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Fehlende 211 Kita-Plätze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass (Artikel im Wermelskirchener Anzeiger vom 01.12.2018) und aufgrund der Dringlichkeit (211 fehlende Kita-Plätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Verbindung mit dem Rechtsanspruch) stelle ich nachfolgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.12.2018:

1. Mit Antrag vom 13.07.2017 (das war vor 17 Monaten und 25 Monate vor Beginn  des Kita-Jahres 2019/2020) hat die WNK UWG – Fraktion auf die aufziehende Problematik hingewiesen. Ihr Antrag galt dann in der üblichen Manier in der Sitzung des JHA am 13.09.2017 als „eingebracht“. In der Niederschrift der Sitzung heißt es dazu: Achtung, Zitatanfang:Der Antrag gilt als eingebracht.Herr Andreas Voß (Verwaltung) berichtet, dass im Rahmen der Bevölkerungsprognose aktuell ein Anstieg der Kinderanzahl je Geburtsjahrgang festgestellt worden ist. Dieses wird auch Konsequenzen für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung haben, da die in der Vergangenheit berücksichtigten Prognosewerte scheinbar nicht mehr haltbar sind. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist, sind diese erhöhten Bedarfszahlen bereits berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird die Entwicklung der tatsächlichen Zahlen kontrollieren und die Kindergartenbedarfsplanung im Bedarfsfall kurzfristig aktualisieren und spätestens nach zwei bis drei Jahren fortschreiben.“ (Zitatende).
Wie kann es in Anbetracht dieser Zeitschiene sein, dass (Achtung Zitatanfang: „diese Maßnahmen realistischerweise nicht zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2019/2020 fertig sein werden“ (Zitatende)?

Worin sind diese nicht nachvollziehbaren Zeitabläufe und Verzögerungen realistischerweise begründet?

2. Trifft es zu, dass sich Mitte März ein Träger für Kindergärten bei der Stadt gemeldet hat und mit diesem am 29.03.2018, Gründonnerstag (das war vor über 8 Monaten), ein Gespräch geführt wurde, indem er nicht nur seine Bereitschaft zum Betrieb von Einrichtungen bekundet hat sondern auch seine Bereitschaft erklärt hat, als bzw. mit einem Investor die baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen?
Trifft es zu, dass aufgrund der bereits unter 1. kritisch angefragten Zeitschiene dieser potentielle Träger der Stadt kürzlich eine Absage erteilt hat?

3. Welche Schadenersatzforderungen (Bezahlung eines Kindermädchens, Lohnausfall, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) können auf die Stadt zukommen, wenn Eltern den Rechtsanspruch auf den Kita-Platz einklagen, sie vor Gericht Recht bekommen, die Stadt jedoch keinen Platz anbieten kann?

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Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion:
Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen

 

Sehr geehrte Frau Reetz,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss für Soziales und Inklusion hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, sich in der ersten Sitzung des Jahres 2019 intensiv mit diesem Thema zu befassen und hierfür kompetente Akteure in den Ausschuss einzuladen.

Zur Vorbereitung der Sitzung möchten wir bereits im Vorfeld folgende Fragen an die Akteure bzw. die Stadtverwaltung richten:

1. Welche beschäftigende bzw. beschäftigungsfördernde Maßnahmen werden derzeit durchgeführt?
a) Wer sind die Anbieter?
b) Um welche Maßnahmen mit welchen Arbeitsinhalten handelt es sich?

2. Wie viele Leistungsempfänger aus, z.B. den Bereichen SGB II (Hartz-IV) und Asylbewerberleistungsgesetz gibt es derzeit in Wermelskirchen?
3. Wie viele aus den o.g. Personen nehmen an den unter zu 1. nachgefragten Maßnahmen teil?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, den unter 2. genannten Personenkreis zur Teilnahme an den Maßnahmen zu verpflichten bzw. zu motivieren?
5. Welche Anstrengungen wären durch welche Akteure, auch im Verbund und interkommunal erforderlich und denkbar, die unter 3. nachgefragte Zahl deutlich zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüße
gez. Stefan Kind
(Sozialpolitischer Sprecher)
gez. Thorn Seidel
(Mitglied des Rates)
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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

 

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

 

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

 

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Rückführung von Flüchtlingen

An den
Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Herrn Stephan Santelmann
Am Rübezahlwald 7

51469 Bergisch Gladbach  

Anfrage bezüglich der nicht gedeckten Kosten für abgelehnte Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Landrat,  

derzeit tragen die Kommunen quasi alleine die Kosten für abgelehnte Asylbewerber, die zum Beispiel geduldet werden  oder aus diversen Gründen nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können. So betragen in Kürten die nicht gedeckten Kosten für den genannten Personenkreis mittlerweile  rund 600 TEUR.

Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Anfragen:  

1. Wie viele Personen sind derzeit im Rheinisch-Bergischen Kreis ausreisepflichtig bzw. halten sich hier geduldet auf?
2. Wie verteilt sich diese Zahl auf die 8 kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
3. Was sind die Hauptgründe, die eine Rückführung verhindern?
4. Wie verteilen sich die Personen auf diese Hinderungsgründe?
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Zahl der Rückführungen deutlich zu steigern?
6. Welche Stellen sind hierfür zuständig?
7. Inwieweit kann der Kreis hier die Kommunen entlasten bzw. unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Conrad
Gruppensprecher
gez. Henning Rehse                                                       
Kreistagsmitglied        

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Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018 und des Rates am 10.12.2018:

Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des  Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zu setzen:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
    (https://www.kvno.de/downloads/niederlassung/gemeindeprofil.pdf )
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzlichen zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

 

Begründung:

Die von der WNK UWG Freie Wähler durchgeführte Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema Hausärztliche Versorgung hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend beim Bürgermeister zu bündeln.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

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Aussetzung Straßenausbaubeiträge

Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018 und des Rates am 10.12.2018:
Aussetzung des Vollzugs der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG für straßenbaurechtliche Maßnahmen in der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

wir bitte Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des  Haupt- und Finanzausschusses und des Rates aufzunehmen:

Der Rat der Gemeinde beschließt  die sofortige Aussetzung des Vollzugs der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG für straßenbaurechtliche Maßnahmen in der Stadt Wermelskirchen bis zu einer Entscheidung des Landtages NRW.
Der Haushalt 2019 ist entsprechend anzupassen. Sollte in 2019 der Landtag NRW keine Entscheidung treffen, gilt der zu treffende Beschluss auch für den Haushalt 2020.

Begründung:

Auch in unserer Stadt werden für die nachmalige Herstellung von Straßen von den Anliegern Straßenausbaubeiträge erhoben. Aktuell steht sogar eine Erhöhung der Beitragssätze im Raum, die jedoch wie bekannt von der WNK UWG abgelehnt wird.

Die Straßenausbaubeiträge sind zunehmend existenzbedrohend. Allein aufgrund des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird es für viele ältere Hauseigentümer, aber auch für junge Familien als Besitzer einer gebrauchten Immobilie, nahezu unmöglich, neben Rücklagen für die Instandhaltung des Hauses auch noch unbefristet erhebliche Mittel für den kaum kalkulierbaren Fall des Straßenausbaus zu bilden.

In 2018 wurden aufgrund einer Initiative der FREIEN WÄHLER in Bayern die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2018  abgeschafft. Im Vorfeld hatten schon Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In NRW gibt es seit einigen Wochen ebenfalls den Wunsch vieler Bürger die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.

Unterstützt wird dieser Wunsch durch eine Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW und durch eine Petition der Freien Wähler NRW. Mittlerweile sind noch viele weitere ähnlich lautende Äußerungen aus NRW veröffentlicht worden (z. B. CDU Mittelstandsvereinigung NRW).

Da es aufgrund dessen wahrscheinlich auch in NRW eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geben wird, beantragen wir bis zu einer Entscheidung des Landtages NRW die sofortige Aussetzung des Vollzugs der Straßenausbaubeiträge in der Stadt Wermelskirchen zu beschließen.

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Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln

Antrag und Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2018:
„Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“

 

Sehr geehrter Herr Schulte,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

 

die Fraktion der WNK UWG beantragt, das Thema „Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“ auf die Tagesordnungen der Sitzung des StuV am 26.11.2018 zu setzen, in Zusammenhang mit dem Thema IKEHK  zu behandeln und bittet für die dortigen Erörterungen zuvor um die Beantwortung der u.a. Fragen.

Gleichzeitig beantragen wir unsere(n)

die wir hiermit erneut vortragen und beantragen, unter diesem TOP mit zu beraten.

 

Da bis Ende des Jahres 2018 seitens der Verwaltung über das IKEHK die Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden, um Fördermittel zu beantragen sowie ebenfalls im Rahmen des IKEHK ein Baulandmanagement eingeführt und ein Grundsatzbeschluss des Rates zu beiden vorgenannten Punkten gefasst werden soll, zudem die Überarbeitung des Regionalplans Köln Chancen bietet, Flächen für Gewerbe und Wohnbebauung neu auszuweisen, sollte in einem umfassenden TOP zum Thema zukünftiges Wohnen in Wermelskirchen/Einwohnerentwicklung ebenfalls unter Einbeziehung des entsprechenden Ergänzungsantrags der SPD vom 29.09.2018 (Anlage) beraten und Entscheidungen getroffen werden.

Damit sich der Fachausschuss und die Fraktionen einen besseren Überblick über die zukünftigen Entwicklungen im Bereich Wohnen in Wermelskirchen machen können, beantragen wir die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  • Wie bewertet die Verwaltung die Prognosen zur Einwohnerentwicklung der Stadt Wermelskirchen für die nächsten 20 Jahre?
    Nach unserem Kenntnisstand geht der Bürgermeister von „stabilen 35.000 EW, aus, die Regionale 2025 zeigt auf, dass rd. 100.000 Menschen aus Köln in die Umlandkommunen abwandern werden – andere Quellen prognostizieren mehr als 200.000 Abwanderungen, die Stadt Köln zeigt in ihrer Einwohnerentwicklung 2017 auf, dass: Zitat:“Köln verlassen vor allem deutsche Personen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren – also in der Altersgruppe, in der Familien mit Kindern überdurchschnittlich zu finden sind“ (Zitat Ende).
    Für die WNK UWG ist nach wie vor eine EW Zahl von 40.000 keine Utopie, da Wermelskirchen durch ein vorausschauendes politisches Handeln stets an Attraktivität gewinnt.
  • Welche Wohnungsnachfrage und Flächenbedarf (Minimum – Maximum Berechnung für 35.000 – 40.000 EW) lässt sich aus dem vorgenannten Punkt errechnen?
  • Welche Inhalte des Projekt RBK 2020, Wohnungspolitisches Handlungskonzept mit dem Themenschwerpunkt „Wohnen in allen Lebenslagen“ treffen für Wermelskirchen zu?
  • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen?
  • Unter dem Begriff des „preiswerten Wohnraums“ wird jeder individuelle Vorstellungen entwickeln, welche Miethöhe er damit verbindet. Damit Verwaltung und Politik mit einer Stimme reden: bis zu welcher Miete sprechen wir von „preiswertem Wohnraum“?
  • Wie viele öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind in den zurückliegenden 10 Jahren in unser Stadtgebiet geflossen?
  • Wie viele Wohnungen sind in Wermelskirchen in den letzten 10 Jahren jährlich fertig gestellt worden?
  • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen? Wie viele Wohnungen wurden jeweils von (kommunalen oder gemeinnützigen) Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Siedlungsgesellschaften neu geschaffen bzw. werden von diesen insgesamt vorgehalten?
  • Gibt es aktuelle Erkenntnisse wie viele Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger als „seniorengerecht“ angesehen werden können und wie sich der weitere Bedarf für die nächsten Jahre entwickeln wird?
  • Hat die Verwaltung konkrete Kenntnisse über den im Stadtgebiet vorhandenen Wohnungsleerstand und den baulichen, technischen bzw. energetischen Zustand dieser Gebäude?
  • Wie hoch wird der jährliche Wohnungsbedarf für zugewanderte schutzbedürftige Menschen mit einer positiven Bleibeoption gesehen?
  • Wie wird seitens der Bauverwaltung das Potential von Ausbaureserven zum Beispiel Dachausbau oder Aufstockung – gesehen? Was könnte eine solche Entwicklung fördern, welche Bestimmungen könnten dem entgegenstehen?
  • Sind der Verwaltung strategische Überlegungen, Planungen oder Initiativen der im Stadtgebiet tätigen Bauträger bekannt, weiteren mietpreisgünstigen Wohnraum zu schaffen?
  • Gibt es seitens der Stadt  (des Kreises) ein spezifisches Beratungsangebot über Fördermöglichkeiten bzw. Informationskooperationen mit anderen Trägern, um auch dadurch Impulse zu geben?
  • Das Bauen wird durch ständig neue Vorschriften immer teuerer.
    Wie kann die Stadt mit ihren Möglichkeiten dem etwas entgegen setzen?
    Wären städtebauliche Verträge für städtische Flächen eine Möglichkeit für mehr preiswerten Wohnraum?

 

Begründung:

Seit 10 Jahre befindet sich sowohl das Thema, wohin Wermelskirchen sich auch hinsichtlich der Einwohnerzahlen entwickeln soll/will – angestoßen und flankiert durch zahlreiche Anträge verschiedener Fraktionen – wie auch das Thema des (sozialen) Wohnungsbaus und der Gewerbeflächenentwicklung quasi in der Schwebe.

Anträge gelten als eingebracht und quasi irgendwo hingebracht, wo mit ihnen nichts mehr passiert und wo man von ihnen nichts mehr hört.

Im Zuge der Vorbereitung und Beratungen des IKEHK konnte man feststellen, dass grundsätzlichen Annahmen wie z.B. die, dass die Einwohnerzahl von Wermelskirchen bei 35.000 stagnieren wird/soll, in die Betrachtungen und Bewertungen eingeführt und verschriftlicht werden, ohne dass es dazu irgendwo einen politischen Beschluss gegeben hätte.

Des weiteren muss mit Besorgnis zur Kenntnis genommen und kritisiert werden, dass die Stadt Wermelskirchen im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans Köln, der Eckpfeiler für die nächsten 15 bis 20 Jahre setzt, sich vorsichtig ausgedrückt nicht gerade proaktiv und progressiv präsentiert, um im Rahmen dieser Regionalplanung die Möglichkeit zu bekommen, zusätzliche Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau zu entwickeln.

Alle diese Punkte gehören diskutiert und dem Grundsatz nach entschieden, bevor ein Grundförderantrag des IKEHK auf den Weg gebracht wird, der quasi durch die Hintertüre Positionen und Perspektiven für die Stadt Wermelskirchen enthält, die bislang nirgendwo beschlossen wurden und für die es möglicherweise überhaupt keine Mehrheit im Rat gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Offener Brief zu Ihren Kommentierungen zum Loches-Platz

Sehr geehrte Frau Pudelski,
sehr geehrter Herr Mittelstädt,

ich erlaube mir, Ihnen mitzuteilen, dass ich Ihre Kommentierungen zum Loches-Platz in den heutigen Ausgaben von BM und WGA meinerseits für völlig daneben um nicht zu sagen zynisch halte.

 

Mir ist bislang nicht bekannt, dass die Medien die Ausübung rechtsstaatlicher Instrumentarien wie zum Beispiel die Erstreitung von Dieselfahrverboten durch die DUH, den Stopp der Rodungen im Hambacher Forst, die Verhinderung der Inbetriebnahme der CO-Pipeline etc. kritisiert hätten.
Dies tun Sie in einer Deutlichkeit, die Zweifel an Ihrem Wissen um rechtsstaatliche Verfahren aufkommen lässt.

Unglaublich ist zudem Ihr Appell an die WNK UWG, wir sollten unseren Einfluss und unsere Kontakte geltend machen, dass der Anlieger nicht klagt und sich das Projekt nicht verzögert.
Nichts anderes tun wir seit Eröffnung des B-Planverfahrens im September 2017, indem wir versuchen, einen Kompromiss zu finden und die Seiten im Sinne einer allseits befriedigenden und optimalen Lösung an einen Tisch zu bringen.
Dieses Ansinnen wird jedoch von einer Betonkoalition aus Verwaltung und Ratsmehrheit systematisch torpediert. Dies ist umso bedauerlicher, als sich durchaus im bisherigen Verfahren „Türen“ aufgetan haben, Investor und Nachbar zusammenzubringen – „Türen“ die jedoch sofort von der Verwaltung und Ratsmehrheit zugeschlagen würden.

Uns ist klar, dass diese Verantwortlichen – offenbar mit Unterstützung der Presse – jetzt schon vorsorglich an der unglaublichen Story schreiben, dass die WNK UWG Verantwortung dafür trägt, wenn der Loches-Platz sich verzögert…

Mit freundlichen Grüssen
Henning Rehse

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Wahlmöglichkeit „Gelber Sack vs. Gelbe Tonne“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,

sehr geehrter Herr Irlenbusch,

wir verfolgen mit Interesse die momentan einsetzende Diskussion zu diesem Thema und wissen aus kürzlich stattgefundenen Diskussionen in den sozialen Medien, dass die Bürgerschaft bei dem Thema gespalten ist.

Ich verhehle nicht, dass meine Fraktion daher im Sinne der Bürger- und Servicefreundlichkeit eine Wahlmöglichkeit zwischen Sack und Tonne für die Bürger wünscht.

BTW-Geschäftsführers Rösler belegte laut Presse diese Wahlmöglichkeit aber mit dem Attribut „Chaos“.

Uns ist in Anbetracht der Erfahrungen in zahlreichen anderen Gebietskörperschaften, die von der Firma Schönmackers seit Jahren in der Fläche und ohne Probleme bearbeitet werden nicht klar, was zu dieser „Chaoseinschätzung“ führt.

Schönmackers entsorgt zahlreiche Kommunen ohne Probleme mit Sack und Tonne parallel.

Uns ist nicht ersichtlich, warum es ein weiteres Thema geben sollte, wo Dinge, die woanders funktionieren, hier wieder als nicht durchführbar dargestellt werden!

Wir bitten darum, diesen Aspekt bei den nunmehr anstehenden Diskussionen und Entscheidungen im Haupt- und Finanzausschuss im Detail und unvoreingenommen darzustellen.

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Fake News: Herr Bilstein verbreitet wissentlich Unwahrheiten

Wie die Fraktion der WNK UWG beweisen kann:
Der Vorwurf der Verbreitung von Fake News in der letzten StuV Sitzung an Herrn Bilstein ist gerechtfertigt!
Zudem hetzt Herr Bilstein unablässig gegen die WNK UWG, indem er ihr Klientelpolitik bis an den Rand der Korruption vorwirft, nur weil die WNK UWG sich für eine optimale Umsetzung des Loches-Platzes einsetzt, die aber nur unter Einbeziehung der Grundstücke eines Nachbars gelingen kann.

Der SPD Fraktionsvorsitzende Jochen Bilstein ließ sich unter anderem zur folgenden wahrheitswidrigen Äußerung hinreißen:
„Wenn die Fragen (Anm.d.Verf.: zum Bebauungsplan Loches-Platz) vor dem Beschluss im Oktober 2017 gekommen wären, wäre das nachvollziehbar gewesen, aber nicht jetzt.“

Die Fraktion der WNK UWG kann ausweislich des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 25.09.2017 nachweisen, dass sie in dieser Sitzung die Fragen bereits aufgeworfen hat.

Noch eine kleine Nebenbemerkungen sei gestattet:
Unhaltbar sind Leute, die wissentlich solche Fake News verbreiten oder sie ganz ohne eigene Recherche dabei unterstützen – aber sicher nicht derjenige, der sie aufdeckt!

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter