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Wahlmöglichkeit Gelbe Tonne / Gelber Sack

Drucksache: 0277/2018: Änderungsantrag zum Punkt Umsetzung des Verpackungsgesetzes – Absichtserklärung der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  

die Fraktionen von WNK UWG und CDU beantragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 10.12.2018, dass folgende Verhandlungsposition in die Verhandlungen mit den Vertretern der Dualen Systeme eingebracht wird:

1. Die Bürger in Wermelskirchen sollen ein Wahlrecht zwischen Sack- oder Tonnenabfuhr für Leichtverpackungen erhalten. Beide Formen können gewählt werden.
2. Ferner soll der Abfuhrintervall im Sommer auf zweiwöchentlich erhöht werden.

Begründung:  

Zu 1: In der Verwaltungsvorlage 0277/2018 wird eine Entscheidung zwischen Sack- oder Tonnenabfuhr gefordert. In anderen Kommunen wird allerdings seit Jahren ein sog. Mischsystem praktiziert. Die Fraktionen möchten daher die Verhandlungsführer beauftragen, ein solches Mischsystem mit Wahlfreiheit für die Nutzer als eindeutige Verhandlungsposition zu vertreten, um dem tatsächlichen Bedarf der Bürger zukünftig entsprechen zu können.  
Zu 2: Es ist den Bürgern nicht mehr länger zumutbar, dass die Abfuhr alle vier Wochen erfolgt. Die damit verbundenen Geruchs- und Hygienebedingungen sind nicht mehr tragbar. Insbesondere weisen einige Bürger zu Recht darauf hin, dass hierdurch auch Schädlingen über einen längeren Zeitraum eine leicht zugängliche Nahrungsquelle geboten wird. Dies gilt es, speziell in den wärmeren Sommermonaten, zu vermeiden und Schädlingen oder Geruchsbelästigung vorzubeugen.

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Fehlende 211 Kita-Plätze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass (Artikel im Wermelskirchener Anzeiger vom 01.12.2018) und aufgrund der Dringlichkeit (211 fehlende Kita-Plätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Verbindung mit dem Rechtsanspruch) stelle ich nachfolgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.12.2018:

1. Mit Antrag vom 13.07.2017 (das war vor 17 Monaten und 25 Monate vor Beginn  des Kita-Jahres 2019/2020) hat die WNK UWG – Fraktion auf die aufziehende Problematik hingewiesen. Ihr Antrag galt dann in der üblichen Manier in der Sitzung des JHA am 13.09.2017 als „eingebracht“. In der Niederschrift der Sitzung heißt es dazu: Achtung, Zitatanfang:Der Antrag gilt als eingebracht.Herr Andreas Voß (Verwaltung) berichtet, dass im Rahmen der Bevölkerungsprognose aktuell ein Anstieg der Kinderanzahl je Geburtsjahrgang festgestellt worden ist. Dieses wird auch Konsequenzen für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung haben, da die in der Vergangenheit berücksichtigten Prognosewerte scheinbar nicht mehr haltbar sind. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist, sind diese erhöhten Bedarfszahlen bereits berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird die Entwicklung der tatsächlichen Zahlen kontrollieren und die Kindergartenbedarfsplanung im Bedarfsfall kurzfristig aktualisieren und spätestens nach zwei bis drei Jahren fortschreiben.“ (Zitatende).
Wie kann es in Anbetracht dieser Zeitschiene sein, dass (Achtung Zitatanfang: „diese Maßnahmen realistischerweise nicht zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2019/2020 fertig sein werden“ (Zitatende)?

Worin sind diese nicht nachvollziehbaren Zeitabläufe und Verzögerungen realistischerweise begründet?

2. Trifft es zu, dass sich Mitte März ein Träger für Kindergärten bei der Stadt gemeldet hat und mit diesem am 29.03.2018, Gründonnerstag (das war vor über 8 Monaten), ein Gespräch geführt wurde, indem er nicht nur seine Bereitschaft zum Betrieb von Einrichtungen bekundet hat sondern auch seine Bereitschaft erklärt hat, als bzw. mit einem Investor die baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen?
Trifft es zu, dass aufgrund der bereits unter 1. kritisch angefragten Zeitschiene dieser potentielle Träger der Stadt kürzlich eine Absage erteilt hat?

3. Welche Schadenersatzforderungen (Bezahlung eines Kindermädchens, Lohnausfall, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) können auf die Stadt zukommen, wenn Eltern den Rechtsanspruch auf den Kita-Platz einklagen, sie vor Gericht Recht bekommen, die Stadt jedoch keinen Platz anbieten kann?

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Einladung 06.12.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 23. Fraktionssitzung in 2018 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 06. Dezember 2018
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2018
— Stadtentwicklung und Verkehr am 04.12.2018

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Umwelt und Bau am 10.12.2018
— Rat am 10.12.2018
— Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik am 12.12.2018

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion:
Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen

 

Sehr geehrte Frau Reetz,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss für Soziales und Inklusion hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, sich in der ersten Sitzung des Jahres 2019 intensiv mit diesem Thema zu befassen und hierfür kompetente Akteure in den Ausschuss einzuladen.

Zur Vorbereitung der Sitzung möchten wir bereits im Vorfeld folgende Fragen an die Akteure bzw. die Stadtverwaltung richten:

1. Welche beschäftigende bzw. beschäftigungsfördernde Maßnahmen werden derzeit durchgeführt?
a) Wer sind die Anbieter?
b) Um welche Maßnahmen mit welchen Arbeitsinhalten handelt es sich?

2. Wie viele Leistungsempfänger aus, z.B. den Bereichen SGB II (Hartz-IV) und Asylbewerberleistungsgesetz gibt es derzeit in Wermelskirchen?
3. Wie viele aus den o.g. Personen nehmen an den unter zu 1. nachgefragten Maßnahmen teil?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, den unter 2. genannten Personenkreis zur Teilnahme an den Maßnahmen zu verpflichten bzw. zu motivieren?
5. Welche Anstrengungen wären durch welche Akteure, auch im Verbund und interkommunal erforderlich und denkbar, die unter 3. nachgefragte Zahl deutlich zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüße
gez. Stefan Kind
(Sozialpolitischer Sprecher)
gez. Thorn Seidel
(Mitglied des Rates)
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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

 

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

 

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

 

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Einladung 29.11.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 22. Fraktionssitzung in 2018 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 29. November 2018
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2018
— Sport, Freizeit und Tourismus am 28.10.2018
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 29.11.2018

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2018
— Stadtentwicklung und Verkehr am 04.12.2018

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Bernd Hibst soll Bürgermeister werden

Der ehemalige Kämmerer der Wermelskirchener Verwaltung soll Stadtchef werden und die Nachfolge von Bürgermeisterin Marion Holthaus antreten. Er wird aufgestellt von FREIEN WÄHLERN und CDU, die auf weitere Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager setzen.

Foto: Stephan Singer, Bergische Morgenpost