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Dank, Bestürzung und ein Stück Wut

„Leider passierte es in letzter Zeit öfter, dass unsere Mitarbeiter sehr spontan nicht im Hallenbad arbeiten konnten, weil das Bad wegen Personal-Erkrankungen schließen musste“, erklärte Lebenshilfegeschäftsführer Axel Pulm.

Genauso, wie es Herr Pulm formuliert hat, war und ist es über Monate wenn nicht Jahre!

Der Frust bei den Mitarbeitern der Lebenshilfe wie auch den Gästen, die vor verschlossener Türe standen oder sich aufgrund regelmäßiger teilweise an Slapstick erinnernde Schließungsmeldungen in den Medien erst gar nicht auf den Weg gemacht hatten, ist nur verständlich.

Die WNK UWG weist seit Jahren bei den zuständigen Stellen im Rathaus auf die Problematik hin, ohne dass sich irgendetwas zum Besseren wendet.

Insofern kann der Lebenshilfe für Ihre tolle Arbeit nur Dank gesagt werden und die Bestürzung über ihren jedoch verständlichen Rückzug ausgedrückt werden.

Zurück bleibt aber auch Wut über das Verwaltungs-nicht-Handeln und die Aufforderung aus diesem neuerlichen Rückschlag für das Hallenbad zu lernen und endlich Abhilfe zu schaffen.

Walter Thiel
Sportpolitischer Sprecher

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Baumsicherheit Dhünner Straße

Untersuchung der Bäume auf dem Areal „Kreuz des Deutschen Ostens“, gegenüber der Häuser Dhünner Straße 43 – 52 / Feldstraße 2 ff.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

das Sturmtief „Eberhard“ hat seinerzeit auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt. Durch eine umgehende Intervention der Fraktion WNK UWG Freie Wähler konnten die betroffenen Grabbesitzer von der Stadt entschädigt werden, in dem die Stadt die Kosten für die Aufarbeitung der Gräber / Hecken, der Arretierung von Grabsteinen und die Reparatur von Kreuzen übernommen hat. Dieser Vorgang lässt sich medial gut nachvollziehen, da in der Anfangsphase des Schadensfalles, sich die Stadt Wermelskirchen ihrer Leistungspflicht entziehen wollte.

Als Wahlkreisbetreuer und Vorsitzender des WNK UWG e. V. Freie Wähler Bürgervereins, sprach mich vor kurzem eine Bewohnerin der Dhünner Straße an.

Auf dem Areal „Kreuz des Deutschen Ostens“ an der Dhünner Straße / Feldstraße stehen sehr viele große Bäume in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Obwohl Anwohner der Dhünner Straße weit vor „Eberhard“ die Stadt auf eine mögliche Gefahr / geforderte Überprüfung der Bäume (u. a. der Kronen) hingewiesen haben, erfolgte bisher keine Reaktion. Die Anwohner befürchten nun, dass bei weiteren Stürmen (die zwischenzeitlich in unseren Breiten leider keine Seltenheit mehr darstellen), sich ein ähnliches Szenario wie auf dem Stadtfriedhof abspielen könnte.

Aus diesem Anlass bitten wir, im Sinne der Anwohner, darum, dass die Stadt die Bäume konkret auf ihre Standfestigkeit hin überprüft und somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Hierzu bedarf es keines dauerhaften, städtischen Baumkontrolleurs, wie ihn eine Fraktion im Rat fordert, sondern eine freie Vergabe ist bedarfsorientiert für die Fraktion WNK UWG Freie Wähler völlig ausreichend.

Wir bitten um eine kurzfristige Überprüfung. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
– Wahlkreisbetreuer –                                           

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Schulwegsicherheit Wustbacher Straße

Verkehrssituation in der Wustbacher Straße (direkter Schulweg zur Waldschule), hier:
Abgrenzung des Bürgersteigs von der Straße mit Pfosten und Ketten (in Teilen)

Sehr geehrter Herr Drescher,

nach den städtischen Unterlagen (lt. dem beigefügten Link) gilt die Wustbacher Straße als direkte Zuwegung für die Schülerinnen und Schüler der Waldschule, Am Vogelsang.

https://www.wermelskirchen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Waldschule_Vogelsang.pdf

Als Wahlkreisbetreuer der WNK UWG Freie Wähler sowie als Vereinsvorsitzender wurde ich von besorgten Anwohnern der Wustbacher Straße auf folgendes Problem angesprochen:

Bekanntlich wurde die Wustbacher Straße VOR der Errichtung der Waldschule ausgebaut. Die neuen Schülerströme / Verkehrsströme waren also nicht erkennbar.

Die Gehwege in der o. g. Straße sind abgeflacht, so dass ein Fahrzeug keinen Schaden nimmt, wenn es die Wege befährt. Trotz eines Tempolimits kommt es häufig (auch aufgrund eigener Beobachtungen von mir) zu Begegnungsverkehr. Hier helfen sich die KfZ-Fahrer damit, dass hier auf die Gehwege ausgewichen wird. So sind Beinahekollisionen mit Schülerinnen / Schülern der Waldschule sowie Anwohnern nahezu an der Tagesordnung. Um die Sicherheit der Kinder und Bewohner zu garantieren, behelfen sich die Anwohner u. a. damit, dass sie ihre Abfalltonnen länger auf den Gehwegen platzieren als eigentlich erforderlich wäre. Dies ist natürlich keine dauerhafte Lösung und sorgt auch nicht für ein attraktives Erscheinungsbild der Straße. Wir schlagen daher, in Abstimmung mit betroffenen Bürgern vor, Teile des Bürgersteigs / der Straße mit Pfosten und Ketten abzugrenzen. Hierbei ist der WNK UWG Freie Wähler sehr wichtig, dass durch diese sicherheitsrelevanten, technischen Hilfen keine Parkflächen vernichtet werden, die in der Wustbacher Straße dringend benötigt werden.

Wir bitten um Prüfung und ggf. weitere positive Impulse von Ihrem Hause. Vielen Dank für eine kurzfristige Lösung.

Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Kind
– Wahlkreisbetreuer –             

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Bürgerwillen umsetzen:

Wahlmöglichkeit zwischen Gelbem Sack und Gelber Tonne

Gemeinsamer Antrag von WNK UWG, CDU und FDP zur Sitzung des Rates am 27. Mai 2019:
Beschluss einer Rahmenvorgabe gem. VerpackG § 22 (2) hinsichtlich des Einsammelns von Verpackungsmüll

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bezug nehmend auf die Ausführungen des Kämmerers, Herrn Irlenbusch, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06. Mai 2019 in dieser Sache beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte wie u.a. den schriftlichen Verwaltungsakt einer Rahmenvorgabe über die BWS an die Firma RECLAY zu erlassen.

Eckpunkte der das Sammelsystem beschreibenden Rahmenvorgabe sind:

  • Wahlmöglichkeit für die Bürger zwischen Gelbem Sack und Gelber Tonne
  • 2-wöchentlicher Abfuhrrhythmus

Begründung:

  1. Dass ein Mischsystem von Gelbem Sack und Gelber Tonne gemäß § 22 (2) VerpackG „nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist“, wird allein dadurch bewiesen, dass ein solches System in bestimmten Regionen seit Jahren flächendeckend praktiziert wurde und auch zukünftig praktiziert wird.
  2. Die Bürger zahlen in Wermelskirchen den gleichen Anteil an Entsorgungskosten beim Kauf der Produkte, wie dies die Bürger in zuvor benannten Regionen tun.
    Es ist nicht einzusehen, dass die Bürger für identisch gezahlte Entsorgungskosten einen geringeren Entsorgungsservice bekommen.
  3. Da sich das System in Wermelskirchen ohnehin nicht verschlechtern kann, sind von einem seitens der Firma Reclay ggf. anzustrengenden Verfahren keine Nachteile zu erwarten.
  4. Wir sind es unseren Bürgern als Rat schuldig, ihre Wünsche gegenüber der ausschließlich gewinnorientierten Entsorgungsbranche zu vertreten und auch zu versuchen sie durchzusetzen.
  5. Wir sind es auch uns als Rat und unserem Selbstverständnis gegenüber schuldig, Entscheidungen, die nicht unserem Willen entsprechen, einfach zu akzeptieren.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

25. April 2019

Betreff: Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Bleek,

der Parkplatz, den sich das Ordnungsamt seit seinem Umzug in das frühere BEK-Büro vor der Stadtsparkasse reserviert hat, stößt in weiten Teilen unserer Bevölkerung – vorsichtig formuliert – auf erheblichen Unmut.

Wir schlagen deshalb vor, für diesen Bus einen anderen Standort z.B. direkt vor dem Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11 festzulegen.

Begründung:

Als wir die Telegrafenstraße im Zuge der Innenstadtverschönerung neu planten, war an dieser Stelle vor der Stadtsparkasse auch aus optischen Gründen freie Fläche vorgesehen.

Da diese Fläche nach Fertigstellung auch gerne zum Wildparken genutzt wurde, wurde sie mit absolutem Halteverbot geschützt.

Diesem Verbot wurde auch jahrelang durch konsequentes Verteilen von Strafzetteln Nachdruck verliehen.

Nicht wenige Bürger, die sich noch an die „Knöllchen“ sehr gut erinnern können, müssen nun zusehen, wie sich genau an dieser Stelle unter Inanspruchnahme eines erheblichen Gehwegbereiches noch dazu Sicht behindernd und den Blick störend tagein tagaus in voller Schönheit das Ordnungsamt mit seinem offensichtlich kaum im Einsatz befindlichen Bus präsentiert.

Die Bürger empfinden das schon als eine ausgesprochene Provokation, was wir auch verstehen können.

Wir schlagen daher vor, für den Bus einen neuen Parkplatz im Bereich vor dem Gebäude Telegrafenstraße 11 zu finden und somit die jetzt genutzte Fläche wieder denen zurück  zugeben für die sie gebaut war und die sie bezahlt haben – den  Bürgerinnen und Bürgern! 

Mit den besten Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

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Leistungsbilanz

Leistungsbilanz

Alle Aktivitäten der WNK UWG   FREIE WÄHLER, ihren aktuellen Stand und ihr Ergebnis können Sie in der Aktivitätenliste unter EXCEL bzw. als PDF verfolgen.

Details zu den jeweiligen Aktivitäten finden Sie in den einzelnen Dokumenten auf der Homepage.

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Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

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Personalfluktuation in der Feuerwehr

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2019:
Personalfluktuation in der Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens meiner Fraktion frage ich Folgendes an:

    1. Wie viele Zugänge und Abgänge hat die Feuerwehr (gegliedert nach haupt- und ehrenamtlich wie auch die Jugendfeuerwehr) in den Jahren 2015 bis 2018 zu verzeichnen?
    2. Wie viele der Abgänge waren dabei altersbedingt und wie viele der persönlichen Entscheidung geschuldet?
    3. Wird bei einem Abgang aus persönlichen Gründen ein „Austrittsgespräch“ geführt?
    4. Falls ja, was waren die Gründe für „Austritte“?

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Olaf Allendorf
    (Sachkundiger Bürger)

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    Hausärztliche Versorgung

    Mit der am Mittwoch vereinbarten Bildung des ständigen Gremiums aus Hausärzten, Krankenhaus, Politik und Stadtverwaltung zur medizinischen Versorgung in Wermelskirchen hat die Fraktion der WNK UWG mehr erreicht, als sie bei Einbringung ihrer Resolution
    im Herbst 2018 erwartet hatte.
    Nachdem der Bürgermeister zudem in der Ratssitzung am 10.12.2018 zugesagt hatte, die ersten vier Punkte der Resolution verwaltungsintern umzusetzen, ist die weitere Befassung mit der Resolution entbehrlich geworden.

    Die Fraktion der WNK UWG bedankt sich ausdrücklich bei Bürgermeister Rainer Bleek und dem Management des Krankenhauses Wermelskirchen für die konstruktive Zusammenarbeit, die stets erkennen ließ, dass das Wohl der Bürger und Patienten im Zentrum der Betrachtung und Überlegung standen.

    Wenig Verständnis bringt die WNK UWG für die Querschüsse einiger weniger Hausärzte auf, die sich selbst unautorisiert zu Sprechern dieser in Gänze aufschwangen, dabei aber „interessante“ Einblicke in ihre Sichtweise des Berufsbild eines Hausarztes gewährten.

    Auch ist bedauerlich, dass einige politische Konkurrenten, ihre Energie lieber in das Abbügeln eines Antrags eines Wettbewerbers stecken als konstruktiv am Thema zum Wohle der Bürger mitzuarbeiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thorn Seidel
    Mitglied des Rates

    Aktuelle Höhe der von den FREIEN WÄHLERN ausgesetzten Belohnung  zur Ergreifung der Brandstifter Kattwinkel’sche Fabrik:
    810 €