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Der bedenkliche Machthunger der WHO, eine Bedrohung für uns alle !

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am 12.05.2023 stimmten 497 der 736 Abgeordneten des deutschen Bundestagestages einem von der   der Ampelkoalition eingebrachten Antrag mit dem Titel  „75 Jahre WHO – Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation“ zu.  Ziel dieses, in der Bundes-Drucksache 20/6712 näher beschriebenen Antrages ist es, der WHO weitreichend Durchsetzungsrechte und Verfügungshoheiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu Lasten der nationalen Parlamente zu erteilen. Hierbei geht es zum einen um die verpflichtende Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften und zum zweiten, um den Abschluss eines  ein völkerrechtlich verbindlichen Pandemievertrag zwischen der WHO und den einzelnen Mitgliedsstaaten. Immer mehr namhafte Juristen, Wissenschaftler, Mediziner, Politiker und sonstige besorgte Menschen sind alarmiert und erheben massive Kritik an den geplanten Modifikationen. Sie verweisen auf die hiermit verbundenen großen Gefahren für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und  Souveränität der einzelnen WHO- Mitgliedsstaaten und deren Bevölkerungen.

Die Experten warnen davor, dass die WHO-Anweisungen zukünftig für jedes Land zwingend verbindlich sein werden, was einem Ausverkauf der staatlichen Souveränität und Demokratie gleichkommen würde. Auch der Umstand, dass die Menschenrechte aus dem neuen Vertragsentwurf herausgestrichen wurden, lässt das Schlimmste befürchten.

Durch strenge Meldepflichten bei Gesundheitsereignissen, eine Erweiterung der Definition von Gesundheit, sowie die Implementierung eines  sogenannte  „One-Health-Konzepts“, welches die Pandemievorsorge mit Klimawandel, Verlust von Biodiversität und die vom Menschen verursachten Störungen der Mensch-Tier-Beziehung verknüpft, werden eine Fülle neuer Tatbestände geschaffen, die es der WHO ermöglicht, beliebig internationale Notstände auszurufen. Im Klartext heißt das, dass es  für die WHO immer einen Grund geben wird, sogenannte Notlagen auszurufen, mit denen  dann einschneidende Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel, Lockdowns, Impfverpflichtungen, Reiseverbote, Ausgangssperren und sonstige massive Einschränkungen der Grundrechte  gerechtfertigt werden können. Auch das vorgesehene  „Infodemic“ bei dem es sich nach Einschätzung vieler Kritiker um ein perfides Instrument zum Zweck der gezielten informativen Manipulation, zur Informationskontrolle, zur Propaganda, sowie zur weltweiten  Zensur handelt, ist inakzeptabel und abzulehnen. Beängstigend erscheint zudem die massive finanzielle Unterstützung der WHO durch private Organisationen, wie zum Beispiel der Bill und Melinda Gates Stiftung, der  Pharmaindustrie und der IT. Es ist zu befürchten, dass die wirtschaftlichen Interessen und Gewinnmaximierungsabsichten, sowie eine Kontrolle aller relevanten Medien hierbei im Vordergrund stehen und nicht etwa die Gesundheitsfürsorge der Bevölkerungen.

Wenn auch Sie der Meinung sind , dass die vorgesehen tiefgreifenden Einschnitte in die staatliche Souveränität, sowie in die elementarsten Freiheitsrechte von uns allen, inakzeptabel sind, weil sie die Axt an die Wurzeln unserer geliebten Demokratie anlegen und deshalb auf keinen Fall umgesetzt werden dürfen, teilen Sie dies am besten direkt Ihrem zuständigen Bundestagsabgeordneten mit. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis vertritt Herr Dr. Hermann-Josef Tebroke die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

Signalisieren Sie Herrn Dr. Tebroke klar und deutlich, dass Sie mit den geplanten Reformen nicht einverstanden sind und dass die Vertragsverhandlungen sofort gestoppt werden müssen.

Viel Zeit hierfür bleibt allerdings nicht mehr!!Bereits im Mai 2024 findet die nächste Weltgesundheitsversammlung statt, auf der die einzelnen Mitgliedsstaaten die bis dahin finalisierten und kolossal bedrohlichen Vertragsentwürfe genehmigen und schlussendlich ratifizieren sollen, sodass diese dann völkerrechtlich verbindlich werden und der WHO eine schier unüberschaubare Machtfülle bescheren. Es ist von großer Bedeutung, dass die deutschen Staatsvertreter hier widersprechen, den Vertragsentwurf ablehnen und  nicht unterschreiben, um Schaden von allen in Deutschland lebenden Menschen abzuwenden.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf unserer Website.

Norbert Kellner

Foto: pixabay

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Hausärztliche Versorgung?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 09. März 2023:

Anfrage zu Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, ggf. Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Rahmen einer vom damaligen Bürgerverein WNK UWG e. V. (heute Freie Wähler) durchgeführten Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, hatte die Runde unter Beteiligung von Herrn Bürgermeister Bleek, Herrn Tebroke (MdB), Herrn Deppe (MdL) sowie Herrn Madsen (Geschäftsführer Krankenhaus GmbH) und einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den damaligen Ist-Zustand in Wermelskirchen aufgenommen und fachkundig beraten.

Da die demografische Entwicklung voranschreitet und auch viele Medizinerinnen und Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln, sieht es die Fraktion der Freien Wähler als ihre Pflicht an, hier den aktuellen Sachstand einmal abzufragen.

Mag die Bereitstellung von Hausärztinnen und Hausärzten zwar Kernaufgabe der KV sein, ist es dennoch Aufgabe der Kommune / der Politik die Entwicklung kritisch (i. S. Versorgungssicherheit der Wohnbevölkerung) zu hinterfragen. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (Kreis) vom 11.05.22 konnte die Frage, ob die kreisfreien Nachbarstädte von Wermelskirchen (u. a. Solingen, Remscheid) eine mögliche hausärztliche Unterdeckung kompensieren können, nicht hinreichend beantwortet werden.

Wir fragen daher an:

  • Besteht zurzeit eine rechnerische Unterdeckung an Hausärzten in Wermelskirchen?
  • Wenn ja, wie plant, die KV diesen Mangel abzustellen?
  • Führt die mögliche Unterdeckung an Hausärzten zu einer verstärkten Frequentierung der Ambulanz des örtlichen Krankenhauses?
  • Ist erkennbar, wie sich künftig geplante Ruhestände von ansässigen Hausärzten auswirken werden?

Die seinerzeit durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema „Hausärztliche Versorgung“ hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die mögliche Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend bei der Bürgermeisterin zu bündeln.

In diesem Zusammenhang hatte die damalige Fraktion WNK UWG (heute: Freie Wähler) mit Datum 08.11.2018 den u. g. Antrag gestellt:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzl. zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

Wir fragen somit weiter an, wie der Sachstand zu den o. g. Spiegelstrichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: unsplash


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