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WNK UWG hilft Wermelskirchener Gastronomie

Die Corona-Krise hat die vielfältige Gastronomie unserer Stadt stark getroffen, so Diplom-Kaufmann Jürgen Steeger von der WNK UWG.
Auch im 4. Monat der Pandemie können unsere Betriebe nur eine sehr begrenzte Anzahl von Plätzen anbieten, was immer noch zu großen finanziellen Herausforderungen führt.
Die liquiden finanziellen Mittel könnten trotz der Lockerungen bald erschöpft sein, so Steeger.
Die WNK UWG sieht hier ein grosses Risiko, dass die von uns geschätzte Gastronomie in Wermelskirchen deshalb in Teilen bald nicht mehr lebensfähig sein wird.
Um unseren Betrieben in dieser schwierigen Lage etwas Luft zum Atmen geben zu können, schlägt die WNK UWG den Bürgern in Wermelskirchen vor, jetzt Geschenk-Gutscheine bei ihren Lieblingsrestaurants und -gaststätten zu kaufen, die dann – in hoffentlich bald ruhigeren Zeiten – eingelöst werden könnten, so Stefan Kind als Vorsitzender des WNK UWG Bürgervereins.
Das verschafft den Betrieben ein Liquiditätspolster – und zeigt die Verbundenheit mit unserer Stadt auch in schwierigen Zeiten pflichtet Jürgen Steeger bei.
Die WNK UWG hat bereits den Anfang gemacht und hat mit ihren Mitgliedern Gutscheine in Höhe von € 1.600 bei Wermelskirchener Gastronomen eingekauft, so Steeger, der als neues Mitglied der WNK UWG und Wahlkreisbetreuer in Dhünn die Aktion entwickelt und koordiniert hat.
Die WNK UWG bittet, die Bürger mitzumachen – auch kleine Schritte helfen unserer Stadt.

Jürgen Steeger
Projektkoordinator WNK UWG „Hilfe für die Wermelskirchener Gastronomie“

Stefan Kind
Vorsitzender WNK UWG Bürgerverein e. V.

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Kommunalwahl am 13. September? Ein schlechter Witz!

Großveranstaltungen wie unsere Sommerkirmes: abgesagt!
Kinderstadt: abgesagt!
Sommerurlaub: steht in den Sternen…
Restaurant- und Kneipenbesuche: wann und wie –  ungeklärt!

Die Corona-Krise bringt einschneidende und schmerzhafte Einschnitte in unser Leben, die die überwältigende Mehrheit der Bürger jedoch in Verantwortung für Ihre Gesundheit und Leben und das ihrer Mitmenschen in vorbildlicher Weise mit trägt und erträgt.

In dieser Situation hat die CDU/FDP-Landesregierung die irrwitzige Vorstellung, sich die Kommunalwahl am 13. September zu „gönnen“, als sei nichts gewesen…

Geht’s noch? Wer soll dafür Verständnis haben?

Nur weil die CDU meint, quasi als „Krisengewinnler“ auf den derzeit bundesweit guten Umfragewerten reitend die Rathäuser stürmen zu können, nur weil die FDP Puzzleteile für ihre Lockerungsorgie sammelt, sollen Millionen Wähler und tausende Helfer an Leib und Leben gefährdet werden?

Kein Wissenschaftler kann bislang definitiv sagen, welche Konzentration ausgeatmeter Viren sich in geschlossenen Räumen wie lange hält und Infektionen auslöst!
Kein Wissenschaftler kann bislang definitiv sagen, wie lange sich das Virus auf Oberflächen wie zum Beispiel Stimmzetteln hält!

Den „Lockerungs-Ministerpräsidenten“ – selber Jurist und Journalist und somit frei von fundiertem naturwissenschaftlichen Kenntnissen – und seine Regierung interessiert das jedoch nicht: Augen zu und durch, lautet die Devise!

Dass Millionen Bürger und damit auch Virusträger, durch die Wahllokale laufen, ist egal!
Dass tausende Wahlhelfer bei Auszählen „bedampfter“ Stimmzettel gefährdet werden, ist egal!
Dass die örtlichen Wahlleitungen keine zur Wahrung der Abstände genügend großen Wahllokale bereitstellen können, ist egal!
Dass sich wahrscheinlich keine Wahlhelfer finden werden, die sich zu Recht den Gefahren nicht aussetzen wollen, ist egal!
Dass insbesondere neue Kandidaten und Gruppierungen sich nicht in persönlichen Kontakten publik machen können, ist egal!
Dass ein normaler Wahlkampf für alle Gruppierungen nicht möglich ist, ist egal!
Dass viele Bürger aufgrund der Situation aus Eigenschutz nicht zur Wahl gehen werden, ist egal!

Wer übernimmt die Verantwortung für durch die Kommunalwahl verursachte Kranke und Tote? Der Ministerpräsident und seine Regierung?
Wer übernimmt die Kosten für den jetzt zu startenden Wahlkampf, wenn die Wahl dann doch noch kurzfristig abgesagt werden muss? Der Ministerpräsident und seine Regierung?
Wer stellt Wahlkampfmittel zur Verfügung, wenn 2021 ein zweiter Wahlkampf ansteht, weil die Wahl kurzfristig doch verschoben wurde? Der Ministerpräsident und seine Regierung?

Und das alles nur, weil man die Wahl aus teilweise niederen Beweggründen unbedingt stattfinden lassen will.

Mit einer Zweidrittelmehrheit könnte der Landtag problemlos die Landesverfassung ändern und die Kommunalwahl ins Jahr 2021 verschieben- zumindest bis ein Impfstoff bereit steht und damit die Gesundheit der Bürger gesichert ist.

Den Juristen, Journalisten und Politikern, denen das nicht passt und die ohnehin weniger zur Lösung der Corona-Krise beitragen als Teil des Problems sind, steht der Gang zum Verfassungsgerichtshof nach Münster jederzeit frei!

Die WNK UWG fordert daher die Verschiebung der Kommunalwahl ins Jahr 2021!

gez. Thorn Seidel
Stellvertretender Vereinsvorsitzender

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Dank, Bestürzung und ein Stück Wut

„Leider passierte es in letzter Zeit öfter, dass unsere Mitarbeiter sehr spontan nicht im Hallenbad arbeiten konnten, weil das Bad wegen Personal-Erkrankungen schließen musste“, erklärte Lebenshilfegeschäftsführer Axel Pulm.

Genauso, wie es Herr Pulm formuliert hat, war und ist es über Monate wenn nicht Jahre!

Der Frust bei den Mitarbeitern der Lebenshilfe wie auch den Gästen, die vor verschlossener Türe standen oder sich aufgrund regelmäßiger teilweise an Slapstick erinnernde Schließungsmeldungen in den Medien erst gar nicht auf den Weg gemacht hatten, ist nur verständlich.

Die WNK UWG weist seit Jahren bei den zuständigen Stellen im Rathaus auf die Problematik hin, ohne dass sich irgendetwas zum Besseren wendet.

Insofern kann der Lebenshilfe für Ihre tolle Arbeit nur Dank gesagt werden und die Bestürzung über ihren jedoch verständlichen Rückzug ausgedrückt werden.

Zurück bleibt aber auch Wut über das Verwaltungs-nicht-Handeln und die Aufforderung aus diesem neuerlichen Rückschlag für das Hallenbad zu lernen und endlich Abhilfe zu schaffen.

Walter Thiel
Sportpolitischer Sprecher

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Stadt sieht keine Taubenproblematik

Zur Taubenproblematik und dem Umgang der Stadt mit selbiger nimmt der Vorsitzende der WNK UWG FREIE WÄHLER, Stefan Kind, wie folgt Stellung:

Vor wenigen Tagen stellte die WNK UWG Fraktion Freie Wähler, hier vertreten durch den Vereinsvorsitzenden und Wahlkreisbetreuer, Stefan Kind, eine Anfrage an den Bürgermeister, nachdem Herrn Kind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus dem Areal rund um den Busbahnhof auf die Situation persönlich angesprochen hatten. Taubenkot ist extrem gesundheitsgefährlich.

Die Vielzahl der Tauben im Stadtgebiet (besonders in den Bereichen Rathaus und Busbahnhof) veranlasste die WNK UWG – Fraktion einmal nach der Einhaltung von städt. Satzungen zu fragen. Obgleich die Fütterung von Tauben heute unter Strafe steht und eine Verursacherin der WNK UWG – Fraktion Freie Wähler und der Stadt Wermelskirchen bekannt ist, erfolgen von städt. Seite keine Sanktionen. Geradezu beschämend ist die Tatsache, dass die Stadt offensichtlich ihre eigenen Satzungen nicht umsetzt. Dies stellt nach der Meinung von Stefan Kind ein Schlag ins Gesicht aller rechtschaffenen Bürger dar. Weiter ist davon auszugehen, dass die bekannte / unbekannte Taubenfütterin ihr Tun vermutlich nicht betreibt, sofern der Ordnungsdienst der Stadt Wermelskirchen im Dienst ist. Unsere Anfrage zielte darauf ab, einmal Kontrollen vorzunehmen, die zeitlich für eine Stadt Wermelskirchen unüblich sind (z. B. Abendstunden, Wochenenden).

Das Foto mit dieser Taubenansammlung ist bezeichnend für die Situation in der Innenstadt. Wenn eine Stadtverwaltung dies nicht erkennt und offenkundig nicht handeln möchte, sehen wir den Bürgerwillen hier massiv verletzt. Ein Rundgang mit einem Greifvogel, der publikumswirksam vor einiger Zeit vermarktet wurde, zeigte offenkundig nicht den gewünschten Erfolg.

Aus diesem Anlass wird die WNK UWG – Fraktion Freie Wähler, so Stefan Kind, ihren Antrag auf Errichtung eines Taubenhauses aus dem Jahr 2015 erneut im Fachausschuss stellen. Ziel muss es sein, die Taubenpopulation einzudämmen, in dem in einem Taubenhaus die Eier gegen Gipseier getauscht werden, die Versorgung mit Futter / Wasser jedoch gewährleistet wird. Hierzu bedarf es eines neuen Standortes in Stadtnähe sowie dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Die WNK UWG hat bereits Kontakt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie einem potenten Partner aufgenommen, die die Betreuung des Taubenhauses übernehmen würden. Weiter werden wir das Gespräch mit Taubenhilfevereinen aus NRW und Rheinland-Pfalz führen, um eine bestmögliche Ausgangssituation für die Beratung im Ausschuss für Umwelt und Bau zu schaffen, so Stefan Kind. Ziel muss es sein, ein Taubenhaus kurzfristig und wirtschaftlich zu betreiben.

Foto: Bergische Morgenpost

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Petition Sicherheit

Die Petition ist sicherlich gut gemeint und ein weiterer Versuch, zumindest zwei Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu schaffen.

Es sei aber auf folgende Vorgeschichte und Rahmenbedingungen hingewiesen:
Die Stadtverwaltung hat im Januar auf Frage der WNK UWG „Wie viel Personal im Außen- bzw. Innendienst sieht das Ordnungsamt als notwendig an, um die Verordnung  inhaltlich wie flächendeckend nachhaltig umzusetzen?“ unmissverständlich und begründet mit „vier“ geantwortet.
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass diese Stellen sich überwiegend selber tragen.

Daraufhin hat die WNK UWG die von der Verwaltung selbst genannten und begründeten 4 Stellen beantragt.

Der Rat befand darüber wie folgt: „Die Beantragung von 4 Vollzeitstellen für den Kommunalen Ordnungsdienst wird mit 40 Nein-Stimmen (16 CDU, 11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Bürgermeister Rainer Bleek) bei 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider) und 11 Ja-Stimmen (7 WNKUWG Freie Wähler, 3 FÜR Wermelskirchen, Herr Karl Springer) abgelehnt.“

Der WNK UWG erschließen sich derzeit drei Dinge nicht:
Was sollen 2 Stellen bringen, wenn zur sinnvollen Aufgabenerledigung 4 benötigt werden?
Wie und in welchem Zusammenhang soll das Thema im Rat erneut behandelt werden?
Was sollte die o.a. Ablehnungsfront dazu bringen, den Stellen nunmehr zuzustimmen?

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Jugendfreizeitpark die x-te und die „Deutungshoheit“ der Grünen

Die Ausführungen des Ratsmitglieds der Grünen, Kaluscha, im heutigen WGA

zum u.a. Artikel vom 23.08.2019 sind ein Paradebeispiel dafür, wie Grüne inhaltlich und stilistisch „Politik machen“.

Im WGA vom 17.08.2019

WGA, 23.08.2019:

wurde die Sichtweise des Herrn Kaluscha umfänglich dargestellt. Insofern ist seine heutige Kritik am WGA, auch eine andere Meinung zu Wort kommen zu lassen, völlig unverständlich, zeigt aber einmal mehr, wie es die Grünen mit Meinungs- und Pressefreiheit halten, so die geäußerte Meinung der ihrigen nicht entspricht.

Was Herr Kaluscha verschweigt, ist, dass der Jugendfreizeitpark seit Jahren wenn auch an einem anderen Standort fertig gestellt sein könnte, ja wenn nicht die Grünen oft gemeinsam mit ihrem Verbündeten ADFC in Person von Herrn Schopphoff immer neue Versionen und „Visionen“ in Spiel gebracht hätten, nur den jetzigen Standort für akzeptabel erklärt hätten und damit auch die Jugendlichen kirre gemacht haben. Letztendlich haben endlose Prüfaufträge der Grünen und die Ignoranz von Fördermöglichkeiten zu einer jahrelangen Verzögerung geführt.

Ja, und es dürfen und müssen in Zeiten leider leerer Kassen, die Kosten für den Jugendfreizeitpark auch ins Verhältnis zur Zahl der Nutzer und ins Verhältnis zu anderen anstehenden Investitionen im Breitensport gesetzt werden. Kunstrasenplätze, Leichtathletikübungsmöglichkeiten, das neue Hallenbad, die Sicherstellung des Betriebs des Freibads seien hier beispielhaft genannt – und es sei nochmals auch auf die Nutzerzahlen hingewiesen.

Solange die Kosten des Jugendfreizeitparks mit 290.000 € beziffert waren, die ausschließlich durch Fördermittel und Spenden aufzubringen wären, hat die WNK UWG alle Beschlüsse hierzu mitgetragen.

„Ausgestiegen“ ist die WNK UWG aus dem Projekt, als dessen Kosten nach einer „Wünsch-Dir-Was-Veranstaltung“ – auch Workshop genannt – im AJZ Bahndamm im Sommer 2018 auf 718.000 € geschraubt wurden.

In diesem Zusammenhang wurde nochmals vom Rat beschlossen, dass die 30% nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten durch Spenden aufgebracht werden müssen.

Diesen Beschluss, den Herr Kaluscha mit gefasst hat, möchte er offenbar jetzt missachten und zusätzlich zu den bereits 70% aus Steuern aufgebrachten Mitteln weitere Steuermittel einsetzen, da die Spenden warum auch immer offenbar nicht so laufen, wie es immer vollmundig verkündet wurde.

Genau dies wird die WNK UWG aber im Lichte der Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und im Respekt vor den Nutzern anderer Einrichtungen nicht mitmachen!

Nichtsdestotrotz ermuntert meine Fraktion jedoch alle, denen das Projekt lieb und teuer ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, die nunmehr erforderliche Spendensumme zusammen zu bekommen.

Walter Thiel
Sachkundiger Bürger der WNK UWG im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
Im Kämpchen 14
42929 Wermelskirchen

Foto: Stadt Wermelskirchen


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