Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 20. Fraktionssitzung in 2013 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 07. November 2013
19.30 Uhr
Bistro Katt
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokollführung für die Sitzung
3. Vorbereitung von Sitzungen:
– JHA am 12.11.
– Umwelt und Bau am 19.11.
– RPA am 21.11.
– SSKK am 21.11. wg. Sekundarschule
– Rat am 25.11. wg. Sekundarschule
Falls die Unterlagen nicht für alle Sitzungen vorliegen und/oder es bei bestimmten Themen kritisch wird, müssen wir notfalls am 18.11. eine Sondersitzung der Fraktion durchführen…
4. Aktivitäten in den Wahlkreisen und der Stadt:
– Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
– Aktivitäten in Dabringhausen
– Aktivitäten in Dhünn
– Aktivitäten in Wermelskirchen
5. Anträge und Themen, die sich in Bearbeitung bei Fraktionsmitgliedern befinden:
6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
– StUV am 04.11.
7. Bericht des Vorsitzenden
8. Verschiedenes
Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
Der Fraktionsvorsitzende der WNK UWG, Henning Rehse, widerspricht Bürgermeister, Eric Weik, wie auch dem SPD-Fraktionsvorsitzenden, Jochen Bilstein, ausdrücklich, wenn diese feststellen „der Neubau eines Bades in den nächsten Jahren sei illusorisch“ bzw. „ keine Kommunalaufsicht der Welt würde in den nächsten Jahren einen Neubau genehmigen“.
Rehse betont, dass es wichtig und richtig gewesen sei, dass WNK UWG, BüFo und FDP dieses Thema mittels gemeinsamen Antrags in die politische Diskussion gebracht haben und offenbar auch die CDU bereit ist, das Thema positiv zu befördern.
Rehse: „Die Darstellung der Verwaltung hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Zeit für das alte Hallenbad abläuft. Deshalb ist es wichtig jetzt ein Konzept zu erstellen, dem unverzüglich die Planung folgen zu lassen und dann auch den Neubau zu erstellen. Würde das alte Bad erst einmal aus welchen Gründen auch immer geschlossen, bliebe es höchstwahrscheinlich auch bei diesem Zustand, Wermelskirchen würde ein weiteres und dramatisches Stück ärmer.“
Wie und wo sollten Breiten-, Vereins- und Schulsport, Gesundheits- und Fitnessangebote oder einfach nur die gemeinsame Familienaktivität in Wermelskirchen durchgeführt werden, wenn es kein Hallenbad mehr gibt?
Aus Sicht der WNK UWG gibt es Dinge in einer Stadt, die unabhängig von der finanziellen Lage nicht diskutierbar sind: eine attraktive Schullandschaft, eine Hallen- und Freibadgelegenheit, Kunstrasenplätze, Kattwinkel’sche Fabrik, Stadtbücherei und Musikschule wie auch ein in allen Bereichen der Stadt den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Brandschutz sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Vorgenannte Punkte sind für eine Stadt der Größe Wermelskirchens kein luxuriöser Schnickschnack, sie sind Eckpfeiler kommunaler Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
Insofern liegt Herr Bilstein mit seiner Vermutung in Richtung Kommunalaufsicht falsch. Es hat sich und wird sich keine Kommunalaufsicht oder Bezirksregierung finden, die durch ihre Anweisungen dramatisch und drastisch unterschiedliche Lebensbedingungen für die Menschen in unserem Land, Regierungsbezirk und Kreis verursacht. Niemand wird erklären können, warum die Lebensbedingungen gerade in Wermelskirchen deutlich anders und schlechter sein sollten, als in anderen Städten des Landes bzw. Umlandes, deren finanzielle Situation bereits seit teilweise Jahrzehnten und Potenzen schlechter ist als die Wermelskirchens.
Sicherlich wird in fast allen Städten NRWs rigoros gespart, was auch richtig ist. Auch Wermelskirchen unternimmt hier seit Jahren enorme Anstrengungen. In den Großstädten werden natürlich Bäder, Jugend- und Kultureinrichtungen geschlossen, aber: es sind dann die vierten, dritten oder zweiten Einrichtungen ihrer Art. Wermelskirchen hat nur ein Hallenbad, ein Feibad, eine Katt, eine Stadtbücherei, eine Musikschule…
Und die wird es mit Willen der WNK UWG auch in Zukunft geben!
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 19. Fraktionssitzung in 2013 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 31. Oktober 2013
19.30 Uhr
Bistro Katt
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokollführung für die Sitzung
3. Vorbereitung von Sitzungen:
– StuV am 04.11.
4. Aktivitäten in den Wahlkreisen und der Stadt:
– Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
– Aktivitäten in Dabringhausen
– Aktivitäten in Dhünn
– Aktivitäten in Wermelskirchen
5. Anträge und Themen, die sich in Bearbeitung bei Fraktionsmitgliedern befinden:
6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
– AK Bäder am 10.10.
– AK Sekundarschule am 15.10.
– Ausschuss SSKK am 17.10.
– AK Stadtentwicklung am 23.10.
7. Bericht des Vorsitzenden
8. Verschiedenes
Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nachdem nun geklärt ist, dass es anders als von der Stadtverwaltung zunächst kommuniziert kein Gesetz bzw. Verordnung gibt, die auf einer Straße in beide Richtungen die gleiche Geschwindigkeit vorschreibt, frage ich an, was die Verwaltung bewogen hat, auf dem Brückenweg in OST-WEST-Richtung Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 anzuordnen.
Ich stelle diese Frage insbesondere unter folgenden Aspekten:
1. Es gibt keinerlei Änderungen, Bedingungen oder Gründe, dass zukünftig mehr Radverkehr den Brückenweg in OST-WEST-Richtung befährt. Für ihn steht die Telegrafenstraße uneingeschränkt zur Verfügung.
2. Der Schutzstreifen für Radfahrer im Brückenweg verläuft in WEST-OST-Richtung. Dass in dieser Richtung Tempo 30 angeordnet wird, ist völlig richtig.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, was dieser Schutzstreifen in West-Ost-Richtung mit der gegenüberliegenden in weiten Bereichen durch Mittelteiler getrennten Fahrbahn in Ost-West-Richtung zu tun hat.
3. Bei den derzeit vorgenommen Änderungen im Brückenweg hat sich hinsichtlich der Fahrbahn in OST-WEST-Richtung absolut nichts verändert. Sie hat keine Flächen abgeben müssen und auch die sie begrenzenden Markierungen wurden nicht verändert.
Aus meiner Sicht gibt es daher keinerlei Grund, das Tempo im Brückenweg in Ost-West-Richtung von 50 auf 30 km/Stunde zu reduzieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass seit Umbau des Brückenwegs bereits Radfahrer diesen in beide Richtungen befahren konnten, ohne dass dies zu Problemen mit anderen Verkehrsteilnehmern geführt hätte.
Hinsichtlich der von der Verwaltung hypothetisch angeführten Möglichkeit, dass auf dem Brückenweg GLEICHZEITIG und am GLEICHEN Ort in beide Richtungen Überholvorgänge stattfinden, sei auf Folgendes hingewiesen:
1. Die Abstände zwischen den Fahrbahnteilern sind so gering, dass weder bei Tempo 30 noch 50 Überholvorgänge realistischerweise überhaupt stattfinden können.
2. Im Übrigen würde in diesem rein hypothetischen Fall die Grundregel aller Überholvorgänge auf zweibahnigen Straßen gelten, dass dort immer nur ein Überholvorgang nach dem anderen stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
– Mitglied des Rates und Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr –