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Tempo 30 zum Schutz der Radfahrer im Brückenweg sinnvoll – aber nur in eine Richtung

Sehr geehrter Herr Radermacher,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

im Artikel in der Bergischen Morgenpost wird am Ende eine Position der WNK UWG wider gegeben, die nicht den Tatsachen entspricht.

Dabei möchte ich jetzt nicht untersuchen, ob die Information seitens der Verwaltung falsch erfolgte oder sie im Artikel falsch wider gegeben wurde.

Aus diesen Stellungnahmen, die Ihnen laut Verteiler ausnahmslos vorliegen, wird deutlich, dass die WNK UWG nie die Anhebung der Geschwindigkeit im Brückenweg auf 50km/h in BEIDE Richtungen gefordert hat, sondern stets Tempo 50 nur in Ost-West-Richtung fordert. Diese Position vertreten wir nach wie vor.

In West-Ost-Richtung muss es selbstverständlich zum Schutz der Radfahrer bei Tempo 30 bleiben.

Ich bitte daher um eine deutliche Richtigstellung des Sachverhalts.
Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Reparatur Grüne Welle auf der B 51 (Dellmannstraße)

Sehr geehrter Herr Bärwald,

vor einigen Wochen hatte ich Sie darauf angesprochen, dass die „Grüne Welle“ auf der B 51 (Dellmannstraße) zwischen Kreisverkehr Ostringhausen und Neuenhöhe nicht mehr funktioniert.
Egal in welche Richtung man diese Strecke im Hauptstrang befährt, man steht – hält man sich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten – vor jeder Ampelanlage. Meistens springen diese sogar genau beim auf die Ampel Zufahren auf gelb bzw. rot.

Sie sagten mir daraufhin, dass das Problem beim Straßenbaulastträger StraßenNRW angekommen und mittlerweile auch als solches erkannt worden sei.
Der Grund liege in teilweise nicht mehr funktionierenden Induktionsschleifen in den Straßen.

Weiter sagten Sie mir der Reparaturauftrag hierzu sei vergeben bzw. werde noch in besagter Woche vergeben.

Ich frage nunmehr an, wann mit der Reparatur und der Wiederinbetriebnahme der „Grünen Welle“ zu rechnen ist?

Die jetzige Situation ist schlichtweg unerträglich!

In der Erwartung einer Antwort und einer Lösung des Problems verbleibe ich mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Ihr
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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„Stadt reagiert nicht auf Investor-Angebot“

„Stadt reagiert nicht auf Investor-Angebot“

 

Die WNK UWG – Fraktion und insbesondere Hermann Opitz als der für die Innenstadt zuständige Wahlkreisbetreuer begrüßen die von den Herren Höltken und Peitz geäußerten Gedanken hinsichtlich zusätzlicher Parkplätze an der Taubengasse ausdrücklich.

Sie decken sich hundertprozentig mit den Vorstellungen der WNK UWG auf Abriss des Hauses und Schaffung von weiteren Parkplätzen an der Taubengasse.

Die WNK UWG wünscht sich eine gemeinsame Investition von Privat und Stadt an diesem Standort, um so sowohl private als auch öffentliche Stellplätze an dieser Stelle zu schaffen.

Dass dies möglich ist, hat ein bereits im Januar diesen Jahres seitens der WNK UWG geführtes Gespräch mit den möglichen Investoren und ihrem Architekten deutlich gemacht.

 

Hermann Opitz

Wahlkreisbetreuer Innenstadt
Pressesprecher WNKUWG

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Anordnung von Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 im Brückenweg in OST-WEST-Richtung

Sehr geehrte Herren Dr. Prusa und Bärwald,

wir nehmen Bezug auf die u.a. Anfrage von MdR Rüdiger Bornhold vom 29.09.2013 und setzen sie in Zusammenhang mit der Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der BM.

Die dort aufgezeigten Probleme hinsichtlich der Beschilderung sind von den Bürgern allesamt richtig erkannt; auch der Hinweis von Herrn Bärwald, dass die Zone nicht ohne Weiteres ausgeweitet werden kann, ist völlig zutreffend.

Gut dass die Verwaltung sich in Kürze mit dem Thema in Gänze beschäftigt!
Dabei wird dann sicherlich auch die von Herrn Bornhold aufgeworfene Thematik abgearbeitet.

Zwischenzeitlich gewonnene von Fachleuten erhaltene Erkenntnisse bestärken die WNK UWG in ihrer Position, dass die Ausweisung von Tempo 30 in Ost-West-Richtung des Brückenwegs weder aus rechtlichen noch sachlichen Gründen geboten ist, dadurch die im BM-Artikel beschriebene Problematik erst aufgekommen ist und zudem damit der Brückenweg als Umfahrung der Telegrafenstraße subjektiv aus Sicht der Autofahrer weniger attraktiv erscheint.

Wir als WNK UWG fordern daher die Rückkehr zu Tempo 50 auf dem Brückenweg in Ost-West-Richtung!

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Hallenbad – der erste Schritt in die Zukunft ist gemacht

Der Fraktionsvorsitzende der WNK UWG, Henning Rehse, widerspricht Bürgermeister, Eric Weik, wie auch dem SPD-Fraktionsvorsitzenden, Jochen Bilstein, ausdrücklich, wenn diese feststellen „der Neubau eines Bades in den nächsten Jahren sei illusorisch“ bzw. „ keine Kommunalaufsicht der Welt würde in den nächsten Jahren einen Neubau genehmigen“.

Rehse betont, dass es wichtig und richtig gewesen sei, dass WNK UWG, BüFo und FDP dieses Thema mittels gemeinsamen Antrags in die politische Diskussion gebracht haben und offenbar auch die CDU bereit ist, das Thema positiv zu befördern.

Rehse: „Die Darstellung der Verwaltung hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Zeit für das alte Hallenbad abläuft. Deshalb ist es wichtig jetzt ein Konzept zu erstellen, dem unverzüglich die Planung folgen zu lassen und dann auch den Neubau zu erstellen. Würde das alte Bad erst einmal aus welchen Gründen auch immer geschlossen, bliebe es höchstwahrscheinlich auch bei diesem Zustand, Wermelskirchen würde ein weiteres und dramatisches Stück ärmer.“
Wie und wo sollten Breiten-, Vereins- und Schulsport, Gesundheits- und Fitnessangebote oder einfach nur die gemeinsame Familienaktivität in Wermelskirchen durchgeführt werden, wenn es kein Hallenbad mehr gibt?

Aus Sicht der WNK UWG gibt es Dinge in einer Stadt, die unabhängig von der finanziellen Lage nicht diskutierbar sind: eine attraktive Schullandschaft, eine Hallen- und Freibadgelegenheit, Kunstrasenplätze, Kattwinkel’sche Fabrik, Stadtbücherei und Musikschule wie auch ein in allen Bereichen der Stadt den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Brandschutz sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Vorgenannte Punkte sind für eine Stadt der Größe Wermelskirchens kein luxuriöser Schnickschnack, sie sind Eckpfeiler kommunaler Infrastruktur und Daseinsvorsorge.

Insofern liegt Herr Bilstein mit seiner Vermutung in Richtung Kommunalaufsicht falsch. Es hat sich und wird sich keine Kommunalaufsicht oder Bezirksregierung finden, die durch ihre Anweisungen dramatisch und drastisch unterschiedliche Lebensbedingungen für die Menschen in unserem Land, Regierungsbezirk und Kreis verursacht. Niemand wird erklären können, warum die Lebensbedingungen gerade in Wermelskirchen deutlich anders und schlechter sein sollten, als in anderen Städten des Landes bzw. Umlandes, deren finanzielle Situation bereits seit teilweise Jahrzehnten und Potenzen schlechter ist als die Wermelskirchens.

Sicherlich wird in fast allen Städten NRWs rigoros gespart, was auch richtig ist. Auch Wermelskirchen unternimmt hier seit Jahren enorme Anstrengungen. In den Großstädten werden natürlich Bäder, Jugend- und Kultureinrichtungen geschlossen, aber: es sind dann die vierten, dritten oder zweiten Einrichtungen ihrer Art. Wermelskirchen hat nur ein Hallenbad, ein Feibad, eine Katt, eine Stadtbücherei, eine Musikschule…
Und die wird es mit Willen der WNK UWG auch in Zukunft geben!

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Anfrage: Anordnung von Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 im Brückenweg in OST-WEST-Richtung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

nachdem nun geklärt ist, dass es anders als von der Stadtverwaltung zunächst kommuniziert kein Gesetz bzw. Verordnung gibt, die auf einer Straße in beide Richtungen die gleiche Geschwindigkeit vorschreibt, frage ich an, was die Verwaltung bewogen hat, auf dem Brückenweg in OST-WEST-Richtung Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 anzuordnen.

 

Ich stelle diese Frage insbesondere unter folgenden Aspekten:

1. Es gibt keinerlei Änderungen, Bedingungen oder Gründe, dass zukünftig mehr Radverkehr den Brückenweg in OST-WEST-Richtung befährt. Für ihn steht die Telegrafenstraße uneingeschränkt zur Verfügung.

2. Der Schutzstreifen für Radfahrer im Brückenweg verläuft in WEST-OST-Richtung. Dass in dieser Richtung Tempo 30 angeordnet wird, ist völlig richtig.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, was dieser Schutzstreifen in West-Ost-Richtung mit der gegenüberliegenden in weiten Bereichen durch Mittelteiler getrennten Fahrbahn in Ost-West-Richtung zu tun hat.

3. Bei den derzeit vorgenommen Änderungen im Brückenweg hat sich hinsichtlich der Fahrbahn in OST-WEST-Richtung absolut nichts verändert. Sie hat keine Flächen abgeben müssen und auch die sie begrenzenden Markierungen wurden nicht verändert.

 

Aus meiner Sicht gibt es daher keinerlei Grund, das Tempo im Brückenweg in Ost-West-Richtung von 50 auf 30 km/Stunde zu reduzieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass seit Umbau des Brückenwegs bereits Radfahrer diesen in beide Richtungen befahren konnten, ohne dass dies zu Problemen mit anderen Verkehrsteilnehmern geführt hätte.

 

Hinsichtlich der von der Verwaltung hypothetisch angeführten Möglichkeit, dass auf dem Brückenweg GLEICHZEITIG und am GLEICHEN Ort in beide Richtungen Überholvorgänge stattfinden, sei auf Folgendes hingewiesen:

1. Die Abstände zwischen den Fahrbahnteilern sind so gering, dass weder bei Tempo 30 noch 50 Überholvorgänge realistischerweise überhaupt stattfinden können.

2. Im Übrigen würde in diesem rein hypothetischen Fall die Grundregel aller Überholvorgänge auf zweibahnigen Straßen gelten, dass dort immer nur ein Überholvorgang nach dem anderen stattfinden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
– Mitglied des Rates und Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr –

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Temporäre Sperrung der L 409 im Bereich Wermelskirchen und Kürten / Dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen

Ihr Einsatz für Straßensanierungen im RBK

Sehr geehrter Herr Deppe,
lieber Rainer,

laut Pressebericht (BM vom 19.09.2013) wird die L 409 ab kommendem Wochenende für 6 Wochen komplett gesperrt. Im Abschnitt zwischen Laudenberg (B506) und Stauwurzel der Vorsperre Dhünntalsperre sollen Böschungen gesichert werden.

Nicht nur für den Berufsverkehr bedeutet diese erneute Vollsperrung mit 2 Ausweichrouten über Hückeswagen oder Dabringhausen erhebliche Umwege.
Auch der Ausflugsverkehr (Tourismus- Gastronomie in Dhünn) wird deutliche Nachteile erfahren.

Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer würden wir gerne gemeinsam mit Ihnen darauf hinwirken, dass diese Baustelle zumindest an den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden passierbar gestaltet wird. Ferner macht es Sinn, wenn diese Vollsperrung dazu genutzt wird, die notwendigen und anstehenden Sanierungen der Fahrbahn auch zwischen Stauwurzel und Halzenberg durchzuführen, damit diesbezüglich nicht noch eine weitere Vollsperrung notwendig ist.

Die WNK UWG bittet Sie daher um Mithilfe, damit Sie sich bei Ihrem Einsatz für Straßensanierungen im RBK für die 2 oben genannten Punkte einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –
gez. Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Inklusion und Förderschulen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Schule, Sport, Kultur…
Herrn Klaus Seeger
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

Anfrage Inklusion und Förderschulen
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur…

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Seeger,

für die nächste Sitzung o.a. Ausschusses stellt die Fraktion der WNK UWG folgende Anfrage:

1) Ist die Finanzierung der Kosten für die Inklusion im Schulbereich gesichert oder geht der Streit zwischen den Kommunen und dem Land weiter?

2) Für den RBK steht fest, dass Förderschulen, die die geforderten Mindestgrößen unterschreiten, zukünftig verbindlich aufgelöst werden müssen (siehe letzter Kreistagsausschuss im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur).
Es gibt im RBK 5 Förderschulen in Rösrath (2), Bergisch Gladbach (2) und Wermelskirchen (1).  Für die Zukunft wären bei sinkenden Schülerzahlen eigentlich nur 2 Modelle denkbar: Zentralisierung der Förderschulen auf einen Standort oder Beibehaltung aller 3 Standorte bei Reduzierung der Anzahl der Förderschulen (sofern die Schülerzahlen für 3 Standorte ausreichen).
Hat es diesbezüglich zwischen den Kommunen im RBK bzw. auch Kreisgrenzen übergreifend Gespräche gegeben?
Wenn ja mit welchen Ergebnissen?

3) Wie wird das Angebot eines wohnortnahen Förderschulangebots bezüglich der “angemessenen Entfernung” genau definiert?

4) Sofern zukünftig der Fortbestand der Pestalozzischule wegen Unterschreitung der Schülerzahlen nicht mehr gesichert ist:
Tragen Bund und/oder Land die laufenden Finanzierungskosten (Kreditkosten, Gebäudeunterhaltung, ggfls. Abrisskosten, ….) weil diese Förderschulenschließung dann im direkten Zusammenhang (Folgeerscheinung) der schulischen Inklusion wäre?  

Mit freundlichen Grüßen                                           

gez. Jan Paas
gez. Norbert Kellner

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