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BM: Rehse „vergisst“ Einstellung seiner Anzeige

Was wollen Bergische Morgenpost und Bürgermeister mit ihrer Berichterstattung zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen betreffs der Pestalozzischule eigentlich bezwecken?
Dass der Fraktionsvorsitzende der WNK UWG, der versucht, die Verantwortlichen für die Verschwendung von mindestens 5 Millionen Euro Steuergelder – also Gelder der Bürger – zur Rechenschaft zu ziehen, „schlecht“ aussieht?
Freut sich der Bürgermeister etwa, sollten die möglicherweise Mitverantwortlichen, auch wenn sie aus seinem Hause kommen sollten, nicht zur Verantwortung gezogen werden?
Fast könnte man es meinen!

Es gibt aus Sicht der WNK UWG in öffentlichen Verwaltungen viel zu viel Fehlverhalten und Inkompetenz gerade in Verbindung mit öffentlichen Baumaßnahmen, als dass da das Mäntelchen des Schweigens immer wieder drüber gebreitet werden darf!
Die Steuergelder kommen von den Bürgern und müssen sorgfältig verwaltet und ausgegeben werden!
Die kommentarlose Verplemperung von Millionenbeträgen ist für die WNK UWG ein absolutes „No-Go“!

Wenn die Verwaltung selbst die strafrechtliche Relevanz der seit Jahren bekannten Vorgänge prüft, warum hat sie dann nicht schon längst selbst Strafanzeige gestellt? Die Formulierung des Bürgermeisters „intern strafrechtlich ermitteln“ ist schon ein Widerspruch in sich, da strafrechtliche Ermittlungen nur die Staatsanwaltschaft durchführen kann.

Was ist zwischenzeitlich geschehen:
Am 5.4. hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass „bezüglich der Verantwortlichen der Architekturbüros die Ermittlungen fortgeführt werden und das Verfahren gegen die Amtsträger (zunächst) eingestellt werden“. Weiter führt die Staatsanwaltschaft dazu aus, dass, „sollte sich in der Folgezeit durch Ermittlungen ein strafrechtlich relevanter Verdacht gegen die genannten Amtsträger ergeben, werden die Ermittlungen insoweit von Amts wegen wiederaufgenommen werden“. Diese entscheidende Passage des Schreibens wird natürlich von BM und BM verschwiegen!
Rehse hat sich daraufhin am 13.04. ausdrücklich bei der Staatsanwaltschaft für die Informationen bedankt, ist nochmals auf die Rolle der „Amtsträger“ eingegangen und hat die Frage nach Rechtsgleichheit im Vergleich mit anderen Delikten von „Normalbürgern“ gestellt.
Am 02.05. teilt die Staatsanwaltschaft daraufhin mit, dass zunächst „die strafbaren Handlungen von Haupttätern (Anm.d.Verf.: in diesem Fall die Architekturbüros) festzustellen sind“ und dann geklärt wird, welche möglichen weiteren „Teilnehmer an einer Straftat“ (Anm.d.Verf.: die im Schreiben vom 5.4. erwähnten Amtsträger) es gibt.

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