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Offener Brief an den Bürgermeister: Parksituation Markt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

dass die Parkplatzsituation um den Markt und in den so genannten unteren Bereichen der Innenstadt prekär und unbefriedigend ist, ist seit Jahren wenn nicht Jahrzehnten bekannt und wird auch seitens der Verwaltungsspitze, wie Sie und Dr. Prusa in der jüngsten Sitzung des IHK-Wirtschaftsgremiums selbst eingeräumt haben, nicht mehr bestritten:

  1. Das seit den 70-er Jahren des letzten Jahrtausends geplante Parkdeck zwischen Oberer Remscheider und Berliner Straße wurde aus verschiedensten Gründen nicht realisiert, obwohl die Anlieger für dessen Bau Stellplatzablösebeiträge in entsprechende Rücklage gezahlt haben.
  2. Ein sinnvoller Antrag aus der Politik vor einigen Jahren, stattdessen die Parkplätze vor der Katt um eine Parkpalette zu erweitern, wurde seitens der Verwaltung abgeschmettert, da die Gelder der Stellplatzrücklage zwar buchhalterisch noch vorhanden sind, real aber bereits im allgemeinen Haushalt untergegangen sind.
  3. Die bis vor Jahren faktisch noch öffentlich nutzbaren Parkplätze der Marktpassage (LIDL-Parkplatz) sind mittlerweile in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr als Privatparkplätze für die Mieter des Objektes und deren Kunden ausgewiesen.
  4. Seit Schließung des Kaufparks ist auch das dazugehörige Parkhaus an der Schulgasse nicht mehr verfügbar.
  5. Der sicherlich zu begrüßende Umzug der Postfiliale in die Marktpassage in wenigen Wochen wird jedoch die Parkplatzsituation in diesem Bereich weiter verschärfen, da insbesondere die Paketanlieferung bzw. -abholung Parkplätze im direkten Umfeld bedingt.
    Die Idee, hier im umgebauten Teil der Innenstadt (Kölner Straße und/oder Markt) zusätzliche Parkplätze anzulegen, ist sicherlich weder Ziel führend noch Fördermittel unschädlich.

Wir bitten Sie, Herrn Bürgermeister, daher, sich der Thematik moderierend, koordinierend aber auch gestaltend anzunehmen, indem Sie die Eigentümer des Kaufparks und der Marktpassage an einen Tisch bringen, sich selbst als Vertreter der Stadt jedoch auch in die Thematik einbringen:
Es sollte möglich sein, ein Konstrukt zu schaffen, bei dem unabhängig von der weiteren Nutzung des Ladenlokals im Kaufpark dessen Parkhaus genutzt werden kann.
Möglicherweise könnten Dauerparkplätze in diesem Parkhaus an die Mieter der Marktpassage vermietet werden und die Stadt Ihrerseits Parkplätze der Marktpassage als öffentliche Plätze anmieten.
Konstruktion gibt es dort sicherlich viele, es bedarf aber eines Koordinators, der die Beteiligten zunächst an einen Tisch bringt und Lösungen erarbeitet.
Sicherlich wird sich die Stadt dort auch finanziell einbringen müssen, will sie eine bestimmte Zahl von öffentlichen Parkplätzen auf privaten Flächen ausweisen und der öffentlichen Nutzung zugänglich machen…

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hermann Opitz
Mitglied des Rates und Wahlkreisbetreuer Innenstadt
gez. Klaus Hake
Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr

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Situation und Verbesserung Lebensmitteleinzelhandel

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Sitzung des StuV am 17.03.2014, TOP 20: Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – Fraktion Bürgerforum – SPD Fraktion vom 04.03.2014, Projekt Rhombus-Gelände
hier: Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragt die WNK UWG – Fraktion, der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen

  1. auf Basis der von der Verwaltung und WIW in die Diskussion gebrachten Gedanken, die ganzheitliche Analyse der Einzelhandelssituation in Wermelskirchen zu aktualisieren und Chancen und Risiken wie auch Stärken und Schwächen insbesondere im Bezug auf das geplante Projekt auf dem Rhombus-Gelände aufzuzeigen, um der Politik eine verlässliche Daten- und Meinungsbasis für die anstehenden Entscheidungen an die Hand zu geben,
  2. für den Loches-Platz ein Konzept zu entwickeln, dass die Komponenten Lebensmittelnahversorgung, Kirmes- und Veranstaltungsplatz, Parkplatz für Dauerparker vereinigt,
  3. mit den an Wermelskirchen interessierten Lebensmittelanbietern zu diskutieren, wie neben der Versorgung durch zentrale Vollsortimenter auch die fußläufige Nahversorgung mit Lebensmitteln (Tente, Belten, Markt, Dhünn, Dabringhausen etc.) mit Stadtteil- und Ortsteilläden der Anbieter erhalten bzw. wieder geschaffen werden kann,
  4. ein Vitalisierungsprogramm für die unteren Teile der Innenstadt um den Markt zu erarbeiten, was insbesondere die Punkte Parksituation, Lebensmittelversorgung, Verlegung des Wochenmarktes dorthin enthalten soll.

Die vier Punkte sind selbsterklärend. Insofern ist eine Begründung entbehrlich.

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)

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Vorschlag der WNK UWG zur Erschließung der Waldschule Am Vogelsang

Die WNK UWG – Fraktion hat heute Abend gemeinsam mit den in unserer Versammlung anwesenden Bürgern folgende Ideen/Position/Lösung erarbeitet:

1. Der Busverkehr wird vom PKW- und Fußgängerverkehr komplett getrennt.

2. Nur die Haltestelle Eifgen stadteinwärts wird für den Busverkehr genutzt.
Diese wird erreicht, indem die Busse im Bereich Eifgen-(Gaststätte) bei der Hinfahrt bzw. Mahnmal (Öffnung der ursprünglich einmal vorhandenen Verbindungsstraße zwischen Dhünner- und Feldstraße) bei der Rückfahrt drehen.
Von der Bushaltestelle werden die Fußgänger auf einem beleuchteten und befestigten Fußweg entlang der Grundstücksgrenze des Hauses Vogelsang zur Waldschule geführt. (Nur für die Anlage dieses Weges entstehen Kosten.)

3. Die Waldschule wird für den PKW-Verkehr (Eltern und Lehrer) ausschließlich über die Zuwegung des von der Friedhofstraße/Oststraße abgehenden Wirtschaftsweges erschlossen (deutlich reduzierte Variante 1 – ohne Busverkehr).
Hierbei wird nach Beendigung der Nutzung der Baustraße, diese für die Zuwegung mit PKWs genutzt. Am Ende der Zuwendung werden eine Wendemöglichkeit wie auch weitere ca. 7 Stellplätze angelegt.

Das sind die Vorstellungen WNK UWG „pur“.
Es wäre schön, wenn bis Montag eine gemeinsame Position aller Fraktionen zu dem Thema erarbeitet werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender WNK UWG

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Nutzungsgebühren für städtische Räumlichkeiten überarbeiten

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Antrag auf Überarbeitung der Tarifklassen in der Entgelteordnung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die nächste Sitzung des zuständigen Gremiums stellt die Fraktion der WNK UWG folgenden Antrag:
Die WNK UWK – Fraktion beantragt die Einführung einer weiteren Tarif-klasse für die Nutzer der städtischen Einrichtungen, die im Ehrenamt tätig sind.
Dieser Tarif soll lediglich Kosten für Strom, Wasser, Reinigung und Hei-zung beinhalten.
Zu den im  Ehrenamt Tätigen zählt die WNK UWG – Fraktion alle Vereine und Gruppierungen, die gemeinnützig tätig sind sowie eine Veranstaltung für einen gemeinnützigen Zweck ohne Gewinnerzielungsabsicht ausrichten.

Begründung:

In den derzeitigen Tarifklassen wird die oben benannte Gruppe gleichgestellt mit dem Tarif A sofern sie gemeinnützig anerkannt sind, mit dem Tarif B
sofern sie diese Gemeinnützigkeit nicht nachweisen können.

Unserer Ansicht nach sind die Kosten, die für ehrenamtlich Tätige bei z. B. dem Anmieten der Mehrzweckhalle Dabringhausen entstehen im Tarif A weitaus höher als die real entstehenden Kosten die u. E. abgerechnet werden sollten (siehe oben).
Bei heutiger Berechnung gemäß dem Tarif A müsste heute der VVV für einen Tag Nutzung (z. B. Seniorenfahrt) 288,00 € (Halle incl. Foyer: 175€, Bühne: 23€, Küche: 45€, Theke und Zapfanlage: 45€) zahlen.

Wir finden es nicht richtig, dass Bürger für Räumlichkeiten, die sie bereits durch ihre Steuergelder bezahlt haben, nochmals Miete bezahlen um dem
Allgemeinwohl einen Dienst zu erbringen.

Angesichts der Haushaltssituation sind wir der Meinung, dass bei einer sol-chen Veranstaltung die Kosten anteilig für Strom, Wasser, Reinigung und Heizung auf die Nutzer umgelegt werden jedoch keine zusätzlichen Einnahmen für die Stadt durch das Ehrenamt generiert werden sollten.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Wartmann
– Ratsmitglied –

 

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Bereitschaftsdienst für städtische Räumlichkeiten einrichten

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

Antrag auf Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die nächste Sitzung des zuständigen Gremiums stellt die Fraktion der WNK UWG folgenden Antrag:

Die WNK UWK – Fraktion beantragt die Einrichtung einer zentralen Rufnummer für alle städtischen Gebäude im Zusammenhang mit Notfällen oder Problemen, die bei diesen Gebäuden außerhalb der Arbeitszeiten der Verwaltung auftreten und nicht bis zum nächsten Werktag warten können.
Hierzu ist es erforderlich in allen städtischen Gebäuden eine entsprechende Beschilderung auszuweisen.
Des Weiteren ist zu prüfen mit welcher Personaldecke sichergestellt werden kann, dass diese Anlaufstelle außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende besetzt ist.

Begründung:

In den letzten Monaten ist es immer wieder vorgekommen, dass Heizungen z. B. im Ausländerzentrum oder Sporthallen ausgefallen sind, während dort Veranstaltungen liefen bzw. Vereine Meisterschaftsspiele abhielten zu denen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, in diesem Fall eine Mindestraumtemperatur.

Weiterhin ist aufgefallen, dass bei Vermietungen von öffentlichen Gebäuden es erhebliche Schwierigkeiten gibt, einzelne Räume nachträglich zu öffnen, wenn vergessen wurde, diese unmittelbar bei der Übergabe aufzusperren (z. B. Behindertentoilette in der MZH Dabringhausen).

Unserer Meinung nach ist es sinnvoll einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit einem Mobilfunktelefon auszustatten, so dass er außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar ist, um für Notfälle wie Heizungsdefekt/-ausfall, defekte Wasserhähne, die sich nicht mehr schließen lassen aufgrund z.B. verrosteter Absperrventile, erreichbar ist.

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Bürger, die diese Einrichtungen gemietet hatten keinen Ansprechpartner der Stadtverwaltung erreichen konnten, so dass sie versucht haben, Vertreter der Politik – so auch den Unterzeichner –  um Hilfe zu erbitten. Selbst den Politikern ist nicht bekannt, wer zu diesem Zeitpunkt Notdienst hat und welchen Mitarbeiter der Verwaltung man wie erreichen kann, um diese Missstände zu beheben.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Wartmann
(Ratsmitglied)

 

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Reparatur Grüne Welle auf der B 51 (Dellmannstraße)

Sehr geehrter Herr Bärwald,

vor einigen Wochen hatte ich Sie darauf angesprochen, dass die „Grüne Welle“ auf der B 51 (Dellmannstraße) zwischen Kreisverkehr Ostringhausen und Neuenhöhe nicht mehr funktioniert.
Egal in welche Richtung man diese Strecke im Hauptstrang befährt, man steht – hält man sich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten – vor jeder Ampelanlage. Meistens springen diese sogar genau beim auf die Ampel Zufahren auf gelb bzw. rot.

Sie sagten mir daraufhin, dass das Problem beim Straßenbaulastträger StraßenNRW angekommen und mittlerweile auch als solches erkannt worden sei.
Der Grund liege in teilweise nicht mehr funktionierenden Induktionsschleifen in den Straßen.

Weiter sagten Sie mir der Reparaturauftrag hierzu sei vergeben bzw. werde noch in besagter Woche vergeben.

Ich frage nunmehr an, wann mit der Reparatur und der Wiederinbetriebnahme der „Grünen Welle“ zu rechnen ist?

Die jetzige Situation ist schlichtweg unerträglich!

In der Erwartung einer Antwort und einer Lösung des Problems verbleibe ich mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Ihr
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –

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Anordnung von Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 im Brückenweg in OST-WEST-Richtung

Sehr geehrte Herren Dr. Prusa und Bärwald,

wir nehmen Bezug auf die u.a. Anfrage von MdR Rüdiger Bornhold vom 29.09.2013 und setzen sie in Zusammenhang mit der Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der BM.

Die dort aufgezeigten Probleme hinsichtlich der Beschilderung sind von den Bürgern allesamt richtig erkannt; auch der Hinweis von Herrn Bärwald, dass die Zone nicht ohne Weiteres ausgeweitet werden kann, ist völlig zutreffend.

Gut dass die Verwaltung sich in Kürze mit dem Thema in Gänze beschäftigt!
Dabei wird dann sicherlich auch die von Herrn Bornhold aufgeworfene Thematik abgearbeitet.

Zwischenzeitlich gewonnene von Fachleuten erhaltene Erkenntnisse bestärken die WNK UWG in ihrer Position, dass die Ausweisung von Tempo 30 in Ost-West-Richtung des Brückenwegs weder aus rechtlichen noch sachlichen Gründen geboten ist, dadurch die im BM-Artikel beschriebene Problematik erst aufgekommen ist und zudem damit der Brückenweg als Umfahrung der Telegrafenstraße subjektiv aus Sicht der Autofahrer weniger attraktiv erscheint.

Wir als WNK UWG fordern daher die Rückkehr zu Tempo 50 auf dem Brückenweg in Ost-West-Richtung!

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Anfrage: Anordnung von Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 im Brückenweg in OST-WEST-Richtung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

nachdem nun geklärt ist, dass es anders als von der Stadtverwaltung zunächst kommuniziert kein Gesetz bzw. Verordnung gibt, die auf einer Straße in beide Richtungen die gleiche Geschwindigkeit vorschreibt, frage ich an, was die Verwaltung bewogen hat, auf dem Brückenweg in OST-WEST-Richtung Tempo 30 an Stelle von Tempo 50 anzuordnen.

 

Ich stelle diese Frage insbesondere unter folgenden Aspekten:

1. Es gibt keinerlei Änderungen, Bedingungen oder Gründe, dass zukünftig mehr Radverkehr den Brückenweg in OST-WEST-Richtung befährt. Für ihn steht die Telegrafenstraße uneingeschränkt zur Verfügung.

2. Der Schutzstreifen für Radfahrer im Brückenweg verläuft in WEST-OST-Richtung. Dass in dieser Richtung Tempo 30 angeordnet wird, ist völlig richtig.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, was dieser Schutzstreifen in West-Ost-Richtung mit der gegenüberliegenden in weiten Bereichen durch Mittelteiler getrennten Fahrbahn in Ost-West-Richtung zu tun hat.

3. Bei den derzeit vorgenommen Änderungen im Brückenweg hat sich hinsichtlich der Fahrbahn in OST-WEST-Richtung absolut nichts verändert. Sie hat keine Flächen abgeben müssen und auch die sie begrenzenden Markierungen wurden nicht verändert.

 

Aus meiner Sicht gibt es daher keinerlei Grund, das Tempo im Brückenweg in Ost-West-Richtung von 50 auf 30 km/Stunde zu reduzieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass seit Umbau des Brückenwegs bereits Radfahrer diesen in beide Richtungen befahren konnten, ohne dass dies zu Problemen mit anderen Verkehrsteilnehmern geführt hätte.

 

Hinsichtlich der von der Verwaltung hypothetisch angeführten Möglichkeit, dass auf dem Brückenweg GLEICHZEITIG und am GLEICHEN Ort in beide Richtungen Überholvorgänge stattfinden, sei auf Folgendes hingewiesen:

1. Die Abstände zwischen den Fahrbahnteilern sind so gering, dass weder bei Tempo 30 noch 50 Überholvorgänge realistischerweise überhaupt stattfinden können.

2. Im Übrigen würde in diesem rein hypothetischen Fall die Grundregel aller Überholvorgänge auf zweibahnigen Straßen gelten, dass dort immer nur ein Überholvorgang nach dem anderen stattfinden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
– Mitglied des Rates und Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr –

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Temporäre Sperrung der L 409 im Bereich Wermelskirchen und Kürten / Dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen

Ihr Einsatz für Straßensanierungen im RBK

Sehr geehrter Herr Deppe,
lieber Rainer,

laut Pressebericht (BM vom 19.09.2013) wird die L 409 ab kommendem Wochenende für 6 Wochen komplett gesperrt. Im Abschnitt zwischen Laudenberg (B506) und Stauwurzel der Vorsperre Dhünntalsperre sollen Böschungen gesichert werden.

Nicht nur für den Berufsverkehr bedeutet diese erneute Vollsperrung mit 2 Ausweichrouten über Hückeswagen oder Dabringhausen erhebliche Umwege.
Auch der Ausflugsverkehr (Tourismus- Gastronomie in Dhünn) wird deutliche Nachteile erfahren.

Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer würden wir gerne gemeinsam mit Ihnen darauf hinwirken, dass diese Baustelle zumindest an den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden passierbar gestaltet wird. Ferner macht es Sinn, wenn diese Vollsperrung dazu genutzt wird, die notwendigen und anstehenden Sanierungen der Fahrbahn auch zwischen Stauwurzel und Halzenberg durchzuführen, damit diesbezüglich nicht noch eine weitere Vollsperrung notwendig ist.

Die WNK UWG bittet Sie daher um Mithilfe, damit Sie sich bei Ihrem Einsatz für Straßensanierungen im RBK für die 2 oben genannten Punkte einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –
gez. Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –