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Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

25. April 2019

Betreff: Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Bleek,

der Parkplatz, den sich das Ordnungsamt seit seinem Umzug in das frühere BEK-Büro vor der Stadtsparkasse reserviert hat, stößt in weiten Teilen unserer Bevölkerung – vorsichtig formuliert – auf erheblichen Unmut.

Wir schlagen deshalb vor, für diesen Bus einen anderen Standort z.B. direkt vor dem Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11 festzulegen.

Begründung:

Als wir die Telegrafenstraße im Zuge der Innenstadtverschönerung neu planten, war an dieser Stelle vor der Stadtsparkasse auch aus optischen Gründen freie Fläche vorgesehen.

Da diese Fläche nach Fertigstellung auch gerne zum Wildparken genutzt wurde, wurde sie mit absolutem Halteverbot geschützt.

Diesem Verbot wurde auch jahrelang durch konsequentes Verteilen von Strafzetteln Nachdruck verliehen.

Nicht wenige Bürger, die sich noch an die „Knöllchen“ sehr gut erinnern können, müssen nun zusehen, wie sich genau an dieser Stelle unter Inanspruchnahme eines erheblichen Gehwegbereiches noch dazu Sicht behindernd und den Blick störend tagein tagaus in voller Schönheit das Ordnungsamt mit seinem offensichtlich kaum im Einsatz befindlichen Bus präsentiert.

Die Bürger empfinden das schon als eine ausgesprochene Provokation, was wir auch verstehen können.

Wir schlagen daher vor, für den Bus einen neuen Parkplatz im Bereich vor dem Gebäude Telegrafenstraße 11 zu finden und somit die jetzt genutzte Fläche wieder denen zurück  zugeben für die sie gebaut war und die sie bezahlt haben – den  Bürgerinnen und Bürgern! 

Mit den besten Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

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Einladung Fraktion 02.05.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 7. Fraktionssitzung in 2019 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Donnerstag, 02. Mai 2019
19.30 Uhr
Bistro Katt



Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— StuV am 29.04.2019

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— HuF am 06.05.2019
— RPA am 08.05.2019
— Ältestenrat am 15.05.2019

8. Verschiedenes


Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…


Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Leistungsbilanz

Leistungsbilanz

Alle Aktivitäten der WNK UWG   FREIE WÄHLER, ihren aktuellen Stand und ihr Ergebnis können Sie in der Aktivitätenliste unter EXCEL bzw. als PDF verfolgen.

Details zu den jeweiligen Aktivitäten finden Sie in den einzelnen Dokumenten auf der Homepage.

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Einladung 25.04.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 6. Fraktionssitzung in 2019 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Donnerstag, 25. April 2019
19.30 Uhr
Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Rat am 25.03.2019

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:
— Antrag an den Zukunftsausschuss: Mittel- und langfristige Entwicklung der Stadt Wermelskirchen
— Antrag an den StuV: Novellierung der Bauordnung des Landes NRW
— Anfrage an den StuV: Kreisverkehre und verkehrsabhängige Steuerung von Ampelanlagen
— Antrag an den StuV: Überprüfung der Einführung von „Bike-Flashs“
— Anregung Parkplatz Bus Ordnungsamt

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— StuV am 29.04.2019

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Missstand beseitigt!

Ich habe mir heute Morgen beim Lesen einiger Kommentare zu diesem Post https://www.facebook.com/wnkuwg/posts/2365057360182473?sfnsw=cl
überlegt, was wohl sinnvoller ist:

Sich mit den 5% Minderbegabten und ihren abgesonderten Kommentaren zu befassen – danke übrigens für die 95% positives Feedback und das Teilen – oder die Zeit und Energie dafür zu verwenden, den Missstand zu beseitigen.

Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden…

Dank sei Volker Niemz gesagt, dass ich ca. 100 l Abfall von der Aktion am Bauhof kostenlos und unbürokratisch entsorgen konnte.

Achso, noch ein Hinweis an die o.a. 5%:
Schaut mal auf die Bilder!
Das verstehe ich unter Sauberkeit und Ordnung!
Beim Ursprungspost fehlt einigen Kommentatoren das Problembewusstsein


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Missstände!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Technischer Beigeordneter Marner, lieber Thomas,

nein, ich will jetzt nicht das Osterloch stopfen oder Euch ein Ei ins Nest legen oder jemanden bashen.

Ich muss nur zwangsweise mit unserer älteren Bernerin therapeutisch bedingt derzeit ein paar kleinere Runden täglich hier im Ostviertel laufen – und dabei fällt mir einiges auf, was mich massiv ärgert:

  1. Wir zahlen seit ein paar Jahren für die Straßenreinigung über die Grundsteuer. Gereinigt wird aber nicht! Laut Aussage des Tiefbauamtes ist für die Reinigung der Straße und des Rinnsteigs die Stadt zuständig. Warum reinigt sie dann nicht?
  2. Die Rinne zwischen Pflanzbeet und Bordstein dient normalerweise dem Wasserablauf. In diesem Fall nicht mehr, weil sie zugewachsen ist. Das Wasser sucht sich seinen Weg mittlerweile überall her, nur nicht durch die Rinne. Diese Rinne müsste ebenfalls von der Stadt offen gehalten werden. Wird sie aber nicht!
  3. Wenn die Stadt Pflanzbeete anlegt, sollte sie diese auch auf einem Mindeststandard pflegen und nicht derart verlottern lassen!
  4. Auch wäre es eine gute Idee, der Firma, die für das Aufstellen der Container zuständig ist, zu sagen, dass sie diese in Abstand zum Bordstein aufzustellen, damit das Wasser da ablaufen kann, wo dafür der Rinnsteig gebaut wurde.

Ich weiß, dass das nur kleine Beispiele gibt, von denen es zig im Stadtgebiet gibt und dass Ihr viele Dinge auch so seht und gerne abstellen möchtet, aber das erforderliche Personal fehlt…

Fordert Ihr es dann an, findet sich sogar noch eine Mehrheit, dem CDU-Antrag, eine Stelle gerade dieses Personals (Straßenunterhalt und Grünflächenpflege) zu streichen, zu folgen.

Ich halte dies für scheinheilig und link und deshalb unterstützt meine Fraktion ausdrücklich in bestimmten Bereichen die Personalanforderungen der Fachämter und findet es schäbig, dass andere Fraktionen die Zustände beklagen, das erforderliche Personal Euch aber verweigern.

Liebe Grüße und frohe Ostern wünscht Euch und Euren Familien
Henning Rehse

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Haushaltsrede 2019/2020

Rede zum Doppelhaushalt 2019/2020
des Fraktionsvorsitzenden der WNK UWG   FREIE WÄHLER, Henning Rehse am 25. März 2019 im Rat der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Ratskolleginnen und -kollegen,

die Beratung des Haushalts und insbesondere die Haushaltsreden stellen nicht nur die dröge Befassung mit dem Zahlenwerk an sich dar. Üblich ist es auch, dass mit der Haushaltsrede die lokale Politik generell bewertet, ja teilweise auch mit ihr „abgerechnet“ wird. Insofern möchte ich mich heute sowohl mit den Zahlen im Allgemeinen wie auch einigen grundsätzlichen und inhaltlichen Punkten des Haushalts im Besonderen zuwenden.

Beginnen möchte ich mit einigen Vorbemerkungen:

Zwischen Ende 2015 und heute – sprich in etwas mehr als drei Jahren – hat der Verwaltungsvorstand bis auf Herrn Scholz einmal komplett rotiert. Meine Fraktion arbeitet mit den „Neuen“ vertrauensvoll und gut zusammen; hierfür ein persönlicher Dank an Euch, Rainer, Stefan, Thomas und Dirk Irlenbusch und natürlich auch an den „Alten“, Herrn Scholz. Mein besonderer Dank gilt dem Kämmerer und seinem Team und hier insbesondere Herrn Scherz, der unsere Anfragen stets korrekt, verständlich und neutral – das heißt ohne politische Färbung – beantwortet hat.

Bekanntlich kehren neue Besen gut, man hat allerdings bei Betrachtung der Verwaltungsarbeit zeitweise den Eindruck, dass die „Spitzen-Besen“ zwar neu und auch gut sind, es aber mit dem guten Kehren irgendwie noch nicht so richtig klappt. Zu viele Themen bleiben liegen, laufen nicht in der erforderlichen Zeit, werden durch mangelndes Teamplay zwischen den einzelnen Abteilungen und Ämtern behindert.

Es ist irgendwie wie beim Ausscheiden der deutschen Nationalmannschaft bei der WM 2018: man kann niemandem persönlich wirklich einen Vorwurf machen, es ist das Mannschaftsspiel, die Organisation, bei denen es hakt. Daran muss gearbeitet werden!

Des Weiteren möchte ich einleitend den Kollegen Bilstein ansprechen und ihm die Politikprinzipien meiner Fraktion erläutern:

1. Die WNK UWG macht Politik von Bürgern mit Bürgern für Bürger.
2. Wir greifen die Themen auf, die die Bürger bewegen und beziehen die Bürger in die Lösungen mit ein. Wenn das Populismus ist, sind wir sehr gerne gute Populisten!
3. Wir lassen uns nicht vorschreiben, welche Themen wir aufgreifen und zu welchen Themen wir Fragen haben.

Sehr geehrter Herr Bilstein, dass in der Politik gestritten wird, dass man unterschiedliche Auffassungen und Lösungsvorschläge hat, dass man sich auch mal in der Sache hart angeht, ist völlig normal. Wenn Sie und die SPD das Projekt „15 Prozent minus x“ mit Inbrunst und Hingabe auf allen Ebenen betreiben und damit ein demografisches Nahtoderlebnis nach dem anderen erleiden, weil Sie sich mit Lichtgeschwindigkeit von den Bürgern und ihren Nöten, Sorgen und Meinungen entfernen, die falschen Themen wählen und inakzeptable Lösungen aufzeigen, ist das die alleinige Baustelle der SPD! Was aber ein absolutes No-Go ist, ist Ihr Versuch zu bestimmen, über was hier wann und wo überhaupt noch gesprochen werden darf und welche Fragen überhaupt noch gestellt werden dürfen. Da rufe ich Ihnen zu: Bis hierhin und nicht weiter!

So konnte man in Ihren „Persönlichen Anmerkungen zum Jahresanfang“ (Anlage Seite 1) u.a. Kritik an den Fragen der WNK UWG zu den ungedeckten Kosten für Flüchtlingen und der personellen Fluktuation bei der Feuerwehr lesen – untermalt mit völlig abstrusen Unterstellungen, die entweder nur als böswillig einzuordnen sind oder den Schluss nahe legen, dass Ihnen die Zusammenhänge nicht bekannt sind. Daher erläutere ich Sie Ihnen hier gerne und spanne damit auch gleich den Bogen zum Haushalt:

In den nächsten fünf Jahren werden durch die verschiedenen Steuererhöhungen ca. 34 Mio.€ (Anlage Seite 2) mehr an Einnahmen erwartet, 34 Mio.€ die die Wermelskirchener Bürger (Gewerbesteuerzahler, Eigenheimbesitzer, Mieter, Land- und Forstwirte) aufzubringen haben.

Da lohnt es sicherlich auch mal hinzuschauen und nachzufragen, wofür denn in den nächsten Jahren diese zusätzlichen Mittel gebraucht werden:

1. Bei den ungedeckten Flüchtlingskosten liegt dieser Betrag – und das ist nicht meine Zahl sondern sie kommt aufgrund detaillierter Nachfrage aus der Kämmerei – bei mindestens 1 Mio. pro Jahr – das macht auf die 5 Jahre gerechnet mindestens 5 Mio.€ und damit  15-20% der Steuererhöhungen aus. Und, Herr Bilstein, dass muss nachgefragt und offengelegt werden, diese Zahlen dürfen nicht geheim sein, da brauchen Sie nicht „Igitt“ zu rufen, da ist es angesagt, nachzufragen, ob und wie diese Deckungslücke nicht anders als zu Lasten der Wermelskirchener Bürger geschlossen werden kann, und da ist es dann auch angesagt, alle Stellen in Düsseldorf und Berlin per Petition aufzufordern, uns diese Millionen gefälligst bis auf den letzten Cent zu erstatten! Die aktuellen Äußerungen Ihres Bundesfinanzministers Scholz, wie er in Zukunft gedenkt, die Kommunen hinsichtlich der Kosten für Flüchtlinge zu „unterstützen“, schlagen dem Fass dann den Boden aus! Hämische und entblödende Kommentare und Beiträge selbsternannter Chronisten in irgendwelchen dubiosen Foren und Blogs sind da absolut fehl am Platze!
2. Der Brandschutz wird uns in den nächsten 5 Jahren ca. 7 Mio. € zusätzlich Kosten bescheren, das sind weitere 20% der Steuererhöhungen. Sie erinnern sich sicherlich noch, wie uns im Rahmen der Diskussionen um den Brandschutzbedarfsplan erklärt wurde, wie wichtig eine freiwillige Feuerwehr ist: je mehr freiwillige Feuerwehrleute ich auch in der Tagesverfügbarkeit habe, umso weniger hauptamtliche Kräfte muss ich zusätzlich einstellen, um die Einsatzsollstärken und -zeiten zu gewährleisten. Wenn man nun die Kosten für die hauptamtlichen Kräfte und die Zusammenhänge kennt, sollte sich eigentlich jedem der Sinn unserer Frage nach der Fluktuation bei der Feuerwehr erschließen, insbesondere da im Rahmen der damaligen Diskussion verschiedenen Vorschläge aus dem politischen Raum gemacht wurden, die freiwillige Feuerwehr gerade auch aus diesem finanziellen Grund heraus zu stärken.

Lieber Herr Bilstein, es macht mich geradezu fassungslos, dass Sie diese Zusammenhänge offenbar nicht kennen oder sehen (wollen) oder sie aus durchsichtigen Gründen verschweigen wollen!

Auch ist nicht nachvollziehbar, wenn die Verwaltung sich weigert, unsere anonymisierte Anfrage zur Personalfluktuation in der Feuerwehr zu beantworten.

Da Sekundarschule und Hallenbad Zukunfts- und unabdingbare Infrastrukturprojekte sind, die wir stets mit beschlossen haben, würden wir auch folgerichtig und logisch, die dafür erforderlichen Steuererhöhungen mit beschließen, sie lägen jedoch nur bei ca. 9 Mio. €, machen also gerade mal etwas mehr als ein Viertel des Schlucks aus der Steuerpulle aus.

Betreffs des Hallenbades möchte ich aber auch daran erinnern, dass vom ersten Moment an – das heißt schon vor Jahren, als sich abzeichnete, dass die Lebensdauer des aktuellen Bades sich dem Ende zuneigt, wir der Verwaltung Vorschläge gemacht, Referenzen genannt haben, wie ein neues Bad zu 8-9 Mio.€ erstellt werden könnte. Nicht nur wir haben uns darum gekümmert, die SPD war unterwegs, der Vorsitzende des Sportausschusses Karl-Heinz Wilke hat konstruktive Vorschläge aus Solingen eingebracht; sie alle fanden aber nicht das Gehöhr und Interesse der Verwaltung. Schade drum!

Nun zu weiteren finanzpolitischen Themen – man könnte auch Sündenfällen sagen:

Am 11.12.2017 – also 3 Wochen vor Jahresende und damit vor Ablauf der Verjährungsfrist erhält der Rat eine Vorlage folgenden Inhalts zum Thema Anliegerbeiträge Innenstadtausbau: „Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme des städtischen Justiziars vom 23.05.2017 zur Kenntnis. Demnach bestehen keine Ansprüche gegen Mitarbeiter der Stadt auf Schadensersatz.“ Der Rat beschließt einmütig bei 7 Enthaltungen (2 SPD, 1 CDU und 4 Bündnis 90/Die Grünen), dass die Prüfung diesbezüglich abgeschlossen ist. Jeder wusste genau, wann was durch wen passiert ist, nur Verantwortliche, die zur Rechenschaft gezogen werden könnten, gibt es offenbar nicht. Aufgrund eines vom ehemaligen Bürgermeister persönlich zu verantwortenden Organisationsversagen entsteht der Stadt somit bei der Abrechnung von Anliegerbeiträgen ein Schaden von 656.163,85 €. Das permanente Nachhaken der WNK UWG, dass doch versucht werden muss, dieses Geld vom Verantwortlichen bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu bekommen, stößt jedoch in den Gremien auf wenig Gegenliebe sondern produziert Schulterzucken und Verwaltungsvorlagen, die wie zitierte ausführlich beschreiben, was alles nicht geht.

Am 23.08.2018 schoss der Bürgermeister dann allerdings den Vogel ab, als er die Fraktionsvorsitzenden per Mail auf einen Artikel aus der Kommunalen Steuer-Zeitschrift vom – Achtung!!! – September 2017 (Anlage Seiten 3-5) hinwies, der sich mit der Frage des Schadenersatzes von Verwaltungsmitarbeitern und Ratsmitgliedern befasste, falls diese der Beitragserhebungspflicht nicht nachkommen sollten. Pikant ist in diesem Zusammenhang, dass die Ratsmitglieder ihn in Zusammenhang mit dem Thema Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – sprich also als Ermahnung bekamen, bei der damals schon anstehenden Satzungsänderung zu Lasten der Bürger nur ja mitzumachen, um sich nicht schadenersatzpflichtig zu machen. Diesen Spitzen-Artikel hätte der städtische Justitiar besser mal gelesen, als es um die Frage der Schadeneratzpflicht ehemaliger städtischer Spitzen-Beamten ging!

Womit wir bei den Straßenausbaubeiträgen wären:

Das Thema wird uns auch irgendwann wieder beschäftigen und es wird sich zeigen und wofür sich Mehrheiten finden. Eine Verschiebung des Verhältnisses der Kostenverteilung zwischen Stadt und Bürger zu Lasten der Bürger, ohne dass die Bürger dafür ein Mehr an Leistung bekommen, wird es mit meiner Fraktion nicht geben!

Insofern stimmen wir dem Antrag der CDU-Fraktion, die Straßenausbaubeiträge mit einem Sperrvermerk zu versehen gerne zu, da wir für eine generelle Abschaffung dieser Beiträge sind. (Appell an CDU und FDP in NRW)

Die Fraktion der WNK UWG wird zudem nicht müde werden, daran zu erinnern, dass eine städtische Liegenschaft über 1 Mio. € unter Wert an einen Investor verkauft wurde, damit dieser zu seinem Wunschpreis dort den von CDU, SPD und GRÜNEN gewünschten nur „ausreichenden“ weil Mängel behafteten Leuchtturm verwirklichen kann.

Das IHEK stell sicherlich eine Chance für die Stadt da, bestimmte Ecken aufzuhübschen und zu verbessern.

Aus Sicht der WNK UWG darf der städtische Eigenanteil hieran jedoch nur aus organischem Wachstum gedeckt werden und keinesfalls aus Steuererhöhungen oder Schulden. In den nächsten 5 Jahren werden für das IHEK schon ca. 1 Mio.€ an Eigenmitteln benötigt, der nächste Schluck aus der Pulle, muss am Ende des Tages binnen 10 Jahren jedoch in Toto ein Eigenanteil von 30 bis 40 Mio.€ gegenfinanziert werden. Woher?

Seit 2008 arbeitet die WNK UWG an dem Thema, ein Zukunftskonzept für Wermelskirchen zu entwickeln, das über einen Bevölkerungszuwachs und die Ausweisung weitere Gewebeflächen zusätzliche Steuereinnahmen generiert, von denen sich dann auch etwas „geleistet“ werden kann. Die Überarbeitung des Regionalplans Köln und die damit verbundene aktuelle Offenheit der Bezirksregierung, den Städten und Gemeinden hinsichtlich Wohnbau- und Gewerbeflächen Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, dürfen nicht vertan werden. Erstmalig mit dem Grundsatzbeschuss zum IHEK fand sich auf intensivem Drängen der WNK UWG die Zahl 40.000 als Perspektive darin wieder – leider erst nach 10 verschenkten Jahren…

Ob, wann und wie das IHEK mit welchen Maßnahmen welche Nettoeinnahmen für die Stadt generieren wird, kann uns trotz intensivster Nachfragen niemand auch nur ansatzweise beantworten, geschweige denn belastbar vorrechnen. Insofern sind wir sehr froh und glücklich, am 10.12.2018 im Rat zu Protokoll gegeben zu haben, dass wir die inhaltlichen Beschlüsse zum IHEK nur unter dem Finanzierungsvorbehalt getroffen haben, ein Vorbehalt den wir jetzt ziehen!

Den Jugendfreizeitpark unterstützt die WNK UWG dem Grunde nach aber nur in der ursprünglich geplanten Höhe von 290.000 €. Sie wird aber nicht müde werden daran zu erinnern, dass der noch offene städtische Eigenanteil von jetzt noch 175.000 € der insgesamt mittlerweile 750.000 € Kosten über Spenden abzudecken ist.

Nochmal zurück zum Brandschutz: vom ersten Tage an, als das Thema des neuen Feuerwehrgebäudes für Dabringhausen aufkam, haben wir auch hier Vorschläge gemacht, Referenzen gemacht, dies funktionell und sparsam umzusetzen. Auch diese verhalten ungehört weil ungewollt. Schade!

Alle diese Punkte sind durch Schriftverkehr lückenlos belegt – also keine Fake-News, Herr Bilstein!

Die für die nächsten Jahre geplanten Steuerhöhungen lehnen wir daher mit Ausnahme der Beträge, die für den Neubau der Sekundarschule benötigt werden, ab!

Wir sind nicht bereit, die Bürger für nachweislich falsche politische Beschlüsse, Desinteresse und Bräsigkeit bestimmter Kreise und gemachte Fehler zur Kasse zu bitten. Insbesondere da wir – mit Ausnahme der Sekundarschule – stets alternative kostensparende Vorschläge gemacht und auf Probleme hingewiesen haben, sehen wir uns nicht in der Verantwortung und Pflicht, den Bürger belastende Beschlüsse in diesem Umfang mit zu tragen!

Die Suppe mögen jetzt die auslöffeln, die über unsere Sparvorschläge stets gelacht, sie ignoriert bzw. aus Frust gute Ideen abgelehnt haben!

Wie „schräg“ die (Finanz)politik einer Fraktion ist, möchte ich an zwei Beispielen aufzeigen:

Lieblingsidee der SPD ist es, zukünftig die Außengastronomie zu besteuern, obwohl schon zigmal berechnet wurde, dass Aufwand und Ertrag einer solchen Steuer in keinem Verhältnis stehen.

Auf der anderen Seite gelingt es aber seit Jahren dieser Partei, die das Wort sozial in ihrem Namen trägt und früher der Anwalt auch dieser Zielgruppe war, nicht, für „Die Tafel“ als Ersatz für die maroden Container eine annehmbare Alternative zu finden. Die Stadt fühlt sich nicht zuständig und verweist auf fehlendes Geld, während die Mehrheit des Rates sich wegduckt und jetzt hoffnungsvoll auf das IHEK schaut, während auch hier die Appelle der WNK UWG für eine schnelle Lösung einfach nur verhallen. Das ist einfach nur traurig!

Richtig spannend wird es dann aber, wenn die WNK UWG unangenehme Fragen zu bestimmten Ausgaben stellt. Da entfährt dem SPD-Fraktionsvorsitzenden – offenbar der Instanz im Rat hinsichtlich Moral und Intellekt offenbar schlechthin – nochmals das o.a. „Igitt“, weil die WNK UWG sich erdreistet hat, bestimmte Fragen zu stellen.

Bei diesen Themen wird dann für die SPD auch das Haushaltssicherungskonzept schnell zu Makulatur, dafür aber die Keule des Rassismus, Populismus und Rechtsradikalismus ausgepackt, nur weil ALLE Aspekte der Finanzpolitik beleuchtet und bearbeitet werden sollen; es hierbei aber auch Aspekte gibt, die politische Kräfte aus ideologischen Gründen lieber nicht beleuchtet wissen möchten.

Der vorgelegte Stellenplan weist Licht und Schatten auf:

Auf der einen Seite sind die meisten der von der Verwaltung geforderten Stellen zur Aufgabenerfüllung unverzichtbar, die mit Mehrheit durchgesetzte Stelle für den Streetworker der Schritt in die richtige Richtung, auf der anderen Seite gibt es Entscheidungen, die die WNK UWG nicht bereit ist, mit zu tragen:

1. Die Entfristung von Stellen im Flüchtlingsbereich ist perspektivisch ein falsches Zeichen des „weiter so“. Auch den Mitarbeitern in diesem Bereich kann die wegen der gesetzlichen Regeln der Befristung ansonsten in der Wirtschaft übliche „Job-Rotation“ innerhalb der kommunalen Familie zugemutet werden.
2. Die Begründung der Ablehnung der von der WNK UWG beantragten 4 Stellen für den kommunalen Ordnungsdienst durch Verwaltung und Politik ist an Lächerlichkeit, Groteske und auch Verlogenheit nicht zu überbieten (Anlage Seite 6):

  • Auf Anfrage der WNK UWG in der Ratssitzung am 10.12.2018 teilt die Verwaltung selbst mit, dass 4 Stellen erforderlich sind, Bergisch Gladbach stockt gerade auf 12 auf, weil diese Stellen wahrscheinlich so sinnlos sind…
  • Was hat die Einrichtung der Stellen mit dem Umzug des Ordnungsamtes zu tun? Hängt die Akquise der benötigten Mitarbeiter von der Hausnummer ab?
  • Welches „Sicherheitskonzept“ muss abgewartet werden?
    Wir haben Satzungen die befolgt werden müssen, ein Verwarngeldkatalog ist erstellt und für die Durchsetzung benötigt man Personal… That’s it!
  • Dass die FDP keine „Stadtpolizei“ will, verwundert schon, hat sie doch über Jahre die Stadtwacht gefordert.
  • Wer wie Manfred Schmitz-Mohr vom BüFo die Aufgabe der Mitarbeiter des KOD auf „unverschämtes Parken“ reduziert, zeigt nur, dass er das städtische Satzungswerk und die anstehenden Aufgaben in Gänze nicht kennt.
  • Und wer last not least wie die CDU ihre Begründung der Ablehnung an den Personalkosten und dem Haushaltssicherungskonzept festmacht, hat offenbar nicht zugehört, als der Kostendeckungsgrad dieser Stellen mitgeteilt wurde.

Beim Stellenplan nebst den Ergänzungen enthält sich meine Fraktion aus den gerade dargelegten Gründen.

Die WNK UWG – Fraktion lehnt den Doppelhaushalt 2019/2020, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wie auch die Hebesatzsatzung ab!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Es gilt das gesprochene Wort.

Sperrfrist: Ende der Rede

Anlagen zur Haushaltsrede 2019/2020

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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung Teil 2

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24. März 2019


Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.

Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:

1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.

Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit befassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Bernd Hibst soll Bürgermeister werden

Der ehemalige Kämmerer der Wermelskirchener Verwaltung soll Stadtchef werden und die Nachfolge von Bürgermeisterin Marion Holthaus antreten. Er wird aufgestellt von FREIEN WÄHLERN und CDU, die auf weitere Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager setzen.

Foto: Stephan Singer, Bergische Morgenpost