Nun gibt es aber in der Politik „Gepflogenheiten“, wie zum Beispiel Themen in die Fraktionen zu verweisen, wenn dort noch Beratungsbedarf besteht. Es ist ein gutes Recht jeder Fraktion dies einzufordern, wenn es denn in der Tat noch etwas zu beraten oder abzuwägen gibt. Dies ist für mich bei diesem Thema jedoch nicht erkennbar.
Und wenn dem so ist, kann der Verweis in die Fraktionen ein Gschmäckle bekommen, insbesondere wenn der Hinweis von einer Fraktion kommt, die die Sicherung der Rathausfassade auch öffentlich bekundet eben nicht ganz oben auf ihrer Prioritätenliste stehen hat.
Glücklicherweise haben WNK UWG und eine Mehrheit des Ausschusses der Verwaltung und dem Gutachter auch ohne förmlichen Beschluss deutlich signalisiert, dass sie an der Variante B weiterarbeiten kann.
Der WNK UWG ist es wichtig, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitplan, nach dem die Rathausfassade pünktlich zu Weihnachten 2014 gesichert in einem optisch ansprechenden Outfit daherkommt, umgesetzt wird.