Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Transparenzsatzung

Antrag auf Beschluss einer
Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG beantragt, der Rat möge Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung) beschließen.

Ein Entwurf ist in der Anlage beigefügt.

 

Begründung:

In Nordrhein-Westfalen sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Informationen der Verwaltung kommen. Während die Bürger die Einsichtnahme in Akten bisher meist erst beantragen und dafür oft Gebühren zahlen müssen, sollen in Zukunft alle wichtigen Informationen proaktiv im Internet veröffentlicht werden.

Diese Satzungsempfehlung soll auf kommunaler Ebene dazu die Grundlage schaffen und die Informationslast umkehren. Im Ergebnis soll mehr Transparenz geschaffen und damit das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert und gleichzeitig das Kostenbewusstsein der Kommunen erhöht werden. Die Gemeinden verpflichten sich, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen.

Das Bündnis „NRW blickt durch“ -bestehend aus dem Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie  und Transparency Deutschland–hat dem nordrhein-westfälischen Landtag bereits im Februar 2014 einen Gesetzentwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz(TIFG NRW) mit der Bitte übergeben, diesen Vorschlag in den Landtagsberatungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen.

In machen Kommunen gab es seitdem erfreuliche Entwicklungen hin zu mehr Transparenz. Die rot-grüne Landesregierung jedoch lässt entgegen ihrer Ankündigung mit einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz auf sich warten. Daher sah sich das Bündnis „NRW blickt durch“ veranlasst, neue Impulse in Richtung Transparenz und Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene zu geben.

Auf Grundlage dieser Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen (Transparenzsatzung) haben die Kommunen die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen und damit ihren Beitrag für mehr Transparenz zu leisten. Hierbei sollte jede Kommune über die – auch rechtliche – Durchsetzbarkeit der einzelnen Bestimmungen selbst entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse 

PDF-Download
Entwurf Transparenzsatzung

Drucke diesen Beitrag

Anfragen Unterdenkmalschutzstellung Objekt Berliner Straße 17a / Taubengasse und Eifgen 3 (Schmiede)

Pressemitteilung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für den Versuch der Beantwortung meiner beiden Anfragen.

Ich stelle fest, dass zwar kaum eine meiner Fragen beantwortet wurde, möchte die Angelegenheit allerdings mit nachfolgenden Feststellungen auch auf sich bewenden lassen:

1. Der „Spuk“ um eine mögliche Unterdenkmalschutzstellung des Hauses Berliner Straße 17a ist nunmehr beendet und die demokratisch legitimierten Gremien können wieder frei entscheiden, wie mit dem Objekt umgegangen wird.

2. Die Fragen nach zeitlichen Abläufen, warum in dieser Angelegenheit jahrzehntelang in Sachen Denkmalschutz seitens der Verwaltung nichts passierte, nach Eingang eines Antrags der Grünen jedoch binnen einer Woche gehandelt wurde, kann bzw. will die Verwaltung nicht beantworten.

3. Ebenso können seitens der Verwaltung die Diskrepanzen zwischen Verhaltungshandeln und Aussagen hierzu in den Ausschüssen nicht geklärt werden.

4. Das 6-seitige Schreiben der Verwaltung vom 18.12.2015 in dieser Sache hat in Anbetracht des am 15.12.2015 eingegangenen Schreibens des LVR vom 08.12.2015 und dessen Inhalt nur protokollarischen Charakter.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

 

Antwort der Verwaltung auf u.a. Anfragen vom 23.12.2015 und 04.01.2016

Antwort LVR vom 08.12.2015

 

____________________________________________________________________________________

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

04. Januar 2016

Prüfung Denkmalschutz Objekt Taubengasse Wermelskirchen, hier:
Stellungnahme des LVR

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

in Anbetracht des Artikels in der Bergischen Morgenpost vom 04.01.2016 http://www.rp-online.de/app/1.5665588 sowie im Nachgang zu den bereits gestellten Anfragen möchte ich noch folgende Fragen stellen:

1. Warum befand sich bei der von mir am 14.12.2015 vorgenommenen Akteneinsicht in dieser Sache das im beigefügten „Antwortbrief“ des LVR an die Stadt Wermelskirchen erwähnte Schreiben vom 08.12.2015, das die Denkmalwürdigkeit für das Objekt negiert, nicht in der Akte?

2. Wieso findet sich in der Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 kein Hinweis auf vorgenanntes Schreiben, das den ganzen leidigen und peinlichen Vorgang beendet?

Bitte lassen Sie den Fraktionen o.a. Schreiben des LVR vom 08.12.2015 mit darauf sichtbarem Eingangsstempel zukommen.

 

PDF Download

____________________________________________________________________________________

Antwortbrief LVR

Anlagen zum Antwortbrief LVR

____________________________________________________________________________________

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

23. Dezember 2015


Anfrage betreffs Unterdenkmalschutzstellung städtischer Liegenschaften im Allgemeinen sowie des Hauses („Schatzes“) Berliner Straße 17a im Besonderen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage vom 15.12.2015 bedanke ich mich zunächst ganz herzlich.

 

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Beantwortung meiner Frage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem weiteren (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, sprich ebenfalls die Chance haben „Schätze“ zu werden, nicht beantwortet wurde.
Ich stelle diese Frage somit erneut.

 

Des Weiteren lösen Ihre Antworten weitere Nachfragen aus:

1. Besagtes Objekt befindet sich in einem Gebiet, das bereits seit 4 Jahrzehnten Teil städtischer Planungen ist:
In Stichworten sei nur an das erste Sanierungsgebiet Innenstadt in den 70-er Jahren, den damit zusammenhängenden aus den siebziger Jahren stammenden und am 30.08.1983 vom OVG Münster aufgehobenen B-Plan „Innenstadt“, den sich anschließenden B-Plan Nr. 23 – Innenstadt – Teil A sowie die „Aussiedlung“ der ursprünglichen Bewohner des Hauses wie auch später dort untergebrachter Obdachloser wegen des mehrfach unmittelbar bevorstehenden Abrisses erinnert.
Stets wies die städtische Planung auf dieser Fläche Parkmöglichkeiten aus und immer war während besagter 4 Jahrzehnte das Objekt zum Abriss vorgesehen.
Wie ist es nun erklärlich, dass gerade jetzt – nach über 4 Jahrzehnten – die Verwaltung das Objekt als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion in dieser Sache?

2. Richtig ist, dass ich mich im Jahre 2013 um die Möglichkeit einer kostengünstigen „Entsorgung“ des Hauses ins Freilichtmuseum Lindlar gekümmert habe.
Wie ist es nun erklärlich, dass die erwähnten Vorgänge des Sommers 2013 um dieses Objekt zwei Jahre nicht zu Verwaltungshandeln geführt haben, die Verwaltung das Objekt jetzt jedoch als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion?

3. Wenn wie ausgeführt die Eintragung solcher Objekte in die Denkmalliste ein Muss ist, wieso ist die Verwaltung dahin gehend nicht schon Jahrzehnte tätig geworden?

4. Wenn wie in der Antwort ausgeführt, „ein Freilichtmuseum Interesse an einem Fachwerkgebäude zeigt, die Denkmalbehörde von Amts wegen ermitteln muss, ob es sich um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzes handelt“, wieso hat die Verwaltung dies in den vergangenen zwei Jahren nicht getan?

5. Wie ist es erklärlich, dass der zuständige Dezernent, der nachweislich seit den 24.08.2015, 12.14 Uhr per Mail Kenntnis von der Korrespondenz zwischen Stadt und Landschaftsverband hatte, auf ausdrückliche Nachfragen in der Sitzung des StuV vom 14.09.2015 eine nicht zutreffende Antwort gab, in der Sitzung des StuV am 30.11.2015 anders als zuvor protokolliert die Zuständigkeiten nicht darstellte und in der HuF-Sitzung vom 07.12.2015 erneut trotz dezidierter Fragen keine zutreffenden und vollständigen Antworten gab?

6. Sollte es zu einer Unterschutzstellung kommen stellen sich folgende Fragen:
a) Wie viel öffentliche Mittel – sprich Steuergelder –  müssten in das Objekt einmalig bzw. laufend gesteckt werden, um den Anforderungen des Denkmalschutzes an Substanzerhalt und Pflege gerecht zu werden?
b) Welche Nutzung kann sich die Verwaltung für das Objekt vorstellen?
c) Welche einmaligen Kosten sind für die Herrichtung des Objektes für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
d) Welche laufenden Kosten sind für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
e) Wo werden Stellplätze für welche Nutzung auch immer nachgewiesen?

f) In Ihrer Antwort ist zu lesen: „Die Stadt Wermelskirchen hat bei der Unterschutzstellung eines Objektes durch die Gesetzeslage keine Folgekosten oder sonstige entstehende Kosten zur Bewertung in das Verfahren einfließen zu lassen.“
Schön dass dies so die Gesetzeslage hergibt, nur zahlt diese Gesetzeslage die anfallenden Kosten leider nicht!
– Wie gedenkt die Verwaltung in Anbetracht des HSK die Mittel für die anfallenden Kosten aufzubringen?
– Aus welchen Haushaltspositionen sollen die benötigten Mittel kompensiert werden?

PDF-Download

____________________________________________________________________________________

Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 auf u.a. Anfrage vom 15.12.2015

____________________________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

für die Akteneinsicht, die mir gestern gewährt wurde, möchte ich mich zunächst bedanken.

 

Die Akteneinsicht ergab folgenden Ablauf:

  • Mit Datum vom 18.08.2015 stellte die Fraktion der GRÜNEN hierzu einen Antrag.
  • Die Befassung mit diesem Antrag und dem Thema war für den 25.08.2015 im Verwaltungsvorstand vorgesehen.
  • Die Mitarbeiterin M.B. der Stadtverwaltung wandte sich am 24.08.2015 per Mail an en Landschaftsverband Rheinland und teilte diesem betreffs der Objekte Berliner Straße 17a und Eifgen 3 (Schmiede) folgendes mit: „Wir würden gerne für o.g. Objekte die Denkmalwürdigkeit überprüfen und hierfür einen Ortstermin mit Ihnen ausmachen.“
  • In der Akte findet sich zudem weitere Korrespondenz, die intensive Kontakte zwischen den Grünen und der städtischen Mitarbeiterin belegt.

 

Ich frage nunmehr an:

1. Wer hat die städtische Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen, in dieser Art und Weise tätig zu werden?
2. Ist es üblich, dass die Verwaltung binnen einer Woche nach Eingang einem Antrag einer Fraktion, der bis heute keine Beschlussfassung in irgendeinem Ausschuss erfahren hat –  quasi in  vorauseilendem Gehorsam folgend, entspricht?
3. Inwiefern ist es üblich, dass weniger als 24 Stunden, bevor der Verwaltungsvorstand sich mit dem Thema beschäftigt, seitens nachgeordneter Mitarbeiter Fakten geschaffen werden?
4. Wer hat die Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen beim Objekt Eifgen 3 ebenfalls aktiv zu werden?
5. Ist der Mitarbeiterin eigentlich bekannt und bewusst, dass sie politische Beschlüsse betreffs des Verkaufes des Hauses Berliner Straße 17a missachtet und konterkariert?
6. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie mit ihrem Handeln in beiden Fällen Schaden für die Stadt in sechsstelliger Höhe verursacht indem sie den Verkauf der Objekte faktisch unmöglich macht?
7. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie durch ihr Handeln in beiden Fällen möglicherweise für die Stadt zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungskosten in sechs- bis siebenstelliger Höhe verursacht?
8. Werden solche Aktivitäten nicht in das strategische Gesamthandeln der Verwaltung eingebettet sondern stattdessen einem von allen anderen Aspekten losgelösten „Eigenleben“ überlassen?

Die Anfrage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, halte ich aufrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

 

PDF-Download

__________________________________________________________________________________

Chronologie Taubengasse

Drucke diesen Beitrag

Anträge Optimierung Ampelanlagen

Anträge zu Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr in 2016:
– Optimierung Ampelanlagen Berliner Straße / Dhünner Straße bzw. Berliner Straße / Thomas-Mann-Straße / Wustbacher Straße

– Optimierung – Ampelanlage Hilfringhauser Straße
– Verifizierung Optimierung Ampelschaltungen auf der B51 – Dellmannstraße

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Herr Drescher hat in der gestrigen Sitzung des StuV auf unsere Anfrage hin berichtet, dass zu allen drei Themen die PVT Planungsbüro für Verkehrstechnik Essen GmbH den Prozess begleitet, Optimierungsvorschläge erarbeitet und deren Wirksamkeit überprüft.

 

Wir beantragen daher, dass alle hierzu erbrachten Arbeiten durch einen Vertreter des Büros, vorzugsweise Herrn Nolden, dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Drescher in der gestrigen Sitzung fragen wir zudem noch an:

1. Wurde die KuS (Koordinierungs- und Steuerungseinheit) der Anlagen auf der Dellmannstraße „resetted“ bzw. neu aufgesetzt, nachdem an der Hardware (Kontaktschleifen bzw. optische Gebern) gearbeitet wurde?
2. Ist sichergestellt, dass die an der Einmündung Burger Straße nunmehr eingesetzten optischen Geber die gleiche Datensicherheit betreffs der passierenden Fahrzeuge geben wie vormals die Kontaktschleifen?

PDF-Download

Drucke diesen Beitrag

Taubenhaus

Thema: Sauberkeit in der Stadt / hier: Verunreinigungen durch Stadttauben
Antrag: Errichtung eines Taubenhauses

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, der Rat bzw. zuständige Ausschuss möge beschließen, zunächst ein Taubenhaus nach den Vorbildern in Oberhausen, Wesel und Wuppertal zu errichten.

 

Begründung:

Das Problem

„Stadttauben sind aus unseren Städten nicht  mehr wegzudenken. Für manche Menschen sind sie selbstverständlich, für andere hingegen lästig.
In erster Linie fürchtet man den Taubenkot (pro Tier ca. 10 – 12 kg im Jahr) auf den Straßen und an den Gebäuden. Darüber hinaus gehören zum Straßenbild oft genug kranke, verletzte und gar hungernde, verelendete Tiere. Das will niemand wirklich sehen.
Die Tiere stammen von den Felsentauben ab. Ihnen wurde in der Vergangenheit von den Menschen, zu deren Nutzen, ein ganzjähriges, unkontrolliertes Brutverhalten angezüchtet.
Darüber hinaus trägt auch der sogenannte „Taubensport“ erheblich zu den großen Mengen der Tauben in den Städten bei. Sie werden oft Hunderte von Kilometern weit entfernt von ihrem Zuhause ausgesetzt. Tiere, die nicht mehr zurückfinden, oder für einen viel zu langen Heimweg zu geschwächt sind, lassen sich in den Städten nieder und tragen durch viele Nachkommen zur Population bei.

Die Stadtverwaltungen erlassen in ihrer Not und Hilflosigkeit Fütterungsverbote, die natürlich zu viel Verdruss führen und nicht wirklich für Verbesserungen vor Ort sorgen. Hier greift eine pfiffige Idee, das „Stadttaubenmanagement“.

 

Die Lösung

Der Plan ist, eine ausreichende Anzahl von Taubenschlägen an Standorten zu bauen, die stark von Tauben frequentiert werden. Ihre Versorgung erfolgt mit artgerechtem Körnerfutter und frischem Wasser.

Die Vögel halten sich ca. 80% des Tages im Schlag auf. Sie paaren sich und brüten auf ihren Eiern. Diese werden regelmäßig, ohne dass die Tiere es merken, gegen Attrappen (Gips/Plastik) ausgetauscht.  Durch die gesteuerte Geburtenkontrolle stoppt die Population.

 

Das Ergebnis:

Keine hungrigen Tauben auf den Straßen!

Keine beschmutzten Gebäude und Autos!

Keine hässlichen Abwehrmaßnahmen, die das Stadtbild stören!

 

Für Wermelskirchen werden Herr Sven Schulte (Sprecher der Erbengemeinschaft Schulte) und seine Mutter das ehemalige Gärtnerhaus auf dem „Rhombus-Gelände“ kostenfrei zur Verfügung stellen. Es müsste mit geringen Kosten als Taubenschlag fachgerecht umgebaut werden. (Eine externe Beraterin aus Oberhausen kann für dieses Vorhaben hinzugezogen werden.)

Dieser Standort ist Stadt nah, aber dennoch so weit entfernt, dass die Tauben aus dem Stadtbild mit der Zeit entfernt werden können.

Die Betreuung der Stadttaubenhäuser und die Versorgung der Tiere werden durch Mitglieder des Tierschutzvereins Wermelskirchen e.V. übernommen.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Güntermann
(Sachkundiger Bürger)

 

PDF-Download

 

Drucke diesen Beitrag

Anfragen und Anregungen Ampelschaltungen auf der B51 – Dellmannstraße

Sehr geehrte Herren Bleek, Dr. Prusa, Drescher und Schmid,

aus gegebenem Anlass möchte ich folgende Anregungen und Fragen an Sie richten:

1. Aktuell wird in einigen Einmündungsbereichen der Dellmannstraße die Fahrbahndecke erneuert. Dabei werden zwangsläufig durch das Wegfräsen der Deckschicht auch die Kontaktschleifen entfernt bzw. beschädigt.
Ich rege dringend an, dass Sie mit StraßenNRW Kontakt aufnehmen, dass diese Kontaktschleifen wo erforderlich unverzüglich erneuert, repariert, überprüft und deren Daten Sinn bringend in as Gesamtsystem eingepflegt werden. Ansonsten könnten die seit kurzem feststellbaren positiven Effekte bei diesem Thema ein Strohfeuer gewesen sein.

2. Trifft es zu, dass die Kontaktschleifen auf Zweiradfahrer nicht reagieren und diese teilweise so lange vor roten Ampeln stehen, bis ein Auto die Kontaktschleife aktiviert hat?
Falls dem so ist, solle hierfür eine Lösung gefunden werden.

3. Die auf die Dellmannstraße einbiegenden Rechtsabbieger aus der Thomas-Mann-Straße, Wolfhagener Straße, Durchstich Eich, Burger Straße und Grünestraße werden durch eine voll oder teilweise durch Lichtzeichen gesteuert, obwohl es an diesen Stellen beim Rechtsabbiegen keinerlei Beziehung mit die Dellmannstraße querenden Fußgängern gibt.
Ich rege an darüber nachzudenken, ob an diesen Stellen nicht analog zur Einmündung der Kenkhauser Straße auf die Dellmannstraße die Rechtsabbieger nur über einen statischen „Grünen Pfeil“ gesteuert werden können.
Dadurch würde die Komplexität er Ampelschaltungen reduziert und die Rechtsabbieger könnten sich zusätzlich zur ohnehin für die Einmündung bestehenden Grünphase in en Verkehr auf der Dellmannstraße einreihen.

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme zu diesen Themen und verbleibe mit Dank und freundlichen Grüßen
Ihr
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

Drucke diesen Beitrag

Stand der Optimierung der Ampelschaltungen auf der Dellmannstraße

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.10.2015, hier:
Stand der Optimierung der Ampelschaltungen auf der Dellmannstraße

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung des Ausschusses vom 04.05.2015 wurde das Thema letztmalig behandelt, indem vom beauftragten Ingenieurbüro die Schwachstellen und Mängel aufgezeigt und Lösungsvorschläge angerissen wurden.

Die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER fragt hiermit an, wie nunmehr nach mittlerweile fast 6 Monaten der Sachstand ist, wie sich der Straßenbaulastträger StraßenNRW in der Sache positioniert und vor allem wann mit einer Reparatur und Optimierung der Schaltungen zu rechnen ist?

PDF-Download

Drucke diesen Beitrag

Genehmigung Haushaltssicherungskonzept durch den RBK vom 01.06.2015, hier: Darstellung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten

Antrag zur Sitzung des Rates am 28.09.2015:
Genehmigung Haushaltssicherungskonzept durch den RBK vom 01.06.2015, hier: Darstellung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Ratssitzung vom 22.06.2015 wurde der Rat durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt, dass aufgrund der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch den Rheinisch-Bergischen Kreis und die damit verbundenen Auflagen, bestimmte Ratsbeschlüsse wie z.B. die Erhöhung des Zuschusses an WiW nicht umgesetzt werden können.

Der Politik wurde auf den Weg gegeben, „sich über die Sommerpause mit dem Thema zu beschäftigen“.

Die Fraktionen von WNK UWG und CDU haben dies getan und beantragen daher, die Verwaltung zu beauftragen, spätestens bis zur Ratssitzung am 14.12.2015 alternative Finanzierungsmöglichkeiten auszuarbeiten und in beschlussreife Vorlagen zu fassen, damit der Zuschuss an WiW noch in 2015 zur Auszahlung kommt.

Eine Option hierbei auch für die Folgejahre könnte die Verwendung der noch in einer Rücklage befindlichen Mittel aus dem „Gründerzentrum“ sein, deren Verwendung in Verbindung mit Wirtschaftsförderung und WiW thematisch passend wäre.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Gerne stimmen wir auch bereits am 28.09.2015 einer Verwaltungsvorlage im Sinne unseres Vorschlages zu.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
gez. Christian Klicki

 

PDF-Download

Drucke diesen Beitrag

Schlaglöcher in der Wolfhagener Straße

Sehr geehrter Herr Schütze,

ich wende mich heute als Anwohner und Wahlkreisbetreuer der WNK UWG – Fraktion mit einer dringlichen Angelegenheit an Sie.
Seit längerer Zeit bilden sich immer mehr Schlaglöcher verteilt über die gesamte Wolfhagener Straße, ohne dass bemerkt werden kann, dass seitens der zur Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen etwas dagegen getan wird.

Mir ist bekannt das
– der Stadt Wermelskirchen finanziell enge Grenzen gesetzt sind,
– dass die Straßen turnusmäßig auf deren Verkehrssicherheit überprüft werden,
– dass der Bereich den Sie verantwortlich führen sehr viele Straßenkilometer zu „warten“ hat.

Mehrfach bin ich von Anwohnern auf den katastrophalen Zustand der Wolfhagener Straße angesprochen worden.
Ich möchte Sie daher freundlich bitten, zeitnah alle Schlaglöcher auf der kompletten Wolfhagener Straße schließen zu lassen.
Die Benennung einzelner Örtlichkeiten auf der Straße ist wegen der großen Anzahl der Schlaglöcher nicht möglich.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brosze
Wolfhagener Str. 80b
42929 Wermelskirchen

– Wahlkreisbetreuer der WNKUWG-Fraktion –

Drucke diesen Beitrag

Anfrage Inklusionsplanung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in vielen Kommunen werden derzeit Anträge zur Erstellung kommunaler Aktionsspläne Inklusion gestellt.

Ein kommunaler Aktionsplan Inklusion ist ein auf der entsprechenden UN Konvention basierender Maßnahmenplan für alle Bereiche der Inklusion, also neben der schulischen Inklusion auch Bereiche wie z.B. Arbeitswelt, Leben im Alter, Freizeit, Sport, usw. Solche Pläne haben die Aufgabe, die uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen, er zeigt auf was alles geleistet wurde.

WNK UWG und CDU möchten einen solchen Aktionsplan nicht voreilig beantragen.

Vielmehr möchten wir  von der Verwaltung  erfahren, welche zusätzlichen Personalressourcen, Mitarbeiterschulungen, etc. und weitere Kosten ein solcher Plan für Wermelskirchen bedeuten würde und bis wann so ein Plan erstellt werden kann. 
Ferner bitten wir um eine Mitteilung, ob es sich dabei um eine (zusätzliche) freiwillige Aufgabe im Haushalt oder um die Umsetzung der Pflichtaufgabe Inklusion handelt und wie es um das Konnexitätsprinzip bei diesem Thema bestellt ist.

Inklusion in allen Bereichen sollte auch in Wermelskirchen selbstverständlich sein.
Eine breit aufgestellte Inklusion muss aber auch leistbar sein.
Sofern letztgenanntes durch die Haushaltslage nicht realistisch erscheint, müssen alternative Lösungen gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas MdR
gez. Henning Rehse Fraktionsvorsitzender WNK UWG
gez. Christian Klicki Fraktionsvorsitzender CDU

 

PDF-Download

Drucke diesen Beitrag

Erarbeitung einer Gesamtstrategie für eine flächendeckende Breitbandversorgung

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

Rathaus
42929 Wermelskirchen

 

Antrag Erarbeitung einer Gesamtstrategie für eine flächendeckende Breitbandversorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Rheinisch-Bergischen-Kreis gibt es aktuell Bemühungen für ein kreisweites Breitbandkonzept.

Besonders im Bereich der ländlichen Räume kann man von einem weitgehenden Marktversagen sprechen.

Die Breitbandstrategie der Bundesregierung stellt fest, Zitat: „Leistungsfähige Breitbandnetze zum schnellen Informations- und Wissensaustausch sind Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Sie sind für Wirtschaft und Gesellschaft mittlerweile so bedeutend wie Straßen und Schienen, wie Flüsse und Kanäle oder wie Gas-, Wasser- und Stromverteilnetze. Die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur ist Basis für innovative Breitbanddienste mit hohem wirtschaftlichen Potenzial z.B. im Bereich des eWork, eGovernment, eHealth und eLearning.“

Der deutsche Landkreistag sieht in der Breitbandversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge:
http://www.lel-bw.de/pb/site/lel/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/alr/pdf/1/Ritgen_Daseinsvorsorge.pdf

Die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien soll auch in Dhünn, Dabringhausen und anderen unterversorgten Gebieten der Stadt  ermöglicht werden, die bislang auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind.

Angesichts der angespannten Haushaltslage sollte nach unserem Erachten auch festgestellt werden, inwieweit die Verlegung und Vermietung von Leerrohren für Glasfaserkabel eine Einnahmequelle darstellen und eine Konkurrenzsituation zur Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter ermöglichen kann.

Im Kreis wurden ersten Planungen für ein kreisweites Konzept unter Mitnahme aller Kommunen initiiert. Wie kann die Stadt sich bei den Entwicklungen einbringen? Welche Maßnahmen müssen wir erbringen, um Fördergelder zu erwirtschaften? Ein abgestimmtes Vorgehen macht Sinn, da der Kreis im Zusammenspiel mit den Kommunen mehr Fördergelder akquirieren kann.

Die oben genannten Fraktionen beantragen die Erstellung einer Strategie der Stadt gemeinsam mit dem Kreis mit dem Ziel, eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von über 50 Mbit/s zu erreichen. Ziel der Strategie ist es auch, die Zukunftsfähigkeit des Internetangebots in Wermelskirchen durch den mittel- und langfristigen Ausbau durch noch schnellere Technik (beispielsweise FTTH-Technik) sicherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind in die Gesamtstrategie einzuarbeiten. Zum Auftakt würden wir bitten den Wirtschaftsförderer Herrn Leßke im Arbeitskreis Zukunft über den aktuellen Stand beim Breitbandausbau zu berichten.

Es gibt sicherlich Sinn, den Antrag zunächst im AK Zukunft zu beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jan Paas

 

Christian Klicki                                                      Henning Rehse

 

PDF-Download