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Flüchtlinge und die Übernahme anfallender Kosten

Gerne nimmt Thorn Seidel, Mitglied des Rates und des Ausschusses für Soziales und Inklusion Stellung zu u.a. Leserbrief von Frau Pfarrerin Cornelia Seng, Hauptkoordinatorin der Initiative „Willkommen in Wermelskirchen“ von Christen für Flüchtlinge und Asylsuchende in der Stadt Wermelskirchen, in der heutigen Ausgabe der Bergischen Morgenpost, in dem sich Frau Pfarrerin Seng auf eine Anfrage der WNK UWG bezieht:

 

Bitte die Themen nicht vermischen, Frau Seng!

Frau Seng vermischt die Themen Gewährung von Asyl für wirklich politisch Verfolgte, Rekrutierung von Arbeitskräften und Übernahme von Kosten in fataler Weise:
Während die Gewährung von Asyl in Artikel 16a (1) des Grundgesetzes „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ und die Erstattung der für diesen Personenkreis entstehenden Kosten in Bundes- und Landesgesetzen und Verordnungen geregelt ist, soll die Rekrutierung von ausgebildeten im Markt nachgefragten Arbeitskräften durch ein derzeit in Arbeit befindliches Einwanderungsgesetz geregelt werden.


Was Frau Seng in ihrem Leserbrief quasi fordert, ist den auf Bundesebene bereits heftig diskutierten und kritisierten „Spurwechsel“ vom Asylverfahren ins Arbeitsleben auf kommunaler Ebene schon mal zu praktizieren.

Das Signal, dass in Zeiten grenzenloser Kommunikation die Zulassung eines solchen Spurwechsels in die Heimatländer der Wirtschaftsflüchtlinge hätte, wäre katastrophal, würde damit sogar offiziell die Chance eröffnet, ohne jedwede politische Verfolgung nach Deutschland einzureisen, pro Forma Asyl zu beantragen und dann bei Aussichtslosigkeit des Verfahrens die Spur zu wechseln.

Die Lösung kann nur darin bestehen, Wirtschaftsflüchtlinge ohne Aussicht auf Asyl direkt an den Grenzen abzuweisen und die Kosten für den Kreis, die ein Verfahren durchlaufen, durch drastische Verkürzung der Verfahren und sofortige Abschiebung im Ablehnungsfall niedrig zu halten.


Mit freundlichen Grüßen
Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –


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