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Erstbewertung Gefahrenpotential PCB bei 23°C

Antrag zur Sitzung des StUV am 11.04.2011:
Erstbewertung Gefahrenpotential PCB in städtischen Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die Fraktion WNK UWG beantragt, der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, in allen städtischen Liegenschaften eine Erstbewertung des Gefahrenpotentials von PCB mittels Messungen bei 23°C durchführen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Dabei sollen Liegenschaften, die öffentlich zugänglich sind und in denen städtische Mitarbeiter und die Polizei täglich arbeiten müssen, wie Veranstaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten etc. als erstes bewertet werden.
Vorrangig sollten solche Gebäude beprobt werden, bei deren Erstellung in damaliger Zeit der Einbau  PCB-haltiger Materialien legitimer Stand der Technik war.
Dazu zählen: der Anbau des Gymnasiums, in dem sich das PZ befindet, wie auch der Komplex Bürgerzentrum/Rathaus und die Polizeiwache.

 

Begründung:

Obgleich sich seit Jahren kein Gesetz, keine Verordnung, kein Grenzwert geändert haben, leitet die Verwaltung jetzt aus einem Text der ARGEBAU Handlungsbedarf ab.

Die PCB-Vorsorge ist jedoch für alle städtischen Gebäude gültig und nicht   auf Zuruf auf das eine Gebäude anwendbar und auf das andere nicht.

Die Menschen, die städtische Einrichtungen besuchen, sich dort aufhalten oder dort arbeiten haben ein Recht darauf, den Status ihres Aufenthaltsortes hinsichtlich PCB zu kennen.

Weiterhin zeigt die aktuelle Diskussion um die Realschule und Grundschule Ost, welche dramatischen Auswirkungen das Thema PCB für den städtischen Haushalt haben kann.
Auch aus diesem Grund ist es unabdingbar, einen Gesamtüberblick über die Situation zu erhalten und daraus dann auch die entsprechenden Konsequenzen für den städtischen Haushalt zu ziehen.

Um künftigen Haushaltsrisiken vorzubeugen,  ist somit generell  eine PCB-spezifische Bestandsaufnahme aller  Objekte aus der „PCB-verdächtigen“ Zeit geboten.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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