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Ergänzung / Präzisierung des Ortsrechts zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG – Fraktion beantragt für die zuständigen Gremien die Aufnahme eines Verbots der nötigenden Bettelei in jeglicher Form.
Durch dieses Verbot sollen die Bürger und Besucher unsere Stadt vor Belästigungen und Nötigungen geschützt werden.

Die entsprechende Verordnung soll unser Ordnungsamt in die Lage versetzen gegen solcherlei Handlungen vorzugehen.
Ganz besonders dient der Antrag dem Schutz unserer Bürgerinnen und älteren Menschen.

Wir schlagen folgenden Wortlaut vor:

„Im gesamten Stadtgebiet ist jedwede Form nötigenden Bettelns verboten. Insbesondere betrifft das das Betteln mit Kindern und/oder Tieren, Vortäuschen von Behinderungen, Verkauf von Druckerzeugnissen und deren Abonnements und alle anderen aufdringlichen Werbeaktionen.

Ferner ist dabei jede Form von Bedrängen, Anfassen, Festhalten und Versperren des Weges, wie z.B. das  sogenannte „Antanzen“, untersagt.
Diese Verbote gelten auch als Verhaltensregel für alle Großveranstaltungen in der Stadt Wermelskirchen.

Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldbuße zu belegen und/oder ggf. Strafanzeige zu stellen.“

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

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