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Offener Brief an Baudezernent Dr. Prusa: Parksituation in der unteren Innenstadt

Sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

ich möchte versuchen, die in jüngster Zeit immer wieder aufkommenden unerfreulichen Diskussionen um die Parkplatzsituation insbesondere in der unteren Innenstadt in einen größeren Kontext zu rücken und Ihnen dabei klar machen, dass es die sperrige Haltung der Verwaltung ist, die dieses Thema insgesamt befeuert.

Ich teile ausdrücklich den Satz von Herrn Burghoff aus der jüngsten Sitzung des StUV: „Der motorisierte Verkehr bringt viel Geld…“
Dann müssen wir dem motorisierten Verkehr aber auch für den „Zielkauf“ Parkmöglichkeiten in Nähe der Geschäfte anbieten.
Der Wermelskirchener Einzelhandel wird nie vom „Shopping“ allein existieren können. „Shopping“ findet auf Schildergasse, und Hohestraße, Kö und in den Zentren wie Allee-Center und Centro statt – nicht jedoch auf Telegrafenstraße, Eich und Kölner Straße. Die Einzelhändler dort leben vom Zielkauf: der Kunde möchte schnell etwas erstehen, fährt den Laden an und fährt wieder nach Hause. Ob Ideologen das gefällt oder nicht, so funktioniert nun einmal Einzelhandels-Business in Wermelskirchen.
Und das sollte man sich auch bei den Diskussionen um die Telegrafenstraße vor Augen führen.

Betreffs der unteren Innenstadt haben 4 Fraktionen (BüFo, WNK UWG, CDU, SPD) festgestellt und auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten öffentlich bekundet, dass in diesem Bereich der Stadt eine Unterversorgung mit Parkplätzen besteht – eine Mehrheit des Rates, die eigentlich ausreichen sollte, um Veränderungen per demokratischem Beschluss herbeizuführen. Doch weit gefehlt…

Zunächst wurde der sinnvolle Antrag der BüFo in Verbindung mit dem Ausbau der Berufsschulstraße an der Katt eine Parkpalette zu errichten, von der Verwaltung mit dem Argument abgeschmettert, die von den Bürgern in die Stellplatzablöse real gezahlten Gelder seien nur noch virtuell vorhanden, real aber verbraucht – und dies ohne Beschluss des Rates. Parkpalette ade, obwohl BüFo, WNK UWG und CDU sie beschlossen hätten…

Die „kleinere“ Lösung von uns als WNK UWG beantragt, die ehemalige Obdachlosenunterkunft Ecke Berliner Straße / Taubengasse zu entfernen und dort mit einfachsten Mitteln (Schotter) Parkplätze anzulegen, widersetzt sich die Verwaltung seit Monaten sowohl hartnäckig als auch erfolgreich, weil es ihr mit gekonnt geworfenen Nebelkerzen immer wieder gelingt, die strukturell in der Politik für Parkplätze an dieser Stelle vorhandene Mehrheit zu zerlegen und so letztendlich ihre Position durchzusetzen.
Daher stammt der wohl der Name Bürokratie = Herrschaft der Verwaltung!

Lieber Herr Dr. Prusa, die Anfragen und Diskussionen dazu werden aber nicht eher ruhen, zumindest von Seiten der WNK UWG, bis eine Lösung des Problems nicht angedacht sondern auch realisiert ist – und das sollte schnell geschehen.
Wie ich Ihnen bereits im Juli 2012 geschrieben habe, wäre der einfachste, schnellste, preiswerteste Weg dahin, die Umsetzung der vorgenannten Variante.
Dazu fordere ich Sie heute erneut auf!

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Dichtheitsprüfung nur soweit erforderlich

An den
Vorsitzenden des
Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Herrn Theo Fürsich
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

– Rathaus –

 

 

Antrag zur Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung  (Fristenverkürzungssatzungen I – V)
Beratungsfolge:
SAW am 20.06.2013
Rat am 15.07.2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,
sehr geehrter Herr Fürsich,

die rotgrüne Mehrheit im Düsseldorfer Landtag hat dem Druck der vielen Proteste, Klagen und Resolutionen nachgegeben und den § 61a des Landeswassergesetzes geändert.
Die flächendeckende Dichtheitsprüfung wird mit Inkrafttreten der Rechts-verordnung abgeschafft.
Es wurden folgende Regelungen festgelegt:
• Bei Häusern die vor 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut wurden, muss eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung bis spätestens Ende 2015 vorgenommen werden.
• Bei Häusern die nach 1965 auf Grundstücken in Wasserschutzgebieten errichtet wurden, endet die Frist Ende 2020.
• Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach Wasserschutzzonen.
• Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sieht der Gesetzgeber – sehr bürgerfreundlich – keine Prüffristen mehr vor. Hier erhalten die Kommunen – die über die Problematik ihrer Kanäle am besten Bescheid wissen – die Entscheidungshoheit.
• Industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen müssen auch außer-halb von Wasserschutzgebieten geprüft werden.
• Die Prüfung der öffentlichen Abwasserleitungen soll möglichst zeitgleich mit der Prüfung der privaten Abwasserleitungen erfolgen. Die WNK UWG möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass sie die Ungleichbehandlung der Hausbesitzer innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht begrüßt.
Wieder einmal haben unsere Bürger in den Wasserschutzgebieten finanzielle Nachteile zum Wohle der Allgemeinheit zu tragen.

Natürlich muss unser Trinkwasser sauber sein und selbstverständlich müssen defekte Abwasserleitungen durch den Eigentümer repariert werden. Aber gleich alle Hausbesitzer in den Wasserschutzgebieten unter Generalverdacht zu stellen und sie mit Prüfkosten von bis zu 1.000€ zu belasten, ist schlicht und einfach unfair, weil von dem eigentlichen Ziel – unbelastetes Trinkwasser – alle Bürger auch außerhalb von Wasserschutzgebieten profitieren.

Daher unterstützt die WNK UWG entsprechende Proteste, Resolutionen oder Klagen gegen diese Ungleichbehandlung.

Die WNK UWG beantragt daher zum Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung:
1) Der Beschluss RAT/2245/2011 wird aufgehoben
2) Die Stadt Wermelskirchen verhält sich so bürgerfreundlich wie möglich und fordert von ihren Bürgern nicht mehr ein, als der § 61a Landeswassergesetz
vorgibt.
Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung wird es in Wermelskirchen nicht geben.
3) Die o.g. Fristenverkürzungssatzungen werden entsprechend der neuen Regelungen überarbeitet.
Für gewerbliche und öffentliche Abwasserleitungen wird ein Konzept/Beschlussvorschlag erarbeitet.
4) Für alle außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden privaten Abwasserleitungen wird per Satzung geregelt, dass eine Dichtheitsprüfung nur in
Ausnahmefällen eingefordert wird. Ausnahmefälle im Sinne dieser Satzung sind:
• bei Feststellung/Bekanntwerden von Defekten im privaten Abwassersystem können für einzelne Grundstücke Dichtheitsprüfungen angeordnet werden
• bei regelmäßigen und außergewöhnlichen hydraulischen Überlastungen (Fremdwasserproblematik) und wenn der Grund/Verursacher nicht ermittelt wird
kann eine Dichtheitsprüfung für die betroffenen Ortschaften per Fremdwassersatzung angeordnet werden.

Statt des 2007 verschärften flächendeckenden „Kanal-TÜVs“ ist nun für große Teile unserer Hausbesitzer und Mieter eine deutlich bürgerfreundlichere Lösung möglich.
Leider sieht der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung bei der privaten Abwasserleitungen vor, daraus sollte die Stadt nach ihrem neuen Entscheidungsspielraum für die Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht ableiten, dass auch die Besitzer dieser Abwasserleitungen „zur Kasse“ gebeten werden.
In Wermelskirchen sind Grundwasserbelastungen durch defekte Abwasserleitungen nicht bekannt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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Ring-Kaufhaus: Spielchen und Legenden

Da führt Investor Uhle seine Freunde oder die, die sich in Verwaltung und Politik gerne als solche präsentierten, aber gehörig vor: das, was viele schon seit Monaten in Wermelskirchen vermuteten, befürchteten, unterstellten, ist jetzt eingetreten: mit dem schönen neuen Einkaufszentrum in der Telegrafenstraße wird es nichts, statt dessen ziehen in einer „abgespeckten“ Minilösung fünf Läden in den irgendwie renovierten Altbau ein, vom dem Herr Uhle vor einigen Monaten selbst noch behauptet hatte, er sei schon allein aus energetischen Gründen nicht sanier- und nutzbar. Wie sich Positionen so ändern…

Interessant ist aber vielmehr die Frage, warum das Projekt jetzt wirklich scheitert.
Wird jetzt das berühmte „Schwarze-Peter-Spiel“ in Richtung des einen!!! klagenden Anliegers gespielt, oder hat Herr Uhle trotz immer wieder beteuerter bester Kontakte zu potentiellen Mietern und quasi unterschriftsreifen Verträgen einfach nicht genügend Mieter für sein Objekt gefunden?
Vieles spricht für die zweite Möglichkeit: warum wartet er nach „vier Jahren intensiver Arbeit“ nicht zumindest das erstinstanzliche Urteil ab, auf die paar Monate mehr oder weniger kommt es jetzt auch nicht an?´
Diese Variante wird zudem durch folgende Aussage von Herrn Uhle belegt: „Wir sind jetzt absolut auf der sicheren Seite. Das waren wir aber auch vorher schon.“ Wenn dem so ist, was soll dann jetzt die Flucht aus dem Projekt? Will Herr Uhle das Urteil deshalb nicht abwarten, weil ihm dann die Begründung für den Ausstieg abhanden kommen könnte?

Und irgendwann wird es dann heißen, Wermelskirchen selbst habe eine große Chance vertan, weil irgendein Anwohner gegen das Projekt geklagt hat. Wer glaubt, wird selig…

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Umwelt- und Unfallgefährdung durch das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Gräf,

das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen, direkt an der B 51 gelegen, stellt seit Jahren ohnehin keine ansprechende Visitenkarte für die Stadt Wermelskirchen dar.
Neben dem negativen optischen Gesamteindruck, den das „Anwesen“ vermittelt kann jedoch mittlerweile eine Umwelt und Unfallgefährdung m.E. nicht mehr ausgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich ist an einigen Stellen das Dach eingefallen und die Fassadenteile zerbröseln entweder noch an der Fassade hängend oder fallen herab und zerbrechen auf dem Boden.

Ich frage daher Folgendes an:
1. Ist geprüft, dass durch in das Gebäude eindringenden und versickernden Regen keine Schadstoffe in die Umwelt ausgeschwemmt bzw. in Erdreich und Grundwasser eingetragen werden?
An einem Teil des Gebäudes kann man aufgrund der heruntergefallenen Fassade lesen, dass es sich bei der ursprünglichen Firma um eine Eisen- und Metallgießerei gehandelt hat, ein Unternehmen also, das für Schadstoffe und Altlasten hinlänglich bekannt ist.
2. Ist geprüft, dass in Kombination von Trockenheit und Wind Staub und Brösel der zerfallenden Fassade nicht ausgetragen werden und aufgrund ihres Eternit- bzw. Asbestanteils die Umwelt und die Bevölkerung gefährden?
3. Ist geprüft, dass das Gelände derart gesichert ist, dass ein Zugang von Unbefugten für diese sichtbar unterbunden wird, um Unfälle in der Ruine zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Windkraft in Wermelskirchen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 11. März 2013, hier:
Bezugnahme auf die Drucksache RAT/2447/2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die WNKUWG möchte eine öffentliche Diskussion über die regionale Ener-giewende einleiten.

Fukushima änderte alles, unsere Atomkraftwerke werden nun geordnet, wenn auch ohne Beteiligung der Bürger an der Entscheidung, kostenträchtig in den Ruhestand geschickt.

Die Energiewende ist eine deutschlandweite Aufgabe, der RBK und damit auch Wermelskirchen müssen ihren Anteil daran leisten.

Mit der Schaffung einer regionalen Energieerzeugung wird ein Stück Unabhängigkeit von den „4 großen“ Stromversorgern realisiert.

Ohne einen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele von Bund, Land und Kreis nicht erreicht werden.
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Erneuerbaren Energien (EE).
Die aktuelle Gestaltung der EEG Umlage sowie der notwendige Bau von Überlandleitungen führte jüngst zu deutlichen Strompreiserhöhungen, langfristig sind die EE jedoch für eine gesicherte und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar.

Die WNK UWG steht für eine raum-, landschafts- und ortsbild-verträgliche geordnete Konzentration und Bündelung von Windkraftanlagen (WEA).
Wir möchten eine Verspargelung unserer Landschaft durch den ungeordneten Bau vieler Einzelanlagen verhindern.
Der Bau von WEA im Außenbereich ist privilegiert, d.h. Bauanträge für Einzelanlagen lassen sich nur schwer verhindern.
Damit nicht jede Freifläche auf unseren Höhenlagen mit einer WEA überplant wird, sprechen wir uns für die Einrichtung von Windkraftkonzentrationszonen(entspr. LEP Ziele D.II.2.1 und D.II.2.4, § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB, Erlass für die Planung und Genehmigung von WEA vom 11.07.2011 – Windenergie Erlass, u.a.) aus.
Nur so können  wir das Gewicht eines öffentlichen Belanges schaffen mit dem sich Einzelanlagen i.d.R. verhindern lassen.

Der RBK hat mit dem integrierten Klimaschutzkonzept einen belastbaren Grundstein für die regionale Energiewende gelegt.
Die Potentialstudie Windkraft sowie der Energieatlas der Landes NRW ha-ben weitere Datengrundlagen geschaffen. Im Bergischen stellt sich die Windhöffigkeit so dar, dass die Nutzung der Windkraft bei Auswahl von Anlagen mit passender Leistungskurve wirtschaftlich erfolgen kann.

Die WNK UWG fragt daher an:
• Welche Standorte im Stadtgebiet eignen sich für die Einrichtung von Windparks (ab 2 Anlagen) mit Anlagen ab der 3MW Klasse (ab 130 m Nabenhöhe)?
• Gibt es gemeinsam mit dem Kreis und/oder Nachbarkommunen wie Solingen, Remscheid etc. bzw. der BEW Überlegungen und Untersuchungen welche grenzüberschreitenden gemeinsam Flächen entwickelt und genutzt werden könnten?
• Gibt es in der Verwaltung bereits Vorbereitungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)?
• Gibt es für Wermelskirchen Sinn sich im Verbund „Bergwind“ zu engagieren?
• Wie kann eine Beteiligung unserer Bürger „von Anfang an“ umgesetzt werden?
• Gibt es Überlegungen, die Energiewende hinsichtlich der Betreiberform genossenschaftlich zu organisieren?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

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Stadt braucht ein Mobilitätskonzept?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Kurzzeitparkplätze in direkter Nähe zu den Geschäften wie auch Mittel- und Langzeitparkplätze und deren Organisation sind aus Sicht der WNK UWG ein unverzichtbarer Eckpfeiler für einen gut funktionierenden Einzelhandel in Wermelskirchen.
Ob dies durch ein hochtrabend bezeichnetes „Mobilitätsmanagement“ und/oder eine Satzung für den ruhenden Verkehr erreicht wird, ist für die WNK UWG dabei zweitrangig.
Allerdings verhehlt die WNK UWG nicht, dass sie schwere „Mobilitätsdefizite“, die die Erstellung eines „Mobilitätskonzeptes“ derzeit in Wermelskirchen erfordern, nicht erkennt.

Darüber hinaus erinnert die WNK UWG in diesem Zusammenhang an Ihre eigenen zu verschiedensten Anlässen getätigten Hinweise auf die finanzielle Situation der Stadt, die ausgedünnte Personalsituation im Rathaus, sowie die Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen.
Für die WNK UWG hat das Baudezernat derzeit andere Projekte prioritär zu bearbeiten: Schulumzug, Planung und Bau der Sekundarschule, Rathausfassade, Neubau der Feuerwache, Bergischer Löwe, Ausweisung von Gewerbeflächen, Ertüchtigung des Hallenbades, Grünflächenpflege, Energiewende etc. – alles Projekte, die aus Sicht der WNK UWG deutlich vor einem „Mobilitätskonzept“ rangieren.

Weiter weise ich Sie auf die derzeit bestehende Beschlusslage zum Mobilitätskonzept und zur Satzung für den ruhenden Verkehr hin:
Der Rat hat unter TOP 21 der Ratssitzung am 31.05.2010 die Verwaltung „beauftragt, möglichst in der ersten Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2011 nach dieser Probephase einen neuen Satzungsentwurf für die Regelung des ruhenden Verkehrs vorzulegen, der alle Änderungen umfasst.“ Diese Beauftragung haben Sie bislang nicht umgesetzt und dem Rat nichts zu diesem Thema vorgelegt.
Aus dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2012 geht eindeutig hervor, dass die Durchführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements nur dann erfolgt, wenn die Stadt als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgeht. Da dies nicht eingetreten ist, bedarf es eines neuen Beschlusses, will die Verwaltung ein Mobilitätskonzept erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013, hier:
Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Ausschuss möge die Verwaltung beauftragen, einen Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade durchzuführen.

Bei diesem mit örtlichen Unternehmern durchzuführenden Versuch sollen folgende Varianten getestet werden, um Platten gegen ein Herunterfallen zu sichern:
a) Fixierung der einzelnen Platten mit ein oder mehreren Schrauben,
b) Fixierung von jeweils 4 Platten mittels einer Befestigung an der Stelle, wo 4 Platten zusammentreffen (Fugenkreuz)
c) Fixierung der Platten durch ein Gitternetz ähnlich Gabionen oder eines Stahlnetztes, das direkt auf die Fassade aufgebracht wird.

Sollte sich eine dieser Varianten als durchführbar erweisen, wird die Verwaltung weiter beauftragt, die „Fehlstellen“ in der Fassade durch ähnlich aussehendes Material zu ersetzen, die Fassade zu säubern, die Variante flächendeckend durchzuführen und abschließend das Umfeld des Rathauses zu reinigen und ordentlich herzurichten.

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Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013 und des Rates am 15. März 2013 hier:
Bereitstellung von bis zu 274.000€ zwecks Sanierung und Umbau des Bergischen Löwen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Rat möge die bereits im Haushaltsplanentwurf 2013 auf den Seiten 374 und 377 im Teilbudget 65.01 Zentrale Gebäudewirtschaft aufgeführten bis zu 274.000€ zur Sanierung und Umbau des Bergischen Löwens beschließen und freigeben und die Verwaltung beauftragen, Umbau und Sanierung des Objektes unverzüglich durchzuführen.

Die Sanierung des Bergischen Löwen steht seit Jahren auf der Tagesordnung, ohne dass sie bislang durchgeführt wurde.
Durch den Umbau des Marktes ist auch dieser Teil der Innenstadt deutlich aufgewertet worden und der Markt verlangt geradezu nach einer Außengastronomie, die auch stets für dort vorgesehen war.

Insofern ist es Aufgabe der Stadt als Eigentümer, die (Arbeits)-Bedingungen im Bergischen Löwen nicht nur an gesetzliche Forderungen anzupassen, dass der Gastronomiebetrieb überhaupt fortgesetzt werden kann, sondern auch so herzurichten, dass von dort eine Außengastronomie auf dem Markt betrieben werden kann.

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Haushalt 2013 – Mittelfristige Finanzplanung- Haushaltssicherungskonzept

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Hibst,

heute Morgen konnte der Presse zutreffender Weise entnommen werden, dass nunmehr geplant ist, den Haushalt 2013 inklusive der mittelfristigen Finanzplanung wie auch die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Ratssitzung am 15. Juli 2013 zu verabschieden.

Gleichzeitig wird in dem Artikel ausgeführt, es werde „dennoch keine Zahlen geben“.

Ich bitte Sie ganz herzlich, diese Position zu überdenken und fordere die Verwaltung hiermit auf, zumindest Schätzungen und „Eckwerte“ für die Projekte Umzug der PCB-belasteten Schulen, Reparatur der Rathausfassade, Sekundarschule und Brandschutz vorzulegen.

Wenn auch nicht der Haushalt 2013 direkt, so bedingen doch die mittelfristige Finanzplanung wie auch das Haushaltssicherungskonzept für die nächsten 10 Jahre die Berücksichtigung der Kosten für vorgenannte Projekte.
Ohne zumindest die Einstellung grob geschätzter Zahlen werden mittelfristige Finanzplanung wie auch Haushaltssicherungskonzept nicht wahrhaftig und belastbar sein.

Ohne die „Einpreisung“ von „Eckwerten“ vorgenannter Projekte in mittelfristige Finanzplanung wie auch Haushaltssicherungskonzept ist eine Zustimmung der WNK UWG zu einem solchen „Rumpfhaushalt“ nur schwer vorstellbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.