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Erarbeitung eines Konzeptes zur Hinzuziehung von Empfängern von Transferleistungen zu Arbeiten für die Gemeinschaft

An den
Vorsitzenden des
Sozialausschusses
Herrn Horst -Walter Schenk
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

 

Antrag auf Erarbeitung eines Konzeptes zur Hinzuziehung von Empfängern von Transferleistungen zu Arbeiten für die Gemeinschaft
Beratungsfolge:
Sozialausschuss (empfehlend)
Haupt- und Finanzausschuss (empfehlend)
Rat (Beschluss)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,
sehr geehrter Herr Schenk,

mit Datum vom 08. November 2010 hatten die Fraktionen von BüFo, FDP und WNK UWG einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Verbesserung der Sauberkeit in unserer Stadt“ gestellt, der u.a. das Thema dieses Antrags tangiert:
Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit der  Agentur für Arbeit Möglichkeiten erarbeiten, wie die Sauberkeit in der Stadt durch die Einführung neuer Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel in der Stadt Ostfildern, verbessert werden kann.“

Der Antrag wurde im StUV am 21.02.2011 beraten und dort die Einrichtung eines Arbeitskreises „Saubere Stadt“ beschlossen.
Dieser Arbeitskreis beschäftigte sich am 28.06.2011, 24.01.2012 und 22.01.2013 mit diesem Antrag. In keiner der Sitzungen sah sich die Verwaltung dazu veranlasst eine Nichtzuständigkeit der Politik für dieses Thema festzustellen.
Erst zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 02.05.2013 wuchs bei der Verwaltung die „Einsicht“ der Nichtzuständigkeit der Politik.

Um jedwede Zuständigkeitsdiskussion im Keime zu ersticken stellt die WNK UWG – Fraktion daher folgenden Antrag:
Der Rat möge beschließen, in Wermelskirchen ein Modell zu etablieren, bei dem Empfänger von Transferleistungen zur Leistung von Aufgaben für die Gemeinschaft herangezogen werden sollen.
Hierbei sollen alle beteiligten Stellen (Stadtverwaltung, Agentur für Arbeit, Kreis etc.) zusammenarbeiten, damit ein Modell gefunden wird, das allen rechtlichen Vorgaben gerecht wird, die Empfänger der Transferleistungen nicht benachteiligt und diese sichtbare und sinnvolle Leistungen für die Allgemeinheit erbringen lässt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)

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Erarbeitung eines Konzeptes zur Anhebung der Verwarn- und Bußgelder bei Verstoß gegen städtische Satzungen

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Antrag auf Erarbeitung eines Konzeptes zur Anhebung der Verwarn- und Bußgelder bei Verstoß gegen städtische Satzungen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss am 24.06.2013 und 08.07.2013 (empfehlend)
Rat am 15.07.2013 (Beschluss)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

mit Datum vom 28. November 2012 hatte die Fraktion der WNK UWG bereits hierzu einen Antrag gestellt, der in die Sitzung des AK Saubere Stadt am 22.01.2013 als eingebracht protokolliert wurde.

Die Verwaltung fühlte sich bislang nicht veranlasst, die Behandlung dieses Themas im AK Saubere Stadt zu beanstanden.
Erst zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 02.05.2013 wuchs bei der Verwaltung die „Einsicht“ der Nichtzuständigkeit dieses Ausschusses.

Um jedwede lähmende Zuständigkeitsdiskussion im Keime zu ersticken, stellt die WNK UWG – Fraktion daher folgenden Antrag an die sicherlich zuständigen Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat:
Der Rat möge beschließen, ein Konzept zur Anhebung der Verwarn- und Bußgelder bei Verstoß gegen städtische Satzungen zu erarbeiten.

Hierbei geht es der WNK UWG nicht um „Abzocke“ zur Sanierung des städtischen Haushalts.
Es geht der WNK UWG darum, nicht nur die immer wieder vielzitierten Falschparker mit Knöllchen zu Kasse zu bitten, sondern auch die „Mitmenschen“, die andere städtische Satzungen hinsichtlich Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit etc. schlichtweg missachten und somit ihren „Beitrag“ dazu leisten, dass die Stadt teilweise so „aussieht“, wie sie „aussieht“.

Hierbei soll den Beispielen anderer Länder folgend auch die Höhe möglicher zu zahlender Verwarn- und Bußgelder derart drastisch angehoben werden, dass es im Portemonnaie richtig „weh“ tut, wenn sich an diese Spielregeln menschlichen Miteinanders in unserem Gemeinwesen nicht gehalten wird.

Es wäre wünschenswert, wenn nach einer für manche Mitbürger schmerzhaften „Lernphase“ in Wermelskirchen ein Klima entstehen würde, dass Kontrollen, sich anschließende Verfahren sowie Verwarn- und Bußgelder einfach überflüssig machen würde, weil jeder die bestehenden Satzungen respektiert und umsetzt und so seinen Beitrag zu einer schönen und sauberen Stadt leistet.

Einnahmen aus diesen Verwarn- und Bußgeldern sollen ausschließlich dafür verwandt werden, die Überwachung der Satzungen und die Beseitigung von aus Verstößen resultierenden Schäden oder Maßnahmen zu finanzieren.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)

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Gemeinsamer Antrag von CDU, BüFo, WNK UWG: Unverzügliche Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstrasse

An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff

über
Herrn Bürgermeister Eric Weik
Rathaus
Telegrafenstrasse 29-31
42929 Wermelskirchen

 

Antrag: Unverzügliche Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstrasse
Beratungsfolge:
  
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) am 29.04.2013
Rat am 13. Mai 2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Briefkopf aufgeführten Fraktionen stellen folgenden Antrag:
Der StuV möge am 29.04.2013 und der Rat am 13.05.2013 beschließen, den gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstrasse unverzüglich zu beenden, ein Gesamtkonzept für die Führung des Radverkehrs durch die Innenstadt, das Alternativrouten zur Telegrafenstraße enthält zu erstellen und zu beschildern.

Zudem fordern wir Sie ausdrücklich auf, keine weiteren Fakten in der Örtlichkeit zu schaffen, bis über diesen Antrag entschieden ist.

Die diesen Antrag stellenden Fraktionen haben intensiv mit Aktenmaterial (Verkehrsentwicklung, BIS-Gutachten, Beschlüssen, Protokollen, Stellungnahmen, Vermerken und dergleichen) zu diesem Thema beschäftigt.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuell in der Örtlichkeit vorzufindende Situation in keinster Weise mit vorgenanntem Aktenmaterial und Beschlusslage in Einklang steht.
In den vorhandenen Schriftsätzen wird immer wieder auf die Gefahren durch den gegenläufigen Radverkehr hingewiesen.
Zu all den vorgenannten Texten wurde von uns auch noch externer Sachverstand hinzu gezogen und wir kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, den gegenläufigen Radverkehr sofort zu beenden.

Es wird mehrfach deutlich gemacht, dass Jörgensgasse, Schillerstrasse bis Einmündung in die Kölner Strasse und die Kölner Strasse gute Alternativen für die Führung des Radverkehrkehrs in West-Ost-Richtung durch die Innenstadt darstellen.
Vergleicht man die Steigung des Schwanen mit der der Berliner Straße, kann man unschwer erkennen, dass hier eine ähnliche Steigung besteht, diese also kein Ausschlusskriterium für die Routenführung sein kann.
Zudem sorgen Routen die über den gerade neu gestalteten Markt führen für eine Belebung auch dieses Teils der Innenstadt.

Mit freundlichen Grüssen
Volker Schmitz
Friedel  Burghoff
Henning Rehse

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Anfragen gem. Vereinbarung im Ältestenrat am 19.12.2011, hier: Legitimation für gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit frage ich offiziell an, auf Basis welcher Legitimation sprich welcher Beschlüsse der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße seit Juni 2012, dem Zeitpunkt, wo die Versuchsphase abgelaufen war, überhaupt aufrecht gehalten wird?
Wer hat wann wo beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, den Versuch fortzuführen bzw. ihn in eine Dauerlösung zu überführen?

Der Grundsatzbeschluss für das Verkehrskonzept Innenstadt vom 31.03.2003 beinhaltet die Öffnung der Einbahnstraßen im Innenstadtdreieck als Soll- nicht als Mussvorschrift.

Der Ausbaubeschluss für die Telegrafenstraße von 2006 schließt ausdrücklich und begründet den gegenläufigen Radverkehr aus. Dieser Beschluss wurde niemals beanstandet.

Ein Antrag der Grünen auf Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr wird 2009 untermauert von Expertenwissen (Verkehrsbesprechung 16.02.2009) selbst von der Verwaltung abgelehnt.

Am 21.03.2011 hat der StUV unter TOP 4 folgendes beschlossen: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Bürgeranregung (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion) an und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr gegen die Einbahnrichtung in der Telegrafenstraße zunächst für ein Jahr auf Probe zugelassen werden kann.“
Am 11.04.2011 hat der StUV unter TOP 12 folgendes beschlossen, bestätigt durch den HuF am 16.05.2011: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachverhalt zum Thema „Änderung Radverkehrs in der Telegrafenstraße“ zur Kenntnis und beschließt (mit 4 Gegenstimmen der CDU Fraktion), den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf der Telegrafenstraße zuzulassen. Nach einer Versuchsphase von einem Jahr wird die Verwaltung die Erfahrungen/Ergebnisse im Fachausschuss vorstellen.“
In der Vorlage RAT/2449/2012 für die Sitzung des StUV am 11.03.2013 spricht die Verwaltung selbst auf Seite 2, 2. Abs. von „einer einjährigen Versuchsphase“.

Die Unfallkommission selbst hat 2013 festgestellt, dass die jetzige Situation in der Telegrafenstraße die Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Woraus leitet der Bürgermeister in Anbetracht aller vorgenannten Punkte die für ihn offenbar zwingende Verpflichtung bzw. den Zwang für Rat und Ausschuss ab, alternativlos beschließen zu müssen, in der Telegrafenstraße gegenläufigen Radverkehr zu gestatten?
Warum hebt der Bürgermeister in Anbetracht der vorgenannten Beschluss-, Fakten und Sicherheitslage den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße nicht auf?

Mit freundlichen Grüßen
 
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Offener Brief an Baudezernent Dr. Prusa: Parksituation in der unteren Innenstadt

Sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

ich möchte versuchen, die in jüngster Zeit immer wieder aufkommenden unerfreulichen Diskussionen um die Parkplatzsituation insbesondere in der unteren Innenstadt in einen größeren Kontext zu rücken und Ihnen dabei klar machen, dass es die sperrige Haltung der Verwaltung ist, die dieses Thema insgesamt befeuert.

Ich teile ausdrücklich den Satz von Herrn Burghoff aus der jüngsten Sitzung des StUV: „Der motorisierte Verkehr bringt viel Geld…“
Dann müssen wir dem motorisierten Verkehr aber auch für den „Zielkauf“ Parkmöglichkeiten in Nähe der Geschäfte anbieten.
Der Wermelskirchener Einzelhandel wird nie vom „Shopping“ allein existieren können. „Shopping“ findet auf Schildergasse, und Hohestraße, Kö und in den Zentren wie Allee-Center und Centro statt – nicht jedoch auf Telegrafenstraße, Eich und Kölner Straße. Die Einzelhändler dort leben vom Zielkauf: der Kunde möchte schnell etwas erstehen, fährt den Laden an und fährt wieder nach Hause. Ob Ideologen das gefällt oder nicht, so funktioniert nun einmal Einzelhandels-Business in Wermelskirchen.
Und das sollte man sich auch bei den Diskussionen um die Telegrafenstraße vor Augen führen.

Betreffs der unteren Innenstadt haben 4 Fraktionen (BüFo, WNK UWG, CDU, SPD) festgestellt und auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten öffentlich bekundet, dass in diesem Bereich der Stadt eine Unterversorgung mit Parkplätzen besteht – eine Mehrheit des Rates, die eigentlich ausreichen sollte, um Veränderungen per demokratischem Beschluss herbeizuführen. Doch weit gefehlt…

Zunächst wurde der sinnvolle Antrag der BüFo in Verbindung mit dem Ausbau der Berufsschulstraße an der Katt eine Parkpalette zu errichten, von der Verwaltung mit dem Argument abgeschmettert, die von den Bürgern in die Stellplatzablöse real gezahlten Gelder seien nur noch virtuell vorhanden, real aber verbraucht – und dies ohne Beschluss des Rates. Parkpalette ade, obwohl BüFo, WNK UWG und CDU sie beschlossen hätten…

Die „kleinere“ Lösung von uns als WNK UWG beantragt, die ehemalige Obdachlosenunterkunft Ecke Berliner Straße / Taubengasse zu entfernen und dort mit einfachsten Mitteln (Schotter) Parkplätze anzulegen, widersetzt sich die Verwaltung seit Monaten sowohl hartnäckig als auch erfolgreich, weil es ihr mit gekonnt geworfenen Nebelkerzen immer wieder gelingt, die strukturell in der Politik für Parkplätze an dieser Stelle vorhandene Mehrheit zu zerlegen und so letztendlich ihre Position durchzusetzen.
Daher stammt der wohl der Name Bürokratie = Herrschaft der Verwaltung!

Lieber Herr Dr. Prusa, die Anfragen und Diskussionen dazu werden aber nicht eher ruhen, zumindest von Seiten der WNK UWG, bis eine Lösung des Problems nicht angedacht sondern auch realisiert ist – und das sollte schnell geschehen.
Wie ich Ihnen bereits im Juli 2012 geschrieben habe, wäre der einfachste, schnellste, preiswerteste Weg dahin, die Umsetzung der vorgenannten Variante.
Dazu fordere ich Sie heute erneut auf!

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Dichtheitsprüfung nur soweit erforderlich

An den
Vorsitzenden des
Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Herrn Theo Fürsich
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

– Rathaus –

 

 

Antrag zur Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung  (Fristenverkürzungssatzungen I – V)
Beratungsfolge:
SAW am 20.06.2013
Rat am 15.07.2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,
sehr geehrter Herr Fürsich,

die rotgrüne Mehrheit im Düsseldorfer Landtag hat dem Druck der vielen Proteste, Klagen und Resolutionen nachgegeben und den § 61a des Landeswassergesetzes geändert.
Die flächendeckende Dichtheitsprüfung wird mit Inkrafttreten der Rechts-verordnung abgeschafft.
Es wurden folgende Regelungen festgelegt:
• Bei Häusern die vor 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut wurden, muss eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung bis spätestens Ende 2015 vorgenommen werden.
• Bei Häusern die nach 1965 auf Grundstücken in Wasserschutzgebieten errichtet wurden, endet die Frist Ende 2020.
• Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach Wasserschutzzonen.
• Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sieht der Gesetzgeber – sehr bürgerfreundlich – keine Prüffristen mehr vor. Hier erhalten die Kommunen – die über die Problematik ihrer Kanäle am besten Bescheid wissen – die Entscheidungshoheit.
• Industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen müssen auch außer-halb von Wasserschutzgebieten geprüft werden.
• Die Prüfung der öffentlichen Abwasserleitungen soll möglichst zeitgleich mit der Prüfung der privaten Abwasserleitungen erfolgen. Die WNK UWG möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass sie die Ungleichbehandlung der Hausbesitzer innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht begrüßt.
Wieder einmal haben unsere Bürger in den Wasserschutzgebieten finanzielle Nachteile zum Wohle der Allgemeinheit zu tragen.

Natürlich muss unser Trinkwasser sauber sein und selbstverständlich müssen defekte Abwasserleitungen durch den Eigentümer repariert werden. Aber gleich alle Hausbesitzer in den Wasserschutzgebieten unter Generalverdacht zu stellen und sie mit Prüfkosten von bis zu 1.000€ zu belasten, ist schlicht und einfach unfair, weil von dem eigentlichen Ziel – unbelastetes Trinkwasser – alle Bürger auch außerhalb von Wasserschutzgebieten profitieren.

Daher unterstützt die WNK UWG entsprechende Proteste, Resolutionen oder Klagen gegen diese Ungleichbehandlung.

Die WNK UWG beantragt daher zum Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung:
1) Der Beschluss RAT/2245/2011 wird aufgehoben
2) Die Stadt Wermelskirchen verhält sich so bürgerfreundlich wie möglich und fordert von ihren Bürgern nicht mehr ein, als der § 61a Landeswassergesetz
vorgibt.
Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung wird es in Wermelskirchen nicht geben.
3) Die o.g. Fristenverkürzungssatzungen werden entsprechend der neuen Regelungen überarbeitet.
Für gewerbliche und öffentliche Abwasserleitungen wird ein Konzept/Beschlussvorschlag erarbeitet.
4) Für alle außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden privaten Abwasserleitungen wird per Satzung geregelt, dass eine Dichtheitsprüfung nur in
Ausnahmefällen eingefordert wird. Ausnahmefälle im Sinne dieser Satzung sind:
• bei Feststellung/Bekanntwerden von Defekten im privaten Abwassersystem können für einzelne Grundstücke Dichtheitsprüfungen angeordnet werden
• bei regelmäßigen und außergewöhnlichen hydraulischen Überlastungen (Fremdwasserproblematik) und wenn der Grund/Verursacher nicht ermittelt wird
kann eine Dichtheitsprüfung für die betroffenen Ortschaften per Fremdwassersatzung angeordnet werden.

Statt des 2007 verschärften flächendeckenden „Kanal-TÜVs“ ist nun für große Teile unserer Hausbesitzer und Mieter eine deutlich bürgerfreundlichere Lösung möglich.
Leider sieht der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung bei der privaten Abwasserleitungen vor, daraus sollte die Stadt nach ihrem neuen Entscheidungsspielraum für die Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht ableiten, dass auch die Besitzer dieser Abwasserleitungen „zur Kasse“ gebeten werden.
In Wermelskirchen sind Grundwasserbelastungen durch defekte Abwasserleitungen nicht bekannt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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Umwelt- und Unfallgefährdung durch das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Gräf,

das Gelände der ehemaligen Firma Rhombus-Rollen, direkt an der B 51 gelegen, stellt seit Jahren ohnehin keine ansprechende Visitenkarte für die Stadt Wermelskirchen dar.
Neben dem negativen optischen Gesamteindruck, den das „Anwesen“ vermittelt kann jedoch mittlerweile eine Umwelt und Unfallgefährdung m.E. nicht mehr ausgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich ist an einigen Stellen das Dach eingefallen und die Fassadenteile zerbröseln entweder noch an der Fassade hängend oder fallen herab und zerbrechen auf dem Boden.

Ich frage daher Folgendes an:
1. Ist geprüft, dass durch in das Gebäude eindringenden und versickernden Regen keine Schadstoffe in die Umwelt ausgeschwemmt bzw. in Erdreich und Grundwasser eingetragen werden?
An einem Teil des Gebäudes kann man aufgrund der heruntergefallenen Fassade lesen, dass es sich bei der ursprünglichen Firma um eine Eisen- und Metallgießerei gehandelt hat, ein Unternehmen also, das für Schadstoffe und Altlasten hinlänglich bekannt ist.
2. Ist geprüft, dass in Kombination von Trockenheit und Wind Staub und Brösel der zerfallenden Fassade nicht ausgetragen werden und aufgrund ihres Eternit- bzw. Asbestanteils die Umwelt und die Bevölkerung gefährden?
3. Ist geprüft, dass das Gelände derart gesichert ist, dass ein Zugang von Unbefugten für diese sichtbar unterbunden wird, um Unfälle in der Ruine zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Windkraft in Wermelskirchen

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 11. März 2013, hier:
Bezugnahme auf die Drucksache RAT/2447/2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die WNKUWG möchte eine öffentliche Diskussion über die regionale Ener-giewende einleiten.

Fukushima änderte alles, unsere Atomkraftwerke werden nun geordnet, wenn auch ohne Beteiligung der Bürger an der Entscheidung, kostenträchtig in den Ruhestand geschickt.

Die Energiewende ist eine deutschlandweite Aufgabe, der RBK und damit auch Wermelskirchen müssen ihren Anteil daran leisten.

Mit der Schaffung einer regionalen Energieerzeugung wird ein Stück Unabhängigkeit von den „4 großen“ Stromversorgern realisiert.

Ohne einen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele von Bund, Land und Kreis nicht erreicht werden.
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen der Erneuerbaren Energien (EE).
Die aktuelle Gestaltung der EEG Umlage sowie der notwendige Bau von Überlandleitungen führte jüngst zu deutlichen Strompreiserhöhungen, langfristig sind die EE jedoch für eine gesicherte und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar.

Die WNK UWG steht für eine raum-, landschafts- und ortsbild-verträgliche geordnete Konzentration und Bündelung von Windkraftanlagen (WEA).
Wir möchten eine Verspargelung unserer Landschaft durch den ungeordneten Bau vieler Einzelanlagen verhindern.
Der Bau von WEA im Außenbereich ist privilegiert, d.h. Bauanträge für Einzelanlagen lassen sich nur schwer verhindern.
Damit nicht jede Freifläche auf unseren Höhenlagen mit einer WEA überplant wird, sprechen wir uns für die Einrichtung von Windkraftkonzentrationszonen(entspr. LEP Ziele D.II.2.1 und D.II.2.4, § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB, Erlass für die Planung und Genehmigung von WEA vom 11.07.2011 – Windenergie Erlass, u.a.) aus.
Nur so können  wir das Gewicht eines öffentlichen Belanges schaffen mit dem sich Einzelanlagen i.d.R. verhindern lassen.

Der RBK hat mit dem integrierten Klimaschutzkonzept einen belastbaren Grundstein für die regionale Energiewende gelegt.
Die Potentialstudie Windkraft sowie der Energieatlas der Landes NRW ha-ben weitere Datengrundlagen geschaffen. Im Bergischen stellt sich die Windhöffigkeit so dar, dass die Nutzung der Windkraft bei Auswahl von Anlagen mit passender Leistungskurve wirtschaftlich erfolgen kann.

Die WNK UWG fragt daher an:
• Welche Standorte im Stadtgebiet eignen sich für die Einrichtung von Windparks (ab 2 Anlagen) mit Anlagen ab der 3MW Klasse (ab 130 m Nabenhöhe)?
• Gibt es gemeinsam mit dem Kreis und/oder Nachbarkommunen wie Solingen, Remscheid etc. bzw. der BEW Überlegungen und Untersuchungen welche grenzüberschreitenden gemeinsam Flächen entwickelt und genutzt werden könnten?
• Gibt es in der Verwaltung bereits Vorbereitungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)?
• Gibt es für Wermelskirchen Sinn sich im Verbund „Bergwind“ zu engagieren?
• Wie kann eine Beteiligung unserer Bürger „von Anfang an“ umgesetzt werden?
• Gibt es Überlegungen, die Energiewende hinsichtlich der Betreiberform genossenschaftlich zu organisieren?

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen                     

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

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Stadt braucht ein Mobilitätskonzept?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Kurzzeitparkplätze in direkter Nähe zu den Geschäften wie auch Mittel- und Langzeitparkplätze und deren Organisation sind aus Sicht der WNK UWG ein unverzichtbarer Eckpfeiler für einen gut funktionierenden Einzelhandel in Wermelskirchen.
Ob dies durch ein hochtrabend bezeichnetes „Mobilitätsmanagement“ und/oder eine Satzung für den ruhenden Verkehr erreicht wird, ist für die WNK UWG dabei zweitrangig.
Allerdings verhehlt die WNK UWG nicht, dass sie schwere „Mobilitätsdefizite“, die die Erstellung eines „Mobilitätskonzeptes“ derzeit in Wermelskirchen erfordern, nicht erkennt.

Darüber hinaus erinnert die WNK UWG in diesem Zusammenhang an Ihre eigenen zu verschiedensten Anlässen getätigten Hinweise auf die finanzielle Situation der Stadt, die ausgedünnte Personalsituation im Rathaus, sowie die Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen.
Für die WNK UWG hat das Baudezernat derzeit andere Projekte prioritär zu bearbeiten: Schulumzug, Planung und Bau der Sekundarschule, Rathausfassade, Neubau der Feuerwache, Bergischer Löwe, Ausweisung von Gewerbeflächen, Ertüchtigung des Hallenbades, Grünflächenpflege, Energiewende etc. – alles Projekte, die aus Sicht der WNK UWG deutlich vor einem „Mobilitätskonzept“ rangieren.

Weiter weise ich Sie auf die derzeit bestehende Beschlusslage zum Mobilitätskonzept und zur Satzung für den ruhenden Verkehr hin:
Der Rat hat unter TOP 21 der Ratssitzung am 31.05.2010 die Verwaltung „beauftragt, möglichst in der ersten Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2011 nach dieser Probephase einen neuen Satzungsentwurf für die Regelung des ruhenden Verkehrs vorzulegen, der alle Änderungen umfasst.“ Diese Beauftragung haben Sie bislang nicht umgesetzt und dem Rat nichts zu diesem Thema vorgelegt.
Aus dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2012 geht eindeutig hervor, dass die Durchführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements nur dann erfolgt, wenn die Stadt als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgeht. Da dies nicht eingetreten ist, bedarf es eines neuen Beschlusses, will die Verwaltung ein Mobilitätskonzept erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Februar 2013, hier:
Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen BürgerForum, FDP und WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragen, der Ausschuss möge die Verwaltung beauftragen, einen Feldversuch zur Reparatur der Rathausfassade durchzuführen.

Bei diesem mit örtlichen Unternehmern durchzuführenden Versuch sollen folgende Varianten getestet werden, um Platten gegen ein Herunterfallen zu sichern:
a) Fixierung der einzelnen Platten mit ein oder mehreren Schrauben,
b) Fixierung von jeweils 4 Platten mittels einer Befestigung an der Stelle, wo 4 Platten zusammentreffen (Fugenkreuz)
c) Fixierung der Platten durch ein Gitternetz ähnlich Gabionen oder eines Stahlnetztes, das direkt auf die Fassade aufgebracht wird.

Sollte sich eine dieser Varianten als durchführbar erweisen, wird die Verwaltung weiter beauftragt, die „Fehlstellen“ in der Fassade durch ähnlich aussehendes Material zu ersetzen, die Fassade zu säubern, die Variante flächendeckend durchzuführen und abschließend das Umfeld des Rathauses zu reinigen und ordentlich herzurichten.