Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Ausbau des Wermelskirchener Niederspannungsstrom- und Verteilnetzes

Anfrage zur Sitzung des Zukunftsausschusses am 13.03.2024:
Anfrage zum Ausbau des Wermelskirchener Niederspannungsstrom- und Verteilnetzes

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Frommenkord,

nachfolgend erhalten Sie unsere Anfrage zu den Stromnetzen in Wermelskirchen:

Anfrage:

Die FREIEN WÄHLER fragen an:
Ist für Wermelskirchen ein „Transformationsplan“ vorgesehen der die Grundlagen für den zukünftigen Mehrbedarf an Strom in unseren Verteilnetzen berücksichtigt?
Mit welchen Kosten rechnet die Stadt und wie (auf wen) verteilen die sich?
Mit welchen Bauzeiten wird gerechnet und ist ein Baustellenmanagement dafür geplant um die Behinderungen für unsere Bürger möglichst gering zu halten?

Begründung:

Mit den steigenden Anforderungen an die Hoch- Mittel- und Niederspannungsstromnetze – ausgelöst durch die politischen Entscheidungen zur E-Mobilität, Wärmepumpen, zunehmende Einspeisung hoher Anteile wetterabhängiger und dezentral erzeugter Energie, aber auch durch den weiterhin zunehmenden Strombedarf von z.B. Rechenzentren, etc., bedarf auch die Stromversorgung in unserer Stadt eines massiven und kostenintensiven Ausbaus. Dabei wird intelligentes Lastmanagement eine immer bedeutendere Rolle spielen. 

Auch wenn die aktuellen Ausbauziele bei erneuerbaren Energien durch die aktuelle Bundesregierung immer noch nicht konkret ausdefiniert sind und von einer zukünftigen Bundesregierung durchaus noch abgeschwächt werden können, ist von einem deutlich veränderten Lastprofil verbunden mit einem massiven Zubau in den Netzen auszugehen.
Zwar ist die Stadt Wermelskirchen nicht der Betreiber der Stromnetze, sie ist aber Gesellschafter der BEW und die Sicherstellung eines auch zukünftig funktionierenden Stromnetzes fällt unter die Daseinsvorsorge.

Bild: pixabay

Drucke diesen Beitrag

Wegfall der Straßenbaubeiträge?!

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.2023 bzw. Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2023:
Wegfall der Straßenbaubeiträge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Straßenbaubeiträge in NRW sind ab dem Jahr 2024 abgeschafft.

In der Berichterstattung wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch Fälle geben kann, die noch bezahlen müssen, so Beiträge, die vor 2018 beschlossen wurden.

Auch wurde kolportiert, dass Straßen, deren Ausbau bereits in früheren Straßenausbauplänen, Haushalten und mittelfristigen Finanzplanungen wie auch Ausschussberatungen und Bürgerbeteiligungen thematisiert war, auch zukünftig beitragspflichtig bleiben würden.

Ich frage daher namens meiner Fraktion an, wie sich die Situation in Wermelskirchen darstellt, ob es vorgenannte Fälle auch in Wermelskirchen gibt und falls ja, welche das sind.

Mit freundlichen Grüßen   
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)                  

Drucke diesen Beitrag

Aktuelle Erfahrung mit dem kommunalen Wertstoffhof des BAV in der Albert-Einstein-Straße

Hallo Frau Lück,
hallo Herr Irlenbusch,

wir hatten das Thema vor der Kommunalwahl schonmal unter Verschiedenes im Ältestenrat: „Öffnungszeiten des kommunalen Wertstoffhofs des BAV und Kosten für die Stadt dafür anfallende Kosten“.

Ich bin gestern (Mittwoch) irrtümlich was den Wochentag anging um 13 Uhr mit zwei Säcken Laub zum Wertstoffhof gefahren.

Ich rief dem sehr netten Mitarbeiter zu „Grünschnitt kommunal!“ Er kam aus seinem Büro raus, lugte in mein Fahrzeug und sagte „15,50€!“. Als ich fragte warum 15,50€, erläuterte er mir, dass Mittwoch sei, und mittwochs sei der Preis halt 15,50 € und morgen sei es umsonst.

Recht hatte er und ich zog also von dannen…
Heute 13 Uhr war ich wieder da.
Der immer noch nette und auch selbe Mitarbeiter lugte nur noch aus seinem Büro und sagte sich erinnernd lachend: „Die 4 – heute umsonst!“
Ich musste auch lachen…
Dann sagte er: „Merken! Gestern 15,50€, heute frei, morgen 15,50€, Samstag frei!“
Wir mussten beide lachen…

Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Posse einige Bürger nicht so lustig finden, denn der Aufwand für die Behandlung des angelieferten Mülls ist jeden Tag der selbe und der Aufwand der tätigen ersichtlich selben Mitarbeiter auch.

Diese Konstruktion kann dem Bürger praktisch niemand mehr erklären und die gestelzten formaljuristisch bestimmt richtigen Erläuterungen des BAV hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bringen uns auch nicht weiter.

Wir müssen an das Thema ran und der BAV soll bitte nicht kommen und uns abverlangen, wir müssten bei Öffnung von Montag bis Samstag anstelle von nur Dienstag, Donnerstag und Samstag das Doppelte bezahlen; die Menge des Mülls und der Aufwand personeller Art bleibt nämlich der Selbe, nur der Service für die Bürger wird ohne mehr Aufwand verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Haushalt 2021 – II: Digitalisierung

Antrag der WNK UWG zum Haushalt 2021:
Digitalisierungsstrategie der Stadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach umfassenden und hervorragenden Auskunft von Frau Wichmann (ganz herzlichen Dank dafür) müssen alle Kommunen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen (575 Stück nach aktuellem Stand des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa)) online anbieten. 
Nach Abzug der Urlaubszeiten verbleiben der Stadt für diesen Digitalisierungsmarathon gerade einmal etwa 2 Jahre Zeit.

Nach Angaben des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium ist die Umsetzung in dem genannten Zeitraum die größte Aufgabe, daneben gilt es den Umsetzungskatalog so zu realisieren, dass die digitalen Verwaltungsleistungen nutzerorientiert strukturiert, bürgerfreundlich umgesetzt und die Wirtschaft bei Kontakten mit der Verwaltung deutlich entlastet wird.

Schafft die Verwaltung die Umsetzung des OZG-Umsetzungskatalogs bis Ende des Jahres 2022 mit eigenen Kräften oder ist die Einbeziehung externer Experten/innen notwendig?

Da es sich um eine neue Pflichtaufgabe handelt stellt sich im Rahmen des Haushalts die Frage der Finanzierung, hier insbesondere mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip. Gibt es seitens Bund und Land ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung des OZG Katalogs?

Nach Auskunft von Frau Wichmann wird die Verwaltung die Politik nach der Kommunalwahl genauer zum Umsetzungsstand des eGovernments informieren.
Zukunft ist ohne Digitalisierung und Vernetzung kaum mehr denkbar!
Daher muss sichergestellt sein, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung bereitstehen.

Die WNK UWG beantragt daher, dass die entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

Drucke diesen Beitrag

K 18 -Kommentar und Meinung der WNK UWG

Die WNK UWG sieht diese jüngst implementierte Regelung auf der K18 mit Sorge:

Der Lärmschutz der Anwohner liegt uns selbstredend am Herzen, nichtsdestotrotz haben wir einige Bedenken hinsichtlich der Sicherheit wie der Ungleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern.

In den gängigen Foren ist ein Aufschrei von Pro und Contra entstanden, der sicherlich nicht zu mehr Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme führt.

Davon abgesehen führt eine ungleiche Temporegulierung zu Ungunsten der Kradfahrer aus unserer Sicht nicht tatsächlich zu einer erhöhten Sicherheit .

Man mag sich gar nicht die Situation eines Motorradfahrers vorstellen, der nunmehr die 50 km/h einhält, während zwei Kurven hinter ihm ein PKW mit wesentlich höherer Geschwindigkeit – durch die Kurven ohne weite Sicht –  heranfährt; dies führt sicherlich zu nicht zu unterschätzenden gefährlichen Situationen .

Die Meinung der WNK UWG,  die sicherlich auch als Vorschlag gewertet werden darf, ist folgende:
EIN Tempolimit für ALLE Verkehrsteilnehmer in BEIDE Richtungen und auf der GESAMTEN Strecke!
Damit hat jeder dieselben Regeln zu befolgen, der Lärm wird noch weiter vermindert und das Gefahrenpotenzial wird auf ein Minimum reduziert.
Des Weiteren steht die WNK UWG dafür, dass die Mittellinie, die nicht von ungefähr auf unseren Straßen normalerweise existiert, auch wieder auf die K18 aufgebracht wird.
Hinzu kommt, dass die Mittellinie in Zusammenhang mit den Seitenstreifen zukünftig für autonomes Fahren unverzichtbar ist.

Wir wünschen allen Verkehrsteilnehmern allzeit gute Fahrt, den Anwohnern mehr Ruhe , sowie an dieser Stelle den Bikern und Bikerinnen “Die Linke zum Gruß” (DLzG)

Karl–Olaf Allendorf
Dirk Wartmann
Wahlkreisbetreuer und Biker

Drucke diesen Beitrag

Kommunaler Rettungsschirm Corona

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,
hallo Kollegen Fraktionsvorsitzende,

keine Sorge, die Fraktion der WNK UWG wird jetzt nicht in den Wettbewerb der guten und gut gemeinten Ideen zur Bewältigung der Corona-Krise eintreten, sie wird sich nicht an der Vermessung des Durchmessers des Rettungsschirms zwischen 50.000 € und 1.000.000 € beteiligen, sie wird nicht die Vorschläge der politischen Marktbegleiter positiv oder negativ kommentieren – das Thema hat ja laut Beteuerung aller ohnehin nichts mit Wahlkampf zu tun…

Die Fraktion der WNK UWG möchte lediglich einen Verfahrensvorschlag machen, um das Thema inhaltlich sachgerecht und strukturiert zu bearbeiten:

Aus unserer Sicht sollte nicht die Politik am grünen Tisch Vorschläge machen und über deren Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit kontrovers diskutieren und entscheiden; aus Sicht der Fraktion der WNK UWG sollten die Betroffenen in der Stadtgesellschaft, die Möglichkeit haben, sich zu artikulieren, wo derzeit der Schuh am stärksten drückt, welche Lösungsvorschläge SIE haben und welche Möglichkeiten zur Hilfe SIE dabei durch Verwaltung und Politik sehen und wünschen.

Deshalb schlägt die Fraktion der WNK WG folgendes vor:

  • Der Bürgermeister richtet in der Verwaltung eine Stabsstelle ein, an die sich Betroffene wenden können.
  • Die Betroffenen wenden sich mit ihren Anliegen an diese Stelle, schildern die Probleme und machen Lösungsvorschläge (im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit).
  • Die Stabstelle schaut, ob und wie sofort im laufenden Geschäft der Verwaltung geholfen werden kann oder macht einen Lösungsvorschlag, der als Eilbeschluss sofort oder der Politik zur Beschlussfassung zeitnah im Umlaufverfahren oder für den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

Die WNK UWG möchte mit diesem Vorschlag, diejenigen – nämlich die Betroffenen – einbeziehen und an den Beginn des Prozesses stellen, die am besten wissen, wo die Probleme und deren Lösung liegen.

Auch möchte die WNK UWG einen politischen Streit um gute Ideen und das gegenseitige Blockieren durch die Politik am Ende des Tages zu Lasten der Betroffenen vermeiden.

Das Thema Corona eignet sich nun wirklich nicht für politischen Streit und gegenseitige Profilierung!

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Warum temporäre Schließung des kommunalen Wertstoffhofs an der Albert-Einstein-Straße wegen Corona?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Rainer,

die Schließung des kommunalen Wertstoffhofs verursacht mehr und mehr Unmut.
Die Kollegen der SPD haben das Thema völlig zu Recht aufgegriffen (Anlage).

Die Diskussion in den sozialen Netzwerken geht in die gleiche Richtung.

Ich habe in meiner Eigenschaft als Mitglied der BAV-Verbandsversammlung soeben Herrn Rösgen vom BAV angerufen und ihm in Ergänzung der SPD-Anfrage folgende Fragen gestellt:

  1. Was hat die „Freiluftveranstaltung Wertstoffabgabe“ mit dem Thema Corona zu tun?
  2. Wieso ist eine mögliche Gefährdungslage bei der Abgabe (kostenpflichtiger) gewerblicher Wertstoffe eine andere als bei der Abgabe (gebührenfreier) kommunaler Wertstoffe?
  3. Wieso ist die Gefährdungslage in z.B. Remscheid eine andere als in Wermelskirchen?

Herr Rösgen teilte mir mit, „er sei an dem Thema dran und es werde ein Schreiben an die Städte und Gemeinden rausgehen“.

Ich bitte Sie, Herr Bürgermeister, uns als Fraktionsvorsitzenden und der Öffentlichkeit, sprich Presse, das Schreiben nach Eingang urschriftlich zur Verfügung zu stellen, damit sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild machen kann, wer welche Position warum vertritt und welche Maßnahme in  welcher Verantwortung daraus resultieren…

Liebe Grüße und bleib gesund!
Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Corona Krise: Auch jetzt sind wir für Sie da!

Gemeinsam mit den Kollegen von CDU, BüFo und FDP haben wir folgende Anträge gestellt:

Stundung der Gewerbesteuer in Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie folgenden Antrag in die zuständigen Gremien zu verweisen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Wermelskirchen findet für gewerbesteuerpflichtige Einzelhändler, Unternehmen, Gastronomen und sonstige Gewerbetreibenden auf Antrag unbürokratische Stundungsmöglichkeiten für die Gewerbesteuervorauszahlungen im 2. und 3. Quartal 2020.
Ziel ist es, die Liquidität der Gewerbetreibenden zu wahren und somit drohenden Insolvenzen sowie dem Verlust von Arbeitsplätzen entgegen zu wirken.

Begründung:
Die Regierungen von Bund und Land leiten derzeit umfangreiche Maßnahmen ein, um der Wirtschaft zu helfen. Dabei geht es um die Sicherung des Einkommens von Arbeitsnehmern und Selbstständigen. Ergänzend zu diesen Maßnahmen möchten wir einen schnellen und
unbürokratischen Beitrag auf kommunaler Ebene leisten.
Die Antragssteller werden weiterhin darüber beraten, welche „besonders beeinträchtigten Gruppen“ durch kommunale Mittel zukünftig unterstützt werden können.

Erstattung bzw. Aussetzung von Elternbeiträgen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie folgenden Antrag in die zuständigen Gremien zu verweisen.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine schnelle und unbürokratische Lösung zu erarbeiten, um Elternbeiträge für aufgrund der Coronavirus-Pandemie behördlich geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Offenen Ganztagsschulen und anderen
Kinderbetreuungseinrichtungen auszusetzen bzw. zu erstatten.

Begründung:
Mit dieser Maßnahme möchten die Antragssteller eine weitere Maßnahme in die Wege leiten, um die Folgen der Corona-Krise für betroffene Personen mit einem kleinen Beitrag etwas abzumildern.
Dabei wird die Verwaltung gebeten, auch mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu sprechen, ob entsprechende finanzielle Unterstützung auch in diesem Bereich geplant ist.

Drucke diesen Beitrag

WiFi 4 EU

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02. März 2020:
WiFi 4 EU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Verbund freier Netzwerke NRW e.V. (VfN NRW e.V.) wird seine Aktivitäten zum Jahresende einstellen und sich auflösen.
Damit wird auch Freifunk Wermelskirchen eingestellt und freies W-Lan in unserer Innenstadt wird es nicht mehr geben, wenn die Verwaltung nicht gegensteuert.

Die WNK UWG beantragt, dass sich die Verwaltung mit der Dophin IT Systeme in Hückeswagen (die haben auch Remscheid, Hückeswagen und Wipperfürth übernommen) in Verbindung setzt zwecks weiteren Betriebs des freien W-Lans in unserer Stadt.
Dolphin IT wird den verblieben Hotspotbetreibern anbieten die Gateways und damit Ihre Hotspots kostenfrei weiter zu betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass entweder die Stadt oder der WiW sich mit jährlich 600€ an den Kosten beteiligt.
Das Ganze läuft dann unter dem Label WiFi Wermelskirchen weiter und wird von Dophin IT betreut.

Zur Kostendeckung des kostenlosen W-Lan Angebots in Wermelskirchen beantragen wir ferner, dass sich die Stadt Wermelskirchen bei der Initiative WIFI4EU registriert damit unser Angebot an kostenlosen WiFi-Hotspots auch ausgedehnt werden kann.

Mit der WiFi4EU-Initiative sollen Bürger und Besucher in der gesamten EU über kostenlose WiFi-Hotspots in öffentlichen Räumen wie Parks, Plätzen, Verwaltungen, Bibliotheken und Gesundheitszentren einen hochwertigen Internetzugang erhalten. Im Rahmen der Initiative finanziert die Europäische Kommission Gutscheine, um Gemeinden bei der Einrichtung von WiFi-Hotspots in diesen Zentren des öffentlichen Lebens unter Nutzung der Dienste von WiFi-Installationsunternehmen zu unterstützen. Die Höhe jedes zu vergebendem Gutscheins beläuft sich auf 15 000 EUR. Dazu ist nur eine entsprechende Registrierung notwendig. Alle notwendigen Infos finden sich im nachfolgenden Link:

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/wifi4eu-fragen-und-antworten

Sollte sich herausstellen, dass Verwaltungshandeln bereits kurzfristig erforderlich ist und nicht bis zum 02. März 2020 warten kann, bitten wir Sie, Herrn Bürgermeister, das Erforderliche umgehend zu veranlassen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

Aktuelle Höhe der von den FREIEN WÄHLERN ausgesetzten Belohnung  zur Ergreifung der Brandstifter Kattwinkel’sche Fabrik:
810 €