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Radverkehr Telegrafenstraße – von Lobbyisten, Lemmingen und Lügen

Googelt man das Thema „gegenläufiger Radverkehr“ im Internet, so verweist die weitaus größte Trefferzahl auf Stellungnahmen und Forderungen des ADFC. Dies ist völlig in Ordnung, ist der ADFC doch ebenso die Interessenvertretung der Radfahrer wie der ADAC die der Autofahrer ist. Und die machen nun einmal völlig zu Recht Stimmung für ihre jeweilige Position und Klientel.

Problematisch wird es, wenn sich Teile der Verwaltung, Politik und auch Presse aus welchen Gründen oder Zwängen heraus auch immer zum willfährigen Handlanger dieser Lobbyisten machen, ihnen blind wie die Lemminge folgen und dabei das Wohl des Ganzen aus den Augen verlieren.

Es ist richtig, wenn der Bürgermeister ausführt, bis 2009 war die Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr die Ausnahme und 2013 sei sie die Regel. Und dann sagt er sogar den entscheidenden Satz: „Nur in Ausnahmefällen dürfe eine Einbahnstraße nicht geöffnet werden.“ Und der höchste Ausnahmetatbestand, der dafür in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich genannt ist, ist der, wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht gewährleistet ist. Dass dem so ist, hat die Unfallkommission ausdrücklich festgestellt. Und ab hier wird dann die Wahrheit nicht mehr so genau genommen, sondern von interessierter Seite getrickst: Es steht nirgendwo, dass in einer solchen Gefährdungssituation dem Radverkehr Vorrang eingeräumt werden muss, die Rechte der übrigen Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden müssen und die Einbahnstraße geöffnet werden muss. Und es ist auch nicht wahr, dass der Ausschuss seine Meinung nicht gesagt hätte und keine Entscheidung getroffen hätte. Die hatte er am 18.06.2012 längst getroffen, als er den Verkehrsversuch und damit auch die mögliche Gefährdungssituation beendet hatte. Dieser Beschluss jedoch passte dem Bürgermeister nicht, weil er bei dem Thema, was auch sein gutes Recht ist, eine andere Meinung hat.

Nicht berechtigt ist er jedoch, Beschlüsse des Ausschusses nur deshalb zu beanstanden und nicht umzusetzen, weil er anderer Meinung ist.

Sowohl die inhaltliche als auch die formale Frage werden gegebenenfalls juristisch durch die Instanzen zu klären sein…

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