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Erstaunliches zum Radverkehr in der Telegrafenstraße

Erstaunliches in gleich vielerlei Hinsicht gibt es von der gestrigen Ratssitzung in der Dabringhauser Mehrzweckhalle zu berichten:

Ungeachtet der teilweise bereits hysterischen Berichterstattung zum Thema Radverkehr in der Telegrafenstraße und der Aufrufe an die Radfahrer, der Ratssitzung beizuwohnen, war das Zuschauerinteresse insbesondere der dazu aufgerufenen Radfahrer vorsichtig ausgedrückt durchaus überschaubar.
Es darf hier getrost die Frage gestellt werden, ob das Thema mit dem „Stuttgart 21 – Effekt“ behaftet ist, sprich interessierte Kreise für eine veröffentlichte Meinung sorgen, die in keinster Weise mit der Meinung der gesamten Bürgerschaft übereinstimmt.

Der Bürgermeister wohl wissend, dass er in diesem Punkt über keine Mehrheit im Rat verfügt, nahm Letzteren, sprich den Rat, kurzerhand vom Platz, indem er feststellte, dieser wie auch der zuvor beteiligte Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr seien überhaupt nicht zuständig.

Daraus resultieren nun interessante Folgen, Verantwortlichkeiten und Fragestellungen:
– In der Telegrafenstraße bleibt zunächst alles beim Alten. Die gefährlichen Situationen bleiben somit bestehen…
– Verletzen sich Fahrradfahrer im Begegnungsfall mit Gelenkbussen in zum Beispiel dem für diesen Begegnungsfall viel zu engen Teilstück der Telegrafenstraße vor dem Kino, trägt die Verantwortung hierfür seit gestern der Bürgermeister!
– Werden Fußgänger von in Gegenrichtung fahrenden Radfahrern über den Haufen gefahren, trägt die Verantwortung hierfür seit gestern der Bürgermeister!
– Werden zukünftig die Autofahrer, die in der Telegrafenstraße kurz halten, um kleine Besorgungen zu erledigen, mit Knöllchen abgezockt, trägt die Verantwortung hierfür seit gestern der Bürgermeister!
– Verlieren die Geschäfte in der Telegrafenstraße zukünftig Umsatz oder werden gar geschlossen, trägt die Verantwortung hierfür seit gestern der Bürgermeister!
– Wieso bedurfte es eigentlich des Bürgerantrages eines Herrn Schopphoff, den gegenläufigen Fahrradverkehr in der Telegrafenstraße einzuführen, wenn es in einer Anlage des in 2003 vom Rat beschlossenen Verkehrskonzept, dem die WNK übrigens nie zugestimmt hat, heißt: „Alle Straßen innerhalb des Innenstadtdreiecks sollen für Radfahrer in beiden Richtungen zu befahren sein. Es sollen hier keine separaten Flächen markiert werden, vielmehr ist eine sanfte Kenntlichmachung vorgesehen.“
– Was heißt in diesem Zusammenhang „sollen“? Wer entscheidet was „gesollt“ wird und was nicht? Der Bürgermeister?
– Was ist mit Kölner Straße, Carl-Leverkus-Straße, Oberer Remscheider Straße? Soll der Schwachsinn jetzt noch ausgeweitet werden? Wer entscheidet das nach welchen Kriterien? Der Bürgermeister?
– Was ist mit den Markierungen auf der Telegrafenstraße, die laut Verkehrskonzept nicht „gesollt“ sind? Wann werden sie entfernt?
– Was hat es mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen auf sich, dass die Gemeinde Fernwald verurteilt hat „dass Einbahnstraßen grundsätzlich in Gegenrichtung freigegeben werden müssen, wenn dadurch keine besondere örtliche Gefahrenlage entsteht“? Und zwar nur dann! Dass diese Gefahrenlagen in der Telegrafenstraße entstehen, sieht man tagtäglich, ohne dass haltende PKW dafür verantwortlich sind. Es sei nochmals auf die für den Begegnungsverkehr viel zu enge Fahrbahnbreite vor dem Kino hingewiesen… Wer entscheidet, ob eine Gefahrensituation entsteht? Der Bürgermeister?
– Warum durfte der „nicht zuständige“ Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr den Verkehrsversuch eigentlich starten, ihn aber nicht mehr beenden?
– Warum schrieb die Verwaltung in der Vorlage zur Ausschusssitzung am 18.06.2012 „Davon unbenommen, kann der gesamte Verkehrsversuch zurückgenommen werden, wenn man keinen der Beteiligten mehr / oder weniger Rechte in der Telegrafenstraße einräumen möchte.“ wenn der Ausschuss das überhaupt nicht beschließen darf?
– Wieso diskutiert der Ausschuss eigentlich die völlig schwachsinnige und überflüssige Ampelanlage am Brückenweg rauf und runter, wenn er für diese Themen überhaupt nicht zuständig ist?

Merkwürdig, merkwürdig, was in dieser Stadt so alles passiert und zu Tage tritt, wenn Mehrheiten für eine bestimmte Meinung vorhanden bzw. nicht vorhanden sind!
Merkwürdig, dass das jetzt erst alles auffällt, wo der Ausschuss anders entschieden hat und der Rat anders entschieden hätte als von bestimmten Kreisen gewünscht!

Da es hierbei nicht nur um eine Sachfrage sondern auch um das Selbstverständnis des Rates und seiner Ausschüsse geht, wird die WNK UWG das ganze Thema jetzt sowohl formal als auch materiell extern juristisch prüfen lassen…

 

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