit nicht jede Freifläche auf unseren Höhenlagen mit einer WEA überplant wird, sprechen wir uns für die Einrichtung von Windkraftkonzentrationszonen(entspr. LEP Ziele D.II.2.1 und D.II.2.4, § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB, Erlass für die Planung und Genehmigung von WEA vom 11.07.2011 – Windenergie Erlass, u.a.) aus.
Nur so können  wir das Gewicht eines öffentlichen Belanges schaffen mit dem sich Einzelanlagen i.d.R. verhindern lassen.

Der RBK hat mit dem integrierten Klimaschutzkonzept einen belastbaren Grundstein für die regionale Energiewende gelegt.
Die Potentialstudie Windkraft sowie der Energieatlas der Landes NRW ha-ben weitere Datengrundlagen geschaffen. Im Bergischen stellt sich die Windhöffigkeit so dar, dass die Nutzung der Windkraft bei Auswahl von Anlagen mit passender Leistungskurve wirtschaftlich erfolgen kann.

Die WNK UWG fragt daher an:
• Welche Standorte im Stadtgebiet eignen sich für die Einrichtung von Windparks (ab 2 Anlagen) mit Anlagen ab der 3MW Klasse (ab 130 m Nabenhöhe)?
• Gibt es gemeinsam mit dem Kreis und/oder Nachbarkommunen wie Solingen, Remscheid etc. bzw. der BEW Überlegungen und Untersuchungen welche grenzüberschreitenden gemeinsam Flächen entwickelt und genutzt werden könnten?
• Gibt es in der Verwaltung bereits Vorbereitungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)?
• Gibt es für Wermelskirchen Sinn sich im Verbund „Bergwind“ zu engagieren?
• Wie kann eine Beteiligung unserer Bürger „von Anfang an“ umgesetzt werden?
• Gibt es Überlegungen, die Energiewende hinsichtlich der Betreiberform genossenschaftlich zu organisieren?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

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Stadt braucht ein Mobilitätskonzept?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Kurzzeitparkplätze in direkter Nähe zu den Geschäften wie auch Mittel- und Langzeitparkplätze und deren Organisation sind aus Sicht der WNK UWG ein unverzichtbarer Eckpfeiler für einen gut funktionierenden Einzelhandel in Wermelskirchen.
Ob dies durch ein hochtrabend bezeichnetes „Mobilitätsmanagement“ und/oder eine Satzung für den ruhenden Verkehr erreicht wird, ist für die WNK UWG dabei zweitrangig.
Allerdings verhehlt die WNK UWG nicht, dass sie schwere „Mobilitätsdefizite“, die die Erstellung eines „Mobilitätskonzeptes“ derzeit in Wermelskirchen erfordern, nicht erkennt.

Darüber hinaus erinnert die WNK UWG in diesem Zusammenhang an Ihre eigenen zu verschiedensten Anlässen getätigten Hinweise auf die finanzielle Situation der Stadt, die ausgedünnte Personalsituation im Rathaus, sowie die Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen.
Für die WNK UWG hat das Baudezernat derzeit andere Projekte prioritär zu bearbeiten: Schulumzug, Planung und Bau der Sekundarschule, Rathausfassade, Neubau der Feuerwache, Bergischer Löwe, Ausweisung von Gewerbeflächen, Ertüchtigung des Hallenbades, Grünflächenpflege, Energiewende etc. – alles Projekte, die aus Sicht der WNK UWG deutlich vor einem „Mobilitätskonzept“ rangieren.

Weiter weise ich Sie auf die derzeit bestehende Beschlusslage zum Mobilitätskonzept und zur Satzung für den ruhenden Verkehr hin:
Der Rat hat unter TOP 21 der Ratssitzung am 31.05.2010 die Verwaltung „beauftragt, möglichst in der ersten Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2011 nach dieser Probephase einen neuen Satzungsentwurf für die Regelung des ruhenden Verkehrs vorzulegen, der alle Änderungen umfasst.“ Diese Beauftragung haben Sie bislang nicht umgesetzt und dem Rat nichts zu diesem Thema vorgelegt.
Aus dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2012 geht eindeutig hervor, dass die Durchführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements nur dann erfolgt, wenn die Stadt als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgeht. Da dies nicht eingetreten ist, bedarf es eines neuen Beschlusses, will die Verwaltung ein Mobilitätskonzept erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013, hier:
Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Ausschuss möge die Verwaltung beauftragen, einen Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade durchzuführen.

Bei diesem mit örtlichen Unternehmern durchzuführenden Versuch sollen folgende Varianten getestet werden, um Platten gegen ein Herunterfallen zu sichern:
a) Fixierung der einzelnen Platten mit ein oder mehreren Schrauben,
b) Fixierung von jeweils 4 Platten mittels einer Befestigung an der Stelle, wo 4 Platten zusammentreffen (Fugenkreuz)
c) Fixierung der Platten durch ein Gitternetz ähnlich Gabionen oder eines Stahlnetztes, das direkt auf die Fassade aufgebracht wird.

Sollte sich eine dieser Varianten als durchführbar erweisen, wird die Verwaltung weiter beauftragt, die „Fehlstellen“ in der Fassade durch ähnlich aussehendes Material zu ersetzen, die Fassade zu säubern, die Variante flächendeckend durchzuführen und abschließend das Umfeld des Rathauses zu reinigen und ordentlich herzurichten.

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Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013 und des Rates am 15. März 2013 hier:
Bereitstellung von bis zu 274.000€ zwecks Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Rat möge die bereits im Haushaltsplanentwurf 2013 auf den Seiten 374 und 377 im Teilbudget 65.01 Zentrale Gebäudewirtschaft aufgeführten bis zu 274.000€ zur Sanierung und Umbau des Bergischen Löwens beschließen und freigeben und die Verwaltung beauftragen, Umbau und Sanierung des Objektes unverzüglich durchzuführen.

Die Sanierung des Bergischen Löwen steht seit Jahren auf der Tagesordnung, ohne dass sie bislang durchgeführt wurde.
Durch den Umbau des Marktes ist auch dieser Teil der Innenstadt deutlich aufgewertet worden und der Markt verlangt geradezu nach einer Außengastronomie, die auch stets für dort vorgesehen war.

Insofern ist es Aufgabe der Stadt als Eigentümer, die (Arbeits)-Bedingungen im Bergischen Löwen nicht nur an gesetzliche Forderungen anzupassen, dass der Gastronomiebetrieb überhaupt fortgesetzt werden kann, sondern auch so herzurichten, dass von dort eine Außengastronomie auf dem Markt betrieben werden kann.